Laut
Waffengesetz ist ein Artikel dahingehend zu prüfen ob es sich um ein
Reizstoffsprühgerät handelt im Sinne des § 3 Abs. 2 WaffG.
Bei Reizstoffsprühgeräten handelt es sich nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 a) i.V.m.
Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2, Nr. 1.2.2 WaffG um tragbare
Gegenstände aus denen Reizstoffe verprüht werden können.
Unsere uniformierten "Freunde" setzen diese chemischen Waffen in großen tragbaren Behältern auf dem Rücken ein, oder mischen sie Wasserwerfern bei. Zumeist verwenden sie diese um Menschenansammlungen auseinander zu treiben. Dabei ist ihnen ziemlich egal, ob es sich um eine demokratisch legitimierte Demonstration im Sinne des Grundgesetzes handelt.
Die
Begründungen sind immer die gleichen. Ich verweise an dieser Stelle auf
entsprechende Artikel in der Tagespresse. Für die gilt immer der Notstand und
sie ziehen das Polizeigesetz, in Hamburg das Gesetz zum Schutz der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung, heran um jede Gemeinheit zu legitimieren.
Mit anderen
Worten: Sie setzen chemische Waffen gegen legitimierten zivilen Ungehorsam ein.
Rio, Istanbul, Stuttgart: Wo immer Menschen für ihre Überzeugungen auf die Straße gehen, reagiert der Staat hart - und bringt die Demonstranten zum Heulen. Über den tränenreichen Siegeszug des Pfeffersprays.
Von Max Fellmann
Der Autor
Kurz vor Redaktionsschluss erfuhr Max Fellmann noch Neues vom »Pepper Spray Cop«: John Pike, der ein Jahr nach seinem Einsatz auf dem Campus in Davis gefeuert wurde, erhielt Drohbriefe - und klagte daraufhin gegen die Universität. Sein Argument: Die Briefe hätten bei ihm zu Depressionen und Todesangst geführt. Am 16. Oktober gab ein Richter dem Mann recht und sprach ihm 38 000 Dollar Entschädigung zu.
Voll Gas voraus
Brutal wird es, wenn Polizisten das Zeug nicht nur versprühen, sondern in Plastikkapseln auf Menschen schießen. Dann bleibt es nicht bei der vorübergehenden Blindheit, der Atemnot, dem Schmerz, der Orientierungslosigkeit. Dann kommen Prellungen dazu, die spürt man wochenlang, wie eine ständige Erinnerung an die Übermacht der anderen Seite. Und wer mit einer Prellung davonkommt, hat noch Glück gehabt.Weiter lesen? Klick auf den Link
http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/41075/Voll-Gas-voraus
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