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Donnerstag, 14. November 2013

14. November 2013 | 16.05 Uhr Verkäufe bei Ebay & Co. Online-Geschäfte von Hartz-IV-Empfängern im Visier ... - weiter lesen auf RP Online: http://www.rp-online.de/wirtschaft/finanzen/online-geschaefte-von-hartz-iv-empfaengern-im-visier-aid-1.3817099 Verkäufe bei Ebay & Co. : Online-Geschäfte von Hartz-IV-Empfängern im Visier


Mein Kommentar:   

Menschen im Bezug von Regelleistungen sind von vorn herein Betrüger, Faul, Alkoholiker  und sie verkörpern alles Schlechte. 

Geht es eigentlich noch?

Es gibt unglaublich viele, die versuchen, einfach ein paar ihrer Habseligkeiten zu verkaufen um über die Runden zu kommen. Von Gewinne machen kann hier wirklich nicht die Rede sein. NSA lässt grüßen, sage ich an dieser Stelle. Oder ist die NSA doch nur ein kleiner Fisch im Verhältnis zu dem was die Bundesagentur für Arbeit hier in der Vorbereitung hat. Bisher war es immer so, dass alles was angedacht wurde am Ende auch knallhart durchgezogen wurde. 

Ich möchte hier an dieser Stelle auch einmal auf Hoeneß hinweisen. Er mag nur ein kleiner Fisch sein (was noch zu beweisen wäre),  dennoch wäre er ein echter Straftäter, so seine Steuerhinterziehung bewiesen würde. Menschen wie er handeln nicht aus der Not heraus, sondern aus Habgier. Solche Menschen dürfen in der Öffentlichkeit die Opferlämmer geben, während man jene, die aus der Not heraus etwas tun, vorverurteilt. 

Wo, bitte schön, ist hier der Gleichheitsgrundsatz, der doch für alle zu gelten hat?

Zum Artikel, lest bitte unten weiter. Ich habe noch einen darunter gehängt.


Verdienen Hartz-IV-Empfänger im Internet Geld, ohne es dem Jobcenter zu melden?

Um dies herauszufinden, wünscht sich die Arbeitsagentur Zugriff auf entsprechende Internet-Daten.

Ein Vorschlag zur Überwachung der Internetgeschäfte von Hartz-IV-Empfängern hat für Irritationen und Empörung gesorgt. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) bestätigte in Nürnberg entsprechende Pläne. Doch eine Umsetzung des Vorhabens ist zumindest fraglich. In einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe hatte der Vorstoß schon im Sommer nur wenig Unterstützung gefunden.

Die "Bild"-Zeitung hatte berichtet, die Bundesagentur wolle Zugriff auf die Internet-Daten von Hartz-IV-Beziehern, um eventuelle Nebeneinkünfte aufzudecken - etwa aus Geschäften über die Verkaufs- und Auktionsplattform Ebay. Eine BA-Sprecherin begründete dies auf Anfrage mit Leistungsmissbrauch durch Onlinehändler, die gleichzeitig Arbeitslosengeld II beziehen. "Es ist davon auszugehen, dass auch leistungsberechtigte Personen in nennenswertem Umfang Einkünfte in diesem Bereich erzielen, ohne dies dem Jobcenter mitzuteilen", so die Sprecherin. Der jährliche Schaden für die Behörde werde auf zehn Millionen Euro geschätzt.
In der gemeinsamen Arbeitsgruppe hatten Bundesregierung, Bundesländer, die BA und die kommunalen Spitzenverbände mehr als 100 Vorschläge zur "Rechtsvereinfachung" bei Hartz IV zusammengetragen.
Darunter war auch die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, um Daten zu Einkünften aus dem sogenannten E-Commerce erheben zu können. Das geht aus einem Zwischenbericht der AG hervor, der der Deutschen Presseagentur (dpa) vorliegt.

Dem Bericht ist aber auch zu entnehmen, dass dieser Vorstoß der BA schon bei einem Workshop Ende Juli auf einige Vorbehalte gestoßen war. Neben der Arbeitsagentur unterstützten lediglich drei Ländervertreter das Vorhaben. Sieben Bundesländer waren strikt dagegen, die übrigen Länder enthielten sich - ebenso wie die Bundesregierung. Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums erklärte, die zahlreichen Vorschläge würden noch geprüft. Es wäre verfrüht, einzelne Punkte schon jetzt zu kommentieren.

