Protestkundgebung gegen den AfD-Landesparteitag in Hamburg, am Sa., 04.10.2014, 10.00 bis 12.00 Uhr, Handwerkskammer Hamburg, Holstenwall 12, 20355 Hamburg
Am 3. und 4. Oktober 2014 will die „Alternative für Deutschland“ (AfD) in Hamburg auf ihrem Landespartei-tag das Wahlprogramm für die Bürgerschaftswahlen im kommenden Februar beschließen. Die AfD insze-niert sich als Sprachrohr für das rechts-konservative Stammtischgemurmel eines durch die Krise verunsi-cherten Mittelstandes. Damit nimmt die AfD eine Scharnierfunktion zwischen der extremen Rechten und den rechten Positionen aus allen Schichten der Gesellschaft ein. Die Mitgliedschaft bekannter Rechtsradi-kaler aus den Pro-Bewegungen, der NPD, der Freiheit oder den Republikanern scheut sie dabei nicht. Speziell in Hamburg hat die AfD großen Zulauf von ehemaligen Mitgliedern der rechtspopulistischen Schillpartei. Der ehemalige Schill-Innensenator Bernd Nockemann beispielsweise agiert nun als Vize-Landeschef der AfD. Aber auch Björn J. Neumann, der 2011 für die NPD kandidierte, ist eine der extrem rechten Personen des Hamburger Landesverbandes.
In dem Entwurf ihres Wahlprogramms fordert sie, über die Aufnahme von Menschen in Deutschland an Hand ihrer wirtschaftlichen Verwertbarkeit zu entscheiden. Mit Schlagwörtern wie „Sozialtourismus“ und „Armutsmigration“ wird pauschal gegen Einwanderer*innen gehetzt, zumeist sind Sinti und Roma davon betroffen. In ihrem Wahlprogramm für die Bürgerschaftswahl wird sogar die Aufhebung der Visafreiheit für Serbien und Mazedonien gefordert.
Auch in Bezug auf Flüchtlinge tut die AfD ihre elitären und wohlstandsrassistischen Argumente kund. Asyl-bewerber*innen sollen, wenn es nach der AfD geht, das Asylverfahren bereits in Nordafrika durchlaufen, um möglichst gar nicht erst nach Deutschland zu kommen. Anstatt Menschen, die neu nach Hamburg kommen willkommen zu heißen, positioniert sich AfD-Mitglied Markus Wegener gegen eine Flüchtlingsun-terkunft im noblen Harvestehude. Wenn Wegener behauptet, die Geflüchteten könnten sich in Mitten der Reichen nicht wohlfühlen, ist das ein gutes Beispiel für den Wohlstandsrassismus, den die AfD in ein scheinbar humanitäres Gewand verpackt.
Immer wieder ertönen die schon seit Schill bekannten Forderungen nach „Law&Order“. Es wird nicht nur für eine sogenannte Verbindungsdatenspeicherung plädiert, durch die nachvollzogen werden kann, „wer wann mit wem telefoniert oder Emails geschrieben hat“. „Die AfD fordert die Aufnahme der Ethnie bzw. des Migrationshintergrunds in der polizeilichen Kriminalstatistik“ und offenbart hiermit ihren unverhohlenen Rassismus. Die inhaltliche Nähe zu den Thesen des Rechtspopulisten und SPD-Mitglied Thilo Sarrazin ist dabei kein Zufall. 2012 lobte der AfD-Europakandidat Olaf Henkel, ehemaliger Vorsitzender des Arbeitge-berverbandes, diesen als einen „deutschen Widerstandskämpfer im besten Sinne des Wortes“.
In Mecklenburg-Vorpommern stimmte die AfD auf Kreistagsebene Anträgen der NPD zu und will es trotz Rüge auch wieder tun, in Hamburg bekennt sich die AfD so: „Wir denken und handeln wirtschaftsliberal und wertkonservativ, vertreten die bürgerliche Kultur, Tradition und Tugend sowie das Freiheitsstreben auf Grundlage unserer abendländischen Geschichte.“ Tatsächlich ist sie ein Haufen reaktionärer, nationalkon-servativer, marktradikaler Stimmungsmacher, die Ungleichheit und Ausgrenzung salonfähig machen wollen.
