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Montag, 4. November 2013

Heute zeige ich Euch mal, was man parlamentarisch so macht. Als erstes lest Ihr die Presseerklärung, danach, oder darunter, folgt dann die Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft, woraus dann die Anfrage der Fraktion DIE LINKE. in der Hamburgischen Bürgerschaft folgte. Und ich überlege nun wie ich das für die Bezirksversammlung umbasteln kann..e

L Pressemitteilung

Kontakt: Florian Kaiser, Pressesprecher, Telefon 040 / 42 831 2445, Mobil: 0151 / 649 266 30
Telefax 040 / 42 831 2255, pressestelle@linksfraktion-hamburg.de, www.linksfraktion-hamburg.de
DIE LINKE. Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, Rathausmarkt 1, 20095 Hamburg
Hamburg, 4. November 2013
WP 20/2013/#1153
5
Schluss mit den Tricks, runter mit den HVV-Preisen!
Der Senat will die HVV-Preise schon wieder anheben – diesmal um durchschnittlich 3,2 Prozent, bei
den SeniorInnen- und den CC-Karten sogar um vier Prozent (vgl. Drs. 20/9603). Der
Verkehrsausschuss der Bürgerschaft wird am Dienstag darüber beraten. „Seit Jahren begründen
Senat und HVV die Erhöhungen mit der Bestandssicherung und der Deckelung der öffentlichen
Zuschüsse an den HVV“ , erklärt Heike Sudmann, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion DIE
LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. „Die Antwort auf unsere Große Anfrage (Drs. 20/9377)
zeigt aber, dass der Senat bei den Kennzahlen zu den Erhöhungen jahrelang schamlos getrickst hat.“
Die Verkehrsunternehmen haben demnach in den letzten Jahren wesentlich mehr Geld
eingenommen als erwartet und viel geringere Zuschüsse von der Stadt erhalten als geplant. „Das ist
eine echte Sauerei“ , so Sudmann. „Die Einnahmen des HVV steigen, die Zuschüsse der Stadt an den
HVV sinken – und trotzdem müssen die HVV-KundInnen jedes Jahr mehr für Bus und U-Bahn
zahlen.“
So wurden für 2012 durch die damalige Fahrpreiserhöhung 13 Millionen Euro Mehreinnahmen
erwartet. „Tatsächlich hat allein die Hochbahn 27,9 Millionen Euro zusätzlich eingenommen und
allein der VHH 11,8 Millionen Euro mehr“ , erläutert Sudmann das Ergebnis ihrer Großen Anfrage.
„Und trotzdem sollen den KundInnen mit der Fahrpreiserhöhung 2014 nochmal 14 Millionen Euro
mehr aus der Tasche gezogen werden.“ Und: Der Zuschussbedarf des HVV für 2012 wurde mit 259
Millionen Euro angegeben, tatsächlich abgerufen wurden durch den HVV nur 207 Millionen Euro –
20 Prozent weniger als erwartet. Auch dies geht aus der Großen Anfrage hervor. „Seit 2009 hat der
HVV jedes Jahr mindestens 30 Millionen Euro weniger Zuschüsse abgerufen als veranschlagt“ , so
Sudmann. „Schlecht geht es dem HVV also wirklich nicht.“
Würde der Senat die eingeplanten Zuschüsse voll auszahlen, könnten nicht nur die Fahrpreise für
Einkommensschwache Menschen, sondern für alle Fahrgäste gesenkt werden, folgert die
Verkehrsexpertin: „Damit würde der HVV nicht nur sozial gerechter, sondern auch noch attraktiver
werden. Doch der Senat lässt lieber die von den Fahrgästen aufgebrachten Mehreinnahmen im
Hamburger Haushalt versickern.“
Die beantwortete Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE (Drs. 20/9377) und die Senatsmitteilung
zur aktuellen Fahrpreiserhöhung (Drs. 20/9603) finden Sie im Anhang dieser Mitteilung.

II. 1. Tarifantrag
Der HVV hat im Namen der Verbundverkehrsunternehmen
bei
– der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation,
Hamburg,
– dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr
und Technologie, Kiel,
– der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen
mbH, Hannover
die Anhebung des Gemeinschaftstarifs um durchschnittlich
3,2 % zum 1. Januar 2014 beantragt.
Zuletzt wurde der HVV-Gemeinschaftstarif zum
1. Januar 2013 um durchschnittlich 3,5 % erhöht.
Der Antrag bedarf der Genehmigung durch die zuständigen
Behörden gemäß § 39 Personenbeförderungsgesetz
(PBefG).
2. Erläuterung des Tarifantrages
Die beantragte Tarifanhebung von durchschnittlich
3,2 % ist erforderlich, um die hohe Dichte und
Qualität des ÖPNV-Angebots zu sichern.
Wie in den Vorjahren orientiert sich die Höhe dieser
Preisanhebung an einem vom HVV entwickelten
Index: Dieser erfasst die Entwicklung der relevanten
Kostenfaktoren und stellt einen wichtigen
Anhaltspunkt für die Tarifentwicklung dar. Die Entscheidung
der Aufgabenträger wird dadurch nicht
präjudiziert; es können dabei neben der Kostenentwicklung
auch andere Faktoren einfließen.
Grundlage des Index ist die allgemeine Entwicklung
der Verbraucherpreise, korrigiert um die gewichteten
Einflussfaktoren Dieselpreis, Strompreis
und Personalkosten der Verkehrsunternehmen im
HVV. Die Werte geben dabei jeweils die durchschnittliche
jährliche Entwicklung während der
letzten drei Jahre wieder.
Auf Basis der Entwicklung der Jahre 2011, 2012
und 2013 ergibt sich beim HVV-Index eine Steigerung
von 2,3%. Der Wert leitet sich aus einem
durchschnittlichen Anstieg der Verbraucherpreise
um 1,9 %, der Lohntarife um 2,7 %, der Dieselpreise
um 6,3 % und der Strompreise um -1,0%
ab. Dabei gehen die Verbraucherpreise mit einer
Gewichtung von 58,5%, die Lohnkosten mit
32,8 %, die Dieselpreise mit 4,6 % und die Strompreise
mit 4,1 % in die Berechnung ein.
Die Kostensteigerung der Verkehrsunternehmen
und die Entwicklung der Verbraucherpreise geben
den Rahmen für die Tarifsteigerung vor. Der Tarif-
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache20/9603
20.Wahlperiode 15. 10. 13
Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft
Änderung des Gemeinschaftstarifs
des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV)
1
2
index des HVV weist hierfür einen Wert von
zunächst 2,3% aus. Fahrpreisänderungen beziehen
sich jedoch nur auf die ca. 71 % durch Fahrgeldeinnahmen
gedeckten Kosten. Für die Tarifänderung
soll aber eine Deckung der Gesamtkostensteigerung
in Ansatz gebracht werden,
damit die Defizite der Verkehrsunternehmen, die
von den Aufgabenträgern auszugleichen sind,
nicht weiter ansteigen. Dies wird durch einen Aufschlag
von 0,9 Prozentpunkten auf den Index
angestrebt. Die Fahrpreise sollen also um durchschnittlich
3,2 % angehoben werden.
Die Einzel- und Tageskarten werden um durchschnittlich
3,2 % erhöht. Bei diesen Fahrkarten sollen
keine 5-Cent-Preise mehr angeboten werden;
die Preise werden auf 10 Cent gerundet, um im
Busfahrer- und Automatenverkauf die Münzhandhabung
zu erleichtern. Der Preis der Einzelkarte
Kurzstrecke wurde zum Januar 2013 gar nicht und
die Nahbereichseinzelkarte nur um 5 Cent angehoben.
Der Preis der Einzelkarte Großbereich soll
um 5 Cent steigen. Das bedeutet: Die Kurzstreckeneinzelkarte
wird von 1,40 Euro auf 1,50
Euro, die Nahbereichseinzelkarte von 1,90 Euro
auf 2,00 Euro, die Großbereichs-Einzelkarte von
2,95 Euro auf 3,00 Euro und die Gesamtbereichs-
Einzelkarte von 8,00 Euro auf 8,20 Euro angehoben.
Die Preise für die Allgemeinen Zeitkarten werden
um durchschnittlich 3,1 % angepasst.
Die Preise der CC-Karten und der Seniorenkarten
werden überproportional um 4% erhöht, um die
hohe Rabattierung dieser Karten abzubauen.
Die Zeitkarten für Auszubildende und Studierende
– ohne Semesterticket – werden um 3,1 % erhöht.
Das Semesterticket (betroffen sind rd. 96 % der
Studierenden an Hamburger Hochschulen) wird
durch Vereinbarungen zwischen HVV und Studierendenschaft
gesondert angepasst, weist jedoch
voraussichtlich ähnliche Steigerungsraten aus. Die
Preise für die Schülerkarten werden durchschnittlich
um 3,1 % angehoben. Mit diesen Anhebungen
kann entsprechend den Vorgaben der Länder
Schleswig-Holstein und Niedersachsen der Zielwert
einer durchschnittlich 25 %igen Ermäßigung
gegenüber dem Preis für vergleichbare Zeitkarten
gehalten werden.
Der Preis der Kindereinzelkarte von 1,10 Euro für
den HVV-Großbereich/2 Ringe wird nicht angehoben;
er war zuletzt zum Januar 2013 um 10 Cent
erhöht worden.
Die 9-Uhr-Tageskarte für Kinder für den Großbereich/
2 Ringe wird um 10 Cent auf 2,10 Euro
angehoben, um den Rabatt gegenüber zwei Kindereinzelkarten
auf 10 Cent zurückzuführen.
Der Schnellbus-/1.-Klasse-Zuschlag wird im Bartarif
nicht angehoben; die Zeitkartenzuschläge
werden etwa proportional um 2,9 % erhöht.
Die ab 1. Januar 2014 geltenden neuen Fahrpreise
sind im Einzelnen in der Anlage A (HVV-Tarifantrag,
Anlage 1) dargestellt.
Aus der beantragten Fahrpreisanhebung erwartet
der HVV unter Berücksichtigung der Preiselastizität
in 2014 ca. 19,8 Mio. Euro Mehreinnahmen
gegenüber einer Nichtanpassung; davon entfallen
ca. 16,4 Mio. Euro auf Hamburger Gebiet (Dies betrifft
Verkehrsunternehmen mit und ohne Hamburger
Beteiligung).
3. Nachfrage- und Ertragsentwicklung im HVV
Die Verkehrserträge haben sich auf Grund der
steigenden Fahrgastzahlen und der Tarifanhebungen
positiv entwickelt:
Drucksache 20/9603 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
HVV:
2009 2010 2011 2012
Verbundfahrgäste in Mio.:
Zunahme in %:
656,1
2,8
676,3
3,1
696,7
3,0
717,2
2,9
Verkehrserträge in Mio. €:
Zunahme in %:
588,6
5,7
617,0
4,8
652,2
5,7
692,4
6,2
3
Ein positiver Trend bei Fahrgastzahlen und Verkehrserträgen
wird sich nach Einschätzung des
HVV auch im Jahr 2013 fortsetzen. Es wird ein
Fahrgastzuwachs von ca. 1,5% erwartet. Siehe
auch Anlage A (HVV-Tarifantrag, Anlage 2).
Auch im Jahr 2013 wurden die Maßnahmen der
Verkehrsunternehmen zur Anpassung des Leistungsangebots
an die gestiegene Nachfrage und
zur Steigerung der Attraktivität – unter finanzieller
Beteiligung Hamburgs – fortgesetzt. Dies betrifft
– das Leistungsangebot,
– die Fahrgastsicherheit, die Qualität und den
Service sowie
– die Infrastruktur.
Die Maßnahmen sind in einer Übersicht in der
Anlage B dargestellt.
4. Auswirkungen der Tarifanhebung auf den Haushalt
Die Ergebnisse der Verkehrsunternehmen stehen
erst nach Abschluss des Geschäftsjahres fest.
Eine Nichtanhebung würde die Ergebnisse der
Verkehrsunternehmen mit Hamburger Beteiligung
ab dem Geschäftsjahr 2014 mit rd. 10,6 Mio. Euro
zusätzlich belasten. Mit Ausnahme der AKN betrifft
dies die Verkehrsunternehmen im Konzern der
HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und
Beteiligungsmanagement mbH.
Die Tarifanpassung führt zu höheren Ausgleichszahlungen
für die unentgeltliche Beförderung
Schwerbehinderter im ÖPNV; da diese allerdings
auf Grund der nachgehenden Auszahlung erst in
2015 (rd. 785 Tsd. Euro im Epl. 4) kassenwirksam
werden, können sie mit dem Haushaltsplan-Entwurf
2015/2016 etatisiert werden. Die Mehrausgaben
im Bereich des Schülerfahrgeldes (ab 2014
rd. 58 Tsd. Euro im Epl. 3.1) können voraussichtlich
im Rahmen des veranschlagten Ansatzes geleistet
werden. Die Beantragung einer Nachbewilligung
ist demnach aus heutiger Sicht insoweit nicht
erforderlich. Das Sozialticket wird 2015 entsprechend
angepasst.
5. Stand des Genehmigungsverfahrens
Der Tarifantrag des HVV ist allen Tarifgenehmigungsbehörden
zugeleitet worden; eine Zustimmung
ist zu erwarten.
6. Petitum
Die Bürgerschaft wird gebeten,
– davon Kenntnis zu nehmen, dass der Senat beabsichtigt,
der vom HVV beantragten Änderung
der Beförderungsentgelte nach § 39 Personenbeförderungsgesetz
einvernehmlich mit den anderen
Genehmigungsbehörden zuzustimmen
mit der Maßgabe, dass die Preisänderungen ab
dem 1. Januar 2014 wirksam werden.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9603
4
Drucksache 20/9603 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
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2014
des Senats
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5
1. Gründe für die Tarifanhebung
Ziel dieser Tarifanhebung ist die Anpassung der
HVV-Fahrpreise im Rahmen der allgemeinen
Preisentwicklung und der Kostenentwicklung bei
den Verbundverkehrsunternehmen. Seit der Preisänderung
Anfang 2010 wird die Höhe der Preisanpassung
auf Grundlage des HVV-Tarifindexes
festgelegt, um eine transparente und nachvollziehbare
Preisgestaltung sicherzustellen.
Der HVV-Tarifindex wird errechnet aus der allgemeinen
Entwicklung der Verbraucherpreise, korrigiert
um die gewichteten lokalen Einflussfaktoren
Diesel-, Strom- und Lohnkosten der Verkehrsunternehmen
im HVV. Die Werte geben dabei jeweils
die durchschnittliche jährliche Entwicklung für drei
Jahre wieder. Dadurch werden starke Schwankungen
des Indexes vermieden.
Zum 1. Januar 2014 weist der HVV-Tarifindex eine
Steigerung von 2,3 Prozent auf, wobei die Verbraucherpreise
um 1,9 %, die Lohnkosten um 2,7%,
die Dieselkosten um 6,3 % und die Stromkosten
um -1,0 % gestiegen sind. Der HVV-Tarifindex ergibt
sich aus der Gewichtung von 58,5% Verbraucherpreise,
32,8% Lohnkosten, 4,6 % Dieselkosten
und 4,1 % Stromkosten.
Der aus den Fahrgeldeinnahmen resultierende
Kostendeckungsgrad der Verbundverkehrsunternehmen
beträgt derzeit 71 Prozent. Rund 29 Prozent
der Kosten werden mit Zuschüssen aus der
öffentlichen Hand finanziert. Eine Anpassung der
Fahrpreise an die Kostenentwicklung wirkt daher
stets nur auf 71 Prozent der Kosten.
Da die öffentlichen Zuschüsse stabil bleiben und
nicht mit der Kostenentwicklung der Verkehrsunternehmen
ansteigen sollen, müssen die Fahrpreise
– wie bereits seit 2011 – entsprechend stärker
als die Kostenentwicklung angehoben werden.
Bezieht man den HVV-Tarifindex von 2,3 Prozent
auf den Kostendeckungsgrad von 71 Prozent, so
ergibt sich eine erforderliche Preisanhebung von
3,2 Prozent, um die Zuschüsse nicht weiter mit der
Kostenentwicklung ansteigen zu lassen.
Die HVV-Fahrpreise werden dann um 0,9 Prozentpunkte
über dem Index angehoben. Rechnerisch
ergibt sich hieraus eine Erhöhung des Kostendeckungsgrades
um 0,6 Prozentpunkte. Allerdings
wird diese Erhöhung der Kostendeckung stets von
anderen Effekten wie z. B. Leistungsanpassungen
wegen steigender Nachfrage stark überdeckt.
