Dieses Blog durchsuchen

Montag, 5. Mai 2014

Über den Nachrichtendienst Twitter versendete der Erste Bürgermeister am 1. Mai folgenden Tweet: „#May1selfie von der gemeinsamen Mai-Demo von @DGBHamburg und @spdhh“.



DIE LINKE verlangt Aufklärung über Sperrung des Gewerkschaftshauses
durch die Polizei

Die Hamburger Polizei hat am 1. Mai, dem Tag der Arbeit, das
Gewerkschaftshaus am Besenbinderhof abgeriegelt. Zahlreiche Menschen
konnten deshalb nicht an der im Haus stattfindenden Diskussion
teilnehmen. Die Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
verlangt jetzt lückenlose Aufklärung der Umstände, unter anderem mit
einer Schriftlichen Kleinen Anfrage. „Das unverhältnismäßige Verhalten
der Polizei hat eine schlimme Symbolik: Als Staatsmacht ausgerechnet am
1. Mai das Gewerkschaftshaus zu blockieren, hat bei vielen Menschen
nackte Wurt ausgelöst“, erklärt dazu Kersten Artus,
gewerkschaftspolitische Sprecherin der Fraktion. „Vor allem jüngere
Menschen wurden nicht in das Gewerkschaftshaus gelassen, darunter
etliche junge Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter. Der Vorfall ist
umso unverständlicher, weil der DGB nach unserer Kenntnis nicht darum
gebeten hatte, den Eingang zu sperren. Im Gegenteil haben
Funktionärinnen und Funktionäre des DGB mehrfach darum gebeten, den
Zugang zum Gewerkschaftshaus freizugeben. Es kann nicht angehen, dass
die Polizei derart in das Hausrecht eingreift.“

Mit ihrer Anfrage will die Fraktion unter anderem erfahren, wer wann
auf welcher Grundlage entschieden hat, das Gewerkschaftshaus für die
Öffentlichkeit zu sperren und in welcher Form und wann genau der DGB
über die Sperrung informiert wurde. Auch die Zahl und Grundlage der
erteilten Platzverweise will die Fraktion in Erfahrung bringen. Unter
anderem gegen den Bezirksvorsitzenden der IG BAU und Mitglied des
DGB-Vorstandes, Matthias Maurer, hatte die Polizei einen Platzverweis
ausgesprochen.

Die Schriftliche Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE finden Sie im
Anhang dieser Mitteilung.