Die AfD muss als ernsthafte rechtspopulistische Gefahr wahrgenommen und bekämpft werden. Sie greift mit ihren rassistischen, sozialchauvinistischen, nationalistischen, sexistischen und grundlegend anti-emanzipatorischen Positionen in den politischen Diskurs ein und versucht damit die politische Landschaft nach rechts zu verschieben. Die AfD hofft im Februar bei den Bürgerschaftswahlen in Hamburg einen ers-ten Triumph in Westdeutschland einzufahren.
Lasst uns ihnen einen Strich durch ihre Rechnung machen! Tragt mit dazu bei, dass rechte Parteien in Deutschland sich nicht etablieren können! Betei-ligt euch an Aktionen, informiert euch und andere!
Demaskiert rechtspopulistische Parolen als das was sie sind!
Dieses Blog durchsuchen
Dienstag, 30. September 2014
Montag, 29. September 2014
Sonntag, 28. September 2014
Polizei bestätigt Übergriffe: Asylbewerber in Burbach misshandelt
Zwei Asylbewerber sind von Wachmännern in der Notaufnahmestelle Burbach misshandelt worden. Das hat der Staatsanwalt in Siegen am Sonntag (28.09.2014) bestätigt. Auch in Essen soll es nach WESTPOL-Informationen zu Übergriffen gekommen sein - wieder von der gleichen Wachfirma.
http://www1.wdr.de/themen/politik/fluechtlinge388.html
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Scholz, sehr geehrte Herren Senatoren Tschentscher und Horch, sehr geehrter Herr Weinberg, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete der Bürgerschaft, der Bezirksversammlung Altona und der Kommission für Bodenordnung,
die
Bürgerinnen, Bürger und Gewerbetreibenden Ottensens haben keinerlei
Verständnis für die derzeit laufenden parteipolitisch geprägten
Grabenkämpfe und Verfahrens-Tricksereien im Zuge der Entscheidungen über
Grundstücksvergabe und Baugenehmigung des geplanten Bürokomplexes
Zeise-2 auf dem Zeisehallen-Parkplatz in Ottensen.
Der Verkauf des letzten großen Baugrundstücks im Zentrum von Ottensen darf nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Hinterzimmer stattfinden - ohne Berücksichtigung der Interessen eines ganzen Stadtteil mit 30.000 Bewohnern und ohne längere Beratung in der Bürgerschaft und im Bezirk Altona. Das ist schlichtweg undemokratisch und das Gegenteil von Bürgerbeteiligung.
Eine große Mehrheit der Ottenser will hier keinen Bürokomplex in der geplanten Größenordnung, weil er das fragile Gleichgewicht zwischen Wohnen, Kultur und kleinteiligem Gewerbe in diesem zentralen Teil des Viertels endgültig sprengt und die Mietpreisentwicklung noch weiter antreibt. Was für viele von Ihnen nach einer guten Lösung nach so vielen Jahren „Stillstand“ auf dem Parkplatz aussieht, ist aber in Wirklichkeit eine Mogelpackung: Hier werden keine neuen Arbeitsplätze geschaffen, und zudem verlieren Sie als Befürworter das (letzte?) Vertrauen, was man Ihnen noch zuschreibt.
Erst Wohnbebauung aufwendig zu beschließen und dann plötzlich vor den Wahlen unbemerkt auf Bürobebauung umzuschwenken, weil ein Investor plötzlich für einen lukrativen Mieter das Portemonnaie aufmacht und sich noch mehr Profit verspricht, ist ohne Zweifel ein sehr fragwürdiges und wenig souveränes Vorgehen. Dass ein städtisches Grundstück an einen Investor verkauft werden soll, der sich schon nebenan bei der Wahrung und Weiterentwicklung des Industrie-Denkmals Zeise-Hallen „nicht mit Ruhm bekleckert“ hat, macht es noch schlimmer.
"Selbstverständlich ist das Projekt wirtschaftlich interessanter als dort geförderten Wohungsbau zu machen." Frank Bohlander, Geschäftsführer von Quantum am 25.09.2014 im NDR-„Hamburg Journal“-Interview
Bei Bürgerinnen, Bürgern und Gewerbetreibenden erzeugt großes Unverständnis und Wut, dass die SPD trotz des Wissens um die große Ablehnung dieses Projekt dennoch immer noch ohne Kontaktaufnahme mit den Bewohnern vor Ort im Schnellverfahren durchziehen will. Dass die CDU dies, wie gestern in der Bürgerschaftssitzung zu erleben war, sogar mitträgt, ist genauso unverständlich. Nach dem Willen beider Parteien kann also der Verkauf bei der nächsten Sitzung der Kommission für Bodenordnung am 2. Oktober unter Dach und Fach gebracht werden - es sei denn: Sie setzen sich bei Ihren Parteikolleginnen und -Kollegen dafür ein, dass die Mitglieder der Kommission anders entscheiden.