2. Die neuen Fahrpreise
In den einzelnen Fahrkartenarten ergeben sich folgende
durchschnittliche Preisanhebungsraten:
Einzel- und Tageskarten . . . . . . . . . . . . 3,2%
Allgemeine Zeitkarten . . . . . . . . . . . . . . 3,1%
CC-Karten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4,0%
Seniorenkarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4,0%
Schüler-/Auszubildendenzeitkarten . . . . 3,1%
Im gewichteten Durchschnitt ergibt dies eine
Preisanhebungsrate von 3,2 %. Unter Berücksichtigung
der Nachfrageelastizitäten wird dies zu
einer Einnahmensteigerung von rd. 19,8 Mio.
Euro pro Jahr führen. Zuvor wurden die HVV-Fahrpreise
zum 1. Januar 2012 um 2,8% und zum
1. Januar 2013 um 3,5 % angehoben.
3. Die Preismaßnahmen im Einzelnen
Münzstückelung
Bei den Einzel- und Tageskarten werden nun keine
5-Cent-Preise mehr angeboten, die Preise sind auf
10 Cent gerundet. Dies erleichtert im Busfahrerund
Automatenverkauf die Münzhandhabung
deutlich. Prozentual wird die kleinste mögliche
Preisanhebung bei den niedrigen Fahrpreisen dadurch
allerdings relativ hoch (siehe z. B. Einzelkarte
Kurzstrecke).
Einzelkarten Kurzstrecke, Nahbereich und Großbereich
Zum Januar 2013 wurde der Preis der Einzelkarte
Kurzstrecke gar nicht und die Einzelkarte Nahbereich
nur um 5 Cent angehoben. Die Einzelkarten
Kurzstrecke und Nahbereich sollen daher überproportional
um jeweils 10 Cent angehoben werden.
Zur Kompensation soll der Preis der Einzelkarte
Großbereich nur um 5 Cent steigen.
Einzelkarte Kind
Da der Preis der Einzelkarte Kind Großbereich zum
Januar 2013 um 10 Cent angehoben wurde, soll er
nun zum Januar 2014 unverändert bei 1,10 Euro
bleiben. Die Tageskarte Kind Großbereich soll um
10 Cent angehoben werden, um den Rabatt gegenüber
zwei Einzelkarten wieder auf 10 Cent
zurückzuführen.
CC-Karten, Seniorenkarten
Die Preise der CC- und Seniorenkarten sollen
überproportional angehoben werden, um die sehr
hohe Rabattierung dieser Karten abzubauen.
Zeitkarten des Ausbildungsverkehrs
Bei den Schüler- und Ausbildungszeitkarten wird
das Preisverhältnis zu den Allgemeinen Zeitkarten
weiterhin 75 : 100 betragen.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9603
6
Drucksache 20/9603 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Fahrpreisübersicht mit heutigen und neuen Preisen ab 1. Januar 2014
A Einzel- und Tageskarten
Fahrkartenart/
örtliche Gültigkeit
Preis €
heute
Preis €
neu
Einzelkarten
Stadt-Karte (einschließlich City-Karte) 1,35 1,40
1 Zone 1,90 2,00
2 Zonen 2,50 2,60
Kurzstrecke 1,40 1,50
Nahbereich/Kurzfahrt SchnellBus 1,90 2,00
Großbereich/2 Ringe 2,95 3,00
3 Ringe 4,80 4,90
4 Ringe 6,50 6,70
Gesamtbereich 8,00 8,20
Einzelkarten für Kinder
Großbereich/2 Ringe 1,10 1,10
Gesamtbereich 2,20 2,20
9-Uhr-Tageskarten für Kinder
Großbereich/2 Ringe 2,00 2,10
Gesamtbereich 4,00 4,20
Ganztageskarten
Großbereich/2 Ringe 7,10 7,30
3 Ringe 10,80 11,10
4 Ringe 14,20 14,60
Gesamtbereich 17,90 18,30
9-Uhr-Tageskarten
Großbereich/2 Ringe 5,80 5,90
3 Ringe 9,50 9,70
4 Ringe 11,60 11,80
Gesamtbereich 15,30 15,60
Gruppenkarten
Großbereich/2 Ringe 10,40 10,80
3 Ringe 16,20 16,80
4 Ringe 20,80 21,60
Gesamtbereich 24,90 25,50
Zuschläge SchnellBus/1. Klasse
für eine Fahrt/zu Tageskarten 1,80 1,80
Fahrradkarte R-Bahn pro Tag 3,50 3,50
Ergänzungskarten zu Zeitkarten
Großbereich/2 Ringe 1,90 2,00
3 Ringe 3,80 4,00
Gesamtbereich 5,70 6,00
Kind Gesamtbereich 1,10 1,10
Anlage 1
7
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9603
B Zeitkarten
Abonnementskarten Monatskarten
Fahrkartenart/
örtliche Gültigkeit
Preis €
heute
Preis €
neu
Preis €
heute
Preis €
neu
Allgemeine Zeitkarten
1 Zone 38,10 39,20 46,55 47,90
2 Zonen 49,80 51,30 60,80 62,60
3 Zonen 69,20 71,30 84,55 87,10
Großbereich (GH)/4 Zonen 79,70 81,90 96,90 99,80
GH + 1 Zone/5 Zonen 99,60 103,00 121,60 125,70
GH + 2 Zonen/6 Zonen 120,00 124,10 146,30 151,30
GH + 3 Zonen/7 Zonen 140,20 145,00 171,00 176,80
Gesamtbereich 159,40 163,80 193,80 199,60
Allgemeines Großkundenabonnement
GKA I 3 Ringe 74,00 76,30
GKA I Gesamtbereich 111,50 115,50
GKA II 3 Ringe 62,00 64,00
GKA II Gesamtbereich 99,50 103,20
GKA III 3 Ringe 58,00 59,90
GKA III Gesamtbereich 92,00 95,50
CC-Karten (personengebunden, einschließlich SchnellBus, ohne 1. Klasse)
1 Zone 27,50 28,30 33,50 34,50
3 Zonen 31,40 32,60 37,90 39,40
Großbereich (GH)/4 Zonen 45,50 47,30 55,40 57,60
GH + 2 Zonen/6 Zonen 61,90 65,00 75,50 79,20
Gesamtbereich 74,90 78,60 91,00 95,50
9-Uhr Seniorenkarten
1 Zone 27,50 28,30 33,50 34,50
Großbereich (GH)/4 Zonen 45,50 47,30 55,40 57,60
GH + 2 Zonen/6 Zonen 61,90 65,00 75,50 79,20
Gesamtbereich 74,90 78,60 91,00 95,50
Zuschläge SchnellBus/1. Klasse
Allgemein 39,50 40,70 47,50 49,00
Senioren-/CC-Karte 19,70 20,10 24,00 24,50
GKA III pauschal 8,10 8,30
noch Anlage 1
8
Drucksache 20/9603 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
C Zeitkarten für Auszubildende
Abonnementskarten Monatskarten
Fahrkartenart/
örtliche Gültigkeit
Preis €
heute
Preis €
neu
Preis €
heute
Preis €
neu
Schülerkarten
Hauptkarte 1 Zone 28,70 29,50 35,00 36,00
Hauptkarte Großbereich/
Kreis/2 Zonen 37,20 38,40 45,00 46,50
Hauptkarte Gesamtbereich 52,50 54,00 64,00 65,80
Nebenkarte 1 Zone 21,60 22,20 26,50 27,20
Nebenkarte Großbereich/
Kreis/2 Zonen 30,10 31,10 36,50 37,70
Nebenkarte Gesamtbereich 44,60 46,70 54,50 57,00
Zeitkarten für Auszubildende und Studierende
1 Zone 28,70 29,50 35,00 36,00
2 Zonen 37,70 38,70 46,00 47,20
3 Zonen 52,10 53,60 63,50 65,40
Großbereich (GH)/4 Zonen 59,90 61,60 73,00 75,00
GH + 1 Zone/5 Zonen 74,90 77,50 91,50 94,50
GH + 2 Zonen/6 Zonen 90,40 93,20 110,00 113,60
GH + 3 Zonen/7 Zonen 105,80 109,10 129,00 133,10
Gesamtbereich 119,80 123,20 146,00 150,00
Großkundenabonnement für Auszubildende und Studierende
GKA I 3 Ringe 56,00 57,60
GKA I Gesamtbereich 84,00 87,10
GKA II 3 Ringe 47,00 48,30
GKA II Gesamtbereich 75,00 77,80
GKA III 3 Ringe 43,50 45,00
GKA III Gesamtbereich 69,50 71,90
D Wochenkarten
Wochenkarte
örtliche Gültigkeit
Preis €
heute
Preis €
neu
1 Zone 12,25 12,60
2 Zonen 16,00 16,50
3 Zonen 22,25 22,90
Großbereich (GH)/4 Zonen 25,50 26,20
GH + 1 Zone/5 Zonen 32,00 33,00
GH + 2 Zonen/6 Zonen 38,50 39,80
GH + 3 Zonen/7 Zonen 45,00 46,50
Gesamtbereich 51,00 52,50
Zuschläge SchnellBus/
1. Klasse 12,50 12,90
noch Anlage 1
9
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9603
Fahrkartenumsätze Januar 2013 bis Dezember 2013 (Prognose)
A Fahrkartenabsatz und Fahrgelderträge
Absatz Fahrgelderträge
Millionen Stück Millionen EUR
1. Einzelkarten
für Erwachsene und Kinder 59,7 125,8
2. Tages- und Gruppenkarten
a) Tageskarten 10,9 60,9
b) Gruppenkarten 2,4 27,2
3. Allgemeine Zeitkarten
a) Monats- und Abonnementskarten 2,1 156,2
b) Großkundenabonnement 2,0 138,2
c) Wochenkarten 0,3 7,3
4. Talzeitkarten
a) CC-Karten 1,3 53,9
b) Seniorenkarten 0,6 29,2
c) Freizeitpass für Schüler 0,03 0,2
5. Ausbildungszeitkarten
a) Schüler 1,8 64,7
b) Studierende und Auszubildende 0,3 19,3
c) Großkundenabonnement 0,2 9,2
d) SemesterTicket Hamburg
(65.000 Studierende) 20,2
7. Sonstige HVV-Erträge 14,7
Gesamtsumme Verkehrserträge 727
Anlage 2
10
Drucksache 20/9603 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
B. Preisstufenverteilung der Hauptfahrkartensorten
1. Die Stückumsätze der Einzelkarten für Erwachsene gliedern sich wie folgt auf:
Anteil an den
Stückumsätzen
———————
Kurzstrecke 31 %
Nahbereich 27 %
Großbereich/2 Ringe 30 %
3 Ringe, 4 Ringe, Gesamtbereich 4 %
City/Stadtverkehr 2 %
1 Zone und 2 Zonen 6 %
———
100 %
2. Die Allgemeinen Abonnements-, Monats- und Wochenkarten gliedern sich
– umgerechnet in Rechnungsmonatskarten – wie folgt auf:
Anteil an den
Stückumsätzen
———————
2 Tarifzonen 30 %
3 Tarifzonen 8 %
Großbereich 52 %
Großbereich plus 1/2/3 Zonen, Gesamtbereich 7 %
übrige Zonen/Bereiche 3 %
———
100 %
3. Bei den CC-Karten besteht folgende Aufgliederung:
Anteil an den
Stückumsätzen
———————
3 Tarifzonen 46 %
Großbereich Hamburg 51 %
Übrige 3 %
———
100 %
noch Anlage 2
11
1. Leistungsangebot
Zum letzten Fahrplanwechsel im Dezember 2012
wurden umfangreiche Angebotsverbesserungen
eingeführt (u.a. Betriebsaufnahme U4 und diverse
Busangebote, siehe Drucksache 20/5604).
Zum Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2013 sind
folgende Maßnahmen vorgesehen:
– Verdichtung des Regionalexpressverkehrs
Büchen – Hamburg Hbf. von einem zweistündlichen
Verkehr zu einem Stundentakt durch vier
Zugpaare montags bis freitags zwischen der
Früh- und Spät-Hauptverkehrszeit und ein zusätzliches
Zugpaar freitags in der morgendlichen
Hauptverkehrszeit.
– Neugestaltung des Busangebotes auf der
Achse Hamburg-Bergedorf – Geesthacht – Lauenburg:
Einrichtung einer schnellen, durchgängig zuschlagfreien
Direktverbindung über die BAB 25
zwischen Bergedorf – Geesthacht – Lauenburg
durch eine neue Linie 8800; dafür entfällt der
nur zu den Hauptverkehrszeiten in Lastrichtung
verkehrende Eilbus 31 Bergedorf – Geesthacht/
Tesperhude.
Einrichtung einer neuen Stadtbuslinie 8890 zwischen
Bhf. Bergedorf – Börnsen – Escheburg –
Geesthacht. Die Stadtbuslinie 8890 soll die
MetroBus-Linie 12 auf dem Abschnitt zwischen
Bhf. Bergdorf und Geesthacht durch angemessenen
Bedienungstakt und Kapazitäten entsprechend
der Fahrgastnachfrage ersetzen
(Einsatz von Stadtbussen statt Gelenkbusse).
Zusätzlich werden die Fahrplanlagen der Linien
225 und 228 zur Ergänzung der Bedienung auf
dem Abschnitt Bhf. Bergedorf – Speckenweg
(Landesgrenze) angepasst.
Die MetroBus-Linie 12 wird nicht mehr den Abschnitt
Bhf. Bergedorf – Geesthacht bedienen,
sondern über Bhf. Bergedorf nach Allermöhe
durch Verknüpfung mit der Stadtbus-Linie 334
geführt. Mit dem Einsatz der Gelenkbusse der
MetroBus-Linie 12 kann die gestiegene Fahrgastnachfrage
auf dem Abschnitt Allermöhe –
Bhf. Bergedorf angemessener bedient werden.
Für eine umsteigefreie Bedienung auf dem Abschnitt
Lohbrügge – Bhf. Bergedorf – Haltestelle
Mohnhof werden die Stadtbus-Linien 332
und 335 verknüpft.
Weitere Maßnahmen zum Fahrplanwechsel am
15. Dezember 2013 befinden sich derzeit in der
Abstimmung zwischen HVV, Verkehrsunternehmen
und zuständiger Behörde.
2. Qualität und Service
– HVV-Kooperation mit der internationalen Gartenschau:
Ab dem 1. August 2013 bekommen
Inhaber einer HVV-Zeitkarte (Abo, Proficard,
Monatskarte) an jedem Tag bis zum Ende der
Gartenschau 10 Prozent Rabatt auf die Eintrittskarte.
Erwachsene, die am Wochenende als
Begleitung bei einem HVV-Kartenbesitzer mitfahren,
bekommen ebenfalls 10 Prozent Ermäßigung.
– Projekt „switchh“ der Hochbahn zur komplementären
Mobilität:
Switchh steht für die Vernetzung von unterschiedlichen
Mobilitätsdiensten durch die
HOCHBAHN als Arrangeur der unterschiedlichen
Angebote und beinhaltet eine Verknüpfung
von S- und U-Bahn, Bus, Mietwagen, Kurzzeitmietwagen
und Fahrrad. Das Pilotprojekt
der Partner HOCHBAHN, car2go und Europcar
läuft zunächst über zwei Jahre. Im Anschluss an
die Versuchsphase soll der Zugang für weitere
Anbieter, die bestimmte Mindestkriterien erfüllen,
geöffnet werden.
Der erste switchh Punkt an der Haltestelle Berliner
Tor wurde am 31. Mai 2013 eröffnet. Weitere
Standorte an den Haltestellen Wandsbek-
Markt, Saarlandstraße, Kellinghusenstraße und
Schlump sowie an den Bahnhöfen Altona, Harburg
und Bergedorf werden untersucht. Das
entsprechende Tarifprodukt ist die sogenannte
switchh card und kostet 10 Euro monatlich. Als
Gegenwert erhält der Kunde 60 Freiminuten
monatlich bei car2go und 20 Euro Rabatt auf die
Anmietung bei Europcar. Das Angebot können
HVV-Kunden mit Abonnement, Proficard und
Semesterticket nutzen. Eine Finanzierung der
Freiminuten bei car2go und des Rabatts auf die
Anmietung bei Europcar durch Fahrgeldeinnahmen
oder öffentliche Mittel ist damit nicht
verbunden.
Weiterer Baustein von switchh ist die Mobilitätsplattform,
welche eine multimodale Ergänzung
der HVV-Fahrplanauskunft im Internet und als
App darstellt. Neben der optimalen Verbindung
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9603
Anlage B
Maßnahmen der Verkehrsunternehmen
zur Verbesserung des Leistungsangebots und zur Steigerung der Attraktivität
12
werden auch die komplementären Mobilitätsangebote
aufgezeigt.
