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Dienstag, 22. Oktober 2013
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Hamburg, den 21. Oktober
Kundgebung am Rande der Jobmesse
im Terminal Tango
Am 24.10.2013 findet die nächste sogenannte „Jobmesse“ im alten Charterterminal und
heutigen Airport Terminal Tango statt. Was Arbeitssuchende in diesem stilvoll gehaltenen
Umfeld finden, sind erneut mehr als 100 Anbieter, meist aus der Zeitarbeitsbranche,
die hier ihre Offerten machen. Dieser Begriff ist missverständlich, da die Arbeitssuchenden
oft nicht freiwillig hier sind, um sich die angebotenen Arbeitsplätze anzusehen. Sie
können vom Jobcenter unter Androhung von Sanktionen gezwungen werden, die Jobmesse
zu besuchen. Die meisten Besucher kommen daher auch nur unter der Sanktionsbedrohung.
Fast alle der hier offerierten Angebote sind zudem in der Leiharbeit und
sind mit den damit verbundenen Nachteilen (Unsicherheit, schlechte Bezahlung,
schlechte Arbeitsbedingungen, Zuweisung u.U. im Rahmen von übergeordneten Werkverträge
etc.) für die Beschäftigten belastet.
Die Partei DIE LINKE wird mit weiteren Bündnispartnern gegen diese Messe eine Kundgebung
und Demonstration direkt zur Messezeit vor dem Terminal Tango veranstalten.
Hierzu erklärt der Versammlungsleiter Horst Schneider, Mitglied der Fraktion DIE LINKE in
der Bezirksversammlung Altona folgendes:
„Die Menschen wollen keine solchen „Jobs“, wie sie auf dieser Veranstaltung angeboten werden.
Die meisten der hier angebotenen Jobs sind in der Leiharbeit zu schlechten Bedingungen.
Wir wollen stattdessen Angebote für reguläre, gut und angemessen bezahlte unbefristete
Beschäftigungsverhältnisse. Gleicher Lohn soll für gleiche oder mindestens vergleichbare Arbeit
gelten, egal ob Frau oder Mann.
Ich rufe als Versammlungsleiter alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer dazu auf, die Leiharbeitsmesse/
Jobmesse am Flughafen Hamburg am 24.10. mit Informationen zu begleiten und
nach Möglichkeit die Besucherinnen und Besucher dazu einzuladen, den Erfolg der Messe
durch ihr entsprechendes kritisches Verhalten einzuschränken.
Wir werden gemeinsam die Messe bunt, lautstark und kreativ, begleiten.“
Zum Hintergrund:
Im Rahmen der Leiharbeit (Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeit) stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer
für eine bestimmte Zeit eine Dritten zur Arbeitsleistung zur Verfügung. Der Arbeitgeber ist
dabei der Verleiher (Zeitarbeitsunternehmen), der Dritte ist der Entleiher, der Arbeitnehmer ist der
Leiharbeitnehmer.
Im Rahmen des Bezugs von Leistungen nach dem SGB II (Hartz-IV) wird die Leiharbeit bisher
grundsätzlich als zumutbare Erwerbsarbeit angesehen. Voraussetzung ist, dass die gesetzlichen Regelungen
des Arbeitsnehmerüberlassungsgesetzes sowie etwaige tarifvertragliche Bestimmungen
eingehalten werden. Für die Unzumutbarkeit (§ 10 Abs. 1 SGB II) einer Tätigkeit gelten die gleichen
Kriterien wie bei sonstiger Erwerbsarbeit.
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