Die reine Bürobebauung ist nicht alternativlos: Schreiben Sie die Fläche nach Ablauf der Anhandgabe neu aus, unter Einbeziehung der Gewerbetreibenden und Bewohner des Stadtteils. Setzen Sie nicht einfach 850 Menschen in ein gewachsenes Quartier. Entstehen könnte ein Mix aus Wohnen und Arbeiten, der zum Viertel passt und wirklich integrativ ist. Diskutieren Sie auch die Alternative, dass die SAGA auf dem Zeiseparkplatz bezahlbare Wohnungen baut, da sie SAGA als städtisches Unternehmen hier entsprechend ihres Gründungszweckes stabilisierend auf die Mieten in Ottensen einwirken könnte.
Wenn Sie die Möglichkeit der Einflussnahme nicht wahrnehmen, machen Sie sich mitschuldig an einem Fehler, der schwer rückgängig zu machen ist und massiven Einfluss auf die Menschen vor Ort und ihr Lebensgefühl hat.
Sehr geehrte Damen und Herren, es liegt nun in Ihrer Verantwortung, die Bürgerinnen und Bürger mit einzubeziehen, den Frieden im Stadtteil wieder herzustellen und eine drohende Eskalation zu vermeiden. Nutzen Sie die Möglichkeiten für die notwendige parlamentarische und öffentliche Debatte, unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger.
Wer Ottensen ignoriert - den wird Hamburg nicht wieder wählen.
Vielen Dank,
mit freundlichen Grüßen
Der Verkauf des letzten großen Baugrundstücks im Zentrum von Ottensen darf nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Hinterzimmer stattfinden - ohne Berücksichtigung der Interessen eines ganzen Stadtteil mit 30.000 Bewohnern und ohne längere Beratung in der Bürgerschaft und im Bezirk Altona. Das ist schlichtweg undemokratisch und das Gegenteil von Bürgerbeteiligung.
Eine große Mehrheit der Ottenser will hier keinen Bürokomplex in der geplanten Größenordnung, weil er das fragile Gleichgewicht zwischen Wohnen, Kultur und kleinteiligem Gewerbe in diesem zentralen Teil des Viertels endgültig sprengt und die Mietpreisentwicklung noch weiter antreibt. Was für viele von Ihnen nach einer guten Lösung nach so vielen Jahren „Stillstand“ auf dem Parkplatz aussieht, ist aber in Wirklichkeit eine Mogelpackung: Hier werden keine neuen Arbeitsplätze geschaffen, und zudem verlieren Sie als Befürworter das (letzte?) Vertrauen, was man Ihnen noch zuschreibt.
Erst Wohnbebauung aufwendig zu beschließen und dann plötzlich vor den Wahlen unbemerkt auf Bürobebauung umzuschwenken, weil ein Investor plötzlich für einen lukrativen Mieter das Portemonnaie aufmacht und sich noch mehr Profit verspricht, ist ohne Zweifel ein sehr fragwürdiges und wenig souveränes Vorgehen. Dass ein städtisches Grundstück an einen Investor verkauft werden soll, der sich schon nebenan bei der Wahrung und Weiterentwicklung des Industrie-Denkmals Zeise-Hallen „nicht mit Ruhm bekleckert“ hat, macht es noch schlimmer.
"Selbstverständlich ist das Projekt wirtschaftlich interessanter als dort geförderten Wohungsbau zu machen." Frank Bohlander, Geschäftsführer von Quantum am 25.09.2014 im NDR-„Hamburg Journal“-Interview
Bei Bürgerinnen, Bürgern und Gewerbetreibenden erzeugt großes Unverständnis und Wut, dass die SPD trotz des Wissens um die große Ablehnung dieses Projekt dennoch immer noch ohne Kontaktaufnahme mit den Bewohnern vor Ort im Schnellverfahren durchziehen will. Dass die CDU dies, wie gestern in der Bürgerschaftssitzung zu erleben war, sogar mitträgt, ist genauso unverständlich. Nach dem Willen beider Parteien kann also der Verkauf bei der nächsten Sitzung der Kommission für Bodenordnung am 2. Oktober unter Dach und Fach gebracht werden - es sei denn: Sie setzen sich bei Ihren Parteikolleginnen und -Kollegen dafür ein, dass die Mitglieder der Kommission anders entscheiden.
