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Mittwoch, 26. Februar 2014

Hier stelle ich Euch eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag zur Verfügung. Basiert ist das ganze darauf, dass der "FOCUS" über "linke Militante" hetzt und behauptet, dass DIE LINKE. praktisch als U-Boot für sie im Bundestag unterweg sei. Aus der Anfrage an die Bundesregierung wird deutlich, dass sich jeder die Informationen beschaffen kann, wenn er möchte. Weil es sich um Drucksachen handelt. Diese sind öffentlich zu behandeln und nicht als geheim gekennzeichnet. Für mich persönlich gibt es wenig bis nichts geheimes. Viel Spaß beim Lesen! :-D Drucksache 18/518 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Berichte über den Missbrauch des parlamentarischen Fragerechts

„Polizei und Bundeswehr fühlen sich von Abgeordneten der Linkspartei ausgeforscht. Sensible Daten der Bundesregierung zur inneren Sicherheit landen bei linken Militanten“, berichtet das Magazin „FOCUS“ in seiner Ausgabe vom 27. Januar 2014 unter der Überschrift „Späh-Angriff im Parlament?“. Unter anderem wird behauptet, ein „Dossier des Verteidigungsministeriums über öffentliche Auftritte und Werbeveranstaltungen der Bundeswehr“ sei im September 2013 „an militante Anti-Militaristen“ weitergegeben worden. Der „FOCUS“berichtet unter Berufung auf „Polizei und Verfassungsschutz“ in Berlin. Als weitere Quelle wird ein „hoher Staatsschutz-Beamter des Bundeskriminalamts“ genannt. Der „Staatsschutz“ sei sich demnach sicher, dass das „Bundeswehr-Dossier“ von einem wissenschaftlichen Mitarbeiter einer Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf die linke Internetplattform „Indymedia“ eingestellt worden sei. Bei den angeblich weitergegebenen „sensiblen Daten“ handelt es sich um die als Bundestagsdrucksache 17/14785 auf der Website des Deutschen Bundestages veröffentlichte Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Öffentliche Auftritte der Bundeswehr im vierten Quartal 2013“. Auch Informationen über Rüstungsbetriebe und Spezialeinheiten wie die GSG 9 der Bundespolizei habe die Linksfraktion der „linksextremen Szene“ und dem „linken Berliner Untergrund“ zur Verfügung gestellt, behauptet der „FOCUS“. Auch bei diesen laut „FOCUS“ „sensiblen Daten“ und „vertraulichen Informationen“ handelt es sich um auf der Bundestagswebsite allgemein zugängliche Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen der Fraktion DIE LINKE.

„Polizei und Verfassungsschutz glauben zu wissen, wie die Beschaffung und Weitergabe von sicherheitsrelevanten Daten an die militante Szene läuft“, heißt es im „FOCUS“. So sei auch die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „International im Verborgenen agierende Netzwerke von Polizeien“ (Bundestagsdrucksache 17/9844) „im linken Berliner Untergrund“ gelandet. Nachweise hierfür bleibt das Magazin schuldig. Weiter heißt es: „Da nach Angaben des Bundesinnenministeriums ,extremistische Strukturen‘ der Linkspartei wie die ,Kommunistische Plattform‘ beobachtet werden, gelten einige konspirative Verbindungen als enttarnt.“ Wissenschaftliche Mitarbeiter von Mitgliedern des Deutschen Bundestages sollen nach Ansicht von Polizei- und Verfassungsschutzkreisen auch hier die Verbindungsleute der „Militanten“ sein (www.focus. de/politik/deutschland/vorwuerfe-gegen-die-linke-geheimnisverrat-vorwuerfe-linkspartei-verraet-geheimnisse-an-militante-gruppen-1_id_3569407.html).

Suggeriert wird vom „FOCUS“, die durch parlamentarische Anfragen erlangten Informationen könnten von „Militanten“ für Anschläge auf Bundeswehrfahrzeuge benutzt werden. „Die Linkspartei missbraucht das Anrecht auf Auskunft eindeutig. […] Einige Anfragen ähneln einer gezielten Ausspähung von Behörden“, wird ein „hoher Staatsschutz-Beamter des Bundeskriminalamts“ zitiert. Zu einer Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. über den geplanten Bau eines Bundeswehrübungsgeländes zum Häuserkampf heißt es im „FOCUS“, „Polizei und Verfassungsschutz befürchten, dass auch diese Informationen bei Militanten landeten.“ Tatsächlich können sich „Militante“ die Antwort der Bundesregierung von der Website des Deutschen Bundestages herunterladen, genauso wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger (Bundestagsdrucksache 17/10589).