Betr.:    Warum verhinderte die Polizei am 1. Mai, dem Tag der Arbeit, den Zugang zum Gewerkschaftshaus?
Nach der Demonstration am 1. Mai 2014 wurde der Zugang zum Gewerkschaftshaus am Besenbinderhof zwischen ca. 11.30 bis 13.30 Uhr von der Polizei gesperrt. Dort hatte der Deutsche Gewerkschaftsbund zum Tag der Offenen Tür und einer Podiumsdiskussion geladen, da die renovierten Räumlichkeiten das erste Mal der Öffentlichkeit gezeigt werden sollten. Bereits zu Beginn der Demonstration am Lohmühlenpark um 11 Uhr ist teilnehmenden die starke Polizeipräsenz und die ungewöhnliche Ausstattung der Beamtinnen und Beamten aufgefallen.
Wir fragen den Senat:
  1. Präsenz der Polizei:
    1. Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte waren vormittags am 1. Mai im Einsatz und mit welcher Ausstattung?
    2. In welchem Verhältnis stehen die Anzahl der Beamtinnen und deren Ausstattung zu vorjährigen 1.-Mai-Demonstrationen?
    3. Warum war bereits zu Beginn der Demonstration außergewöhnlich viel Polizeipräsenz wahrzunehmen?
  2. Warum wurde entschieden, das Gewerkschaftshaus für die Öffentlichkeit zu sperren?
  1. Wer hat wann genau entschieden, das Gewerkschaftshaus für die Öffentlichkeit zu sperren und auf welcher rechtlichen Grundlage?
    1. Erfolgte diesbezüglich eine Anweisung des Bürgermeisters?
    2. Erfolgte diesbezüglich eine Anweisung des Polizeipräsidenten?
    3. Erfolgte diesbezüglich eine Anweisung des Innensenators?
  1. In welcher Form und wann genau wurde der Veranstalter am Besenbinderhof über die Sperrung informiert?
  2. Augenzeugenberichten zu Folge wurde die Polizei mehrfach von DGB-Hauptamtlichen aufgefordert, den Zugang zum Gewerkschaftshaus freizugeben.
a.     Warum wurde der Aufforderung nicht nachgegeben?
b.    Ab wann genau und in welchem Umfang wurde der Zugang wieder freigegeben?
  1. In welcher Form wurde das Hausrecht durch die Sperrung des Einganges des Gewerkschaftshauses beeinträchtigt? Wenn nein, warum nach Ansicht des Senats nicht?
  2. Angeblich wurde das Gewerkschaftshaus für die Öffentlichkeit gesperrt, um den Ersten Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg zu schützen, der sich im Gewerkschaftshaus aufhielt.
    1. Hat der Bürgermeister das Gewerkschaftshaus aus Amtsgründen betreten oder als Privatperson?
    2. Von wann bis wann genau hielt sich der Bürgermeister genau im Gewerkschaftshaus auf?
    3. Warum wurde nicht alternativ aus Schutz für Herrn Scholz und um die Veranstaltung im Hause frei zugänglich zu halten, erwogen, den Bürgermeister das Gewerkschaftshaus gar nicht betreten zu lassen?
  1. Auch nachdem der Bürgermeister das Gewerkschaftshaus verlassen haben soll, wurde der Eingang noch nicht wieder von der Polizei freigegeben.
a.     Trifft dieser Sachverhalt zu? Wann hat der Bürgermeister genau das Gewerkschaftshaus verlassen?
b.    Warum wurde das Gewerkschaftshaus noch nicht wieder für die Öffentlichkeit freigegeben, obwohl der Bürgermeister bereits verlassen hatte?
  1. In welcher Form und wann jeweils wurde der Veranstalter und der Hausherr über die jeweiligen Entscheidungen der Polizei unterrichtet?
  2. Obwohl das Gewerkschaftshaus für die Öffentlichkeit gesperrt gewesen war, fanden einzelne Menschen Zugang. Augenzeugenberichten zu Folge wurde vor allem Jüngere daran gehindert, das Gewerkschaftshaus zu betreten, während Ältere vereinzelt eingelassen wurden. Nach welchen Kriterien wurde die Auswahl getroffen und wer hat diesbezüglich was genau angeordnet?
  3. Es wurden Platzverweise ausgesprochen.
a.     Trifft das zu?
b.    Wie viele und warum jeweils?
c.     Auf welcher rechtlichen Grundlage erhielt der Bezirksvorsitzende der Industriegewerkschaft BAU und Mitglied des DGB-Vorstandes, Matthias Maurer, einen Platzverweis?
  1. Die Polizei Hamburg gab am 2. Mai um 0:38 Uhr eine Erklärung heraus. Darin heißt es u.a.: „Die Veranstaltung verlief friedlich und wurde mit einer Abschlussveranstaltung vor dem Gewerkschaftshaus Besenbinderhof beendet.“
a.     Warum fand die Sperrung der Gewerkschaftshauses im Bericht keine Erwähnung?
b.    Warum wurde das Gewerkschaftshaus überhaupt gesperrt, wenn die Veranstaltung nach Einschätzung der Polizei friedlich verlief?
  1. Augenzeugenberichten zu Folge wurde die Polizei mehrfach von DGB-FunktionärInnen, darunter auch die DGB-Vorsitzende, aufgefordert, den Zugang zum Gewerkschaftshaus freizugeben.
a.     Warum wurde der Bitte nicht gefolgt?
b.    Ab wann und in welchem Umfang ist der Bitte nachgekommen worden?
  1. Über den Nachrichtendienst Twitter versendete der Erste Bürgermeister am 1. Mai folgenden Tweet: „#May1selfie von der gemeinsamen Mai-Demo von @DGBHamburg und @spdhh“.
a.     Trifft es zu, dass die SPD Hamburg und der Deutsche Gewerkschaftsbund die Demonstration gemeinsam angemeldet und veranstaltet haben?
b.    Wenn nein, wer war Anmelder und Veranstalter der Demonstration, die vom Lohmühlenpark zum Besenbinderhof ging?

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Jeder Kommentar wird von mir grundsätzlich freigeschaltet und veröffentlicht - solange es sich dabei nicht um rassistische, faschistische oder persönlich beleidigende oder herabsetzende Einlassungen handelt.