Die reine Bürobebauung ist nicht alternativlos: Schreiben Sie die Fläche nach Ablauf der Anhandgabe neu aus, unter Einbeziehung der Gewerbetreibenden und Bewohner des Stadtteils. Setzen Sie nicht einfach 850 Menschen in ein gewachsenes Quartier. Entstehen könnte ein Mix aus Wohnen und Arbeiten, der zum Viertel passt und wirklich integrativ ist. Diskutieren Sie auch die Alternative, dass die SAGA auf dem Zeiseparkplatz bezahlbare Wohnungen baut, da sie SAGA als städtisches Unternehmen hier entsprechend ihres Gründungszweckes stabilisierend auf die Mieten in Ottensen einwirken könnte.
Wenn Sie die Möglichkeit der Einflussnahme nicht wahrnehmen, machen Sie sich mitschuldig an einem Fehler, der schwer rückgängig zu machen ist und massiven Einfluss auf die Menschen vor Ort und ihr Lebensgefühl hat.
Sehr geehrte Damen und Herren, es liegt nun in Ihrer Verantwortung, die Bürgerinnen und Bürger mit einzubeziehen, den Frieden im Stadtteil wieder herzustellen und eine drohende Eskalation zu vermeiden. Nutzen Sie die Möglichkeiten für die notwendige parlamentarische und öffentliche Debatte, unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger.
Wer Ottensen ignoriert - den wird Hamburg nicht wieder wählen.
Vielen Dank,
mit freundlichen Grüßen
Donnerstag, 25. September 2014
Zeise-Parkplatz: LINKE fordert Wohnungen statt Büros
Über
die zukünftige Nutzung des städtischen Grundstücks neben dem Zeise-Kino
(Zeise-Parkplatz) ist zwischen den BürgerInnen in Ottensen und der
Politik Streit entbrannt. Mit
einem Bürgerschaftsantrag (Drs. 20/12983) will die Fraktion DIE LINKE
der Verkauf der Flächen für eine Büronutzung verhindern.
„Die Täuschung der Öffentlichkeit durch den Investor darf nicht belohnt werden“, erklärt
Heike Sudmann, stadtentwicklungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft.
„Ottensen braucht günstigen
Wohnraum und keine neuen teuren Bürogewerbeflächen. Die städtischen
Flächen des Zeise-Parkplatzes können sehr gut von der SAGA mit Wohnungen
und Kleingewerbe bebaut werden. Der geplante Verkauf an den Investor
ist umgehend zu
stoppen. Rechtlich ist das ohne weiteres möglich.“
Aufgrund
der Entwicklung in Ottensen hat sich die Politik 2013 für Wohnungsbau
statt Bürobauten auf dieser Fläche entschieden. Ein Investor, der eine
Mischung aus geförderten
und freifinanzierten Wohnungen versprach, erhielt prompt den Zuschlag
für einen möglichen Erwerb dieses Grundstücks. Von Mai 2013 bis April
2014 hat dieser Investor die BürgerInnen und die Politik in dem Glauben
gelassen, dass er weiter Wohnungen bauen will.
Plötzlich jedoch entdeckt der Investor die lukrative Büronutzung durch
den Werbegiganten WPP. Obwohl nicht ein Arbeitsplatz neu geschaffen
wird, schwenkt die SPD um. Frei nach dem Motto „Was schert mich mein
Geschwätz von gestern“ will die SPD nun das städtische
Grundstück für Bürobauten verscherbeln. Doch Büroräume gibt es in
Altona genug: Zwei große Bürogebäude entstehen gerade in Ottensen an der
Barnerstraße / Gaußstraße sowie in den Kühne-Höfen / Tasköprüstraße. An
der Trabrennbahn in Bahrenfeld gibt es seit Jahren
enorme Leerstände und auch in der HafenCity, wo ein Teil der
WPP-Unternehmen residiert.
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/12983
20. Wahlperiode 10.09.14
Antrag
der Abgeordneten Heike Sudmann, Norbert Hackbusch, Kersten Artus, Tim Golke, Dora Heyenn, Cansu Özdemir, Christiane Schneider, Mehmet Yildiz (DIE LINKE)
Betr.: Zeise-Parkplatz – städtisches Grundstück nicht für Büronutzung verkaufen!
