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Montag, 18. November 2013

Eine schriftliche Anfrage von mir. Antwort? Fehlanzeige! So, erlebe ich es immer wieder!

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Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksversammlung Altona
Drucksachen–Nr.: XIX-3479
Kleine Anfrage öffentlich
Beratungsfolge
Gremium
Datum
Öffentlich
Bezirksversammlung
28.11.2013

Bildungssituation von Flüchtlingen im Bezirk Altona
Kleine Anfrage von Horst Schneider (Fraktion DIE LINKE)

Im Bezirk Altona sind - werden- in zunehmender Zahl Flüchtlinge untergebracht. Eine höhere Zahl von Flüchtlingen erfordert aber auch höhere Anstrengungen in der Sprach- und Bildungsversorgung. Das gilt vor allem für minderjährige Flüchtlinge bzw. geflüchtete Kinder und Jugendliche in schulpflichtigem Alter. Aber auch erwachsene Flüchtlinge brauchen Sprachunterricht, Dolmetscher usw. Für all das muss Sorge getragen werden, wenn Integration und Partizipation gelingen soll und die aufnehmenden Stadtteile nicht vor bildungs- und schulpolitische Probleme gestellt werden sollen, für deren Bewältigung sie nicht die nötigen Ressourcen haben.
Deshalb frage ich das Bezirksamt:
I. Zahlenmäßige Entwicklung
1. Mit wie vielen Flüchtlingen, die im Bezirk Altona aufgenommen werden, rechnet das Bezirksamt für 2013, 2014 und 2015 ? Wie hatte sich die Zahl in den Jahren 2010 - 2012 entwickelt?
2. Welche Daten liegen für die Jahre 2010 - 2013 zur Sprachsituation der aufgenommenen Flüchtlinge vor? Wie war die Verteilung nach Mutter- bzw. Herkunftssprachen? Wie viele verfügten bereits über Deutschkenntnisse, wie viele nicht? Wie viele verfügten über Englischkenntnisse, wie viele nicht? Wie schätzt das Bezirksamt hinsichtlich der Mutter- bzw. Herkunftssprachen die Entwicklung für die Jahre 2014 und 2015 ein?
3. Mit wie vielen geflüchteten Kindern und Jugendlichen, die aufgenommen werden, rechnet das Bezirksamt 2014 und 2015? Wie hatte sich die Zahl in den Jahren 2010 - 2013 entwickelt? Bitte aufschlüsseln nach Alter, insbesondere nach der Gruppe von Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter.
4. Wie viele der geflüchteten Kinder und Jugendlichen, die den Jahren 2010 - 2013 aufgenommen wurden, waren minderjährige unbegleitete Flüchtlinge? Mit welchen Zahlen rechnet das Bezirksamt für 2014 und 2015?
5. Wie lange verweilten geflüchtete Kinder und Jugendliche 2010 - 2013 durchschnittlich in der zentralen Erstaufnahme, wie lange in den Übergangswohnheimen? Wo wohnten sie
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danach?
6. Wie wurden die Flüchtlinge, insbesondere auch die Kinder und Jugendlichen in schulpflichtigem Alter, in den Jahren 2010 - 2013 nach ihrem Aufenthalt in der zentralen Erstaufnahme auf die Stadtteile des Bezirks Altona verteilt? Wie soll dies in den Jahren 2014 und 2015 geschehen?
II. Sprach-und Schulunterricht
7. Aus welchen Mitteln werden für welche Gruppen von geflüchteten Kindern und Jugendlichen die Kosten des Spracherwerbs beglichen?
8. Aus welchen Mitteln werden für welche Gruppen von geflüchteten Kindern und Jugendlichen die Kosten des allgemeinen Schulunterrichts, des spezifischen zusätzlichen schulischen Betreuungsaufwands, der sozialpädagogischen und sozialpsychologischen Betreuung beglichen?
9. Wie wird der Erwerb der deutschen Sprache für geflüchtete Kinder und Jugendliche gewährleistet? In welchem Umfang erfolgt dies in der zentralen Erstaufnahme, in welchem Umfang an den Schulen, in welchem Umfang durch Vorschulklassen, in welchem Umfang durch andere Angebote?
10. An welchen Schulen im Bezirk Altona wurden geflüchtete Kinder und Jugendliche in schulpflichtigem Alter 2010 - 2013 beschult? Welche Ressourcen wurden den Schulen dafür zur Verfügung gestellt, und aus welchem Etat wurden die Mittel dafür bereitgestellt?
11. An welchen Schulen im Bezirk Altona wurden in den Jahren 2010 - 2013 geflüchtete Kinder und Jugendliche in Vorschulklassen unterrichtet? In welchem Umfang wurden dafür bestehende Vorschulklassen genutzt, in welchem Umfang wurden eigene oder zusätzliche Vorschulklassen eingerichtet? Wie viele Vorschulklassen wurden an welchen Schulen im Bezirk Altona in den vergangenen Schuljahren und in diesem Schuljahr eingerichtet?
