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Mittwoch, 20. November 2013

Iich wende mich heute Abend mit einer Bitte an Euch/DICH. Vielleicht habt Ihr/Du es noch nicht mitbekommen, aber momentan findet eine Petition zur Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen (SGB II und SGB XII) vom 23.10.2013, statt. Jede Unterschrift zählt! Darum bitte ich Euch/Dich: Falls Sie/Du noch nicht unterschrieben hast, aber auch für die Abschaffung der Sanktionen bist und für ein Leben in Würde, dann unterschreibe diese Petition. Wichtig wäre auch, diese Petition möglichst breit zu verteilen und möglichst viele Unterschriften zu sammeln. Es kostet hier nur wenige Minuten, aber diese Minuten können vieles bewegen. Wenn alle mitmachen, es bekannt machen und mit dazu beitragen das sich möglichst viele beteilige

Sanktionen nach dem SGB II und XII stellen in ihrer jetzigen Form eine bedrohliche Existenzgefährdung dar. So ist zu beobachten, dass Erwerbslose, selbst wenn sie noch nie davon betroffen waren, vor den Sanktionen Ängste entwickeln. Ein Damoklesschwert, welches über sie schwebt und sie dann lieber auch Nachteile in Kauf nehmen, anstatt ihre Rechte einzuklagen. Damit wird und ist ein Angstsystem entwickelt wurden, welches die Menschen in eine Abhängigkeit der Jobcenter führt. Sanktionen dürfen niemals eine erzieherische Maßnahme sein. So werden sie jedoch intern vermittelt und an das soziale Gewissen der Mitarbeiter appeliert. Das soziale Gewissen sollte und muss aus dem Kennen der Menschenrechte und Würde bestehen.

Petition 46483

Arbeitslosengeld II - Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen (SGB II und SGB XII) vom 23.10.2013

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Paragrafen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende, § 31 bis § 32 SGB II) und im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe, §39a SGB XII) ersatzlos zu streichen, die die Möglichkeit von Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen beinhalten.

Begründung

Die Sanktionen (§ 31 und § 32 Zweites Buch Sozialgesetzbuch) und die Leistungseinschränkungen (§ 39 a Zwölftes Sozialgesetzbuch) verletzen das Recht auf die Absicherung des zwingend gesetzlich festgelegten soziokulturellen Existenzminimums. Wem ganz oder teilweise die Grundsicherungsleistung gestrichen wird, dessen Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ist bedroht.

Hier geht es zur Petition:
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2013/_10/_23/Petition_46483.html 

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