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/12983
20. Wahlperiode 10.09.14
Antrag
der Abgeordneten Heike Sudmann, Norbert Hackbusch, Kersten Artus, Tim Golke, Dora Heyenn, Cansu Özdemir, Christiane Schneider, Mehmet Yildiz (DIE LINKE)
Betr.: Zeise-Parkplatz – städtisches Grundstück nicht für Büronutzung verkaufen!
Der Zeise-Parkplatz in Ottensen soll bebaut werden. Seit 1997 gibt es einen Bebau-ungsplan für dieses Areal. Anfang 2014 wurde im Planungsausschuss der Bezirksver-sammlung Altona laut der digitalen Zeitung „altona.info“ (http://www.altona.info/) fol-gende Planung der Projektentwickler-Firmen Procom und Quantum vorgestellt: 86 Wohnungen (41 geförderte und 45 frei finanzierte Wohnungen) mit insgesamt 7.871 m2 Bruttogeschoßfläche sowie Gewerbe (für Läden, zum Beispiel ein Biomarkt) mit 2.680 m2 Bruttogeschossfläche seien vorgesehen. Der Bauantrag wurde für März 2014 angekündigt
Das zu bebauende Grundstück gehört der Stadt. Procom und Quantum haben auf-grund ihrer Planungen für Wohnungen grünes Licht für einen späteren Kauf der Flä-chen von der Stadt bekommen. Diese sogenannte Anhandgabe der städtischen Flä-chen an die Projektentwickler hat die Kommission für Bodenordnung bereits am 21.05.2013 entschieden.
War Anfang 2014 noch von Wohnungsbau und baldigem Bauantrag die Rede, platzte Ende Juli eine regelrechte Bombe: Die gesamte Fläche soll nunmehr zu einem Büro-komplex für einen Giganten der Werbebranche werden, der hier seine bisher verstreu-ten Standorte zusammenlegen will – ohne neue Arbeitsplätze zu schaffen. Der in Hamburg dringend benötigte Wohnungsbau soll komplett entfallen. Diese sowohl stadtplanerische als auch soziale Fehlentwicklung ist zu stoppen.
Die abschließende Entscheidung zu dem Verkauf an die Projektentwickler steht laut Antwort des Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 20/12858 vom 05.09.2014) noch im September 2014 an. Sollte der Verkauf trotz der geänderten Planung erfolgen, wäre dies ein fatales Signal an Investoren/-innen: Wer attraktive städtische Grundstücke von der Stadt haben will, bietet im ersten Schritt geförderten Wohnungsbau an, um eine Anhandgabe – und damit das Ausschalten unliebsamer Konkurrenz – zu erhalten. Bevor es zum endgültigen Verkauf der städtischen Flächen kommt, werden die Planungen flugs in lukrativere Vorhaben umgewandelt – und dann auch noch von der Stadt belohnt.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. von der Veräußerung des sogenannten Zeise-Parkplatzes für eine Büronutzung abzusehen,
2. den Verkauf des Grundstücks der Bürgerschaft zur Entscheidung vorzulegen
Schluss mit der Lagerunterbringung von Flüchtlingen - in Hamburg und bundesweit!
Fahrraddemo vom Bahnhof Altona zur Massenunterkunft
Schnackenburgsallee
Samstag, 27. September 2014, ab 12:30Uhr Uhr, Bahnhof Altona, Ausgang Ottenser Hauptstr.
danach gemeinsam weiter zum
Fest vor der zentralen Erstaufnahme, Alte Post Harburg
Samstag, 27. September 2014, ab 15:00 Uhr, Nähe S-Bahnhof Harburg
Gleiche Rechte für alle Menschen, überall ! Wohnungen für Alle!
Rückseite:
Seit Jahren engagieren sich Menschen in Hamburg und bundesweit gegen die Zwangsunterbringung von Flüchtlingen und MigrantInnen in Massenlagern. Diese dient einzig zur Ausgrenzung, Demütigung und Abschreckung von Flüchtlingen und dazu, diesen Menschen das Gefühl zu geben, unerwünscht zu sein.
