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Mittwoch, 2. April 2014

Bürgerbegehren - "Bürgerwillen verbindlich machen!"

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide verpflichen in Hamburg lediglich die Bezirksämter, dem Senat und seinen Fachbehörden deren Inhalt als Empfehlungen für Entscheidungen und Gesetzesinitiativen zu geben. Dies ist eine Folge der in Hamburg bestehenden Gesetzgebung, nach der die Bezirksversammlungen - genau wie Bürgerentscheide - lediglich eine beratende Funktion haben. Dies wird verwaltungsrechtlich als „Einheitsgemeinde“ bezeichnet.
In Altona wurden dadurch eine ganze Reihe von erfolgreich zustande gekommenen Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden durch Senatsentscheidungen ausgehebelt bzw. evoziert. Die Bürgerbegehren zum Erhalt des Bismarckbads, des Buchenhofwaldes und der Altonaer Kleingärten sind noch gut in Erinnerung.
Eine weitere Folge der „Einheitsgemeinde“ ist die Planungshoheit des Senats für Bauvorhaben von „besonderer gesamtstädtischer Bedeutung“, wie z.B. der sog. Neuen Mitte Altona oder IKEA.
Das Altonaer Bürgerbehren „Bürgerwillen verbindlich machen“ fordert deshalb Senat und Bürgerschaft auf, die Hamburger Verfassung so zu ändern, dass die Einheitsgemeinde aufgehoben wird.
Bürgerentscheide und Beschlüsse der Bezirksversammlung können dadurch verbindlich werden.

„Sind Sie für verbindliche Bürgerentscheide in den Bezirken und unterstützen Sie die Forderung, dass der Bezirk dem Senat und der Bürgerschaft empfiehlt, die dazu notwendigen Gesetze zu beschließen?“


Einheitsgemeinde Hamburg - was bedeutet das?

Bei der Veranstaltung "Altonaer Manifest" am 25. November 2013 erklärt Gregor Hackmack, Mitglied des Vorstandes von Mehr Demokratie e.V., was die "Einheitsgemeinde" für Hamburg bedeutet.
(Fast) die vollständige Veranstaltung (1:21:14) kann hier angesehen werden. Dank an utopie-tv!

Wer darf unterschreiben?

Alle Bürgerinnen und Bürgern, die bei den Wahlen zur Bezirksversammlung Altona (Kommunalwahlen) wahlberechtigt sind.
Das sind:
- deutsche Staatsbürger und EU-Bürger
- im Alter von mindestens 16 Jahren,
- die seit mindestens 3 Monaten in Hamburg
- und mindestens ab dem Tag der Unterschrift im Bezirk Altona amtlich gemeldet sind.
Zu Altona zählen folgende Postleitzahlen: 20357, 22547, 22549, 22559, 22587, 22589, 22605, 22607, 22761, 22763, 22765, 22767, 22769

Noch zu beachten:

Wo können ausgefüllte Unterschriftenlisten abgegeben werden?

Die Unterschriftenlisten können an die Adresse auf den Listen selbst geschickt werden:
j. Kohl
Windhukstraße 5
22763 Hamburg
Oder zu den regelmäßigen Treffen an jedem 2. Montag im Monat, 19:30 Uhr
Am Felde 2, Innenhof
mitgebracht werden.
JEDE Unterschrift zählt, daher gebt bitte auch Zettel ab, die nicht vollständig ausgefüllt sind oder nur eine Unterschrift haben!

Wo kann ich unterschreiben?

Die Unterschriftenlisten liegen aus:
Häufig zu finden sind Unterschriftensammler:
• Samstags auf dem Goetheplatz - Altona Altstadt
• Samstags auf dem Spritzenplatz - Ottensen

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