3. Infrastrukturmaßnahmen
– Barrierefreier Ausbau von Schnellbahnhaltestellen
für Personen mit Mobilitätseinschränkungen:
Das bewährte Stationsprogramm zum
barrierefreien Ausbau aller S-Bahnhaltestellen
wird fortgeführt. Ziel ist es, dass bereits bis 2016
fast alle S-Bahn-Stationen stufenfrei erreichbar
sind.
Die derzeitigen Planungen für den barrierefreien
Ausbau der U-Bahn-Haltestellen in Hamburg
sehen vor, dass mit Abschluss 2015 ca.
64 % (52 von 82) der U-Bahn-Haltestellen auf
Hamburger Stadtgebiet barrierefrei zugänglich
sein werden. Bis 2020 sollen die übrigen Haltestellen
planerisch bearbeitet und zum Teil auch
barrierefrei ausgebaut werden. Bis Mitte des
kommenden Jahrzehnts sollen möglichst alle
U-Bahnlinien in Hamburg so umgebaut werden,
dass sie barrierefrei zugänglich und nutzbar
sind.
– Zur Verbesserung der Infrastruktur werden laufend
Maßnahmen der Verkehrsunternehmen
durchgeführt (Brücken- und Viadukterneuerung,
Bahnhöfe, Betriebshöfe, Betriebsleitsysteme
im Bahn- und Busbereich).
– Fortsetzung des Baus der U-Bahnlinie 4 bis zu
den Elbbrücken. Der Baubeginn ist erfolgt. Die
Inbetriebnahme könnte bei gutem weiteren Verlauf
2018 erfolgen.
– S-Bahn-Haltepunkt bei den Elbbrücken: Es ist
eine Verknüpfung der U4 mit der S 3/S 31 bei
den Elbbrücken geplant. Die DB Station & Service
AG hat die entsprechende Vorplanung für
einen neuen S-Bahn-Haltepunkt bei den Elbbrücken
aufgenommen.
4. Laufende und künftige Maßnahmen im ÖPNV
– Umbau/Neubau der ZOB-Anlagen und Bahnhöfe
Bergedorf, Barmbek, Poppenbüttel und
Wilhelmsburg sowie Neubau S-Bahn-Haltepunkt
Ottensen.
Bergedorf: Der ZOB-Bereich wurde im September
2011 in Betrieb genommen. Das DB-Empfangsgebäude,
das Parkhaus und das Fahrradabstellhaus
sind ebenfalls in Betrieb.
Barmbek: Der neue ZOB-Bereich am Wiesendamm
und in der Pestalozzistraße sowie die
Schalterhalle B (West) der HOCHBAHN sind
fertiggestellt und in Betrieb. Die Schalterhalle A
der HOCHBAHN (Bereich Wiesendamm) ist im
Bau (Fertigstellung Ende 2013). Die Maßnahmen
der DB AG im Bereich der Schalterhalle B
werden Ende 2014 beginnen.
Poppenbüttel: Die Maßnahmen der DB AG zur
barrierefreien Erschließung des Bahnsteiges
sind fertig gestellt. Die neue Fußgängerüberführung
wurde im Herbst 2012 begonnen und
ist bereits nutzbar. Die Gesamtmaßnahme incl.
der Rampen wird im Oktober 2013 barrierefrei
fertig gestellt sein.
Wilhelmsburg: Die Maßnahmen an der Bahnsteiganlage
der S-Bahnstation Wilhelmsburg,
der Neubau des Empfangsgebäudes sowie die
Herstellung der Fußgängerbrücke über die
Bahntrasse wurden zum Beginn der IBA/igs
2013 fertiggestellt.
Ottensen: Die Entwurfsplanung ist fertiggestellt
und wurde der BWVI im August 2012 präsentiert.
Die Verhandlungen über die Finanzierung
mit der Deutschen Bahn AG laufen. Die Genehmigungsplanung
wird erarbeitet und soll dem
Eisenbahn-Bundesamt noch in 2013 vorgelegt
werden. Unter der Voraussetzung der Klärung
aller Randbedingungen könnte mit einem Baubeginn
in 2015 gerechnet werden.
– Optimierung des Bussystems:
Die bestehenden ÖPNV-Systeme sollen weiter
entwickelt und von Grund auf erneuert werden.
Dies ist dringend erforderlich, damit Hamburg
weiterhin mobil bleibt und der steigenden Fahrgastnachfrage
– insbesondere auf den Metro-
Bus-Linien – auch zukünftig nachkommen kann
sowie als Beitrag zur Erfüllung der internationalen
Klima- und Umweltschutzziele. Beabsichtigt
sind daher insbesondere der Ausbau und die
Optimierung des Bussystems. Das Vorhaben
gliedert sich im Wesentlichen in folgende Teilprojekte:
Busbeschleunigungsprogramm, um die drohenden
Kapazitätsengpässe im Hamburger
Busnetz zu reduzieren. Der Fokus liegt auf der
Kapazitätssicherung hoch belasteter MetroBus-
Linien durch den Bau neuer Busspuren, Einrichtung
von Ampelschaltungen, die den Bussen
an Kreuzungen Vorrang einräumen, sowie
auf der Verbesserung von Haltestellen- und
Umsteigeanlagen. Das Busbeschleunigungsprogramm
befindet sind in der Umsetzung, insbesondere
auf der am stärksten frequentierten
Buslinie Hamburgs, der MetroBus-Linie 5 sowie
auf der MetroBus-Linie 3.
Analyse möglicher, gegenüber der derzeitigen
Situation höherwertiger schienenungebundener
Systemlösungen.
Drucksache 20/9603 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
13
Weiterhin sollen die Entwicklung und der Einsatz
neuer Antriebstechnologien mit dem Ziel
unterstützt werden, ab 2020 ausschließlich
emissionsfreie Busse anzuschaffen. Des Weiteren
soll die Entwicklung von Bussystemen mit
einer elektrischen Spurführung unterstützt werden,
die in Komfort, Kapazität und Leistungsfähigkeit
an eine Stadtbahn mindestens heranreichen.
Busbeschleunigungsmaßnahmen abseits der
Linienverläufe hochbelasteter MetroBus-Linie
sollen wie bisher im Rahmen der weiterlaufenden
Programme zur Erhaltung und Pflege des
Bussystems erarbeitet werden.
– S 4: Gemeinsam mit dem Land Schleswig-Holstein
strebt Hamburg die Verbesserung des
Nahverkehrsangebots auf der Strecke Hamburg–
Ahrensburg–Bad Oldesloe in Form einer
S-Bahn-Verlängerung an. Nach der Auswertung
der vorliegenden Gutachten zum Schienenknoten
Hamburg, der Prüfung der betrieblichen
Realisierbarkeit vorstellbarer Varianten innerhalb
des Fahrplangefüges sowie ersten Gesprächen
mit dem Bund, der darin die
grundsätzliche Bereitschaft zur Mitfinanzierung
erklärt hat, haben die Länder die Vorentwurfsplanung
beauftragt, mit der Umfang und Kosten
der notwendigen Infrastrukturmaßnahmen eingeschätzt
werden sollen. Der Abschluss der
Vorplanung ist für das zweite Halbjahr 2013 vorgesehen.
Auf dieser Grundlage erfolgt anschließend
eine Nutzen-Kosten-Untersuchung
(NKU), um die Grundlage für die Finanzierungsverhandlungen
mit dem Bund zu schaffen. Im
nachfolgenden Schritt soll die Entwurfs- und
Genehmigungsplanung durchgeführt werden.
Darüber hinaus wurden für die Planung TENFördermittel
(Trans-European Transport Network)
bei der EU beantragt.
– AKN-Fahrzeuge: Ab Mitte/Ende 2015 werden 14
neue Fahrzeuge des Typs LINT 54 auf der Linie
A 1 die dann fast 40 Jahre alten Triebwagen des
Typs VTE ersetzen. Die LINT verfügen über Klimaanlagen,
bieten mehr Sitzplätze und einen
barrierefreien Einstieg.
– E-Ticketing: Das Pilotprojekt E-Ticketing wurde
im November 2011 im Bezirk und Landkreis Harburg
gestartet. Mit der im Pilotprojekt erfolgreich
eingeführten „Hamburg Card“ erhält der
Fahrgast einen Rabatt von 3% beim Kauf von
Einzel- und Tageskarten; mit der „Hamburg
Card“ kann er bargeldlos bezahlen und außerdem
von einer Abbuchung erst am Monatsende
profitieren. Um die Anforderungen an einen
attraktiven Vertrieb auch in Zukunft zu gewährleisten,
soll das E-Ticketing schrittweise
flächendeckend im Gesamtverbund bis Ende
2016 eingeführt werden.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9603
Gestaltung und Layout: Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, Tel. (0 40) 23 51 29-0

III.  BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/9377
20. Wahlperiode 15.10.13
Große Anfrage
der Abgeordneten Heike Sudmann, Kersten Artus, Tim Golke, Norbert Hackbusch, Dora Heyenn, Cansu Özdemir, Christiane Schneider und Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 17.09.13
und Antwort des Senats
Betr.: Anhebung der HVV-Tarife
Der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) hat angekündigt, die Fahrpreise des HVV ein weiteres Mal anheben zu wollen. Der HVV hat erklärt, dass die An-hebungsrate auf Basis des HVV-Tarifindexes ermittelt werde. Der Index biete eine transparente Grundlage für die Tarifentwicklung. In die Berechnung sol-len sowohl die Diesel-, Strom- und Personalkosten bei den Verkehrsunter-nehmen als auch die allgemeinen Lebenshaltungskosten einfließen. Der Index für 2013 ergäbe einen Wert von 2,3 Prozent. Da aber die öffentlichen Zuschüsse für den ÖPNV stabil bleiben und nicht mit der Kostenentwicklung ansteigen sollen, wird eine Tariferhöhung in Höhe von 3,2 Prozent vorge-schlagen.
Die Hamburger Verkehrsunternehmen weisen in ihren Geschäftsberichten seit vielen Jahren einen stetig steigenden Kostendeckungsgrad auf, der mitt-lerweile über 90 Prozent liegt. Die Deutsche Bahn schöpft seit Jahren den größten Teil ihrer Gewinne aus den Trassenpreisen, den Nutzungsgebühren der Bahnstationen und dem Betrieb des Nahverkehrs.
Der Senat hatte in der Mitteilung zur Änderung des Gemeinschaftstarifes des HVV in 2012 (Drs. 20/5604) angegeben, dass sich der Wert der Tarifanpas-sung aus einem durchschnittlichen Anstieg der Verbraucherpreise um 1,9 Prozent, der Lohntarife um 2,5 Prozent, der Dieselpreise um 12,6 Pro-zent und der Strompreise um 0,9 Prozent ableite. Dabei sollten die Verbrau-cherpreise mit einer Gewichtung von 59,4 Prozent, die Lohnkosten mit 32,4 Prozent, die Dieselpreise mit 4,0 Prozent und die Strompreise mit 4,2 Prozent in die Berechnung einfließen. Zusätzlich sollten die Defizite der Verkehrsunternehmen, die durch die Aufgabenträger auszugleichen sind, nicht weiter ansteigen. Somit sollten die Tarife insgesamt um 3,5 Prozent erhöht werden.
Wir fragen den Senat:
Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV), der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN), der KVG Stade GmbH & Co. KG (KVG), der HADAG Seetouristik und Fährdienst AG (HADAG), der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG (VHH) und Pinneberger Ver-kehrsgesellschaft mbH (PVG), der Nord-Ostsee-Bahn GmbH (NOB), der metronom Eisenbahngesellschaft mbH (metronom), der Landesnahverkehrsgesellschaft Nieder-sachsen mbH (LNVG) und der LVS Schleswig-Holstein Landesweite Verkehrsgesell-schaft mbH wie folgt:
Drucksache 20/9377 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
2
1. Die HVV-Tarifanhebung wird mit den vom HVV vorgeschlagenen Indizes von allgemeinen Kostensteigerungen und zusätzlich mit der Vorgabe begründet, dass die Defizite der Verkehrsunternehmen nicht weiter stei-gen sollen.
a. Wie haben sich die Defizite der Hamburger Verkehrsunternehmen seit 2006 entwickelt? Bitte für jedes Verkehrsunternehmen geson-dert, jährlich mit dem auszugleichenden Defizitbetrag sowie dem Kostendeckungsbeitrag ausweisen.
Defizit-und Kostendeckungsbeträge der Hamburger Verkehrsunternehmen (Angaben in Tausend Euro):
Verkehrsunter-nehmen
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
AKN *)
3.148
3.565
4.009
3.278
3.195
2.665
3.141
Kostendeckung in %
61,6
59,0
55,7
61,6
59,5
63,8
61,6
HADAG
4.578
4.499
5.320
5.983
6.675
6.918
7.254
Kostendeckung in %
59,2
59,1
58,0
52,8
50,9
54,3
54,5
HOCHBAHN
61.856
59.765
59.672
58.410
56.633
55.562
53.674
Kostendeckung in %
85,8
86,9
87,1
88,1
88,7
89,2
90,2
PVG/VHH
15.521
16.119
11.753
8.345
15.824
18.833
8.116
Kostendeckung in %
86,1
85,3
89,4
92,9
87,4
85,1
93,7
*) AKN: Personenverkehr inklusive Infrastrukturaufwendungen; Anteil der Freien und Hanse-stadt Hamburg.
b. Gibt es verkehrsunternehmensspezifische Indizes, die in die Be-rechnung der Tariferhöhung einfließen?
Wenn ja, welche Indizes sind es?
c. Wie begründet der Senat, dass die letzten Fahrpreiserhöhungen aus einer Steigerung der allgemeinen Lebenskosten und additiv aus einer Gesamtkostensteigerung bei den Verkehrsunternehmen errechnet werden?
Der Index misst die Kostenentwicklung der wichtigsten Kostengrößen der Verkehrsun-ternehmen: Diesel-, Strom- und Personalkosten. Die Kosten, die nicht über diese drei Größen erfasst werden können, werden mit dem allgemeinen Preisniveau bewertet. Dieser Anteil am Index beträgt knapp 60 Prozent. Der Index setzt sich also aus diesen vier Komponenten zusammen:
1. Verbraucherpreis
2. Dieselkosten (verkehrsunternehmensspezifisch)
3. Stromkosten (verkehrsunternehmensspezifisch)
4. Personalkosten (verkehrsunternehmensspezifisch)
Die Kostengrößen geben jeweils die durchschnittliche jährliche Entwicklung für drei Jahre wieder, beispielsweise für die Tarifanpassung zum 1. Januar 2014 die Jahre 2011, 2012 und 2013. Damit wird eine Glättung des Indexes erreicht und starke Schwankungen – wie zum Beispiel der Anstieg der Dieselpreise seit Mitte 2010 – wir-ken sich nicht unmittelbar aus.
Die Entwicklung der Einzelindizes für die Jahre 2011, 2012 und 2013 ist der nachfol-genden Übersicht zu entnehmen:
Veränderungen in % zum Vorjahr:
Komponenten
2011
2012
2013
Ø 2013
Verbraucherpreis
+2,1
+2,0
+1,6
+1,9
Dieselkosten
+11,8
+3,9
+4,2
+6,3
Stromkosten
−4,9
−2,7
+5,4
−1,0
Personalkosten
+2,2
+2,3
+3,5
+2,7
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9377
3
Die Kostenarten werden mit ihrem Anteil an den Gesamtkosten der Verkehrsunter-nehmen gewichtet. Im Jahr 2013 ergibt sich der HVV-Tarifindex entsprechend aus der Gewichtung von 58,5 Prozent Verbraucherpreise, 32,8 Prozent Lohnkosten, 4,6 Pro-zent Dieselkosten und 4,1 Prozent Stromkosten.
Für das Jahr 2013 liefert der geglättete HVV-Tarifindex somit eine Steigerung von 2,3 Prozent, wobei die Verbraucherpreise um 1,9 Prozent, die Lohnkosten um 2,7 Prozent, die Dieselkosten um 6,3 Prozent gestiegen und die Stromkosten um 1,0 Prozent gesunken sind. Multipliziert mit dem jeweiligen Anteil an den Gesamtkos-ten ergibt sich die Steigerung.
Die Ableitung ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
Komponenten
Anteil
Anstieg
Anteil x Anstieg
Verbraucherpreis
58,5 %
1,9 %
1,11 %
Dieselkosten
4,6 %
6,3 %
0,29 %
Stromkosten
4,1 %
−1,0 %
−0,04 %
Personalkosten
32,8 %
2,7 %
0,89 %
HVV-Tarifindex
100,0 %
2,3 %
d. Werden zusätzliche Einnahmen durch die Steigerung der Fahrgast-zahlen bei der Berechnung des Tarifindexes berücksichtigt, wenn ja, in welcher Form und in welchem Umfang?
