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Dienstag, 24. September 2013

Wie versprochen veröffentliche ich nun das von Sibylle während der Sitzung des Sozialausschusses, verfasste Protokoll. Ein herzliches Danke schön an Dich. Du hast Dir wirklich viel Arbeit damit gemacht und lässt mit diesem Protokoll die Sitzung wieder aufleben. Wirklich prima.

Die Fassung erscheint so wie Sibylle sie mir zugesandt hat. Immerhin ist es ein Dokument und soll aufklären, über die Art und Weise wie Politik, im kleinen, funktioniert. Und wie mit unliebsamen Anträgen umgegangen wird.

Diese Art der Politik richtet sich immer gegen die Menschen die davon betroffen sind.



"In der Bezirksversammlung Altona am 03.09.2013 wird in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Senioren, Integration und Gleichstellung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE abgestimmt.
Der Antrag lautet: „Beratungsanspruch auch vor Abschluss von Eingliederungsvereinbarungen sichern! – keine vertraglichen Pflichten als Sanktionsgrundlage ohne vorheriges ausführliches Gespräch.“ Hierzu wurde Herr Goos, der Leiter des Jobcenters Altona, eingeladen. Im Auditorium sitzen einige Zuhörer_innen, teilweise Betroffene, auch Frau Hannemann ist anwesend.

Herr Schneider (Fraktion DIE LINKE) erklärt, das Feedback auf den Antrag habe ergeben, dass der Tonfall des Antrages zu scharf gewesen sei. Dies ergebe sich jedoch aus dem Tonfall, in dem in den Jobcentern nun mal mit den Leistungsempfängern gesprochen werde. Er benennt die Richtung des Antrags: hiermit solle erreicht werden, dass die Mitarbeiter_innen im Jobcenter die Leute ausreichend informierten, ausserdem die Mitarbeiter_innen rechtlich auf einem Stand seien, mit dem sie die Leute gut informieren könnten. Die Realität sei jedoch anders. Hierfür solle eine gemeinsame Regelung gefunden werden, so dass diese Zustände geändert werden können.

Der Moderator bittet Herrn Goos um die Definition von „Eingliederungsvereinbarungen (EGV)“.Herr Goos erklärt, dieser Antrag renne bei ihm offene Türen ein. Er definiert die EGV: sie seien ein Vertrag, der die Rechte und Pflichten der Kund_innen und der Mitarbeiter_innen kläre.
Eingliederungsvereinbarungen seien eine Massnahme mit dem Ziel, Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen. In diesem Vertrag werden Rechte und Pflichten aufgenommen, z.B. Pflichten des Jobcenters. Er werde beidseitig unterschrieben, eine Rechtsfolgenbelehrung sei enthalten. Informierende Gespräche dauerten ein bis zwei, beziehungsweise ein bis eineinhalb Stunden. Aus dem Auditorium wird sehr starker Widerspruch laut. Herr Goos fährt fort, dass in den Gesprächen dieser Vertrag erläutert werde und in der Regel unterschrieben.

Herr Schneider entgegnet, es werden dreihundert Kunden betreut, bei einer Öffnungszeit von vier Stunden am Tag. Wenn ein bis eineinhalb Stunden beraten werde: wie werde informiert und beraten, so dass die Kunden – wie Herr Goos die Menschen dort bezeichne - dies nach Verständnishorizont jeweils verstehen könnten? Die Leute gelten dort übrigens absolut nicht als „Kunden“, sondern würden wie Bittsteller behandelt. Er könne übrigens einige Geschichten aus der Arbeitswelt dort erzählen, er habe z.B. die Information, dass in manchen Fällen die EGV hin- und hergesandt werde, obwohl eigentlich darüber zu verhandelt werden müsste. Viele Leitstungsempfänger_innen sitzen zudem bei den Mitarbeiter_innen am Schreibtisch und unterschreiben, weil sie nicht aufgeklärt werden, ausserdem untergeordnet seien. Gegen den Verwaltungsakt könne man Widerspruch einlegen; es wäre wünschenswert, dass es eine Regelung gebe, durch die den Kunden das Ausmass ihrer Unterschrift deutlich werde. Er kenne Fälle, in denen Eingliederungsvereinbarungen mit Menschen abgeschlossen werden, die weder lesen noch schreiben können, dies geschehe wirklich und tatsächlich: er habe hierfür Nachweise!!!

Der Moderator sagt, hier sollen keine Lügen unterstellt werden. Herr Schneider erwidert, Herr Goos habe aber doch dieselben Informationen und behaupte dennoch etwas anderes. Der Moderator spricht eine Rüge aus.