Das Lagerleben nimmt Flüchtlingen jedes Recht auf Selbstbestimmung. Zudem dienen Lager der ungestörten Durchführung von Abschiebungen abseits der Öffentlichkeit. Das alles geschieht seit Jahren in Hamburg unter maßgeblicher Beteiligung der SPD, die diese Massenlager vor mehr als 30 Jahren eingeführt hat und seitdem konsequent gegen alle Bedenken und Widerstände beibehält. Das entbehrt jeglicher sozialen und politischen Verantwortung und zeigt das wahre Gesicht der verantwortlichen PolitikerInnen und beteiligten BehördenmitarbeiterInnen.
Das muss sofort aufhören.
Wir solidarisieren uns mit den betroffenen Flüchtlingen und wollen uns gemeinsam
mit ihnen für Menschenwürde und Menschenrechte einsetzen.
Gleiche Rechte für alle Menschen überall ! Wohnungen für Alle!
v.i.s.d.p.: Flüchtlingsrat Hamburg, www.fluechtlingsrat-hamburg.de
Unterstützt durch: Anti-Lager-AG, Antira-Horst-AG, Refugees Welcome Bündnis Harburg
Samstag, 27. September 2014, ab 12:30Uhr Uhr, Bahnhof Altona, Ausgang Ottenser Hauptstr.
danach gemeinsam weiter zum
Fest vor der zentralen Erstaufnahme, Alte Post Harburg
Samstag, 27. September 2014, ab 15:00 Uhr, Nähe S-Bahnhof Harburg
Gleiche Rechte für alle Menschen, überall ! Wohnungen für Alle!
Rückseite:
Seit Jahren engagieren sich Menschen in Hamburg und bundesweit gegen die Zwangsunterbringung von Flüchtlingen und MigrantInnen in Massenlagern. Diese dient einzig zur Ausgrenzung, Demütigung und Abschreckung von Flüchtlingen und dazu, diesen Menschen das Gefühl zu geben, unerwünscht zu sein.
Das Lagerleben nimmt Flüchtlingen jedes Recht auf Selbstbestimmung. Zudem dienen Lager der ungestörten Durchführung von Abschiebungen abseits der Öffentlichkeit. Das alles geschieht seit Jahren in Hamburg unter maßgeblicher Beteiligung der SPD, die diese Massenlager vor mehr als 30 Jahren eingeführt hat und seitdem konsequent gegen alle Bedenken und Widerstände beibehält. Das entbehrt jeglicher sozialen und politischen Verantwortung und zeigt das wahre Gesicht der verantwortlichen PolitikerInnen und beteiligten BehördenmitarbeiterInnen.
Das muss sofort aufhören.
Wir solidarisieren uns mit den betroffenen Flüchtlingen und wollen uns gemeinsam
mit ihnen für Menschenwürde und Menschenrechte einsetzen.
Gleiche Rechte für alle Menschen überall ! Wohnungen für Alle!
v.i.s.d.p.: Flüchtlingsrat Hamburg, www.fluechtlingsrat-hamburg.de
Unterstützt durch: Anti-Lager-AG, Antira-Horst-AG, Refugees Welcome Bündnis Harburg
Liebe LeserIn, hier kannst Du lesen wie die SPD, zum Schaden der BürgerInnen und NachbarInnen trickst und täuscht und dem Kapital die Taschen füllt. Zum Schutz des Schreibers habe ich den Namen entfernt. Die Namen der Antragsteller in der Bürgerschaft habe ich, da öffentlich, nicht entfernt. Beste und herzliche Grüße Horst
Sehr
geehrte Fraktionsmitglieder der verschiedenen in der Bürgerschaft und in
der Bezirksversammlung Altona vertretenen Parteien,
die zukünftige Nutzung des Zeise-Geländes ist ein Thema, das viele Bürgerinnen und Bürger bewegt. Ich selbst arbeite bei WPP, dem Unternehmen, das in dem geplanten Büroneubau angesiedelt werden soll. Dennoch meine ich, dass eine Entscheidung für einen Büroneubau für Ottensen nicht passend wäre. Ich möchte Sie darum bitten, sich für eine bürgernahe und auch wirtschaftlichen Belangen gerecht werdene Lösung einzusetzen. Es besteht ja keinesfalls ein Zwang, dass WPP unbedingt in Ottensen angesiedelt werden muss.
Zur weiteren Erläuterung meines Anliegens bitte ich Sie, mein unten angehängtes Schreiben an die SPD zu beachten. Ich würde mich über Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Engagement in dieser Angelegenheit sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
----- Original Nachricht ----
An: info@spd-fraktion.hamburg.de, info@spdfraktionaltona.de
Datum: 25.09.2014 02:18
Betreff: Büroneubau für die WPP auf dem Zeise-Gelände?
