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Donnerstag, 9. Januar 2014

POL-HH: 140109-3. Einrichtung des Gefahrengebietes erfolgreich - Neuordnung auf die Gebiete Hamburg-St. Pauli, Altona-Nord und Sternschanze

Hamburg (ots) - Zeit: ab 09.01.2014, 18:00 Uhr Ort: Umgebungen der Polizeikommissariate 15, 16 und 21
Nachdem in den vergangenen Wochen wiederholt Angriffe auf Polizeibeamte und öffentliche Einrichtungen wie zum Beispiel Polizeigebäude stattfanden, richtete die Polizei Hamburg am 04.01.2014 ein Gefahrengebiet ein. Ab heute wird das Gefahrengebiet auf bestimmte Bereiche um die Polizeikommissariate 15, 16 und 21 reduziert und zudem zeitlich auf die Stunden zwischen 18:00 Uhr und 06:00 Uhr begrenzt.
Die Einrichtung eines Gefahrengebietes verfolgt das Ziel, durch die erweiterten Kontrollbefugnisse für die Polizei, Straftaten von erheblicher Bedeutung in dem Gebiet zu verhindern, um die Bürgerinnen und Bürger und in diesem Fall auch die Polizeibeamten besser zu schützen. Dabei unterliegt die Maßnahme einer kontinuierlichen Lagebewertung.
Seit Einrichtung des Gefahrengebietes konnten in diesem Bereich durch gezielte Kontrollmaßnahmen der Polizei potenzielle Störer erkannt und dadurch die Ausübung schwerer Straftaten weitgehend unterbunden werden. Daneben haben die Einsatzkräfte insbesondere zu Beginn der Kontrollmaßnahmen zahlreiche illegale Pyrotechnik, Schlagwerkzeuge und Vermummungsgegenstände sichergestellt. Nunmehr konnte festgestellt werden, dass diese Gegenstände kaum noch mitgeführt und weniger potenzielle Gewalttäter angetroffen werden. Insofern ist der Fortbestand des Gefahrengebietes in dem bisherigen Ausmaß nicht mehr erforderlich. Gleichwohl wurden in diesem Zeitraum Polizisten mit Pyrotechnik beworfen und in einschlägigen Internetforen wird weiterhin mit Angriffen gegen die Polizei und öffentliche Gebäude gedroht. Vor dem Hintergrund dieser Drohungen wird das Gefahrengebiet modifiziert und räumlich auf die Umgebungen der Polizeikommissariate 15, 16 und 21 begrenzt. Da die relevanten Personengruppen überwiegend in den Abend- und Nachtstunden angetroffen wurden, wird das Gefahrengebiet auf die Zeit von 18:00 Uhr bis 06:00 Uhr begrenzt. Gleichzeitig wird die Hamburger Polizei die verstärkten Präsenzmaßnahmen auch im ehemaligen Gefahrengebiet fortsetzen und die Lage kontinuierlich bewerten, um der Entwicklung entsprechend weitere Anpassungen der Maßnahmen vorzunehmen.
In dem Gefahrengebiet können Polizeibeamte lageabhängig relevante Personen und mitgeführte Sachen kontrollieren. Unter den entsprechenden höheren rechtlichen Voraussetzungen können zudem Platzverweise erteilt, Aufenthaltsverbote ausgesprochen und Personen in Gewahrsam genommen werden.
Die drei Gefahrengebiete haben folgende örtliche Begrenzungen:
Umfeld des Polizeikommissariates 15 (Davidwache):
nördliche Begrenzung Simon-von-Utrecht-Straße, Budapester Straße
östliche Begrenzung Millerntorplatz, Zirkusweg
südliche Begrenzung Bernhard-Nocht-Straße
westliche Begrenzung Balduinstraße, Silbersackstraße, Talstraße
Umfeld des Polizeikommissariates 16:
nördliche Begrenzung Max-Brauer-Allee
östliche Begrenzung Schulterblatt, Neuer Pferdemarkt, Budapester Straße
südliche Begrenzung Paulinenstraße, Paulinenplatz, Gilbertstraße
westliche Begrenzung Scheplerstraße, Wohlers Allee
Umfeld des Polizeikommissariates 21:
nördliche Begrenzung Ehrenbergstraße, Jessenstraße, Louise-Schröder-Straße
östliche Begrenzung Holstenstraße
südliche Begrenzung Königstraße, Alte Königstraße, Klopstockstraße
westliche Begrenzung Betty-Levi-Passage, Museumsstraße
Die Gefahrengebiete gelten jeweils einschließlich der aufgeführten Straßenzüge.
In der Anlage befindet sich eine Karte mit den Grenzen der Gefahrengebiete.
Sch.

Rückfragen bitte an:

Polizei Hamburg
Polizeipressestelle, PÖA 1
Andreas Schöpflin
Telefon: 040/4286-56211
Fax: 040/4286-56219
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg.de 

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