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Freitag, 31. Januar 2014

Gestern, vor 81 Jahren, am 30.01.1933 wurde Hitler durch Hindenburg die Macht übergeben! Kurze Zeit später, am 28.02.1933 wurde die "Notverordnung zum Schutze von Volk und Staat" erlassen. Ich ziehe, wenn ich das lese, laufend Parallelen zu der vergangenen Zeit hier in Hamburg. 22. Juni 1933: Betätigungsverbot für die SPD. Die Sozialdemokraten hatten, wie auch die Kommunisten, zu spät erkannt, dass mit der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar die Machtübernahme durch eine Bewegung begann, die zu Unterdrückung und Umsturz entschlossen war. Als sie die Gefahr erkannten, waren sie bereits Opfer der politischen Verfolgung.

  • Die Aufhebung der Grundrechte und die Beseitigung des Parlamentarismus
 
  • Am 4. Februar 1933  wurde die "Verordnung zum Schutz des deutschen Volkes" erlassen. Bereits diese Verordnung ermöglichte es der Regierung unter dem Vorwand, Gefahr abzuwehren, sozialdemokratische und kommunistische Versammlungen und Zeitungen zu verbieten sowie öffentliche Kritik zu unterdrücken.  
 
  • Die Brandstiftung im Reichstagsgebäude durch einen Einzeltäter am 27. Februar 1933 wussten die neuen Machthaber instinktsicher für ihre Zwecke auszunutzen. Die NSDAP sprach von einem kommunistischen Komplott. Bereits am 28. Februar wird Deutschland mit der vom Reichspräsidenten  Hindenburg erlassenen  „Notverordnung zum Schutze von Volk und Staat“ in einen permanenten Ausnahmezustand versetzt. Elementare Grundrechte der Weimarer Verfassung wurden „bis auf weiteres außer Kraft gesetzt“, die Selbstständigkeit der Länder drastisch eingeschränkt.  Die monarchistischen Regierungsmitglieder hatten dieser Verordnung zugestimmt.
       
      Die „Notverordnung zum Schutze von Volk und Staat“ sollte gleichsam zum „Grundgesetz“ des so genannten „Dritten Reiches“ werden. Sie war ein unbefristeter und uneingeschränkter Freibrief für den Ausbau der Diktatur.  Verdächtige und unerwünschte Personen konnten von nun an ohne Anklage, Beweise und einen Rechtsbeistand verhaftet werden. Keiner durfte mehr öffentlich frei seine Meinung äußern. Presse-, Vereins- und Versammlungsfreiheit gehörten der Vergangenheit an.  

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