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Dienstag, 28. Oktober 2014

In Altona tobt der Bürger. Nach dem erfolgreichen Bürgerentscheid -"Bürgerwillen verbindlich machen"- kommt das nächste Bürgerbegehren unter dem Titel "Platz zum Wohnen!" Es handelt sich hierbau um den umstrittenen Bau von weiteren Büroflächen in Hamburg, nun speziell in Altona-Ottensen, auf dem Grundstück "Zeise 2", welches derzeit noch als Parkraum genutzt wird. Es geht aber auch um gebrochene Versprechen eines SPD-geführten Senats, der an dieser Stelle statt preisgünstigem Wohnraum doch lieber die größte Werbefirma der Welt an dieser Stelle hätte.

Der Senat, oder Scholz, oder die SPD (wie auch immer) behaupten, es entstünden so viele neue Arbeitsplätze. Was schlicht gelogen ist. Denn an diesem Ort sollen in erster Linie die bereits in Hamburg befindlichen Büros einen neuen Platz finden. Und somit die bereits Beschäftigten in dieses Haus umziehen. Neue Billigarbeitsplätze würden, wenn sie entstünden, wahrscheinlich durch den Zuzug von irgendwelchen Fast-Food-Ketten und Cafès enttstehen wo sich die über tausend Beschäftigten täglich verköstigen könnten. Was das für den Rest Ottensens bedeuten würde brauche ich, so denke ich, nicht näher darzulegen. Alles gegen den erklärten Willen der AltonaerInnen die sich öffentlich geförderten Wohnraum wünschen und brauchen.

Zur Hintergrundinfo. Zur Zeit stehen im Moment geschätzt 1,3 Mio. m² Büroflächen leer. Leerstand der dem Eigentümer steuerlich abgesetzt mehr bringt, als er als Wohnraum bringen würde. Würde dieses Projekt, so wie von Scholz und seinen Leuten gewünscht, umgesetzt, kämen noch einige zigtausend quadratmeter leerstehende Bürofläche dazu. Gleichzeitig steigt die Obdachlosigkeit in Hamburg dramatisch. Die Flüchtlingszahlen steigen, und man war und ist sich nicht schade genug Menschen in Zelten oder Massenunterkünften unterzubringen.

Wenn man die Genossen der Bosse machen lässt, dann ist man verlassen! Soviel steht schon mal fest!

Also liebe MitbürgerInnen, macht mit und unterstützt.das Bürgerbegehren. Vor allem gilt: Wahltag ist Zahltag! 15. Februar 2015 ist Bürgerschaftswahl.


Mit meiner Unterschrift beantrage ich die Durchführung eines Bürgerentscheides zu folgender Frage: Sind Sie für den Bau von Wohnungen auf dem Parkplatz der Zeisehallen (Ecke Friedensallee/Behringstraße) und für eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes Ottensen 49, d.h. für eine Ausweisung des Parkplatzes als allgemeines Wohngebiet?

Als für die Initiative erklärungsberechtigte
Vertrauenspersonen werden benannt:
1. Hauke Sann, Gaußstraße 30, 22765 Hamburg, Tel. 0171-6885482
2. Janette Bleeker, Friedensallee 24, 22765 Hamburg, Tel. 0171-6885482
3. Milo Lohse, Nöltingstraße 49a, 22765 Hamburg, Tel. 0171-6885482

Familienname Straße, Nr. PLZ, Ort Unterschrift Amtliche
Datum Vermerke
Hinweise: Bitte lesbar schreiben! Wichtig: Gültig sind nur Eintragungen von wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern mit Wohnort im Bezirk Altona
Sollten Teile des Bürgerbegehrens unzulässig sein oder sich erledigen, so gilt meine Unterschrift weiterhin für die verbleibenden Teile Weitere Unterschriften auf der Rückseite möglich >>
Unterschriftenliste Nr.
Datum der Anzeige des Bürgerbegehrens
und des Beginns der Sammlung: 28.10.2014

• Nach § 1, § 3 Absätze 1 und 5 des Bezirksabstimmungsdurchführungsgesetzes –
BezAbstDurchfG – vom 27. Januar 2012 (HmbGVBl. S. 28), darf unterzeichnen, wer
bei Einreichen der Unterschriftslisten beim Bezirksamt zur Bezirksversammlung
wahlberechtigt ist. Unterstützungsberechtigte, zu deren Gunsten eine melderechtliche
Auskunftssperre besteht, können ihre Anschrift der Initiative gesondert
übermitteln, die diese dann vor Einreichen der Listen nachzutragen haben.

• Jeweils zwei der oben genannten Personen sind berechtigt, für die Initiative
und die Unterzeichnenden folgende Erklärungen abzugeben:
– Sie dürfen die Vorlage in überarbeiteter Form einreichen
(§ 7 Absatz 4 Satz 2 BezAbstDurchfG).
– Sie dürfen die Vorlage zurücknehmen (§ 7 Absatz 4 Satz 3 BezAbstDurchfG).

• Jeweils zwei der oben genannten Personen sind berechtigt, für die Initiative
und die Unterzeichnenden die folgenden Handlungen vorzunehmen:
– Sie dürfen in Streitfällen bezüglich Zulässigkeit, Verfahren und Form die Bezirksaufsichtsbehörde
als Schlichtungsstelle anrufen (§ 12 Absatz 1 BezAbstDurchfG).
– Sie dürfen gegen das Verwaltungshandeln des Bezirksamtes Widerspruch bei
der Bezirksaufsichtsbehörde einlegen und Klage vor dem Verwaltungsgericht
Hamburg erheben (§ 4 Absatz 5, § 12 Absatz 2 BezAbstDurchfG).

• Das Ergebnis dieses Bürgerbegehrens und eines gegebenenfalls nachfolgenden
Bürgerentscheids hat unter Umständen für das Bezirksamt keine bindende Wirkung,
sondern ausschließlich den Charakter einer Empfehlung an die zuständige Fachbehörde.
(Der Hinweis ist aufzunehmen bei allen Fragestellung, in denen die Bezirksversammlung
keinen das Bezirksamt bindenden Beschluss fassen (§ 21 BezVG), sondern nur eine
Empfehlung aussprechen (§ 27 BezVG) könnte.)

Hinweise:
Die Begründung für das Bürgerbegehren finden Sie auf der Rückseite >>
Geburtsjahr

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