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Donnerstag, 9. Oktober 2014

Übernehmen Sie Verantwortung und stimmen Sie für den Bürgerentscheid - "Bürgerwillen verbindlich machen!"- Stärken Sie die Bezirke und die gewählten Bezikversammlungen mit Ihrer Stimme!

Stärken Sie die Bezirke!

Nur wenn aus Bezirksversammlungen Bezirksparlamente werden, werden die Bezirke tatsächlich gestärkt. Nur dann werden Entscheidungen der Bezirksversammlung verbindlich.
Somit können Bürgerbegehren und -entscheide dann nicht mehr vom Senat aufgehoben (evoziert) werden.
Damit das möglich ist, muss die sogenannte "Einheitsgemeinde" abgeschafft werden.

9 Fragen - 9 Antworten

1. Warum wollen wir die Einheitsgemeinde abschaffen?

Angelegenheiten, die den Bezirk betreffen, sollten auch vom Bezirk entschieden und umgesetzt werden. Bisher passiert das nicht:
  • Bezirkswahlen sind reine Augenwischerei, da die Bezirksversammlungen faktisch keine eigenen Entscheidungen für die Bezirke treffen können.
  • In allen Bezirken Hamburgs wurden viele erfolgreich zustande gekommene Bürgerbegehren und Bürgerentscheide mit Hilfe dieses Gesetzes vom Senat gekippt („in die Tonne getreten“) bzw. evoziert („an sich gezogen“).
  • Bezirkspolitiker können sich bequem hinter dem Argument verstecken, dass der Senat doch anders - als vom Wähler im Bezirk gewollt - entscheiden würde.

2. Ist dies nicht eine Rückkehr zur Kleinstaaterei?
Soll Hamburg zerschlagen werden?

Nein, darum geht nicht. Es geht um bezirkliche Belange - und die Menschen in den Bezirken kennen sich mit den Bedürfnissen vor Ort am besten aus.
Niemand muss befürchten, dass zum Beispiel Radwege an den Bezirksgrenzen enden.

3. Können kleine Minderheiten dann über gesamtstädtische Fragen entscheiden?

Sven Hielscher, CDU, sagt am 26.08.2014 im Hamburger Abendblatt: "Dann könnte man im Bezirk Nord darüber abstimmen, ob man den Flughafen abschafft."
Das ist falsch! Keine Bezirksversammlung kann solche Entscheidungen treffen, selbst dann nicht, wenn die Einheitsgemeinde aufgehoben ist. Auch in Hessen kann keine Kommune oder Gemeinde darüber abstimmen, ob der Frankfurter Flughafen abgeschafft werden soll.
Nur für bezirkliche Belange können von Bezirken Entscheidungen getroffen werden. Beschlüsse der Bezirksversammlungen oder auch ein Bürgerentscheid kann nur bezirkliche Belange betreffen!
Gewonnene Bürgerentscheide kommen einem Beschluss der Bezirksversammlung gleich.

4. Wird Hamburg als Stadt handlungsunfähig?

Nein. Wir wollen Hamburg stärken. Hamburg ist ein Bundesland. In den anderen Bundesländern können Kommunen ganz selbstverständlich über ihre Belange entscheiden. Warum sollte das für Hamburg nicht möglich sein?
Altona hat ca. 250 000 Einwohner und weniger Entscheidungsbefugnisse gegenüber dem Senat als Hamburgs Landesregierung als Wedel mit 31.725 Einwohnern gegenüber der Landesregierung in Kiel.

5. "Die Einheitsgemeinde ist die Grundlage unseres Erfolges!" sagt Olaf Scholz.
Wessen Erfolg ist hier gemeint?

Wenn der erste Bürgermeister sagt, Hamburgs Einheitsgemeinde sei die Grundlage des Erfolges, stellt sich die Frage, wessen Erfolg gemeint ist.
Die Erfahrung - z.B. bei der Bebauung des Zeiseparkplatzes - zeigt, dass es um den Erfolg von einigen Kapitalanlegern geht, die zum Teil nicht in Hamburg wohnen, und nicht um den Erfolg, für möglichst viele Anwohner, Hamburg lebenswert zu gestalten.
Auf dem Zeiseparkplatz sollten ursprünglich Wohnungen gebaut werden, davon die Hälfte sozialer Wohnungsbau. Die Einheitsgemeinde macht es möglich, dass sich hier stattdessen - trotz Protest und erfolgreicher Petition - der weltgrößte Werbekonzern ansiedelt. (siehe)
Hätten wir keine Einheitsgemeinde, müsste der Bürgerwille ernst genommen werden, denn die Bürger könnten mit einem Bürgerentscheid alle Altonaer über die Bebauung abstimmen lassen. Der Senat könnte sich bei Erfolg eines Bürgerentscheids nicht darüber hinwegsetzen.

6. Der Verwaltungsaufwand wird steigen! Das wird ja viel zu teuer!

Auch das stimmt nicht - im Gegenteil. Die benötigten Verwaltungsstrukturen bestehen ja bereits.
Im Gegensatz zu heute würden jedoch die mit hohem Arbeits- und Kostenaufwand erarbeiteten Beschlüsse und Entscheidungen umgesetzt und nicht ins Leere laufen.
Gleiches gilt für Bürgerentscheide: viel Engagement, Lebenszeit und Geld würden, wie es zur Zeit häufig passiert, nicht mehr vergeudet, da der Senat nicht mehr evozieren könnte.
Zusätzlich müsste sich der Senat weniger mit den bezirklichen Belangen befassen.

7. Könnte dann nicht jede Initiative über Bürgerbegehren
Entwicklungen über Jahre verhindern?

Die Hürden für ein Bürgerbegehren bzw. - entscheid sind sehr hoch. Am Ende stimmen ALLE Einwohner des Bezirkes per Wahl ab.
Somit sollte das beste Argument „gewinnen“.