Herr Goos entgegnet, hier werden einige Tatsachen durcheinandergebracht. Die Vermittler betreuen 300 Kunden über eine Verteilung von zwei bis drei Monaten, es seien also keine 300 Kunden im Monat; diese Aussage sei also nicht korrekt. Es sei ebenfalls nicht korrekt, dass ohne persönliche Kontakte EGV unterschrieben würden. Der Vermittler finde mit dem Kunden gemeinsam einen Weg. Nur wenn ein Kunde alle Maßnahmen verweigere, komme es dazu, dass eine EGV unterschrieben werden solle, aber auch das werde individuell abgesprochen. Die Bezahlung habe nichts zu tun mit EGV. Kernpunkt des Antrages sei eine Sanktionsgrundlage. Wieviel Sanktionen gebe es? 3,8% sei die Sanktionsquote. Diese entstehe nur dadurch, dass Kunden nicht zu Beratungsterminen erscheinen. Zum Thema Analphabetismus: es gebe Mitarbeiter, die verschiedenste Sprachen sprechen – Russisch, Spanisch...und so weiter. Kundenorientierung und entsprechende Dienstleistungen seien vorhanden. Dass Auskünfte vorenthalten werden, sei nicht richtig, auch dass Leute genötigt werden, sei nicht korrekt. In 99% der Fälle werde ausgiebig darüber gesprochen.
Es wird die Frage gestellt, wofür er zuständig sei. Herr Goos sagt, er leite die Arbeitsagentur Altona, es gebe 16 Standorte in Hamburg.

Frau Scheffel erzählt, es laufe im Jobcenter niemals richtig, rein gar nichts sei dort in Ordnung. Die Mitarbeiter_innen verhielten sich, als ob sie sich für den Chef hielten. Wenn sie z.B. keine Lust haben, ein Gespräch weiter zu führen, legen sie mitten im Telefonat einfach auf. Die Mitarbeiter_innen dort benehmen sich unmöglich. Das müsse man verbessern. Sie verhalten sich, als ob sie Bewilligungen aus eigener Tasche bezahlen müssten. Sie stellen sich stur und legen ein  unverschämtes Benehmen an den Tag.

Der Moderator erwidert, diese Aussage sei zu pauschal.

Herr Goos sagt, er könne diese Aussage nicht nachvollziehen. Es gebe Schulungen, laut einer Studie 3-3,5%; dies werde ständig verbessert. Sicher entstehe im einen oder anderen Fall Unzufriedenheit, aber auf diese pauschale Beschreibung könne man nicht eingehen.
Ein Teilnehmer der Gesprächsrunde sagt, er habe grundsätzlich gedacht, der Antrag sei eine vernünftige Sache, aber er kritisiert die Diktion. Hier seien so viele verbale Angriffe enthalten, dass er dem so nicht zustimmen wolle. Es gebe bereits einen Anspruch auf EGV und es sei sowieso gewünscht, dass ständig daran gearbeitet werde, insofern wolle man das was hier mitschwingt, mitnehemen,  jedoch sei es ihm kein Anliegen, diesem Antrag zuzustimmen.

Der Modarator wiederholt Herrn Goos Worte, dass bei ihm dieser Antrag offene Türen einrenne. Er fragt: Was könne Politik tun, um die Rahmenbedingungen für die Mitarbeiter_innnen zu verbessern? – Antworten darauf könne man auf der Bürgerschaftsebene weitertragen. Er möchte Herrn Goos dazu ermuntern, dies frei auszusprechen. Wo sage er : „Das würde ich mir für meine Mitarbeiter_innen wünschen?“

Herr Goos antwortet, im Grunde sei ja alles geregelt. In den letzten zwei Jahren würden die Mitarbeiter_innen permanent geschult, insofern sei eigentlich alles in Ordnung.

Herr Schneider merkt an, im Hinblick auf die Mitarbeiter_innen gehe es ja nicht um den jeweiligen Menschen, der vor ihm sitze, sondern um das System, das diese Verhältnisse schaffe. Frau Hannemann, die heute hier sei, könne gerne aus ihrem Arbeitsalltag erzählen, wie es in Wirklichkeit im Jobcenter zugehe. Es gebe zum Beispiel wohnungslose Kund_innen, die betreut worden seien, diesen habe man EGV vorgelegt. Diese Leute sitzen auf der Strasse und haben damit wirklich ein Problem! - Wenn man EGV Menschen vorlege, die nicht in der Lage seien, irgendetwas zu unterzeichnen, müsse man sich fragen, welchen Zweck dies verfolge. Deshalb gebe es diesen Antrag! Schliesslich solle dieser ja auch die Mitarbeiter_innen schützen. Denn diesen werfe man ja anschliessend vor, sie würden weder informieren noch beraten! In der momentanen Situation könnten die Mitarbeiter_innen die Kund_innen nicht schützen! Er finde es schade, dass dies hier abgestritten werde, Frau Hannemann könne gerne aus der Realität erzählen. Er wiederhole nun noch einmal: es gehe hier auch um die Mitarbeiter_innen! Es reiche nicht, allein Informationsbroschüren auszulegen!! So, wie Herr Goos das ausdrücke, finde das definitiv regelmäßig nicht statt.

Es wird die Frage gestellt, Herr Goos habe gesagt, dass die EGV auch abgelehnt werden können: ob dies eine Tatsache sei. Herr Goos bejaht die Frage. Starker Widerspruch aus dem Auditorium wird laut.