Wir fragen die Bundesregierung:

1.Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Missbrauch des parlamentarischen Fragerechts durch Abgeordnete von Oppositionsfraktionen (bitte konkrete Belege nennen)?

2.Sind der Bundesregierung Klagen von Bundesbehörden oder nach ihrer Kenntnis auch von Landesbehörden über einen angeblichen Missbrauch des parlamentarischen Fragerechts bekannt geworden, und wenn ja, durch welche Behörde, bezüglich welcher Anfragen, und worin soll dieser Missbrauch bestehen?

3.Inwiefern trifft nach Kenntnis der Bundesregierung eine Behauptung des „FOCUS“ zu, wonach „die Sicherheitsbehörden […] empört über den Umgang der Linken mit Auskünften der Bundesregierung“ sind?
a)Welche Sicherheitsbehörden sind „empört“?
b)In welcher Form und wem gegenüber haben diese Behörden ihre „Empörung“ bislang geäußert?
c)Worüber genau sind diese Behörden „empört“?
d)Wie beurteilt die Bundesregierung das vom „FOCUS“ dargestellte Vorgehen dieser Sicherheitsbehörden oder einzelner führender Mitarbeiter, sich mit ihren Problemen mit dem angeblichen Umgang der Linken mit Auskünften der Bundesregierung nicht an die Gremien des Deutschen Bundestages zu wenden, sondern diese gegenüber der Presse zu thematisieren?

4.Teilt die Bundesregierung die Auffassung eines vom „FOCUS“ zitierten hohen Staatsschutzbeamten des Bundeskriminalamts, wonach die Fraktion DIE LINKE. das „Anrecht auf Auskunft“ eindeutig „missbraucht“?
a)Wenn ja, worin besteht nach Auffassung der Bundesregierung dieser Missbrauch des Fragerechts?
b)Wenn nein, wie erklärt die Bundesregierung dann eine solche Äußerung eines hohen Bundesbeamten gegenüber der Presse?
c)Wenn nein, welche Maßnahmen will sie ergreifen, um innerhalb des BKA die Bedeutung des parlamentarischen Fragerechts für die Demokratie zu verdeutlichen?
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/518

5.Teilt die Bundesregierung die Auffassung eines vom „FOCUS“ zitierten hohen Staatsschutzbeamten des Bundeskriminalamts, wonach einige parlamentarische Anfragen einer gezielten Ausspähung von Behörden ähneln?
a)Wenn ja, woran macht die Bundesregierung diese Auffassung fest, und um welche parlamentarischen Anfragen handelt es sich?
b)Wenn nein, wie erklärt die Bundesregierung dann diese Äußerung eines hohen Bundesbeamten gegenüber der Presse?

6.Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Reform bzw. neuer Regularien oder von Einschränkungen für das parlamentarische Fragerecht, wenn ja, welche und mit welcher Begründung, und inwiefern beabsichtigt sie, hierzu konkrete Vorschläge, andere Regelungen oder Gesetzentwürfe einzubringen?

7.Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass Informationen aus Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen für die Vorbereitung und Durchführung konkreter Straftaten verwendet wurden (parlamentarische Anfrage und Straftat bitte angeben und begründen, woraus sich der Verdacht speist, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen den Taten und den Anfragen besteht)?

8.Welche „konspirative[n] Verbindungen“ konnten nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Beobachtung von „extremistische[n] Strukturen“ der Linkspartei, wie der „Kommunistische[n] Plattform“, des „Marxistische[n] Forum[s]“ und von „Cuba Si“, durch den Verfassungsschutz enttarnt werden?
a)Zwischen welchen Gruppierungen oder Personenkreisen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung solche „konspirative[n] Verbindungen“, und inwiefern sind auch Mitglieder des Deutschen Bundestages und ihre Mitarbeiter dort eingebunden?
b)Welchen Zweck haben diese „konspirative[n] Verbindungen“ nach Kenntnis der Bundesregierung?
c)Inwiefern ist die Bundesregierung der Auffassung, es brauche „konspirative Verbindungen“, damit eine „militante Szene“ Kenntnis von später öffentlich auf der Website des Deutschen Bundestages zugänglichen Drucksachen erlangen kann?

9.Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der Aussage des „FOCUS“, „Polizei und Verfassungsschutz glauben zu wissen, wie die Beschaffung und Weitergabe von sicherheitsrelevanten Daten an die militante Szene läuft“?