Sehr geehrte Abgeordnete der SPD,
ich beobachte schon länger die Diskussionen um die zukünftige Nutzung des Zeise-Geländes in Ottensen. Ich wende mich an Sie, weil ich Mitarbeiter des Unternehmens WPP bin und als Bürger dieser Stadt Ihrer Argumentation für den Bau eines Bürokomplexes kaum folgen kann.
Ich bin 51 Jahre alt und arbeite seit 14 Jahren bei der WPP, früher bei Research International, jetzt bei TNS Infratest (beides Marktforschungsinstitute). Unser Institut ist seit 2008 in der Borselstraße in Ottensen ansässig, quasi in Sichtweite zum Zeise-Parkplatz. Wir sind circa 100 Mitarbeiter.
Ich kenne Ottensen sehr gut. Es ist ein wunderbarer Stadtteil. Ich selbst habe von 2001 bis 2009 in Ottensen gewohnt und ich arbeite immer noch hier. Meine Erfahrung mit diesem Stadtteil sagt mir, eine Büroansiedlung in dieser Größe passt einfach nicht hierher. Ich bin fest davon überzeugt, dass man nur zu anderen Schlüssen kommen kann, wenn man den Stadtteil nicht wirklich kennt. Sie sollten lieber ganz genau nachfragen, was die Bürgerinnen und Bürger für ihren Stadtteil wünschen.
Aber auch wenn Sie die Bürgerinnen und Bürger nicht fragen oder hören möchten, so sollten Sie zumindest doch Ihre eigene Argumentation für eine Ansiedlung von WPP genauestens prüfen.
In Ihren Ausführungen zur Drucksache 20/12983, die ich unten als Anhang beifüge, heißt es beispielsweise, dass der Procom das Grundstück im Jahr 2012 anhand gegeben wurde. Weiter heißt es: „Parallel zu diesem Prozess gab es Planungen des Unternehmens WPP, unter anderem ihre in Hamburg an unterschiedlichen Standorten befindlichen Firmen zusammenzuführen und damit langfristig den Standort Hamburg nicht nur zu sichern sondern auch auszubauen.“
Ich meine, dass es irreführend ist, von einem „parallelen Prozess“ zu sprechen, wenn die WPP die Entscheidung zur Zusammenführung weder 2012, noch 2013, sondern erst kürzlich getroffen hat. Und es ist ebenso irreführend, davon zu sprechen, dass der Standort Hamburg „gesichert“ oder sogar „ausgebaut“ werden soll. Mir als WPP-Mitarbeiter wäre neu, wenn der Standort Hamburg jemals für eines der WPP-Unternehmen in Frage gestellt worden ist. Ich kann ebenso wenig nachvollziehen, wie Sie zu der Annahme gelangen, das Unternehmen plane, den Standort Hamburg „auszubauen“. Man sollte vielleicht nicht jede Geschichte glauben, die die Consultants der Procom aus dem Ärmel zaubern. Mir als WPP-Mitarbeiter sind keine entsprechenden Pläne bekannt.
Sie schreiben weiterhin, dass WPP an der Gewerbefläche Zeise 2 sein „fundiertes Interesse“ geäußert habe. Es mag sein, dass die Procom ein günstiges Angebot gemacht hat. Mehr steckt jedoch nicht dahinter. Die WPP besteht ja keinesfalls grundsätzlich auf den Standort Ottensen.
Und dass hier „800 Arbeitsplätze angesiedelt“ würden, ist eine fragwürdige Darstellung, weil sie suggeriert, dass hier neue Arbeitsplätze entstünden. Das ist aber nicht der Fall. 100 Arbeitsplätze sind schon in Ottensen, und auch die anderen 700 sind bereits in der Stadt, davon 450 zurzeit in der Hafencity. Für ganz Hamburg ergibt sich unter dem Strich kein einziger neuer Arbeitsplatz. Und da die WPP zudem überhaupt nicht vorhat, den Standort Hamburg aufzugeben, besteht auch überhaupt keine Gefahr, dass auch nur ein einziger Arbeitsplatz aus Hamburg verschwinden würde, falls die WPP sich nicht in Ottensen ansiedeln könnte.