Zusätzliche Fahrgeldeinnahmen wegen steigender Fahrgastzahlen werden nicht bei der Berechnung des Tarifindexes berücksichtigt.
Aufgrund der steigenden Fahrgastzahlen steigen nicht nur die HVV-Fahrgeldeinnah-men, sondern auch die Kosten der Verkehrsunternehmen, da für die zusätzlichen Fahrgäste entsprechend zusätzliche Verkehrsleistung bereitgestellt werden muss (zum Beispiel Taktverdichtungen, größere Fahrzeuge). Auch diese Zusatzleistungen können nicht kostendeckend betrieben werden. Daher wäre es nicht sachgerecht, Mehreinnahmen wegen steigender Fahrgastzahlen im Tarifindex zu berücksichtigen.
e. Inwieweit hält der Senat die aus den derzeitigen Indizes abgeleite-ten übermäßigen Tariferhöhungen für kompatibel mit dem Bestre-ben, die Nutzung des ÖPNV in Hamburg zu stärken?
Bei der Entscheidung der Kunden für den HVV sind Faktoren wie zum Beispiel Pkw-Verfügbarkeit, Parkplatzkosten oder die HVV-Angebotsqualität ausschlaggebend. Die HVV-Verkehrsunternehmen können dabei vor allem auf die Angebotsqualität Einfluss nehmen. Nur bei guter Angebotsverfügbarkeit (Fahrplantakt, dichtes Verkehrsnetz), schnellen und zuverlässigen Verbindungen, ausreichender Fahrzeugkapazität mit zeitgemäß komfortablen Fahrzeugen können zusätzliche Fahrgäste für den HVV gewonnen werden. Daher ist eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Verkehrs-unternehmen für die Gewinnung neuer Fahrgäste entscheidend. Die Preisanpassung ist daher ein wichtiger Beitrag für die Aufrechterhaltung eines guten Verkehrsangebo-tes, das Voraussetzung für die Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist.
2. Der Senat hat in der Drs. 20/5643 im Zusammenhang mit der letzten Tariferhöhung des HVV angegeben, dass die Strompreise von 2006 bis 2011 um 23 Prozent gestiegen sind.
a. Wie hoch ist der Preis, den die HOCHBAHN derzeit für eine Kilo-wattstunde Strom für den U-Bahn-Betrieb bezahlen muss?
Die Kosten betrugen 2012 rund 9,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Enthalten sind neben dem Arbeitspreis auch die Preiskomponenten für Netzinfrastruktur, Netznut-zung und Belastungen aus der Besteuerung.
b. Welche Änderungen des Strompreises hat es seit 2006 bis heute bei der HOCHBAHN zum Betrieb der U-Bahn gegeben (bitte für jedes Jahr gesondert ausweisen)?
Drucksache 20/9377 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
4
2006: 7,9 Cent pro kWh
2007: 7,5 Cent pro kWh
2008: 9,3 Cent pro kWh
2009: 11,3 Cent pro kWh
2010: 11,4 Cent pro kWh
2011: 10,0 Cent pro kWh
2012: 9,2 Cent pro kWh
c. Welche Änderungen des Strompreises hat es laut statistischem Bundesamt seit 2006 bis heute für die privaten Haushalte gegeben (bitte für jedes Jahr gesondert ausweisen)?
Jahr
Strom-Index für private Haushalte
(Jahr 2010 = 100)
in % zum Vorjahr
2006
79,8
+3,9
2007
85,3
+6,9
2008
91,2
+6,9
2009
96,9
+6,3
2010
100,0
+3,2
2011
107,2
+7,2
2012
110,3
+2,9
(Quelle: Statistisches Bundesamt, Genesis-Online)
d. Wenn die Entwicklung der Strompreise für private Haushalte über den tatsächlichen Kostensteigerungen bei den Verkehrsunterneh-men liegt, warum ist der Senat der Auffassung, dass hier der richti-ge Index bezüglich der HVV-Tariferhöhung angewandt wird?
Der HVV-Index bildet die wichtigsten Kostengrößen der Verkehrsunternehmen ab. Eine wichtige Komponente stellen hierbei besonders bei den Schienenverkehrsunter-nehmen die Stromkosten dar. Deren Anteil an den Gesamtkosten beläuft sich bei diesen Verkehrsunternehmen zum Teil auf annähernd 10 Prozent. Um diese Kompo-nente im HVV-Index genau abbilden zu können, ist die Verwendung der unterneh-mensspezifischen Strompreisentwicklung besser geeignet als der Strompreis für die privaten Haushalte. Eine Gegenüberstellung der Entwicklung des Strompreises für private Haushalte und des unternehmensspezifischen Strompreises für den HVV-Index zeigt, dass der für den HVV-Index verwendete Strompreis weniger dynamisch verläuft. In den Jahren 2011 und 2012 ist der Strompreisindex sogar zurückgegangen, während er bei den privaten Haushalten in diesen Jahren gestiegen ist. Entsprechend wirkte der Strompreis etwas dämpfend auf die Gesamtentwicklung des HVV-Index in dem Jahr. Der HVV-Tarifindex wurde erstmals rückwirkend ab dem 1. Januar 2009 berücksichtigt. Deswegen liegen die unternehmensspezifischen Strompreiskosten erst ab dem Jahr 2007 vor.
3. Der Senat hat in der Drs. 20/5643 angegeben, dass die Dieselpreise von 2006 bis 2011 um 22,8 Prozent gestiegen sind.
a. Ist bei der Berechnung des statistischen Wertes für den für den ÖPNV zugrunde zu legenden Dieselpreis die Umsatzsteuer einge-flossen?
Nein, in die Berechnung sind die Dieselpreise ohne Umsatzsteuer eingeflossen.
b. Haben die HOCHBAHN oder die VHH als Großabnehmerinnen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich gegen Preisschwankungen des Dieselpreises abzusichern?
Nein. Entsprechende Modelle, die sowohl Chancen als auch Risiken beinhalten, sind nicht zur Anwendung gekommen, da sie Abschlusskosten verursachen und lediglich der Kalkulationssicherheit dienen. Langfristige Kosteneinsparungen sind hingegen nicht zu erwarten.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9377
5
c. Um wie viel Cent sind die Dieselpreise der Hamburger Verkehrsun-ternehmen von 2006 bis heute von den Dieselpreisen der privaten Haushalte abgewichen? Bitte für jedes Jahr gesondert ausweisen.
Abweichungen des Dieselpreises für Privathaushalte von dem für Hamburger Ver-kehrsunternehmen:
Jahr
Differenz der Dieselpreise (in € pro Liter)
2006
0,23
2007
0,30
2008
0,30
2009
0,28
2010
0,31
2011
0,35
2012
0,34
d. Wie hoch war die jährliche Erstattung, die jeweils die HOCHBAHN und die VHH seit 2006 bis heute nach dem Energiesteuergesetz für die im Linienverkehr benötigten Dieselkraftstoffe bekommen haben?
Erstattungen in Millionen Euro (gerundet):
Verkehrsun-ternehmen
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013 *)
HOCHBAHN
1,06
1,10
1,10
1,14
1,12
1,10
1,10
-
VHH/PVG **)
0,75
0,73
0,74
0,75
0,79
0,77
0,71
-
*) für 2013 liegen noch keine Ergebnisse vor.
**) VHH: Erfassung in 2012 nur erstes Halbjahr.
e. Wenn der Preis des Diesels für private Haushalte über den tatsäch-lichen Kostensteigerungen für die Verkehrsunternehmen liegt, warum ist der Senat der Auffassung, dass hier der richtige Index bezüglich der HVV-Tariferhöhung angewandt wird?
Der HVV-Index bildet die wichtigsten Kostengrößen der Verkehrsunternehmen ab. Eine wichtige Komponente stellen hierbei besonders bei den Busverkehrsunterneh-men die Dieselkosten dar. Deren Anteil an den Gesamtkosten beläuft sich bei diesen Verkehrsunternehmen zum Teil auf annähernd 15 Prozent. Um diese Komponente im HVV-Index genau abbilden zu können, ist die Verwendung der unternehmensspezifi-schen Dieselpreisentwicklung besser geeignet als der Dieselpreis für die privaten Haushalte. Eine Gegenüberstellung der Entwicklung des Dieselpreises für private Haushalte und des unternehmensspezifischen Dieselpreises für den HVV-Index zeigt, dass der für den HVV-Index verwendete Dieselpreis weniger dynamisch verläuft. In allen Jahren nahm er weniger stark zu, als das beim Dieselpreis für private Haushalte der Fall gewesen ist. Würde somit der Dieselpreis für private Haushalte im HVV-Index zur Anwendung kommen, dann wären der gesamte HVV-Index und entsprechend auch die Tarifanhebungsrate höher ausgefallen. Der HVV-Tarifindex wurde erstmals rückwirkend ab dem 1. Januar 2009 berücksichtigt. Deswegen liegen die unterneh-mensspezifischen Dieselpreiskosten erst ab dem Jahr 2007 vor.
Ein Vergleich der beiden Dieselpreisentwicklungen zeigt nachfolgende Tabelle:
Jahr
Dieselpreis für
private Haushalte
(in % zum Vorjahr)
Dieselpreis der Verkehrsunternehmen für
HVV-Index
(in % zum Vorjahr)
2006
+5,0
nicht verfügbar
2007
+4,3
+1,9
2008
+14,1
+10,7
2009
−18,7
−14,7
2010
+12,9
+9,7
2011
+15,9
+11,8
2012
+5,0
+3,9
(Quelle: Statistisches Bundesamt, Genesis-Online sowie HVV)
Drucksache 20/9377 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
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4. Der Senat hat in der Drs. 20/5643 angegeben, dass die Lohnkosten des Fahrpersonals Bus von 2006 bis 2011 zwischen 13 Prozent und 16,25 Prozent gestiegen sind, also eine jährliche Steigerung von circa 3 Prozent. Dies entspricht der Steigerung der allgemeinen Lohntarife in den letzten drei Jahren um durchschnittlich 2,7 Prozent.
a. Um wie viel Prozent sind die Lohntarife nach dem den HVV-Tarifer-höhungen zugrunde liegenden Index seit 2006 gestiegen? Bitte auch jährlich ausweisen.
Der HVV-Tarifindex wurde erstmals rückwirkend ab dem 1. Januar 2009 berücksich-tigt. Deswegen liegen die unternehmensspezifischen Kostendaten erst ab dem Jahr 2007 vor. Im Zeitraum 2007 bis 2012 erhöhten sich die Lohnkosten der Verkehrsun-ternehmen im HVV um circa 16 Prozent.
Jahr
Lohnkosten der Verkehrsunternehmen für HVV-Index
(in % zum Vorjahr)
2006
nicht verfügbar
2007
+1,7
2008
+4,7
2009
+3,1
2010
+1,9
2011
+2,2
2012
+2,3
b. Welche Lohnerhöhung haben die Busfahrer/-innen von HOCHBAHN und VHH in 2013 erhalten?
Die Lohnerhöhung für die Busfahrerinnen und -fahrer der HOCHBAHN betrug 2,7 Prozent und für die der VHH 1,8 Prozent.
c. Welche Lohnerhöhungen haben die U-Bahnfahrer/-innen der HOCHBAHN seit 2006 erhalten?
2006: 1,2 Prozent
2007: circa 3,5 Prozent (Einmalzahlung)
2008: 5 Prozent und circa 1,9 Prozent (unter anderem Erhöhung Urlaubsgeld)
2009: circa 3,0 Prozent
2010: keine Tariferhöhung
2011: 3,0 Prozent und circa 0,7 Prozent (Erhöhung Urlaubsgeld)
2012: 3,5 Prozent und circa 0,2 Prozent (Erhöhung Urlaubsgeld)
2013: 2,5 Prozent und circa 0,2 Prozent (Erhöhung Urlaubsgeld)
Einmalzahlungen wurden in Prozentwerte umgerechnet und beziehen sich auf das monatliche Tabellenentgelt eines Mitarbeiters mit Eckentgelt.
d. Welche Gehaltssteigerungen gab es bei den Hamburger Verkehrs-unternehmen für Tarifbeschäftigte sowie für Beschäftigte, deren Bezahlung sich nicht nach dem Tarifvertrag richtet? Bitte differen-ziert nach Verkehrsunternehmen und Jahr ausweisen.
Gehaltssteigerungen für Tarifbeschäftigte in Prozent (Einmalzahlungen wurden in Prozentwerte umgerechnet):
Verkehrsunter-nehmen
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
AKN
2,0
3,5
2,0
2,0
2,0
2,0
3,5
3,5
HADAG
1,1
1,1
3,1
2,8
1,2
1,1
3,5
2,8
HOCHBAHN
1,2
3,0
6,9
3,0
-
3,7
3,7
2,7
VHH/PVG (VHH)
-
3,0
-
6,76
0,9
2,28
2,8
1,8
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9377
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HADAG und HOCHBAHN: Die Steigerungen für Beschäftigte, die nicht unter den Tarifvertrag fallen, orientieren sich an den Steigerungen der Tarifentgelte.
VHH: Nichttarifbeschäftigte sind bei der VHH nur Vorstände und Prokuristen.
e. Welche Auswirkungen im Lohnbereich hat die Integration der PVG in die VHH, welche finanziellen Vorteile, welche finanziellen Risiken werden erwartet?
Durch die Verschmelzung sind den Beschäftigten finanziell weder Vorteile noch Nach-teile entstanden. Für die Altbeschäftigten der PVG besteht eine Tarifsicherungsver-einbarung. Die zukünftige Lohnentwicklung richtet sich nach den VHH-Tarifabschlüs-sen.
5. Der Senat hat in der Drs. 20/5643 angegeben, dass die Kosten pro Fahrplankilometer im Busbereich bei der HOCHBAHN pro Jahr um durchschnittlich 3 Prozent und bei der VHH um 2,16 Prozent steigen.
a. Wie sind die Kosten pro Fahrplankilometer bei den Busunternehmen konkret seit 2006 gestiegen? Bitte nach VU und Jahr differenziert angeben.
Kostensteigerung in Prozent zum Vorjahr:
Verkehrsunternehmen
2007
2008
2009
2010
2011
2012
HOCHBAHN
4,0
0,0
4,8
4,1
4,4
5,3
PVG/VHH
1,0
2,3
0,6
3,9
2,8
2,4
b. Weshalb sind die Kostensteigerungen bei den beiden Hamburger Busunternehmen unterschiedlich?
Unterschiede ergeben sich unter anderem aus:
• Tarifverträgen
• Bedienungsgebieten (Reisegeschwindigkeit, Energieverbrauch, Liniencharakteris-tika et cetera)
• Flottenstrukturen, -alter und -ausstattung
• der Komplexität des Leistungsangebotes bezogen auf Planung, Steuerung und Überwachung.
6. In welchem Umfang sind die Kosten pro Fahrplankilometer bei der Regi-onalbahn SH, dem metronom, der NOB, der S-Bahn Hamburg, der AKN und der HOCHBAHN, Sparte U-Bahn, seit 2006 gestiegen? Bitte nach VU und Jahr differenziert angeben.
Für die Regionalbahn SH, metronom, NOB und S-Bahn Hamburg können keine Angaben gemacht werden, da es sich nach Auffassung der Verkehrsunternehmen um unternehmensinterne, wettbewerbsrelevante Daten handelt.
Zu- beziehungsweise Abnahme der Kosten in Prozent zum Vorjahr:
Verkehrsunternehmen
2007
2008
2009
2010
2011
2012
AKN
4,15
2,73
−4,29
2,84
−6,91
10,13
HOCHBAHN U-Bahn
−5,8
−0,6
6,4
2,0
4,1
−4,8
7. Wie wirken sich die Bemühungen der Geschäftsleitungen/Vorstände der Verkehrsunternehmen, Kosten zu senken, nach den derzeit angewand-ten Strukturen auf die Tarifentwicklung der HVV-Tarife aus?
Das Bemühen um maßvolle Lohntarifabschlüsse, günstige Konditionen beim Einkauf von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen wirkt sich dämpfend auf die Entwicklung der HVV-Tarife aus. Die Verkehrsunternehmen melden dem HVV die erwarteten Kostensteige-rungen in den Bereichen Personalkosten, Dieselkosten und Stromkosten. Der HVV führt diese Werte zusammen und bildet auf der Grundlage dieser Rückmeldungen eine Basis für die angestrebte Entwicklung des HVV-Tarifs.