10.Welche Strukturen sind nach Einschätzung der Bundesregierung mit dem vom BKA-Staatsschutzbeamten zitierten „linken Berliner Untergrund“ gemeint?

11.Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. über „International im Verborgenen agierende Netzwerke von Polizisten“ (Bundestagsdrucksache 17/9844) „im linken Berliner Untergrund“ landete?
a)Auf welchem Weg gelangte die Antwort der Bundesregierung nach Erkenntnis der Bundesregierung vorab an den „linken Berliner Untergrund“?
b)Wie ist die Bundesregierung an diese Erkenntnis gelangt?
Drucksache 18/518 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
c)Welcher Schaden konnte nach Einschätzung der Bundesregierung dadurch entstehen, dass die Antwort der Bundesregierung auf diese Kleine Anfrage auch dem „linken Berliner Untergrund“ bekannt wurde?

12.Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Geplanter Bau einer Kampfstadt im Gefechtsübungszentrum in der Colbitz-Letzlinger Heide“ (Bundestagsdrucksache 17/10589) bei „Militanten“ gelandet ist?
a)Auf welchem Wege könnten „Militante“ vorab von der Antwort der Bundesregierung Kenntnis erlangt haben?
b)Welche Gefahren sieht die Bundesregierung für den Fall, dass die auf der Website des Deutschen Bundestages später öffentlich zugängliche Antwort der Bundesregierung auch von „Militanten“ gelesen wird?
c)Inwieweit sind der Bundesregierung Protestaktionen gegen den Bau einer Kampfstadt im Gefechtsübungszentrum in der Colbitz-Letzlinger Heide bekannt, die auf eine Verwendung der Informationen aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/10589) schließen lassen?
d)Inwieweit sind der Bundesregierung Straftaten im Zusammenhang mit Protesten gegen den Bau einer Kampfstadt im Gefechtsübungszentrum in der Colbitz-Letzlinger Heide bekannt, die sich kausal auf eine Verwendung der Informationen aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/10589) zurückführen lassen?

13.Was ist damit gemeint, wenn der Pressesprecher des Bundesamtes für Verfassungsschutz gegenüber dem Internetmagazin „TELEPOLIS“ (30. Januar 2014) erklärt, dass man die im „FOCUS“-Artikel genannten „Aspekte“ weiter verfolgen würde (www.heise.de/tp/artikel/40/40874)?
a)Wieso wollte der Sprecher nicht auf die Frage antworten, um welche Aspekte es sich handeln würde, da dies „schwierig“ sei?
b)Welche Abteilungen welcher Behörden sind hierzu nun mit welchem Anfangsverdacht bzw. welcher Vorannahme befasst?
c)Mit welchen Landesbehörden wird dabei zusammengearbeitet?
d)Aufgrund welcher vermeintlichen Gefährdung o. Ä. wird die Behörde diesbezüglich tätig?
e)Inwiefern wird hierzu auf bereits existierende Vorgänge zurückgegriffen?

14.Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung, wie im konkreten Fall die Informationsweitergabe auch von sensiblen Daten durch Polizei und Verfassungsschutz an das Nachrichtenmagazin „FOCUS“ vonstattenging?
a)Welche Nachforschungen hat sie zum vorliegenden Fall angestellt, und welche Referate bzw. welche Standorte der Abteilungen kommen für die Weitergabe von Informationen in Bezug auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/10589) infrage?
b)Inwiefern erfolgte die Informationsübermittlung auf dem offiziellen Weg einer Presseanfrage (bitte das Datum und den Inhalt der Fragen und Antworten skizzieren)?
c)Welche Maßnahmen wurden angeordnet, um die Weitergabe vertraulicher Informationen aus dem BKA zu verhindern?d)Inwiefern wird der Verfasser des Artikels „Späh-Angriff im Parlament?“ bei Bundesbehörden weiterhin als Informant geführt (http://t.co/TNFQ lFFt3Q), und inwiefern ist es nach Einschätzung der Bundesregierung demnach denkbar, dass er auf diesem Wege über gute informelle Kontakte zu Polizeien oder Geheimdiensten des Bundes verfügt?

15.Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass öffentliche Werbeauftritte der Bundeswehr, die regelmäßig (zuletzt mit Bundestagsdrucksache 18/85) abgefragt werden, prinzipiell keine geheimhaltungsbedürftigen Daten sind, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 7. Februar 2014
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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