Am 24.10.2013 findet die nächste sogenannte „Jobmesse“ im alten Charterterminal und heutigen Airport Terminal Tango statt. Was Arbeitssuchende in diesem stilvoll gehaltenen Umfeld finden, sind erneut mehr als 100 Anbieter, meist aus der Zeitarbeitsbranche, die hier ihre Offerten machen.Dieser Begriff ist missverständlich, da die Arbeitssuchenden oft nicht freiwillig hier sind, um sich die angebotenen Arbeitsplätze anzusehen. Sie können vom Jobcenter unter Androhung von Sanktionen gezwungen werden, die Jobmesse zu besuchen. Die meisten Besucher kommen daher auch nur unter der Sanktionsbedrohung. Fast alle der hier offerierten Angebote sind zudem in der Leiharbeit und sind mit den damit verbundenen Nachteilen (Unsicherheit, schlechte Bezahlung, schlechte Arbeitsbedingungen, Zuweisung u.U. im Rahmen von übergeordneten Werkverträge etc.) für die Beschäftigten belastet. Die Partei DIE LINKE wird mit weiteren Bündnispartnern gegen diese Messe eine Kundgebung und Demonstration direkt zur Messezeit vor dem Terminal Tango veranstalten.
Hierzu erklärt der Versammlungsleiter Horst Schneider, Mitglied der Fraktion DIE LINKE in der Bezirksversammlung Altona folgendes:
„Die Menschen wollen keine solchen „Jobs“, wie sie auf dieser Veranstaltung angeboten werden. Die meisten der hier angebotenen Jobs sind in der Leiharbeit und
sind mit den damit verbundenen Nachteilen verbunden. Wir wollen stattdessen Angebote für reguläre, gut- und angemessen bezahlte unbefristete Beschäftigungsverhältnisse. Gleicher Lohn soll für für gleiche oder mindestens vergleichbare Arbeit gelten, egal ob Frau oder Mann. Ich rufe als Versammlungsleiter alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer dazu auf, die Leiharbeitsmesse/Jobmesse am Flughafen Hamburg am 24.10. mit friedlichen und gewaltfreien Aktionen zu begleiten und nach Möglichkeit die Besucherinnen und Besucher dazu einzuladen, den Erfolg der Messe durch ihr entsprechendes kritisches Verhalten einzuschränken. Wir werden gemeinsam der Messe bunt, lautstark und kreativ, aber eindeutig auch gewaltrei, entgegentreten.“
Zum Hintergrund:
Im Rahmen der Leiharbeit (Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeit) stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für eine bestimmte Zeit eine Dritten zur Arbeitsleistung zur Verfügung. Der Arbeitgeber ist dabei der Verleiher (Zeitarbeitsunternehmen), der Dritte ist der Entleiher, der Arbeitnehmer ist der Leiharbeitnehmer.
Im Rahmen des Bezugs von Leistungen nach dem SGB II (Hartz-IV) wird die Leiharbeit bisher grundsätzlich als zumutbare Erwerbsarbeit angesehen. Voraussetzung ist, dass die gesetzlichen Regelungen des Arberitsnehmerüberlassungsgesetzes sowie etwaige tarifvertragliche Bestimmungen eingehalten werden. Für die Unzumutbarkeit (§ 10 Abs. 1 SGB II) einer Tätigkeit gelten die gleichen Kriterien wie bei sonstiger Erwerbsarbeit.
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