Drucksache 20/9377 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
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8. Der Hamburger Senat geht davon aus, dass die gesetzlichen Zuschuss-leistungen an die Verkehrsunternehmen durch die Tarifanhebungen stei-gen werden.
a. Welche Ausgleichszahlungen für die ermäßigte Beförderung im Ausbildungsverkehr (§ 45a PBefG) haben seit 2006 die im HVV ver-kehrenden Verkehrsunternehmen erhalten, differenziert nach Jahr und Verkehrsunternehmen/-sparte (bei der HOCHBAHN bitte U-Bahn und Bus getrennt aufführen)?
Ausgleichszahlungen für die ermäßigte Beförderung im Ausbildungsverkehr (Angaben in tausend Euro):
Verkehrsunter-nehmen
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
HOCHBAHN *)
34.248
33.545
33.326
33.301
33.343
33.344
34.108
34.108
KVG
294
384
387
326
333
451
303
303
VHH/PVG (VHH)
2.325
2.951
2.975
3.179
3.117
2.977
2418
2418
*) Im Rahmen der Erstattung erfolgt keine Trennung der Bereiche HOCHBAHN U-Bahn und HOCHBAHN Bus; differenzierte Angaben sind daher nicht möglich.
b. Haben die im HVV fahrenden Eisenbahnunternehmen Zuschussleis-tungen für die Beförderung im Ausbildungsverkehr bekommen?
Wenn ja, auf welcher Grundlage?
Wenn nein, wann wurden die Zahlungen eingestellt, wie wurden sie kompensiert?
Zuschussleistungen für die Beförderung im Ausbildungsverkehr (Angaben in tausend Euro):
Verkehrsun-ternehmen
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
AKN
117
135
312
194
207
228
171
171
Die Eisenbahnverkehrsunternehmen S-Bahn Hamburg, Regionalbahn Schleswig-Hol-stein, metronom und NOB erhalten keine Ausgleichsleistungen für Belastungen im Ausbildungsverkehr, da bundeseigene Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6a Allgemeines Eisenbahngesetz keine Ausgleichsleistungen erhalten; bei im Wettbe-werb vergebenen Verkehrsleistungen werden die Ausgleichsleistungen mit dem Bestellerentgelt abgegolten (metronom, NOB).
c. An welche Indizes sind die Ausgleichszahlungen in ihrer Entwick-lung gekoppelt?
Bis 2011 an folgende Parameter: Einnahmeanteile der Verkehrsunternehmen, Gültig-keitstage pro Monat, Fahrtenhäufigkeit pro Tag, Verbundfaktor mittlere Reiseweite des Verkehrsunternehmens, Wagenkilometeranteil auf dem Gebiet des Aufgabenträgers, Anzahl der verkauften Ausbildungsfahrkarten, Einnahmen im Ausbildungsverkehr.
Ab 2012 gilt ein pauschaliertes Verfahren auf vertraglicher Grundlage: Dieses orien-tiert sich an den Fahrplankilometern der Verkehrsunternehmen und verkauften Ausbil-dungsfahrkarten unter Fortschreibung der bisherigen Ausgleichsleistungen.
d. Welche Ausgleichszahlungen haben die Verkehrsunternehmen aus dem Sozialgesetzbuch IX erhalten, differenziert nach Jahr und Ver-kehrsunternehmen/-sparte (bei der HOCHBAHN bitte U-Bahn und Bus getrennt aufführen)?
Erstattungen nach SGB IX (Landes- und Bundesmittel) in tausend Euro:
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
AKN
7,8
-
67,1
35,9
30,6
29,6
31,0
HADAG
159,9
173,1
202,1
177,8
160,4
218,8
216,1
HOCH-BAHN*)
7.481,4
9.117,4
8.921,9
10.048,3
10.142,2
11.125,5
11.169,8
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9377
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2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
KVG
73,4
57,4
70,9
73,7
85,8
65,0
60,3
metronom
-
3,5
-
-
3,8
3,6
-
VHH/PVG
985,2
1.069,1
1.177,1
1.270,9
1.436,2
1.400,9
1.446,4
*) Im Rahmen der Erstattung erfolgt keine Trennung der Bereiche HOCHBAHN U-Bahn und HOCHBAHN Bus; differenzierte Angaben sind daher nicht möglich.
e. Gibt es weitere Zuschüsse der Länder oder vom Bund, die den im HVV fahrenden Verkehrsunternehmen zufließen, wenn ja, aus wel-chem Rechtsgrund und in welcher Höhe? Bitte differenziert nach Jahr und Verkehrsunternehmen/-sparte angeben (bei der HOCH-BAHN bitte U-Bahn und Bus getrennt aufführen).
Ja, Zuschussleistungen gemäß § 23 Landeshaushaltsordnung an HOCHBAHN und AKN siehe Anlage 1. Über Zuwendungen des Bundes an die Verkehrsunternehmen im HVV liegen der zuständigen Behörde keine Erkenntnisse vor.
9. In welcher Höhe partizipieren Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger (auch in der Funktion als Gesellschafter der Verkehrsunternehmen) von den gestiegenen Fahrgeldeinnahmen im HVV? Bitte verkehrsunterneh-mensspezifisch, aufgabenträgerspezifisch und jahresspezifisch ange-ben.
Modellbeispiel:
Fahrgeldeinnahmen in Mio. Euro
2008
2009
2010
2011
2012
HVV Gesamt
Entlastung bei Aufgabenträger (AT) Hamburg gesamt
Entlastung bei anderen Aufgaben-trägern gesamt
Fahrgeldeinnahmen Regionalbahn SH
Entlastung bei Bestellerentgelt FHH
Entlastung andere Aufgabenträger
Fahrgeldeinnahmen metronom
Entlastung bei Bestellerentgelt FHH
Entlastung andere Aufgabenträger
Fahrgeldeinnahmen NOB
Entlastung bei Bestellerentgelt FHH
Entlastung andere Aufgabenträger
Fahrgeldeinnahmen S-Bahn Ham-burg
Entlastung bei Bestellerentgelt FHH
Entlastung andere Aufgabenträger
Fahrgeldeinnahmen AKN
Entlastung Defizitausgleich FHH
Entlastung andere Aufgabenträger
Fahrgeldeinnahmen HOCHBAHN U-Bahn
Entlastung Defizitausgleich FHH
Entlastung andere Aufgabenträger
Fahrgeldeinnahmen HOCHBAHN Bus
Entlastung Defizitausgleich FHH
Entlastung andere Aufgabenträger
Fahrgeldeinnahmen VHH/PVG (VHH)
Entlastung Defizitausgleich FHH
Entlastung andere Aufgabenträger
Fahrgeldeinnahmen HADAG
Entlastung Defizitausgleich FHH
Drucksache 20/9377 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
10
Antwort siehe Anlage 2.
10. In Anlage B der Drs. 20/5604 hatte der Hamburger Senat Maßnahmen der Verkehrsunternehmen zur Verbesserung des Leistungsangebots und zur Steigerung der Attraktivität vorgestellt.
a. In welcher Form wurden die Verbesserungen mit den Fahrgästen abgestimmt?
Der HVV analysiert im Auftrag der zuständigen Behörde den Verkehrsmarkt und ent-wickelt Vorschläge zur Anpassung des Leistungsangebotes. Das Verkehrsangebot wird auch mit dem Fahrgastbeirat des HVV erörtert.
b. Mit welcher Begründung wurde die MetroBus-Linie 6 im südlichen Bereich zur Feldstraße verschwenkt?
Mit Inbetriebnahme der U-Bahn-Linie U4 wurden die Verkehrsströme in der HafenCity der neuen leistungsfähigen Schnellbahnlinie zugewiesen und das Angebot der Busli-nien zurückgenommen. Um die daraus frei werdenden Buskapazitäten für eine Anbin-dung weiterer Bereiche zu nutzen, wurde ein Teilbetrieb der MetroBus-Linie 6 bis zur U-Bahn-Haltestelle Feldstraße verlängert. Dadurch konnten die Bereiche „rund um den Michel“ und im Bereich der Paulinenstraße besser an das Busliniennetz ange-bunden werden.
c. Wie ist die Auslastung der MetroBus-Linie 6 im Streckenabschnitt zwischen Rathausmarkt und Feldstraße? Ist diese Auslastung aus Sicht des Senats zufriedenstellend?
Für den neuen Linienabschnitt liegen noch keine Fahrgastzahlen vor. Aussagen zur Auslastung sind daher noch nicht möglich.
d. Ist dem Senat bekannt, dass es viele alternative Schnellbahnverbin-dungen auf dem südlichen Abschnitt der MetroBus-Linie 6 gibt? Warum wird bei der Linie 6 von dem Grundsatz abgewichen, paral-lelen Bus- und Schnellbahnverkehr zu vermeiden?
Sowohl die Haltestelle Michaeliskirche als auch die Haltestelle Paulinenstraße weisen längere Fußwege zu den nächstgelegenen Schnellbahnhaltestellen auf, sodass durch die MetroBus-Linie 6 das Angebot der Schnellbahnlinien ergänzt wird.
e. Ist es HVV und HOCHBAHN möglich, die in den Spitzenverkehrs-zeiten vorhandenen Buskapazitäten auch dort einzusetzen, wo Fahrgäste wegen überfüllter Busse nicht die Busverbindungen nut-zen können, die sie nutzen wollen?
Nein. In den Spitzenzeiten sind alle verfügbaren Buskapazitäten im Einsatz. Für eine Verdichtung der Angebote auf nachfragestarken Buslinien müssten zusätzliche Kapa-zitäten bereitgestellt werden.
11. Der Senat hat in Drs. 20/1975 Mindeststandards für den ÖPNV in Ham-burg definiert, und zwar im MetroBus-Netz einen Grundtakt von 10 Minu-ten montags bis freitags in der Zeit von 6 bis 21 Uhr, sonnabends von 10 bis 21 Uhr und sonntags von 13 bis 21 Uhr.
a. Welche Mindesttaktfolgen sind auf dem Gebiet der Freien und Han-sestadt Hamburg derzeit im Schnellbahnnetz definiert?
Im Schnellbahnnetz sind keine generellen Mindesttaktfolgen definiert. In Abhängigkeit von Lage und Zeit gibt es 5-, 10- und 20-Minuten-Takte.
b. Warum weichen die Bedienungszeiten mit einem 10-Minuten-Grundtakt beim Metrobusnetz von den Zeiten im Schnellbahnnetz ab?
Auch auf den MetroBus-Linien gilt grundsätzlich, dass sich das Fahrplanangebot nach der Verkehrsnachfrage richtet. Da gerade in den Tagesrandzeiten auf vielen Linien eine deutlich geringere Verkehrsnachfrage besteht, ist aus verkehrlicher und auch aus wirtschaftlicher Sicht eine Ausdehnung des 10-Minuten-Taktes auch auf diese Zeiten
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9377
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nicht erforderlich beziehungsweise nicht vertretbar. Bei Buslinien, die bis 23 Uhr einen 10-Minuten-Takt anbieten, wurde mit Einrichtung des MetroBus-Liniennetzes dieses Fahrplanangebot unverändert beibehalten.
c. Ist geplant, die in Tabelle 3 der Senatsdrucksache 20/1975 darge-stellten MetroBus-Linien dahin gehend zu kennzeichnen, dass deren Grundtakt im Gegensatz zu den anderen MetroBus-Linien auf den Grundtakt im Schnellbahnbereich angepasst ist?
Nein. Eine weitere Kennzeichnung des Fahrplanangebotes der MetroBus-Linien ist nicht geplant.
d. Aus welchen Marketingideen heraus werden Linienabschnitte als MetroBus vermarktet, obwohl sie den Mindeststandards des Metro-Bus-Netzes nicht genügen?
Bei einer Beschränkung der MetroBus-Linien auf die nachfragestarken Bereiche hät-ten die nachfrageschwachen Linienabschnitte getrennt als eigenständige StadtBus-Linien neu eingerichtet werden müssen. Dies hätte bedeutet, dass den Fahrgästen ein zusätzlicher Umsteigevorgang von einer neuen StadtBus-Linie auf die MetroBus-Linie entstanden wäre. Daher wurden aus verkehrlicher Sicht auch die nachfrageschwa-chen Außenabschnitte der Buslinien den MetroBus-Linien zugeordnet.
e. Ist geplant, weitere Linienabschnitte in den MetroBus-Standard auf-zunehmen, wenn ja, welche?
Nein. Es gibt derzeit keine diesbezüglichen Planungen, das MetroBus-Liniennetz zu erweitern.
f. Ist geplant, weitere Buslinienabschnitte dem Schnellbahnstandard anzupassen?
Wenn ja, welche?
Nein. Es gibt bei der Gestaltung der Busfahrplanangebote keinen Schnellbahnstan-dard, der auf Buslinien zu übertragen wäre.
g. Wie lange soll es noch Schnellbahnlinienabschnitte innerhalb Ham-burgs geben, die die definierten Schnellbahntaktzeiten nicht einhal-ten? Warum werden diese Abschnitte nicht dem Standard ange-passt?
Siehe Antwort zu 11. a.
Das Bedienungsangebot im Schnellbahnbereich orientiert sich an der Fahrgastnach-frage und der Beförderungsqualität (BQ-Wert). Sollte es zu einer Unterschreitung die-ser Beförderungsqualität kommen, werden zur Einhaltung dieses Standards Ange-botsverdichtungen vorgenommen.
h. Plant der Senat im Schnellbahnnetz, im Kernbusnetz oder im Met-roBus-Netz die Standards zurückzunehmen, damit mehr Linienab-schnitte den Standards entsprechen und der Fahrgast eine klare Information über die Mindestbedienungszeiten und -takte hat?
Nein. Die Gestaltung der Verkehrsangebote richtet sich nach der Verkehrsnachfrage.
i. Welche Linienabschnitte aus Anlage 1 der Drs. 20/1975 sind im aktuellen Fahrplan an den Standard des Kernnetztaktes angepasst worden? Welche Linienabschnitte sind nicht an den Kernnetztakt angepasst worden? Bitte mit Begründung darstellen.
In den Jahren 1990 und 1991 wurde bei den Angebotsausweitungen im Busliniennetz auf einen 10-Minuten-Betrieb bis 23 Uhr von einem Kernbusnetz gesprochen. Dabei wurde nicht jede Linie im gesamten Verlauf auf diesen Angebotsstandard angehoben, sondern auf gemeinsamen Streckenabschnitten der 10-Minuten-Takt bis 23 Uhr aus der Überlagerung der Fahrtenangebote mehrerer Buslinien eingerichtet. Dabei war jedoch festzustellen, dass für die Fahrgäste das Fahrplanangebot ihrer jeweiligen Buslinie und nicht ein kombiniertes Angebot aus mehreren Linien das entscheidende
Drucksache 20/9377 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
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Argument für die Qualität der Angebotsstruktur darstellt. Daher wurde mit der Einfüh-rung der MetroBus-Linien der Gestaltung linienbezogener Fahrplanangebote der Vor-zug gegeben und die kombinierten Angebote der Kernbuslinien nicht weiterverfolgt.
Insoweit sind keine weiteren Anpassungen an den Standard des Kernnetztaktes vor-genommen worden.
j. Welche Linienabschnitte aus Anlage 2 der Drs. 20/1975 sind im ak-tuellen Fahrplan an den Standard des Schnellbahntaktes angepasst worden? Welche Linienabschnitte sind nicht an den Schnellbahntakt angepasst worden? Bitte mit Begründung darstellen.
Siehe Antwort zu 11. f.
k. Welche Linienabschnitte aus Anlage 2 der Drs. 20/1975 sind im aktuellen Fahrplan an den Standard des MetroBus-Netzes ange-passt worden? Welche Linienabschnitte sind nicht an diesen Stan-dard angepasst worden? Bitte mit Begründung darstellen.
Eine grundsätzliche Erhöhung der Fahrplanangebote zur Erreichung von Standards ist nicht erfolgt. Dennoch wurden auf einer Vielzahl von MetroBus-Linien in Abhängigkeit von der Entwicklung der Verkehrsnachfrage abschnittsweise und zu unterschiedlichen Bedienungszeiten Erweiterungen des Fahrplanangebotes vorgenommen.
l. Sind aufgrund der hohen Fahrgastnachfrage Erweiterungen von Bedienungszeiten im HVV-Gebiet geplant, wenn ja, welche?
Nein. Eine Ausdehnung der Bedienungszeiten ist derzeit nicht geplant.
12. Wie wurde das Verkehrsangebot in den letzten Jahren verändert, diffe-renziert nach folgender Modelltabelle:
Fahrplankilometer Aufgabenträger Hamburg
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Regionalbahn SH
metronom
NOB
S-Bahn Hamburg
AKN
HOCHBAHN U-Bahn
davon U4
HOCHBAHN Bus
VHH/PVG (VHH)
Siehe Anlage 3.