8. Es genügt doch, alle 4 oder 5 Jahre wählen zu gehen!

Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher von Mehr Demokratie dazu: „Interessant ist, dass 80 Prozent der Politiker der Meinung sind, nach ihrer Wahl völlig unabhängig von der Bürgermehrheit entscheiden zu können.
Die direkte Demokratie* ist die einzig wirksame Korrekturmöglichkeit während der Legislaturperiode, wenn die Volksvertreter ihre Wähler nicht mehr vertreten.“
*Gemeint sind hier Bürger- und Volksentscheide. Zur Presseerklärung Mehr Demokratie e.V.

9. Bürgerbeteiligung statt Bürgerentscheid?

Die Erfahrung vieler sogenannter Bürgerbeteilungen zeigt, dass es meist weniger um Beteiligung als um Aktzeptanzmanagement geht.
So soll Kritik "wegmoderiert" werden oder die Beteiligten so lange beschäftgigt werden, bis sie nicht mehr können.
Beispielsweise schreibt das Koordinierungsgremium zur Mitte Altona in einer Erklärung:
"Unser Engagement wurde uns zudem von der Senatorin Jutta Blankau als Verfolgung von Partikularinteressen vorgeworfen.
Diese Tatsache deutet darauf hin, dass es sich von Anfang an bei der von der BSU initiierten Bürger*innenbeteiligung eher um Akzeptanzmanagement, als um echte Bürger*innenbeteiligung handelte. Das Bedürfnis der Bürger*innen nach direkter Demokratie und Teilhabe sollte in institutionalisierte Bahnen gelenkt und kanalisiert werden. "

Einheitsgemeinde Hamburg - was bedeutet das?

Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg, Artikel 4
(1) In der Freien und Hansestadt Hamburg werden staatliche und gemeindliche Tätigkeit nicht getrennt.
§ 21 Hamburger Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) führt aus (siehe):
Grenzen des Entscheidungsrechts
Bei ihren Entscheidungen ist die Bezirksversammlung an Recht und Gesetz, den Haushaltsbeschluss, Globalrichtlinien nach § 46, Zuständigkeitsanordnungen und sonstige Entscheidungen des Senats sowie Fachanweisungen und Einzelweisungen nach § 45 gebunden.
Hamburg ist eine "Einheitsgemeinde". Das heißt, dass die Beschlüsse der Bezirke nur empfehlenden Charakter haben: Wenn der Bezirk - die Bezirksversammlung - etwas beschließt, hat der Senat die Möglichkeit, diesen Beschluss zu ändern oder gar aufzuheben.
So können auch gewonnene Bügerentscheide übergangen werden. Der Senat zieht die Entscheidung an sich, übernimmt die Entscheidungsgewalt (Evokation).
Mit Bezirksamtswahlen werden daher nur Verwaltungsausschüsse gewählt - keine Parlamente.
Dies ist seit 1937 als Gesetz in der Hamburger Verfassung verankert.
Bezirksbürgermeister heißen daher auch "Bezirksamtsleiter". Sie werden zwar von der Bezirksversammlung gewählt und vorgeschlagen jedoch vom Senat für 6 Jahre eingesetzt.
In Hamburg konnten dadurch eine ganze Reihe von erfolgreich zustande gekommenen Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden durch Senatsentscheidungen ausgehebelt bzw. evoziert werden. Die Bürgerbegehren zum Erhalt des Bismarckbads, Langenhorn 73 und der Altonaer Kleingärten sind noch gut in Erinnerung.

Eine weitere Folge der „Einheitsgemeinde“ ist die Planungshoheit des Senats für Bauvorhaben von „besonderer gesamtstädtischer Bedeutung“, wie z.B. der sog. Neuen Mitte Altona oder Ikea.
Aktuell (Juni 2014) hat der Senat die Grünzug-Bebauung um die Trinitatis-Kirche vorab evoziert. Das heißt: egal wie die Bezirksversammlung entscheidet, der Senat hat die Entscheidung schon getroffen.
Die Fraktionen der Bezirksversammlung sind sich einig: Der Grünzug darf nicht (in dem gewünschten Ausmaß) bebaut werden. Doch der Senat hat den Beschluss schon gefasst:
Wenn der Bezirk nicht so entscheidet, wie die Kirche es möchte, wird der Senat - auch gegen den Entschluss des Bezirkes - dem Wunsch der Kirche entsprechen und die Bebauung durchsetzen.
Bei der Veranstaltung "Altonaer Manifest" am 25. November 2013 erklärt Gregor Hackmack, Mitglied des Vorstandes von Mehr Demokratie e.V., was die "Einheitsgemeinde" für Hamburg bedeutet.
(Fast) die vollständige Veranstaltung (1:21:14) kann hier angesehen werden. 

Dank an utopie-tv!

Bei Wikipedia findet sich etwas über das Zustandekommen des Gesetzes ... hier
Wikipedia, (Vollständiger Text):

Aufgrund der verfassungsmäßigen Besonderheit, dass die Freie und Hansestadt sowohl Bundesland als auch Gemeinde ist ("Einheitsgemeinde"), sind die Bezirksämter keine eigenständigen Verwaltungseinheiten; sie unterstehen vielmehr dem Amt für Bezirke und Verwaltungsreform der Finanzbehörde (Rechtsaufsicht) und ihre Dezernate zudem den jeweiligen Fachbehörden (Fachaufsicht).

Außerdem sind sie fiskalisch von den im Landesparlament (Hamburgische Bürgerschaft) beschlossenen Haushaltsplänen abhängig.

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