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NPD-Wahlkampfhelfer wegen sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen zu 32 Monaten Haft verurteilt
Ein Fall aus Rheinland-Pfalz bereitet derzeit den NPD-Oberen Kopfzerbrechen. Dort wurde nämlich ein Parteisympathisant und ehemaliger Wahlkampfhelfer der Rechtsextremisten wegen sexuellen Missbrauchs eines 13-jährigen Mädchens zu 32 Monaten Haft verurteilt. Ein weiterer Kratzer im selbstgewählten „Saubermann-Image“.
In vielen Regionen Deutschlands diskutieren die Menschen derzeit über mögliche oder bereits bestehende Wohnheime für Flüchtlinge. Die Debatte beschert der NPD lange nicht mehr gekannten Zuspruch, denn die Rechtsextremisten verstehen sich selbst als Taktgeber der Debatte. Auf dem Führerstand der „Anti-Asyl-Lokomotive“ stehen ihre regionalen und lokalen Funktionäre und befeuern weiter die ohnehin bereits schnelle Fahrt. Zu einem weiteren Dauerbrenner der NPD-Agenda gehört ein anderes, emotional hoch aufgeladenes Thema, nämlich der Kindesmissbrauch. Dabei fällt die NPD-Propaganda vor allem durch ihre Täterfixierung auf, der Umgang mit den Opfern der abscheulichen Verbrechen spielt nur die zweite Geige.
In ihren Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013, bei der die NPD 1,2 Prozent der Stimmen gewinnen konnte, fordert die Partei „härtere Strafen“ für Kinderpornografie und Kindesmissbrauch. Außerdem soll die Kastration für „Rückfalltäter und unheilbare Pädophile“ ermöglicht werden. In einer bundesweiten, öffentlich einsehbaren Sexualstraftäter-Datei möchte die Mannschaft um Bundeschef Holger Apfel die Namen der Täter zugänglich machen.
In dieser würde dann ein junger Mann auftauchen, der vielfältige Verbindungen zur NPD und ihrem Umfeld unterhielt. Für die Parteiführung eine eher unangenehme Wahrheit, die sie vermutlich gerne unter den Teppich gekehrt sehen würde. Am Montag verurteilte das Landgericht Zweibrücken einen 27-Jährigen zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis, berichtet die Rheinpfalz in ihrer Printausgabe. Das Landgericht bestätigte damit eine erste Verurteilung des Amtsgerichtes Pirmasens aus dem Januar 2012.
Der verurteilte Täter, dessen Vorstrafenregister mit Delikten wie mehrmaliges Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen oder Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen, mehrmaliges Fahren ohne Führerschein, Diebstahl und schwerem Diebstahl prall gefüllt ist, wurde von der Staatsanwaltschaft beschuldigt, im Frühjahr 2010 mit einem damals 13-jährigen Mädchen ein Kind gezeugt zu haben; der Geschlechtsverkehr habe nach Ansicht des Gerichts einvernehmlich stattgefunden. Zuvor war auch von einer Vergewaltigung die Rede gewesen. Der Anwalt der Nebenklage warf ihm vor, die „Kindlichkeit und die Beeinflussbarkeit“ seines Opfers ausgenutzt zu haben.
Zum Tatzeitpunkt passte der Angeklagte auf zwei Kinder eines Parteifreundes, bei dem es sich um einen bekannten ehemaligen Funktionär handeln soll, auf. Nach den Worten der Staatsanwältin sei das Mädchen später gemeinsam mit ihrer Schwester vom Jugendamt aus der Familie geholt worden. Der Stiefvater sei immer wieder gewalttätig gegen die beiden Kinder gewesen, zu Beginn des nächsten Jahres muss er sich hierfür vor Gericht verantworten.
Die Bewährungshelferin des einstigen NPD-Anhängers führte in der Verhandlung aus, dass sich der mittlerweile als Maschinenführer tätige Mann seit seinem 14. Lebensjahr zu dieser Partei hingezogen fühlte. Im ersten Prozess hatte er seinerzeit eingeräumt, für die Rechtsextremisten Wahlkampf gemacht zu haben. Damals wohnte er im sogenannten Haus der Demokratie, einem NPD-Treffpunkt in Herschberg (Landkreis Südwestpfalz), der laut der antifaschistischen Zeitung „Lotta“ vom heutigen NPD-Landeschef Markus Walter, dem Lebensgefährten der bekannten NPD-Aktivistin Ricarda Riefling, gemietet worden sei.
Die Rheinpfalz schreibt sogar, die NPD habe das Leben des verurteilten Sexualstraftäters bestimmt. Zu seinem Alltag gehörten aber auch exzessive Drogen- und Alkoholkonsum. Nach Aussage des Mannes habe er täglich ungefähr eine halbe Flasche Rum und mehrere Flaschen Bier geleert. Er habe „für die NPD Wahlkampf gemacht und nur Zeit zum Kiffen gehabt“, so das Blatt wörtlich. Heute habe er sich aber von der NPD gelöst.
Das alles konnte den Vorsitzenden Richter Michael Schubert nicht überzeugen. Das Leben der jungen Frau habe sich gravierend verändert, sagte er. Der Verurteilte könne die Verantwortung nicht auf die Familie des Opfers, die ohnehin in einem desolaten Zustand gewesen sei, abschieben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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