Ein Teilnehmer der Sitzung fragt Herrn Goos, ob er und seine Mitarbeiter_innen grundsätzlich auch zu ihren eigenen Kund_innen würden. - Das bundesweite Problem, dass es in der Arbeitsagentur Mobbing gebe, sei ja bekannt. Mitarbeiter_innen könnten ihre Aufgaben nicht ausreichend erfüllen, weil sie nicht langfristig angestellt seien. Er fragt, wie viele Personen aus dieser Runde eigentlich betroffen seien; wer bereits Leistungen des Jobcenters in Anspruch genommen habe.

Herr Meyer bemerkt, dass er dem Antrag im Prinzip zustimme, ihm jedoch die Schreibtweise des Antrags nicht gefalle. Er selbst sei bereits Kunde der Arbeitsagentur gewesen und habe dort keine Probleme gehabt. Dies habe wohl an seiner eigenen Person gelegen. Er könne sich vorstellen, dass zahlreiche Personen keinen Überblick über das Ganze hätten. Er habe viele Leute kennengelernt, die längere Zeit arbeitslos gewesen seien und mit der Situation nicht klargekommen seien. Es gebe viele, die sich nicht gut beraten gefühlt haben.

Eine Teilnehmerin der Sitzung sagt, jeder Mensch habe ja Anspruch auf Beratung. Es gehe nicht um Einzelfälle, es gehe um das ganze System. Der Antrag sei nicht eindeutig und klar formuliert. Was sei damit gewollt? Wo solle die Reise hingehen?
Ein Herr aus dem Auditorium meldet sich. Der Moderator sagt, es gehe hier eben um Diskrepanzen und weist darauf hin, dass noch zahlreiche weitere Tagesordnungspunkte auf der Liste stehen. Nach einigem Zögern beschliesst er, dass es zwei Minuten Zeit geben soll, um Leute aus dem Auditorium anzuhören.

Der Herr aus dem Auditorium sagt, er wolle hier kein ausführliches Statement abgeben. Er wolle nur sagen, dass Herr Goos habe von 3,5% gesprochen. Zu ihm als Betroffener sei noch nie gesagt worden, dass eine EGV freiwillig sei, sondern es sei ausnahmslos gesagt worden: „Unterzeichnen Sie mal.“

Frau Hannemann sagt, es gehe nicht darum, Herrn Goos anzufechten, sondern diese Sache sei ein Politikum. Es gehe ihr nie um die Kritik von Einzelfällen. Nachweislich werden EGV per Post geschickt, um eine Quote zu erfüllen. Sie könne jede/n Mitarbeiter_in nennen, der/die EGV per Post an Leistungsempfänger_innen geschickt haben. Auch dass zuwenig Personal da sei, sei ein Problem. Ausserdem  seien es durchaus 300 zu betreuende Kund_innen, sie selbst habe sogar bereits 452 gehabt. Hier müsse in der Politik etwas getan werden, es dürfe nicht, wie geplant, Personalabbau stattfinden - und man müsse als Mitarbeiter_in wirklich Zeit für die Leute haben, die man im Moment ebenl nicht habe.

Herr Schneider bittet um namentliche Abstimmung über den Antrag. Der Moderator entgegnet, die Geschäftsordnung sehe namentliche Abstimmung nicht vor; das müsse beantragt werden. Herr Schneider sagt, dann beantrage er diese jetzt. Der Moderator verneint seinen Vorschlag: jetzt werde so abgestimmt. Zwei Teilnehmerinnen der Runde bitten um zwei Minuten Beratungsbedarf, das wird genehmigt. Der Moderator merkt an, Herr Goos könne gehen und wünscht ihm einen schönen Abend.

Die Abstimmung findet statt. Der Moderator fragt, ob jemand etwas dazu zu sagen habe. Ein Vertreter der CDU sagt, er wolle die Intension weiter verfolgen, aber er lehne den Antrag ab. Herr Schneider möchte etwas sagen, er wird unterbrochen. Ein weiterer Teilnehmer sagt, die Richtung stimme, doch sie lehnten den Antrag ab und denken über eine Alternative nach. Herr Schneider wirft ein, dass man sich über die Formulierung des Textes gerne unterhalten könne, es sei schön, wenn man über die Inhalte im Gespräch bleibe. Herr Meyer sagt, er stimme dem Antrag nicht zu, doch wolle weiter an der Sache dranbleiben. Frau Ak stellt die Frage, für wen der Antrag wichtig sei. Der Moderator entgegnet, man sei nun mit der Sache fertig. Frau Ak erwidert, sie verstehe dies wirklich nicht, die Frage bleibt unbeantwortet.

Alle anderen stimmen dagegen.
Der Moderator teilt den Besucher_innen im Auditorium mit, dass das Anliegen des Antrags vielleicht von den Fraktionen aufgenommen werde, die Bezirksversammlung habe das gleiche Ansinnen wie im Antrag formuliert. Sie könnten nun selbstverständlich gehen, dürften auch bleiben, er dankt Herrn Goos."

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