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Donnerstag, 9. Januar 2014

Sieben Monate nach Inkrafttreten ist der Hamburger Mindestlohn nicht für alle Menschen, für die er gelten soll, gesichert. In 115 Fällen haben Dienstleister bislang nicht erklärt, dass sie ihren Mitarbeitern 8,50 Euro oder mehr die Stunde bezahlen. Die Linksfraktion fordert mehr Engagement von der Verwaltung, der Senat wiegelt ab.

http://www.hinzundkunzt.de/hamburger-mindestlohn-114/#more-31201

Die Antwort auf eine kleine Anfrage von mir hierzu,  könnt Ihr hier nachlesen:

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Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksversammlung Altona
Drucksachen–Nr.: XIX-3582
Kleine Anfrage öffentlich
Beratungsfolge
Gremium
Datum
Öffentlich
Ausschuss für Soziales, Arbeit, Senioren, Integration und Gleichstellung
07.01.2014
Öffentlich
Haushalts- und Vergabeausschuss
14.01.2014
Öffentlich
Bezirksversammlung
30.01.2014
Wie steht es um die Einhaltung des Landesmindestlohns im Bezirk Altona?
Kleine Anfrage von Horst Schneider (Fraktion DIE LINKE)


Das "Gesetz über den Mindestlohn in der Freien und Hansestadt Hamburg und zur Änderung des Hamburgischen Vergabegesetzes" vom 30. April 2013 ist verkündet worden (vgl. HmbGVBl. Nr. 16 vom 10. Mai 2013, S. 188 ff.) und trat am 10. Juni 2013 in Kraft. Mit dem neuen Gesetz und den Änderungen im Vergabegesetz sind auch die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen worden, um öffentliche Aufträge zukünftig grundsätzlich nur an solche Unternehmen zu vergeben, die ihren Arbeitnehmern mindestens einen Lohn von 8,50 Euro brutto pro Stunde zahlten. Zugleich müssen die Umsetzung von Lohnuntergrenzen – auch bei Einschaltung von Subunternehmern – ausreichend beaufsichtigt und kontrolliert sowie gegebenenfalls Verstöße wirksam geahndet werden. Durch die Verwaltung des Bezirks Altona sind vielfältige Aufträge an Lieferanten und Auftragnehmer zu erteilen, die die erforderlichen Verpflichtungserklärungen zu erteilen haben. Es stellt sich die Frage, ob es insofern bereits im Bezirk Altona zu Problemen in der Umsetzung des Landesmindestlohns bei der Aufgabenerfüllung gekommen ist, und welche konkreten Handlungsbedarfe noch bestehen.

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie ist bislang durch den Bezirk Altona in seiner Zuständigkeit der Landesmindestlohn konkret umgesetzt worden?
2. In welchen Aufgabenfeldern des Bezirks Altona ist es bislang zur Anwendung des Landesmindestlohnes gekommen und welche konkreten Probleme sind dort jeweils bislang aufgetaucht?
3. In wie vielen Fällen mit welchen jeweiligen Auftragsvolumen haben sich bislang Unternehmen gegenüber dem Bezirk verpflichten müssen, Mindestarbeitsbedingungen und Mindestentgelte für ihre Mitarbeiter zu gewährleisten, Mindestumweltstandards einzuhalten und die Einhaltung der internationalen Arbeitsnormen auch bei möglichen Zulieferern zu garantieren?
4. Welche Erkenntnisse liegen dazu vor, dass der Bezirk Altona bezirkliche Aufgaben aufgrund der Vorgaben des Landesmindestlohngesetzes nicht erfüllen konnte, und welche
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Handlungsbedarfe haben sich daraus für den Bezirk ergeben?
5. In welcher konkreten Art und Weise ist die Umsetzung des Landesmindestlohnes durch den Bezirk Altona bislang kontrolliert, ausgewertet und dokumentiert worden?
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1:
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch das Bezirksamt müssen die Auftragnehmer mit Abgabe ihres Angebots eine Erklärung abgeben, wonach sie das Gesetz über den Mindestlohn beachten. An Bieter, die diese Erklärung nicht abgeben, dürfen öffentliche Aufträge über Bauleistungen und andere Dienstleistungen nicht vergeben werden (§ 3 HmbVergG).
Zu Frage 2:
Bei öffentlichen Aufträgen über Bauleistungen und andere Dienstleistungen sowie Dienstleistungskonzessionen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.
Zu Frage 3:
Siehe Antwort zu 1 und 2. Im Übrigen, d.h. soweit die – nicht auf einen bestimmten Zeitraum beschränkte – Frage die Fallzahl und das jeweilige Auftragsvolumen betrifft, müssten für deren Beantwortung mehr als 70 Einzelfälle von Hand gesichtet und ausgewertet werden. Das ist angesichts der aktuellen personellen Ausstattung der betreffenden Dienststellen mit vertretbarem Aufwand in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu leisten.
Zu Frage 4:
Es liegen keine Erkenntnisse vor.
Zu Frage 5:
Die Umsetzung des Gesetzes über den Mindestlohn ist durch das Bezirksamt bislang nicht kontrolliert, ausgewertet und dokumentiert worden.
Petitum:
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Anlage/n:
ohne



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