"Hartz IV ist ein Freiheitsbeschränkungsgesetz"

Dennoch war die spontane Empörung am Donnerstag groß. Die Bundestagsabgeordnete Halina Wawzyniak von der Linken twitterte: "hartz IV ist ein freiheitsbeschränkungsgesetz (...) und das zeigt sich erneut." Der Vorsitzende der Piratenpartei, Bernd Schlömer, kritisierte: "Dass jetzt die Unschuldsvermutung aller Leistungsbezieher außer Kraft gesetzt werden soll, um mit einer verdachtsunabhängigen Online-Rasterfahndung möglicherweise hier und da ein "schwarzes Schaf" zu finden, verstößt gegen das Grundgesetz."

Die Bundesagentur äußerte in der Arbeitsgruppe aber noch weitere Vorschläge zur Eindämmung von Leistungsmissbrauch. Unter anderem warb sie für eine Ausweitung des Datenabgleichs mit anderen Stellen - etwa mit Grundbuchämtern und Versicherungsunternehmen, um mehr über eventuelle Vermögensanlagen von Hartz-IV-Beziehern zu erfahren. Aber auch diese Vorschläge fanden in der AG nur wenig Unterstützung. Ein erweiterter Datenabgleich mit den Versicherungen fiel sogar bei sämtlichen Bundesländern durch.



Hartz IV in der Familie: Jobcenter setzt Schüler unter Druck

Jugendlicher im Jobcenter: Kinder aus Hartz-IV-Familien fühlen sich bedrängt Zur Großansicht
DPA
Jugendlicher im Jobcenter: Kinder aus Hartz-IV-Familien fühlen sich bedrängt
Obwohl sie zur Schule gehen, werden zwei Kinder in Niedersachsen vom Jobcenter wiederholt zu Beratungen geladen - weil ihre Eltern Hartz IV bekommen. Erscheinen sie nicht, drohen Sanktionen. Und wer sein Zeugnis nicht zeigen will, macht sich verdächtig.
Die Mutter ist so wütend, dass sie sich mit dem Jobcenter anlegt und so verängstigt, dass sie in der Presse nicht ihren richtigen Namen lesen will. "Aber irgendjemand muss sich ja mal trauen", sagt sie.

