Sanktionen nach dem SGB II und XII stellen in ihrer jetzigen Form eine bedrohliche Existenzgefährdung dar. So ist zu beobachten, dass Erwerbslose, selbst wenn sie noch nie davon betroffen waren, vor den Sanktionen Ängste entwickeln. Ein Damoklesschwert, welches über sie schwebt und sie dann lieber auch Nachteile in Kauf nehmen, anstatt ihre Rechte einzuklagen. Damit wird und ist ein Angstsystem entwickelt wurden, welches die Menschen in eine Abhängigkeit der Jobcenter führt. Sanktionen dürfen niemals eine erzieherische Maßnahme sein. So werden sie jedoch intern vermittelt und an das soziale Gewissen der Mitarbeiter appeliert. Das soziale Gewissen sollte und muss aus dem Kennen der Menschenrechte und Würde bestehen.
Petition 46483
Arbeitslosengeld II - Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen (SGB II und SGB XII) vom 23.10.2013
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Paragrafen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende, § 31 bis § 32 SGB II) und im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe, §39a SGB XII) ersatzlos zu streichen, die die Möglichkeit von Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen beinhalten.Begründung
Die Sanktionen (§ 31 und § 32 Zweites Buch Sozialgesetzbuch) und die Leistungseinschränkungen (§ 39 a Zwölftes Sozialgesetzbuch) verletzen das Recht auf die Absicherung des zwingend gesetzlich festgelegten soziokulturellen Existenzminimums. Wem ganz oder teilweise die Grundsicherungsleistung gestrichen wird, dessen Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ist bedroht.Hier geht es zur Petition:
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2013/_10/_23/Petition_46483.html
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Jeder Kommentar wird von mir grundsätzlich freigeschaltet und veröffentlicht - solange es sich dabei nicht um rassistische, faschistische oder persönlich beleidigende oder herabsetzende Einlassungen handelt.