13. Die Finanzberichte des Senates aus 2009/2010 und 2013/2014 weisen Abweichungen beim Zuschussbedarf bei den Verkehrsunternehmen zwi-schen Plan- und Ist-Zahlen aus.
a. Welcher Zuschussbedarf wurde entsprechend der Tabelle 54 des Finanzberichtes 2009/2010 tatsächlich abgerufen? (Wir bitten um einen Abgleich der Planzahlen mit Ist-Zahlen).
Siehe Anlage 4.
b. Wie begründen sich die Abweichungen?
Zu den Verkehrsunternehmen AKN, HVV GmbH, HOCHBAHN, VHH und HADAG:
Die geplanten Aufwendungen für die Zuschüsse der Verkehrsunternehmen basieren aufgrund des zeitlichen Vorlaufs für die Erstellung des Finanzberichts auf Planwerten der mittelfristigen Finanzplanungen der Unternehmen mit Stand Sommer 2008, die zu diesem Zeitpunkt üblicherweise auf dem im Dezember 2007 in den Aufsichtsgremien behandelten Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2008 aufgesetzt haben. Diese Planwerte wurden realistisch angesetzt, berücksichtigten aber Prinzipien kaufmänni-
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9377
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scher Vorsicht und konnten nicht im Vorwege die realen Entwicklungen, zum Beispiel hinsichtlich der Entwicklung der Fahrgastzahlen, des HVV-Tarifs, der Tarifabschlüsse, der Energiekosten oder des Erfolgs von Maßnahmen zur Erhöhung der Wirtschaftlich-keit in den Verkehrsunternehmen abbilden. Diese Parameter haben sich über alle Faktoren hinweg in der Summe günstiger entwickelt als 2008 angenommen.
Zu tarifauffüllendem Zuschuss an den HVV:
Die Inanspruchnahme des Familienpasses und der Sozialkarte (beide Karten im Ein-zelplan 6) war entgegen den Prognosen nicht so hoch wie erwartet. Die Sozialkarte mit einem Zuschuss von 5 Euro wurde nur bis Ende 2008 angeboten, ab 2009 wurde die Sozialkarte mit einem höheren Zuschuss von 18 Euro ausgestattet und ging in die Zuständigkeit der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration über. Die Finanzierung erfolgte dann aus dem Einzelplan 4.
Der Familienpass wurde noch bis Ende 2010 angeboten und dann eingestellt. Ab 2011 erfolgte eine Restabwicklung von Erstattungsansprüchen im Einzelplan 6.
Zuschuss an DB-Unternehmen und Zuschuss an sonstige Schienenpersonennahver-kehr (SPNV)-Unternehmen:
Die Zuschüsse an die DB-Unternehmen und an die sonstigen SPNV-Unternehmen wurden zum Teil vor den geplanten Vergaben der Regionalverkehrslinien in Nieder-sachsen und Schleswig-Holstein veranschlagt. Zum Zeitpunkt der Erstellung war nicht genau abzuschätzen, wer den Zuschlag erhalten würde (Deutsche Bahn-Unterneh-men oder andere Eisenbahnverkehrsunternehmen) und wie wirtschaftlich die Verga-ben erfolgen könnten. Die Planung musste daher mit einer gewissen Vorsicht erfol-gen.
Zu Zahlungen aus dem Umland:
Die Veränderungen der Ist-Zahlungen gegenüber den Planzahlen ergeben sich aus der Systematik des Abrechnungsverfahrens, die durch unterschiedliche Parameter bestimmt wird: Neugestaltung der Vertragsleistungen, Änderungen (Optimierung) der Verkehrsleistungen, gegebenenfalls im Wege der Neuvergabe der Verkehrsleistun-gen, Preisentwicklung (zum Beispiel Dieselpreisentwicklung) oder neue Erkenntnisse aus der Einnahmenaufteilung.
14. Falls der Vergleich der Planzahlen des Finanzberichtes 2009/2010 mit den Ist-Zahlen zu einem positiven Ergebnis für den Hamburger Haushalt kommt:
a. Um welche Summe handelt es sich für die jeweiligen Zuschusstitel für die jeweiligen Jahre?
b. Wie hoch ist die Gesamtentlastung für den Hamburger Haushalt für die Jahre 2008 bis 2012?
Siehe Anlage 4.
c. Mit welcher Begründung werden trotz der Entlastung des Hambur-ger Haushaltes weitere HVV-Tariferhöhungen vorbereitet?
Die Tarifanhebungen sind erforderlich, um die hohe Dichte und Qualität des ÖPNV-Angebots zu sichern und auszubauen, den Kostendeckungsgrad und die Ergebnisse der Verkehrsunternehmen zu stabilisieren beziehungsweise nach Möglichkeit zu ver-bessern. Auch wenn es gegenüber den Planzahlen zu Entlastungen kommt, decken insgesamt die Fahrgeldeinnahmen nur zu rund 70 Prozent die Kosten des HVV-Angebots, rund 30 Prozent müssen durch Zuschüsse der Aufgabenträger aus den jeweiligen Haushalten gedeckt werden.
15. Der Senat stellt in Drs. 20/5604 Anlage B neben Verbesserungen des Leistungsangebotes weitere Maßnahmen der Verkehrsunternehmen zur Steigerung von Qualität und Service, Infrastrukturmaßnahmen und lau-fende und künftige Maßnahmen im ÖPNV vor.
Drucksache 20/9377 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
14
a. Welche Kosten entstehen durch die vom Senat dargestellten Maß-nahmen bei den Verkehrsunternehmen und welche Kosten werden durch Zuschüsse der öffentlichen Hand getragen, differenziert nach den Ausgaben für die in der Drucksache vorgestellten Projekte, den jeweils finanzierenden Verkehrsunternehmen und der Finanzierung aus Haushaltsmitteln für die Jahre 2011, 2012 und 2013?
Siehe Anlage 5.
b. Gibt es weitere Projekte, die durch die Verkehrsunternehmen finan-ziert oder teilfinanziert werden und die nicht direkt der Beförderung von Fahrgästen dienen?
Wenn ja, welche Projekte sind dies und welche Aufwendungen wur-den für die jeweiligen Projekte von den Verkehrsunternehmen und durch die öffentliche Hand getragen, differenziert für die Jahre 2011, 2012 und 2013?
Siehe Anlage 6.
16. In Anlage 2 der Drs. 20/5604 erläutert der Senat die Fahrkartenumsätze in 2012 als Prognose.
a. Danach sollen sich die Fahrgelderträge bei Einzelkarten für Er-wachsene und Kinder auf 122,7 Millionen Euro belaufen. Wie hoch sind diese Werte im Ist in 2012, differenziert nach Einnahmen für Erwachsenen- und Kinderfahrkarten sowie differenziert nach Erträ-gen, die im Bereich der Aufgabenträgerschaft Hamburgs und ande-ren Aufgabenträgern erreicht wurden?
Die Einnahmen aus Einzelkarten beliefen sich in 2012 auf 121,9 Millionen Euro. Dabei stammen 115,7 Millionen Euro aus dem Verkauf von Einzelkarten für Erwachsene und 6,1 Millionen Euro aus Kindereinzelkarten.
Anteile der Aufgabenträger am Bartarif (Einzelkarten):
Aufgabenträger
2008
2009
2010
2011
Hamburg
85,45 %
85,54 %
86,06 %
85,99 %
Niedersachsen
3,77 %
3,76 %
3,89 %
3,64 %
Schleswig-Holstein
4,80 %
4,77 %
4,59 %
4,74 %
Kreis Pinneberg
1,20 %
1,14 %
1,15 %
1,20 %
Kreis Segeberg
0,90 %
0,90 %
0,91 %
0,94 %
Kreis Stormarn
1,16 %
1,14 %
1,16 %
1,16 %
Kreis Herzogtum Lauenburg
0,68 %
0,64 %
0,60 %
0,64 %
Landkreis Lüneburg
1,08 %
1,09 %
0,83 %
0,86 %
Landkreis Harburg
0,43 %
0,47 %
0,39 %
0,40 %
Landkreis Stade
0,55 %
0,55 %
0,42 %
0,44 %
Gesamtergebnis
100,00 %
100,00 %
100,00 %
100,00 %
b. Wie haben sich die Umsätze und Fahrgelderträge für die unter 4. dargestellten Talzeitkarten in den letzten fünf Jahren entwickelt, dif-ferenziert nach Zuständigkeit Aufgabenträger Hamburg und Zustän-digkeit andere Aufgabenträger?
Angaben in Millionen Euro:
Jahr
CC-Karten
Senioren-
karten
Freizeitpass für Schüler
2008
40,8
21,4
0,1
2009
44,4
22,8
0,2
2010
46,4
23,8
0,2
2011
49,0
25,0
0,2
2012
51,5
26,7
0,2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9377
15
Anteile der Aufgabenträger an den Talzeitkarten:
Aufgabenträger
2008
2009
2010
2011
Hamburg
93,13 %
93,02 %
92,79 %
92,58 %
Niedersachsen
1,48 %
1,49 %
1,40 %
1,51 %
Schleswig-Holstein
1,98 %
2,02 %
1,99 %
2,04 %
Kreis Pinneberg
1,05 %
1,01 %
1,05 %
1,07 %
Kreis Segeberg
0,69 %
0,71 %
0,73 %
0,74 %
Kreis Stormarn
0,93 %
0,98 %
1,03 %
1,02 %
Kreis Herzogtum Lauenburg
0,42 %
0,44 %
0,46 %
0,46 %
Landkreis Lüneburg
0,06 %
0,06 %
0,19 %
0,20 %
Landkreis Harburg
0,24 %
0,26 %
0,29 %
0,29 %
Landkreis Stade
0,02 %
0,02 %
0,07 %
0,08 %
Gesamtergebnis
100,00 %
100,00 %
100,00 %
100,00 %
c. Bei den Ausbildungszeitkarten ergibt sich nach der Prognose, dass die Erträge für eine Schülerzeitkarte bei durchschnittlich 34,50 Euro, für Studierende und Auszubildende bei 61,34 Euro, für Benutzer des GKA bei 43 Euro und für das Semesterticket von 90.000 Studieren-den bei 302 Euro liegen. Wie erklärt der Senat die Abweichungen bei den durchschnittlichen Erträgen? Wie hoch sind die Ist-Zahlen, differenziert nach den Gebieten Aufgabenträgerschaft Hamburg und Aufgabenträgerschaft Andere?
Für Schüler liegen die Schulen in aller Regel in der Nähe der Wohnung. Daher fahren Schüler im Durchschnitt deutlich kürzere Strecken mit dem HVV zur Schule. Hieraus ergibt sich ein günstiger Durchschnittspreis. Daher sind auch die Entfernungsstufen für Schülerzeitkarten entsprechend angepasst: Zugunsten eines möglichst einfachen Fahrkartenangebotes bietet der HVV in Hamburg als kleinste Entfernungsstufe für Schülerzeitkarten den Großbereich Hamburg an, kalkuliert den Preis aber günstig auf Basis der 2-Zonen-Karte für Erwachsene. Dies ist möglich, weil die Nutzung für Schul-fahrten in aller Regel auf kurzen Strecken stattfindet.
Im Gegensatz dazu befinden sich die Ausbildungsbetriebe für Auszubildende weit seltener in der Nähe der Wohnung. Daher ist das Fahrkartenangebot für Auszubilden-de wie das für Erwachsene stärker unterteilt und die Auszubildenden nutzen häufig teurere Fahrkarten für mittlere und weite Strecken.
Im Großkundenabonnement (GKA) erhalten die Auszubildenden den besonderen Preis für Großkunden. Daher ist der Preis günstiger als der Durchschnittspreis der Auszubildendenzeitkarten.
Beim Semesterticket wird die Fahrkarte für jeweils ein Semester ausgegeben. Zudem handelt es sich hier um einen Pauschalpreis, den auch Studierende, die den HVV gar nicht oder wenig nutzen, bezahlen müssen. Dadurch wird der monatliche Preis relativ günstig. 302 Euro ist der jährliche Durchschnittspreis je Semesterticket und 25,17 Euro entsprechend der monatliche Durchschnittspreis.
Die Einnahmen im Ausbildungsverkehr in 2012 stellten sich wie folgt dar (Angaben in Millionen Euro):
Einnahmen
Schülerinnen und Schüler
63,1
Studierende und Auszubildende
18,7
Großkundenabonnement
8,6
SemesterTicket
20,0
Anteile der Aufgabenträger an den Schülerzeitkarten:
Aufgabenträger
2008
2009
2010
2011
Hamburg
58,50 %
58,64 %
58,32 %
58,06 %
Niedersachsen
1,32 %
1,38 %
1,51 %
1,45 %
Drucksache 20/9377 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
16
Aufgabenträger
2008
2009
2010
2011
Schleswig-Holstein
2,31 %
2,34 %
2,39 %
2,33 %
Kreis Pinneberg
2,63 %
2,73 %
2,78 %
2,77 %
Kreis Segeberg
6,11 %
5,67 %
5,69 %
5,55 %
Kreis Stormarn
4,42 %
4,16 %
4,28 %
4,13 %
Kreis Herzogtum Lauenburg
4,40 %
4,47 %
4,40 %
4,58 %
Landkreis Lüneburg
6,56 %
6,53 %
6,53 %
6,83 %
Landkreis Harburg
8,17 %
8,51 %
8,52 %
8,49 %
Landkreis Stade
5,58 %
5,57 %
5,58 %
5,81 %
Gesamtergebnis
100,00 %
100,00 %
100,00%
100,00%
Anteile der Aufgabenträger an den Fahrkarten für Studierende und Auszubildende:
Aufgabenträger
2008
2009
2010
2011
Hamburg
87,82 %
88,00 %
88,93 %
88,99 %
Niedersachsen
3,39 %
3,41 %
2,45 %
2,40 %
Schleswig-Holstein
4,56 %
4,40 %
4,34 %
4,39 %
Kreis Pinneberg
1,06 %
1,14 %
1,11 %
1,11 %
Kreis Segeberg
0,73 %
0,69 %
0,67 %
0,68 %
Kreis Stormarn
0,95 %
0,90 %
0,89 %
0,90 %
Kreis Herzogtum Lauenburg
0,56 %
0,55 %
0,54 %
0,47 %
Landkreis Lüneburg
0,33 %
0,32 %
0,49 %
0,48 %
Landkreis Harburg
0,32 %
0,35 %
0,39 %
0,38 %
Landkreis Stade
0,26 %
0,25 %
0,19 %
0,19 %
Gesamtergebnis
100,00 %
100,00 %
100,00 %
100,00 %
Anteile der Aufgabenträger am Großkundenabonnement:
Aufgabenträger
2008
2009
2010
2011
Hamburg
86,29 %
86,87 %
86,98 %
86,21 %
Niedersachsen
5,17 %
4,99 %
4,94 %
5,51 %
Schleswig-Holstein
5,36 %
5,11 %
5,01 %
5,19 %
Kreis Pinneberg
0,67 %
0,66 %
0,67 %
0,69 %
Kreis Segeberg
0,64 %
0,60 %
0,58 %
0,58 %
Kreis Stormarn
0,81 %
0,72 %
0,70 %
0,68 %
Kreis Herzogtum Lauenburg
0,31 %
0,30 %
0,31 %
0,32 %
Landkreis Lüneburg
0,12 %
0,11 %
0,21 %
0,21 %
Landkreis Harburg
0,28 %
0,29 %
0,31 %
0,30 %
Landkreis Stade
0,36 %
0,34 %
0,30 %
0,30 %
Gesamtergebnis
100,00 %
100,00 %
100,00 %
100,00 %
Anteile der Aufgabenträger am SemesterTicket:
Aufgabenträger
2008
2009
2010
2011
Hamburg
92,85 %
92,97 %
93,88 %
94,06 %
Niedersachsen
2,32 %
2,36 %
1,74 %
1,57 %
Schleswig-Holstein
3,06 %
2,96 %
2,70 %
2,64 %
Kreis Pinneberg
0,42 %
0,39 %
0,39 %
0,42 %
Kreis Segeberg
0,43 %
0,42 %
0,41 %
0,42 %
Kreis Stormarn
0,47 %
0,47 %
0,47 %
0,47 %
Kreis Herzogtum Lauenburg
0,15 %
0,16 %
0,16 %
0,17 %
Landkreis Lüneburg
0,14 %
0,14 %
0,09 %
0,09 %
Landkreis Harburg
0,12 %
0,12 %
0,13 %
0,13 %
Landkreis Stade
0,03 %
0,03 %
0,03 %
0,03 %
Gesamtergebnis
100,00 %
100,00 %
100,00 %
100,00 %
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9377
17
d. Unter Punkt 7. weist der Senat sonstige HVV-Erträge in Höhe von 5,9 Millionen Euro aus. Aus welchem Rechtsgrund fließen diese Beträge an den HVV, wie werden sich diese Erträge entwickeln?