Maria K. hat zwei Söhne, 16 und 17 Jahre alt. Beide haben gute Noten und möchten Abitur machen. Der Ältere will Englisch und Literatur studieren. Die Mutter, 40 Jahre alt, arbeitet als Altenpflegerin, ihr Mann in der Landwirtschaft. Das Geld ist knapp. Die Familie muss das Einkommen mit Hartz IV aufstocken. Seit ihrem 15. Geburtstag bekommen ihre Söhne Post vom Jobcenter im niedersächsischen Nienburg. Nach dem Sozialgesetzbuch gelten Jugendliche ab 15 Jahren als erwerbsfähig. Sie müssen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Gehen sie noch zur Schule, wird in der Regel einmal im Jahr um einen Nachweis gebeten.
Die Söhne der Familie K. werden widerholt zum Beratungsgespräch ins Jobcenter eingeladen, zuerst berichtete die "Junge Welt" über den Fall. Man wolle "Stellengesuche und vermittlungsrelevante Daten besprechen", heißt es. Im Juli sollen sie zum Beispiel zu einem Termin erscheinen, im Oktober auch.
Es sind keine freundlichen Briefe, findet die Mutter. Das Amt verlangt Zeugnisse, Lebenslauf, Bewerbungsunterlagen. Die Familie fühlt sich bevormundet. Im Gespräch fragt der Arbeitsvermittler den Sohn, ob sich die Schulausbildung lohne. Dann spricht er von "Familienverantwortung", so erinnert sich die Mutter.
"Dieser Vorwurf ist absurd"
Schließlich schreibt die Frau einen Beschwerdebrief. Den Termin Anfang Oktober sagt sie ab. Ihre Söhne würden noch bis zum Jahr 2016 und 2017 das Gymnasium besuchen. Es gebe kein Interesse an einem Job. Und kein Recht die Noten einzusehen. Sie schreibt: "Als Anlage sende ich Ihnen in Kopie die Schulbescheinigungen."
Im Briefwechsel, der SPIEGEL ONLINE vorliegt, kündigt das Jobcenter gegenüber dem Sohn an, die Unterstützung für die Familie für drei Monate zu mindern. Denn bisher sei "kein wichtiger Grund mitgeteilt, der Sie daran gehindert hat, den Termin wahrzunehmen". Das Amt schreibt, es komme vor, dass Schüler zum Ende der Schulzeit schwächer würden.
"Dieses Misstrauen gegenüber Hartz IV-Empfängern ist unerträglich", sagt Matthias Büschking, Landespressesprecher vom Sozialverband Deutschland. "Zwischen jeder Zeile wird den Schülern gesagt: Wir glauben nicht, dass ihr das Abi schafft." Büschking sind ähnliche Fälle in seinen Beratungsstellen bekannt.
Es geht um den unterschwelligen Vorwurf, dass Kinder aus Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften schlechtere Schüler sind. Und um die Frage, ob Jugendliche in die Lehre oder auf den Arbeitsmarkt gedrängt werden sollen. Schon vor zwei Jahren gerieten Jobcenter in Hessen und Niedersachen deshalb in die Kritik. Ihnen wurde vorgeworfen, Noten zu kontrollieren und Schüler in eine Ausbildung zu drängen.
"Dieser Vorwurf ist absurd", sagt Daniela Meyer, Bereichsleiterin im Jobcenter Nienburg. "Wir setzen niemanden unter Druck. Das Jobcenter will Jugendliche unterstützen den höchstmöglichen Abschluss zu erreichen", sagt sie. Daher würden Schüler frühzeitig eingeladen. Bei einer allgemeinen Meldepflicht müssten diese Termine auch wahrgenommen werden.
Jugendliche, die ein wenig 'Anschub' brauchen
Auch in Berlin offenbart eine Dienstvereinbarung aus dem Mai 2013, wie in Jobcentern mit Heranwachsenden umgegangen werden soll. Darin heißt es: Zur Sicherung des Fachkräfteangebots sollte "noch stärker als bisher die vollständige Erschließung des Potentials ausbildungssuchender junger Menschen" berücksichtigt werden.
Immer wieder sollen die Jobcenter die Kinder von Hartz IV-Empfängern einladen, möglichst mit einem Nachweis von Schulleistungen. "Es gibt durchaus Jugendliche, die ein wenig 'Anschub' brauchen und nur auf verbindliche Einladungen mit Rechtsfolgebelehrung reagieren", sagt Uwe Mählmann, Pressesprecher der Berliner Agentur für Arbeit.
Wer seine Noten nicht sagen möchte, macht sich in Berlin verdächtig: "Unsere Erfahrung zeigt, dass Jugendliche, die ernsthaft an einer Ausbildung interessiert sind, kein Problem damit haben, ihr Zeugnis zum Beratungsgespräch mitzubringen", so Mählmann.
Auch in Hamburg wurde einer Familie vom Jobcenter die monatliche Aufstockung um zehn Prozent gekürzt. Begründung: Die 16-jährige Tochter habe einen Beratungstermin nicht wahrgenommen. "Dabei war bekannt, dass das Mädchen Schülerin war", sagt eine Arbeitsvermittlerin, die in diesem Amt arbeitet. Es gebe in vielen Bundesländern die Anweisung, die Hilfsbedürftigkeit zu verringern und genau zu schauen, ob sich ein höherer Schulabschluss oder doch eher eine Lehrstelle empfiehlt. "Intern sind wir aufgefordert, wenn möglich die Schulnoten abzufragen und ins System einzutragen", so die Mitarbeiterin. "Das wirft schon die moralische Frage auf, ob es notwendig ist, Kinder so unter Druck zu setzen."
Auch bei Schülern gelte das Prinzip des "Förderns und Forderns", gab das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einer Stellungnahme aus dem Jahr 2010 bekannt. Die Nienburger-Bereichsleiterin Daniela Mayer hält eine frühe Förderung ebenfalls für sinnvoll. Sie sagt: "Zu einer wiederholten Einladung kommt es nur bei unklaren Sachverhalten." Sie gebe zu, dabei könnte der Eindruck entstehen, dass eine Nichtvorlage von Zeugnissen zu einer Sanktion führt, dies würde derzeit angepasst.

"Es ist, als würden die Kinder bestraft werden"
 Maria K. sagt, sie habe nichts dagegen, regelmäßig über den Ausbildungsstand ihrer Kinder zu informieren. Aber die häufigen Einladungen, die Androhung von Sanktionen und der unterschwellige Druck würde der Familie zusetzen: "Es ist, als würden die Kinder bestraft werden, dass ihre Eltern Hartz IV bekommen", sagt die Mutter. "Aber sie sind nicht dumm, nur weil wir ALG II bekommen." Inzwischen zeigt zumindest der jüngere Sohn Nerven. Die Termine auf dem Amt empfindet er als so demütigend, dass er überlegt, die Schule zu verlassen und zur Bundeswehr zu gehen. Dort würde er genug verdienen, damit die Familie nicht mehr auf Geld vom Amt angewiesen ist. Einen vorzeitigen Schulabbruch wolle sie aber verhindern, sagt die Mutter.
Ende Oktober bekamen die Söhne wieder Post. Eine Einladung zum Beratungsgespräch, um Stellengesuche zu ergänzen. Immerhin, die Textbausteine klingen diesmal ein wenig einfühlsamer: "Keine Angst", heißt es in dem Schreiben: "Das bedeutet nicht, dass Sie jetzt die Schule vorzeitig verlassen müssen."


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