Ich hoffe, dass ich einen für Euch interessanten Link gefunden habe.
Weiterlesen? Klick.............
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/uploads/tx_commerce/Studie_Racial_Profiling_Menschenrechtswidrige_Personenkontrollen_nach_Bundespolizeigesetz.pdf
Dieses Blog durchsuchen
Donnerstag, 17. Oktober 2013
Studie „Racial Profiling“ – Menschenrechtswidrige Personenkontrollen nach § 22 Abs. 1a Bundespolizeigesetz: Empfehlungen an den Gesetzgeber , Gerichte und Polizei von Hendrik Cremer . Mit „Racial Profiling“ wird die Methode bezeichnet, das physische Erscheinungsbild, etwa Hautfarbe oder Gesichtszüge, einer Person als Entscheidungsgrundlage für polizeiliche Maßnahmen wie Personenkontrollen, Ermittlungen und Überwachungen heranzuziehen. In jüngerer Zeit ist diese Polizeipraxis infolge von Gerichtsverfahren verstärkt in die öffentliche Diskussion geraten. Kritik üben betroffene Einzelpersonen, Stimmen aus der Wissenschaft, Betroffenenorganisationen und Organisationen, die sich gegen Rassismus engagieren. Hingegen hat die Politik das Thema noch nicht recht aufgegriffen.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Jeder Kommentar wird von mir grundsätzlich freigeschaltet und veröffentlicht - solange es sich dabei nicht um rassistische, faschistische oder persönlich beleidigende oder herabsetzende Einlassungen handelt.