Unter sonstigen HVV-Erträgen sind Fahrgeldeinnahmen aus Sonderangeboten und Kooperationen zu verstehen. Dies sind unter anderem Kombitickets zu Eintrittskarten, Preisanteile für die HVV-Nutzung mit Länder-Tickets, Einnahmen aus Übergangstari-fen und Tarifkooperationen (zum Beispiel Schleswig-Holstein-Tarif, City-Ticket der DB). Rechtsgrundlage sind die jeweiligen Kooperationsverträge und die genehmigten Tarifbestimmungen. Die Erträge werden gemäß dem Einnahmeaufteilungsvertrag zwischen den HVV-Verkehrsunternehmen aufgeteilt. Die HVV-Preisanteile der jeweili-gen Angebote werden mit der Fahrpreisentwicklung fortgeschrieben. Eine sinnvolle Prognose für die Entwicklung der sonstigen Erträge ist nicht möglich, da dies von den Verkäufen der Kooperationspartner und von der Anzahl und Größe von Veranstaltun-gen mit HVV-Kooperation abhängt.
Drucksache 20/9377 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
18
Angaben in Tsd. Euro:
Zuschussleistungen an die Hochbahn finanziert aus ...
2006
2007
2008
2009
U-Bahn
Bus
U-Bahn
Bus
U-Bahn
Bus
U-Bahn
Bus
Verkehrswegevertrag vom 22.12.1998
10.226,0
0,0
10.226,0
0,0
10.266,0
0,0
10.807,0
0,0
Instandhaltung / Erneuerung von Brücken, Fahr- und Stromschienen, Schwellen usw. im Bestands-netz
Entflechtungsgesetz
17.224,3
714,4
11.069,4
1.299,6
9.684,8
1.306,6
3.581,7
247,1
Zentralisierung der Betriebsführung U-Bahn, Fahr-gastinformations- und Managementsystem Bus, U-Bahn-Fahrzeuge, barrierefreier Ausbau v. U-Bahn-Haltestellen u.a.
Regionalisierungsgesetz
189,6
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
186,0
744,1
z.B. Bildaufzeichnung in U-Bahn-Fahrzeugen, Umgestaltung des U- und S-Bahnhofs Barmbek und seines Umfeldes
Freie und Hansestadt Hamburg / Gemeindever-kehrsfinanzierungsgesetz
4.163,7
0,0
54.609,2
0,0
94.017,9
0,0
53.190,3
0,0
U-Bahnanbindung HafenCity (U4),
Verlängerung U4 bis zu den Elbbrücken
Sonstiges *)
418,9
0,0
1.423,1
0,0
2.621,7
0,0
8.127,1
0,0
Barrierefreier Ausbau v. U-Bahn-Haltestellen, Erprobung von Brennstoffzellenbussen, Digitaler BOS-Funk in Tunnelanlagen uvm.
GESAMT
32.222,5
714,4
77.327,7
1.299,6
116.590,4
1.306,6
75.892,1
991,3
*) z.B. Zuschüsse zum Toilettenbetrieb, Stellplatzabgabe (Ablösebeträge), Sonderinvestitionsprogramm Hamburg 2010, Konjunkturoffensive 2009, Unternehmen für Ressourcenschutz u.a. ; überwiegender Anteil der Zuschüsse: U-Bahn; kleinerer Anteil: Bus.
Anlage 1
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9377
19
Angaben in Tsd. Euro:
Zuschussleistungen an die Hochbahn finanziert aus ...
2010
2011
2012
2013
U-Bahn
Bus
U-Bahn
Bus
U-Bahn
Bus
U-Bahn
Bus
Verkehrswegevertrag vom 22.12.1998
11.226,0
0,0
10.226,0
0,0
10.226,0
0,0
2.226,0
0,0
Instandhaltung / Erneuerung von Brücken, Fahr- und Stromschienen, Schwellen usw. im Bestands-netz
Entflechtungsgesetz
8.806,7
796,0
9.584,3
3,2
4.638,8
718,6
9.174,0
932,0
Zentralisierung der Betriebsführung U-Bahn, Fahr-gastinformations- und Managementsystem Bus, U-Bahn-Fahrzeuge, barrierefreier Ausbau v. U-Bahn-Haltestellen
Regionalisierungsgesetz
315,6
1.262,5
403,0
1.611,9
397,6
1.590,5
434,0
1.736,0
z.B. Bildaufzeichnung in U-Bahn-Fahrzeugen, Umgestaltung des U- und S-Bahnhofs Barmbek und seines Umfeldes
Freie und Hansestadt Hamburg / Gemeindever-kehrsfinanzierungsgesetz
58.078,9
0,0
31.202,0
0,0
28.370,7
0,0
19.437,0
0,0
U-Bahnanbindung HafenCity (U4)
Verlängerung U4 bis zu den Elbbrücken
Sonstiges *)
7.785,7
0,0
5.703,5
0,0
5.207,6
0,0
0,0
0,0
Barrierefreier Ausbau v. U-Bahn-Haltestellen, Erprobung von Brennstoffzellenbussen, Digitaler BOS-Funk in Tunnelanlagen uvm.
GESAMT
86.212,9
2.058,5
57.118,8
1.615,1
48.840,7
2.309,1
31.271,0
2.668,0
*) z.B. Zuschüsse zum Toilettenbetrieb, Stellplatzabgabe (Ablösebeträge), Sonderinvestitionsprogramm Hamburg 2010, Konjunkturoffensive 2009, Unternehmen für Ressourcenschutz u.a. ; überwiegender Anteil der Zuschüsse: U-Bahn; kleinerer Anteil: Bus.
Drucksache 20/9377 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
20
Angaben in Tsd. Euro:
Zuschussleistungen an die AKN finanziert aus ...
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Freie und Hansestadt Hamburg / Gemeindever-kehrsfinanzierungsgesetz
Zweigleisiger Ausbau zwischen Eidelstedt und
Eidelstedt Ost
3.297,0
314,7
-
-
-
-
-
Zweigleisiger Ausbau zwischen Halstenbeker Straße
und Landesgrenze FHH/SH
-
-
-
-
-
-
4.830,1
Regionalisierungsgesetz
Höhenfreie Einfädelung der AKN-Linie A1
im Bahnhof Eidelstedt (Vorplanung)
-
-
-
-
-
-
-
Höhenfreie Einfädelung der AKN-Linie A1
im Bahnhof Eidelstedt (Ausführung)
1.363,0
337,8
658,7
-
-
1.000,0
-
Zweigleisiger Ausbau zwischen Halstenbeker Straße
und Landesgrenze FHH/SH
-
-
-
-
-
-
1.207,5
Zuschüsse/Erstattungen nach dem
Eisenbahnkreuzungsgesetz
Aufhebung der BÜ´s Lohkampstraße usw.
im Zusammenhang mit dem zweigleisigen
Ausbau zwischen Eidelstedt und Eidelstedt Ost
1.700,0
311,4
-
-
-
-
-
Neubau einer Lichtzeichenanlage mit Halb-
schranken am BÜ Hörgensweg, Bahn-km 7,155
im Zusammenhang mit dem zweigleisigen
Ausbau zwischen Eidelstedt und Eidelstedt Ost
-
-
-
-
-
-
-
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9377
21
Zuschussleistungen an die AKN finanziert aus ...
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
noch Zuschüsse/Erstattungen nach dem
Eisenbahnkreuzungsgesetz
Neubau einer Lichtzeichenanlage mit Halb-
schranken am BÜ Eidelstedter Brook,
mit dem zweigleisigen Ausbau zwischen
Eidelstedt und Eidelstedt Ost
1,9
-
-
-
-
-
-
Einbau einer Lichtzeichenanlage mit Halb-
schranken am BÜ Flagentwiet,
Bahn-km 9,187
-
-
12,2
-
-
-
-
Einbau von Rad- u. Gehwegschranken am
BÜ Halstenbeker Straße, Bahn-km 8,100
22,1
-
-
-
-
-
-
GESAMT
6.384,0
963,9
670,9
-
-
1.000,0
6.037,6
Drucksache 20/9377 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
22
Verkehrsunternehmen partizipieren wie folgt:
Angaben in Tsd. Euro
2008
2009
2010
2011
2012 *)
Anmerkungen zu den Aufgabenträgern
Mehreinnahmen des HVV
12.400
13.500
8.000
14.000
13.000
prognostizierte Mehreinnahmen des HVV durch Tarifanhebung pro Jahr
davon entfallen auf die Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger…
Regionalbahn SH
396
435
277
529
491
Gemäß Verträgen keine Entlastung
davon Hamburg
170
189
131
256
238
durch Tariferhöhung bei den Aufgaben-
davon Schleswig-Holstein
220
240
142
266
247
trägern (Erlöschancen und -risiken
davon Niedersachsen
6
6
4
6
6
liegen beim Verkehrsunternehmen)
Metronom
586
631
371
640
594
Gemäß Verträgen Entlastung für
davon Hamburg
195
204
122
198
184
Aufgabenträger in Höhe von 90%
d. h. Enlastung für Hamburg
176
184
110
178
166
der Mehreinnahmen durch
davon Niedersachsen
391
427
249
442
411
Tarifanhebung.
d. h. Enlastung für Niedersachsen
352
384
224
398
370
NOB
15
14
8
14
13
Gemäß Vertrag keine Entlastung
davon Hamburg
3
3
2
3
3
durch Tariferhöhung bei den Aufgaben-
davon Schleswig-Holstein
12
11
6
11
10
trägern (Erlöschancen und -risiken
liegen beim Verkehrsunternehmen)
S-Bahn
3.012
3.333
1.941
3.316
3.079
Gemäß Vertrag mit Hamburg bis 2009
davon Hamburg
2.804
3.110
1.815
3.091
2.870
keine Entlastung; ab 2010 gemäß neuer
d. h. Enlastung für Hamburg
0
0
-202
580
410
Vertrag Be- bzw. Entlastung wenn die
davon Schleswig-Holstein
83
89
50
85
79
garantierte Tarifsteigerung von 2% p.a.
davon Niedersachsen
125
134
76
140
130
über- bzw. unterschritten wird
*) nach EAV-Schlüssel 2011 (2012 liegt noch nicht vor)
Anlage 2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9377
23
Angaben in Tsd. Euro
2008
2009
2010
2011
2012 *)
Anmerkungen zu den Aufgabenträgern
AKN
111
119
69
115
106
Tarifsteigerungen vermindern Verlust-
davon Hamburg
26
29
13
22
20
ausgleich der Gesellschafter Hamburg
davon Schleswig-Holstein
85
91
55
93
86
und Schleswig-Holstein
Hochbahn
6.046
6.578
3.921
6.897
6.404
Tarifsteigerungen vermindern Verlust-
davon Hamburg
5.943
6.469
3.856
6.784
6.299
ausgleich des Gesellschafters Hamburg;
davon Schleswig-Holstein (Kreise)
94
97
57
101
94
bei den Umlandkreisen tritt eine Ent-
davon Niedersachsen (Landkreise)
9
11
7
12
11
lastung ein.
PVG/VHH
1.228
1.304
780
1.353
1.256
Tarifsteigerungen vermindern Verlust-
davon Hamburg
907
957
573
1.016
944
ausgleich des Gesellschafters Hamburg;
davon Schleswig-Holstein (Kreise)
321
346
206
334
310
bei den Umlandkreisen tritt eine Ent-
davon Niedersachsen (Landkreise)
1
1
1
2
2
lastung ein.
HADAG
99
116
67
117
109
Tarifsteigerungen vermindern Verlust-
ausgleich des Gesellschafters Hamburg
KVG
399
433
248
439
408
Tarifsteigerungen entlasten Hamburg und
davon Hamburg
52
56
31
55
51
die Kreise in Niedersachsen.
davon Niedersachsen (Landkreise)
347
376
217
384
357
Summe
11.892
12.963
7.682
13.420
12.460
*) nach EAV-Schlüssel 2011 (2012 liegt noch nicht vor)
Drucksache 20/9377 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
24
Angaben der Zug-, Bus- und Schiffskilometer (Aufgabenträger Hamburg):
Verkehrsunternehmen
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
AKN
321.670
321.900
326.030
320.790
288.470
289.360
291.980
291.400
HADAG
500.000
500.000
500.000
500.000
500.000
500.000
600.000
600.000
HOCHBAHN U-Bahn
73.019.250
72.891.230
75.099.900
79.784.940
82.926.000
81.760.000
82.658.000
87.076.030
davon U 4
-
-
-
-
-
-
583.420
3.450.000
HOCHBAHN Bus
43.719.000
43.444.700
46.212.000
45.783.000
47.021.000
46.782.000
46.923.000
47.637.000
KVG
1.450.150
1.611.090
1.624.100
1.801.940
1.797.613
1.788.210
1.992.920
1.262.730
Metronom
453.870
453.750
958.940
1.011.930
1.019.580
1.160.640
1.161.530
1.191.070
NOB
111.820
111.440
111.850
111.580
112.260
112.710
112.990
112.950
Regionalbahn SH
1.495.770
1.485.930
1.357.620
1.365.620
1.465.250
1.465.200
1.469.550
1.494.560
Regionalbahn Nds.
607.387
571.796
-
-
-
-
-
-
S-Bahn Hamburg
10.436.710
10.390.420
10.555.690
10.872.850
10.710.200
11.080.620
11.080.620
11.038.980
VHH/PVG (VHH)
15.401.090
15.447.550
15.262.590
16.570.350
16.925.700
17.163.110
17.358.390
17.811.490
Anlage 3
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9377
25
Anlage 4
Abweichungen beim Zuschussbedarf zwischen den 2008 aufgestellten Planzah-len (Tabelle 54 des Finanzberichtes 2009/2010) und den jeweiligen Ist-Zahlen der Folgejahre:
Zuschussbedarf in Mio. Euro
2008
2009
2010
2011
2012
Ausbildungsverkehr
Plan
37,0
37,0
37,0
37,0
37,0
Ist
37,0
37,0
37,0
37,0
37,0
Differenz
-
-
-
-
-
Zuschuss AKN (Personenverkehr)
Plan
4,5
5,1
4,9
5,5
5,8
Ist
4,0
3,3
3,2
2,7
3,1
Differenz
-0,5
-1,8
-1,7
-2,8
-2,7
Tarifauffüllender Zuschuss an die HVV GmbH für vergünstigte Zeitkarten
Plan
8,4
3,0
3,0
3,0
3,0
Ist
2,7
2,6
2,4
0,3
0,0
Differenz
-5,7
-0,4
-0,6
-2,7
-3,0
Zuschuss an die HVV GmbH
Plan
4,8
4,9
5,1
5,1
5,2
Ist
4,1
4,4
4,4
4,8
4,6
Differenz
-0,7
-0,5
-0,7
-0,3
-0,6
Zuschuss an Unternehmen der
Plan
88,3
93,6
95,0
96,3
97,7
DB AG
Ist
89,6
92,3
87,5
83,4
86,3
Differenz
1,3
-1,3
-7,5
-12,9
-11,4
Zuschuss an sonstige Schienenver-kehrsunternehmen
Plan
8,7
8,8
8,9
9,0
9,2
Ist
7,8
7,6
6,5
6,8
5,0
Differenz
-0,9
-1,2
-2,4
-2,2
-4,2
Verlustausgleich HOCHBAHN
Plan
67,9
68,2
68,5
68,8
68,8
Ist
59,7
58,4
56,6
55,6
53,7
Differenz
-8,2
-9,8
-11,9
-13,2
-15,1
Verlustausgleich Unternehmensgrup-pe VHH/PVG
Plan
22,0
22,8
23,5
24,3
24,3
Ist
18,0
8,3
15,8
18,8
8,1
Differenz
-4,0
-14,5
-7,7
-5,5
-16,2
*)
Verlustausgleich HADAG
Plan
5,7
6,1
6,3
6,4
6,7
Ist
5,3
5,9
6,7
6,9
7,3
Differenz
-0,4
-0,2
0,4
0,5
0,6
Zahlungen an das Umland
Plan
1,2
1,2
1,2
1,2
1,4
Ist
0,5
0,7
1,2
3,4
2,5
Differenz
-0,7
-0,5
-
2,2
1,1
Summen
Plan
248,5
250,7
253,4
256,6
259,1
Ist
228,7
220,5
221,3
219,7
207,6
Differenz
-19,8
-30,2
-32,1
-36,9
-51,5
*) Im Ergebnis enthalten ist ein buchhalterischer positiver Ergebnisbeitrag von rd. 5,5 Mio. € als Folge der in 2012 erfolgten Verschmelzung der PVG auf die VHH.
