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- Die Brandstiftung im Reichstagsgebäude
durch einen Einzeltäter am 27. Februar 1933
wussten die neuen Machthaber instinktsicher für ihre
Zwecke auszunutzen. Die NSDAP sprach von einem
kommunistischen Komplott. Bereits am 28.
Februar wird Deutschland mit der vom
Reichspräsidenten Hindenburg erlassenen
„Notverordnung zum Schutze von Volk und Staat“
in einen permanenten Ausnahmezustand versetzt.
Elementare Grundrechte der Weimarer Verfassung
wurden „bis auf weiteres außer Kraft gesetzt“, die
Selbstständigkeit der Länder drastisch
eingeschränkt.
Die monarchistischen Regierungsmitglieder
hatten dieser Verordnung zugestimmt.
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Die
„Notverordnung zum Schutze von Volk und
Staat“ sollte
gleichsam zum „Grundgesetz“ des so
genannten „Dritten Reiches“ werden. Sie war
ein unbefristeter und uneingeschränkter
Freibrief für den Ausbau der Diktatur.
Verdächtige und unerwünschte Personen
konnten von nun an ohne Anklage, Beweise und
einen Rechtsbeistand verhaftet werden.
Keiner durfte mehr öffentlich frei seine
Meinung äußern. Presse-, Vereins- und
Versammlungsfreiheit gehörten der
Vergangenheit an. |
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