12. Wie will das Bezirksamt Altona in seinem Zuständigkeitsbereich in den Jahren 2014 und 2015 gewährleisten, dass die aufnehmenden Schulen die nötigen Ressourcen erhalten, um geflüchtete Kinder und Jugendliche beschulen und integrieren zu können?
13. Wie wird der zusätzliche Lehrkräftebedarf für Sprachunterricht/Sprachunterstützung kalkuliert, der an den Schulen für geflüchtete Kinder und Jugendliche nach Absolvieren der Vorschulklassen besteht, d.h. während ihrer Unterrichtung in Regelklassen? Aus welchen Mitteln wird dieser Bedarf gedeckt?
14. Wie viele Lehrerwochenstunden und/oder wie viele Wochenstunden von anderem Personal werden Schulen und ggf. anderen Institutionen zugewiesen pro geflüchtetem Kind/Jugendlichen für - Spracherwerb - allgemeine Beschulung - sozialpädagogische Betreuung? Gibt es Unterschiede in der Zuweisung?
15. Wie lange nach ihrer Ankunft im Bezirk Altona dauerte es 2010 - 2013, bis geflüchtete Kinder und Jugendliche in schulpflichtigem Alter an Schulen unterrichtet wurden? Wie wird gewährleistet, dass den aufnehmenden Schulen die benötigten Ressourcen dann auch unmittelbar zur Verfügung stehen? Gibt es einen Lehrkräfte - Pool, der dafür genutzt werden kann?
16. Wie viele Lehrkräfte mit welchem Stundenumfang sind derzeit an den Schulen für muttersprachlichen Unterricht eingesetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Sprachen.) Welche Ausweitung des muttersprachlichen Unterrichts plant der Senat, um der höheren Zahl von geflüchteten Kindern und Jugendlichen und ggf. der höheren Zahl von Herkunftsländern und Mutter sprachen Rechnung zu tragen?
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17. Bei wem sind die Lehrkräfte, die den Sprachunterricht für geflüchtete Kinder und Jugendliche leisten, angestellt?
18. Wie viele Flüchtlinge in schulpflichtigem Alter, die aufgenommen wurden, verfügten 2010 - 2013 über keine Schriftkenntnisse, d.h. benötigten Alphabetisierung? Welche Angebote bestehen dafür, und in welchem Umfang wurden sie wahrgenommen?
19. Durch wen erfolgt die Alphabetisierung für Flüchtlinge in schulpflichtigem Alter, und aus welchem Etat wird sie bezahlt? Welche Ausweitung des Angebots plant das Bezirksamt in seiner Zuständigkeit, und wie werden die Mittel dafür bereitgestellt?
III. Sprach-und Bildungsanforderungen von Erwachsenen
20. Wie viele Dolmetscher/innen werden in den Stadtteilen, wo 2014 und 2015 (bzw. ab jetzt) zusätzliche Flüchtlinge aufgenommen werden sollen, zusätzlich zur Verfügung gestellt? Aus welchem Etat werden die Mittel dafür gewährleistet?
21. Welche Sprachkurse stehen derzeit für erwachsene Flüchtlinge zur Verfügung, und aus welchem Etat werden sie bezahlt? Welche Angebote bestehen insbesondere für erwachsene Flüchtlinge, die (noch) keinen Zugang zu den Integrationskursen nach dem Ausländergesetz haben? Mit welcher Ausweitung der Nachfrage rechnet das Bezirksamt Altona 2014 und 2015, und wie soll das Angebot entsprechend aufgestockt werden?
22. Welche Bildungsangebote außerhalb des Spracherwerbs stehen für erwachsene Flüchtlinge zur Verfügung, und aus welchem Etat werden sie bezahlt? Welche Ausweitung des Angebots plant das Bezirksamt für 2014 und 2015?
23. Wie viele erwachsene Flüchtlinge, die aufgenommen wurden, verfügten 2010 - 2013 über keine Schriftkenntnisse, d.h. benötigten Alphabetisierung? Welche Angebote bestehen dafür, und in welchem Umfang wurden sie wahrgenommen?
24. Durch wen erfolgen Alphabetisierungskurse, und aus welchem Etat werden sie bezahlt? Welche Ausweitung des Angebots plant das Bezirksamt Altona in seiner Zuständigkeit, und wie werden die Mittel dafür bereitgestellt?

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu Fragen 1 bis 24:
Das Bezirksamt Altona meldet Fehlanzeige.
Die in der Kleinen Anfrage erfragten Daten über die im Bezirk Altona untergebrachten bzw. zukünftig unterzubringenden Flüchtlinge liegen dem Bezirksamt nicht vor. Zudem sind die Zuständigkeiten der Behörde für Inneres und Sport, der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, der Behörde für Schule und Berufsbildung und der Anstalt öffentlichen Rechts fördern + wohnen betroffen.
Petitum:
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Anlage/n:
ohne

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