Drucksache 20/9377 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
26
Anlage 5
Maßnahmen der Verkehrsunternehmen zur Verbesserung des Leistungsange-bots und zur Steigerung der Attraktivität (Drs. 20/5604 – Anlage B)
1. Verbesserung des Leistungsangebots
Das Maßnahmenbündel der HOCHBAHN zur Verbesserung des Leistungsange-botes sowohl im Bus als auch bei der U-Bahn hat ein Kostenvolumen von rund 6,5 Mio. Euro. Das Kostenvolumen der VHH beträgt rd. 2,7 Mio. Euro.
Betriebszuschüsse erhalten die Verkehrsunternehmen für die Durchführung der Betriebsleistungen nicht.
Die Kosten für einzelne Maßnahmen können nicht angegeben werden, da es sich um betriebsinterne Daten handelt, die der Vertraulichkeit unterliegen.
2. Qualität und Service
Verstärkung des Sicherheitsdienstes bei der Hamburger Hochbahn AG und der S-Bahn Hamburg GmbH durch 100 zusätzliche Sicherheitskräfte.
Die dargestellte Maßnahme wird ausschließlich mit Haushaltsmitteln finanziert. Der Hamburger Hochbahn-Wache wurden hierfür folgende Zuwendungen für 60 Sicherheitskräfte gezahlt:
2011: -
2012: 2,559 Mio. Euro
2013: 2,452 Mio. Euro
An die S-Bahn Hamburg wurden im Rahmen des Verkehrsvertrages folgende Zahlungen für 40 Sicherheitskräfte geleistet:
2011: -
2012: 1,60 Mio. Euro
2013: 1,60 Mio. Euro
Darüber hinaus setzt die S-Bahn zur weiteren Verstärkung 10 weitere Sicher-heitskräfte ein, die sie ausschließlich eigen finanziert. Angaben über die Höhe der Kosten können nicht gemacht werden, da es sich um unternehmensinterne Daten handelt.
Projekte „Einstieg vorn“, „Handyticket“ und E-Ticketing
Eine Übersicht zu den Kosten der HVV-Projekte „Einstieg vorn“ und „Handy- Ticket“ ist in den nachfolgenden Tabellen dargestellt.
Projekt „Einstieg vorn“ (Angaben in Tsd. Euro):
Verkehrsunternehmen
2011
2012
2013
AKN
0
1,9
0,4
HADAG
0
1,9
0,3
Hochbahn
0
106,4
19,3
KVG
0
0,9
0,2
Kreisverkehrsgesellschaft in Pinneberg
0
0,8
0,1
Nordbahn
0
0,2
0
Nord-Ostsee-Bahn
0
0,2
0
Pinneberger Verkehrsgesellschaft
0
8,8
1,6
DB Regio SH
0
7,1
1,3
S-Bahn Hamburg
0
54,3
9,9
Verkehrsgesellschaft Norderstedt
0
1,4
0,3
VHH
0
6,9
1,2
Verkehrsbetriebe Buchholz
0
0,4
0,1
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9377
27
Aufgabenträger
Kreis Pinneberg
0
1,9
0,3
Kreis Segeberg
0
2,3
0,4
Kreis Stormarn
0
2,1
0,4
Kreis Herzogtum Lauenburg
0
2,6
0,5
Landkreis Lüneburg
0
3,3
0,6
Landkreis Harburg
0
2,3
0,4
Landkreis Stade
0
2,3
0,4
Hamburg (Bus)
0
1,6
0,3
Hamburg (Schiene)
0
3,4
0,6
Niedersachsen
0
7,2
1,3
Gesamt:
0
220,2
39,9
Projekt „Handyticket“ (Angaben in Tsd. Euro):
Verkehrsunternehmen
2011
2012
2013
AKN
1,2
1,2
1,2
HADAG
1,2
1,2
1,2
Hochbahn
66,3
65,3
67,7
KVG
2,5
2,4
2,5
Kreisverkehrsgesellschaft in Pinneberg
0,5
0,5
0,5
Nordbahn
0,1
0,1
0,1
Nord-Ostsee-Bahn
0,1
0,1
0,1
Pinneberger Verkehrsgesellschaft
5,5
5,4
5,6
DB Regio SH
4,4
4,3
4,5
Reese Reisen
0,1
0,1
0,1
S-Bahn Hamburg
33,8
33,3
34,6
Verkehrsgesellschaft Norderstedt
0,9
0,9
0,9
VHH
4,3
4,2
4,4
Verkehrsbetriebe Buchholz
0,2
0,2
0,2
Verkehrsbetrieb Osthannover
0,4
0,4
0,4
Aufgabenträger
Kreis Pinneberg
1,2
1,2
1,2
Kreis Segeberg
1,5
1,5
1,5
Kreis Stormarn
1,3
1,2
1,3
Kreis Herzogtum Lauenburg
1,6
1,6
1,6
Landkreis Lüneburg
1,0
1,0
1,1
Landkreis Harburg
0,7
0,7
0,7
Landkreis Stade
0,7
0,7
0,7
Hamburg (Bus)
0,9
0,9
1,0
Hamburg (Schiene)
2,1
2,1
2,1
Niedersachsen
4,5
4,4
4,6
Gesamt:
132,4
134,9
139,9
3. Infrastrukturmaßnahmen
Barrierefreier Ausbau von Schnellbahnhaltestellen für Personen mit Mobili-tätseinschränkungen
Angaben in Tsd. Euro:
Barrierefreier Ausbau U-Bahn-Haltestellen für Personen mit Mobilitätseinschränkungen (Maßnahme Hochbahn)
2011
2012
2013
(Plan)
Kosten
3.087
4.954
10.795
Zuschuss Hamburgs
2.442
3.985
9.174
beim Verkehrsunternehmen verbleibende Kosten
665
969
1.621
Drucksache 20/9377 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
28
Angaben in Tsd. Euro:
Brücken-Viadukt-Erneuerung, Bahnhöfe, Betriebshöfe, Betriebsleitsysteme im Bahn- und Busbereich (Maßnahmen Hochbahn)
2011
2012
2013
(Plan)
Kosten
26.534
23.606
49.628
Zuschuss Hamburgs
4.556
5.257
2.618
beim Verkehrsunternehmen verbleibende Kosten
21.978
18.349
47.010
Angaben in Tsd. Euro:
Fortsetzung des Baus der U 4 bis zu den Elb-brücken (Maßnahme Hochbahn)
2011
2012
2013
(Plan)
Kosten
336
2.148
12.581
Zuschuss Hamburgs
321
2.48
12.581
beim Verkehrsunternehmen verbleibende Kosten
15
-
-
Barrierefreier Ausbau der S-Bahn-Haltestellen:
Die Finanzierung des stufenfreien Ausbaus von S-Bahn-Haltestellen erfolgt mit Eigenmitteln der DB Station & Service AG aus erhöhten Stationsentgelten. Für die erhöhten Stationsentgelte erhält die S-Bahn Hamburg gemäß Verkehrsvertrag von Hamburg Euro in den Jahren 2011, 2012 und 2013 eine Erstattung in Höhe von 3 Mio. Euro p.a..
4. Laufende und künftige Maßnahmen
Angaben in Tsd. Euro:
Umbau/Neubau der ZOB-Anlage Barmbek (Maßnahme HOCHBAHN)
2011
2012
2013
(Plan)
Kosten
3.027
3.011
620
Zuschuss Hamburgs
2.048
2.024
281
beim Verkehrsunternehmen verbleibende Kosten
979
987
339
Angaben in Tsd. Euro:
Anpassungsmaßnahmen im Zuge des Um-baus/Neubaus der ZOB-Anlage Barmbek (Maß-nahme DB AG)
2011
2012
2013
Kosten *)
nn
nn
nn
Zuschuss Hamburgs
600
-
650
beim Verkehrsunternehmen verbleibende Kosten *)
nn
nn
nn
*) Gesamtkosten der Maßnahme: rd. 9.300 Tsd. Euro; Zuschüsse Hamburgs insgesamt rd. 8.700 Tsd. Euro; Eigenmittel der DB AG rd. 600 Tsd. Euro; weitere Angaben zur Verteilung der Kosten auf die Jahre sind derzeit nicht möglich. Maßnahme noch nicht abgeschlossen (bisher erfolgten nur vorbereitende Maßnahmen).
Angaben in Tsd. Euro:
Umbau/Neubau der ZOB-Anlage Poppenbüttel (Maßnahme HOCHBAHN)
2011
2012
2013
(Plan)
Kosten
11
31
341
Zuschuss Hamburgs
3
24
256
beim Verkehrsunternehmen verbleibende Kosten
8
7
85
Angaben in Tsd. Euro:
Fußgängerbrücke ZOB-Anlage Poppenbüttel (Maßnahme der DB AG und Hamburgs)
2011
2012
2013
Kosten *)
nn
nn
nn
Zuschuss Hamburgs
-
430
1.361
beim Verkehrsunternehmen verbleibende Kosten *)
nn
nn
nn
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9377
29
*) Gesamtkosten der Maßnahme: rd. 5.406 Tsd. Euro; Zuschüsse Hamburgs insgesamt rd. 3.673 Tsd. Euro; Eigenmittel der DB AG rd. 1.733 Tsd. Euro; weitere Angaben zur Verteilung der Kosten auf die Jahre sind derzeit nicht möglich. Maßnahme weitgehend abgeschlossen.
Angaben in Tsd. Euro:
Umbau/Neubau der ZOB-Anlage Bergedorf inkl. DB-Empfangsgebäude, Parkhaus, Fahrradabstell-anlage (Maßnahme VHH)
2011
2012
2013
Kosten
8.002
2.768
1.078
Zuschuss Hamburgs
8.002
2.768
1.078
beim Verkehrsunternehmen verbleibende Kosten
0
0
0
Angaben in Tsd. Euro:
Wilhelmsburg: Neubau Empfangsgebäude (Maß-nahme DB AG)
2011
2012
2013
Kosten *)
nn
nn
nn
Zuschuss Hamburgs
-
-
4.420
beim Verkehrsunternehmen verbleibende Kosten *)
-
399
399
*) Gesamtkosten der Maßnahme: rd. 8.850 Tsd. Euro; Zuschüsse Hamburgs insgesamt rd. 8.082 Tsd. Euro; Eigenmittel der DB AG rd. 768 Tsd. Euro; weitere Angaben zur Verteilung der Kosten auf die Jahre sind derzeit nicht möglich. Maßnahme abge-schlossen, Schlussabrechnung läuft noch.
Neueinrichtung S-Bahn-Haltestelle Ottensen:
Bisher gibt es nur eine Entwurfsplanung der DB AG. Es wurden noch keine Ver-einbarungen über Zuschüsse Hamburgs getroffen.
Angaben in Tsd. Euro:
Planung S-Bahnlinie 4
2011
2012
2013
Planungskosten
-
46
255
Zuschuss von Schleswig-Holstein *)
-
46
255
beim Verkehrsunternehmen verbleibende Kosten
-
-
-
*) Für die S4 sind bisher Planungskosten angefallen. Diese werden derzeit vom Land Schleswig-Holstein getragen und später mit Hamburg verrechnet (vorläufiger Anteil 50%):
Angaben in Tsd. Euro:
Busbeschleunigung / Optimierung des Bus-systems (Maßnahme HOCHBAHN)
2011
2012
2013
(Plan)
Kosten
44
674
1.377
Zuschuss Hamburgs
44
674
1.377
beim Verkehrsunternehmen verbleibende Kosten
-
-
-
Angaben in Tsd. Euro:
Entwicklung und Einsatz neuer Antriebstech-nologien / emissionsfreie Busse ab 20120 (Maßnahme Hochbahn)
2011
2012
2013
(Plan)
Kosten
6.057
4.775
1.712
Zuschuss aus Bundesmitteln
2.614
2.286
460
beim Verkehrsunternehmen verbleibende Kosten
3.443
2.489
1.252
Drucksache 20/9377 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
30
Eine Übersicht zu den Kosten des HVV-Projekts „eTicketing“ ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Projekt „eTicketing“ (Angaben in Tsd. Euro):
Verkehrsunternehmen
2011
2012
2013
AKN
5,9
4,5
4,4
HADAG
5,8
4,4
4,3
Hochbahn
324,0
249,5
241,8
KVG
2,8
2,2
2,1
Kreisverkehrsgesellschaft in Pinneberg
2,3
1,8
1,8
Nordbahn
0,6
0,5
0,5
Nord-Ostsee-Bahn
0,7
0,5
0,5
Pinneberger Verkehrsgesellschaft
26,7
20,5
19,9
DB Regio SH
21,6
16,6
16,1
S-Bahn Hamburg
165,4
127,4
123,5
Süderelbe Bus
0,0
0,0
0,0
Verkehrsgesellschaft Norderstedt
4,2
3,3
3,2
VHH
20,9
16,1
15,6
Verkehrsbetriebe Buchholz
1,1
0,8
0,8
Aufgabenträger
5,7
4,4
4,3
Kreis Pinneberg
7,3
5,6
5,5
Kreis Segeberg
6,2
4,7
4,6
Kreis Stormarn
7,8
6,0
5,9
Kreis Herzogtum Lauenburg
10,1
7,7
7,5
Landkreis Lüneburg
6,9
5,3
5,2
Landkreis Harburg
7,0
5,4
5,3
Landkreis Stade
4,8
3,7
3,6
Hamburg (Bus)
10,3
7,9
7,7
Hamburg (Schiene)
22,0
17,0
16,5
Niedersachsen
Gesamt:
670,1
516,1
500,1
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/9377
31
Anlage 6
Projekte, die durch die Verkehrsunternehmen finanziert oder teilfinanziert wer-den und die nicht direkt der Beförderung von Fahrgästen dienen:
Bereich S-Bahn Hamburg:
Die S-Bahn Hamburg GmbH erneuert derzeit auf eigene Kosten die Betriebs- und Servicezentrale, die den S-Bahn-Betrieb steuert, aus der die Ansagen an den Statio-nen erfolgen und die Infosäulen bedient werden. Angaben über die Höhe der Kosten können nicht gemacht werden, da es sich um unternehmensinterne Daten handelt.
Bereich HVV:
Seit dem Jahr 2013 gibt es folgende zwei neue Geschäftsfelder:
• HVV-Mobilitätsberatung für Junggebliebene (Seniorenberatung)
• Koordinierung Haltestellenumfelder
Die HVV-Mobilitätsberatung für Junggebliebene ist ein wesentlicher Baustein des langfristig angelegten HVV-Projektes „Demographischer Wandel“ und hat neben der Kundenbindung und -gewinnung das Ziel, Unfälle vorzubeugen und Betriebsabläufe zu sichern.
Das Geschäftsfeld „Koordinierung Haltestellenumfelder“ hat zur Aufgabe, die Aufent-haltsqualität in den Umfeldern von Schnellbahnhaltestellen zu verbessern. Um Koor-dinierungsmaßnahmen dauerhaft und haltestellenübergreifend zu leisten, sind zwei Arbeitsplätze bei der HVV GmbH entstanden, die dort Synergieeffekte mit dem bereits bestehenden Qualitätsmanagement erzielen sollen. Eine der beiden Stellen wird na-hezu vollständig von den Verkehrsunternehmen finanziert (siehe Tabelle), die zweite von der Freien und Hansestadt Hamburg.
Verkehrsunternehmen
Mobilitäts-beratung für Junggebliebene
Koordinierung Haltestellen-umfelder
AKN
1.373
-
HADAG
1.342
-
Hochbahn
75.442
46.320
KVG
649
-
Kreisverkehrsgesellschaft in Pinneberg
546
-
Nordbahn
140
-
Nord-Ostsee-Bahn
156
-
Pinneberger Verkehrsgesellschaft
6.216
3.664
DB Regio SH
5.023
-
S-Bahn Hamburg
38.516
21.795
Verkehrsgesellschaft Norderstedt
983
-
VHH
4.865
2.667
Verkehrsbetriebe Buchholz
250
-
Summe Verkehrsunternehmen
135.500
74.446
Aufgabenträger:
Kreis Pinneberg
1.334
-
Kreis Segeberg
1.695
-
Kreis Stormarn
1.438
-
Kreis Herzogtum Lauenburg
1.820
-
Landkreis Lüneburg
2.341
-
Landkreis Harburg
1.606
-
Landkreis Stade
1.631
-
Hamburg (Bus)
1.116
554
Hamburg (Schiene)
2.394
-
Niedersachsen
5.125
-
Summe Aufgabenträger
20.500
554
Summe Gesamt
156.000
75.000

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