Beachtenswert ist auch der folgende Satz in Ihrem Schreiben: „Die langfristige Bindung an den Standort untermauert auch die vertragliche Bindung des Unternehmens in Form eines 15-jährigen Mietvertrages.“ Mir erscheint das etwas kurzsichtig; denn es ist keinesfalls ausgeschlossen, dass WPP nach 15 Jahren auszieht. Und es ist keinesfalls sicher, ob sich ein Nachmieter in der Größenordnung finden würde. Einen Leerstand an Wohnungen würde es jedoch niemals geben.
Sehr geehrte Abgeordnete, ich bin der Meinung, unterstützen Sie die Ansiedlung von WPP, aber dies muss nicht unbedingt in Ottensen geschehen - insbesondere nicht gegen den erklärten Willen der dortigen Bürger und Bürgerinnen.
Mit freundlichen Grüßen,
ANHANG:
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/
20. Wahlperiode
Antrag der Abgeordneten Dirk Kienscherf, Gabi Dobusch, Jan Balcke, Martina Koeppen, Anne Krischok, Dr. Melanie Leonhard, Uwe Lohmann, Dr. Christel Oldenburg, Lars Pochnicht, Jan Quast, Karin Timmermann, Sylvia Wowretzko (SPD) und Fraktion
zur Drs. 20/12983
Betr.: Neue gewerbliche Nutzungen am Zeiseparkplatz - Ottenser Mischung aus Wohnen und Arbeiten erhalten!
Das Grundstück „Zeise-Parkplatz“ in Ottensen, Friedensallee/Behringstraße liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Ottensen 49 aus dem Jahr 1997, der für dieses Grundstück eine Kerngebietsnutzung (MK), VII g, mit einer Geschossfläche von 13.500 m² ausweist und damit an die vergangene Nutzung als Gewerbegrundstück anknüpft.
Der Stadtteil Ottensen war noch bis in die 60er Jahre ein bedeutender Industriestandort und Arbeiterquartier: Kranfabrik Menck&Hambrock, Schiffsschraubenfabrik Zeise, Klimageräte Haller&Meuer, Farbenfabrik Maleco und andere waren wichtige Arbeitgeber vor Ort. Die meisten dieser Unternehmen haben in den 60er und 70er Jahren den Standort verlassen. Viele dieser Standorte verloren ihre gewerbliche Nutzung dadurch ganz und wurden anschließend durch Wohnnutzungen bzw. kulturelle Nutzungen ersetzt. Insgesamt gingen in Altona dadurch in den letzten Jahren gut 37 Hektar Gewerbeflächen verloren. Es entstanden über die Jahre viele hundert Wohnungen, darunter auch viele Sozialwohnungen, am Holstenring, an der Behringstraße, an der Fischers Allee, der Großen Brunnenstraße, Erdmannstraße, Bergiusstraße, Am Born und der Friedensallee.
Ganz bewusst wurde das Grundstück Zeise 2 1997 für die Schaffung von Arbeitsplätzen vorgesehen. Auch vor dem Hintergrund erheblicher Baulasten und Nutzungsrechte des benachbarten Grundstückseigentümers für das Grundstück Zeise 2 – u.a. der Verpflichtung zur Schaffung von Parkplätzen für das benachbarte Zeise-Kino, dem Erhalt von Zuwegungen zum Nachbargrundstück Zeise 1 – fand sich über Jahre hinweg keine neue Nutzung entsprechend des Bebauungsplans. Projekte wie die Ansiedlung von Behörden oder potenziellen Nutzern wie Greenpeace scheiterten.
Vor diesem Hintergrund ergaben sich Überlegungen, die Fläche gegebenenfalls teilweise für eine Wohnnutzung bereitzustellen. Ein entsprechender Ideenträgerwettbewerb wurde gestartet. Aufgrund der oben beschriebenen Abhängigkeiten und Verbindungen zum Nachbargrundstück Zeise 1 wurde das Grundstück im Jahr 2012 der Firma Procom anhand gegeben, um dort eine Mischung aus rund 70 Wohnungen, davon zur Hälfte öffentlich geförderter Wohnungsbau, Einzelhandel und Büros zu realisieren. Für dieses Wettbewerbsergebnis hätte der Bezirk im Rahmen der Baugenehmigung erhebliche Befreiungen vom geltenden B-Plan genehmigen müssen, wofür es aber einen politischen Konsens gab.
Parallel zu diesem Prozess gab es Planungen des Unternehmens WPP, unter anderem ihre in Hamburg an unterschiedlichen Standorten befindlichen Firmen zusammenzuführen und damit langfristig den Standort Hamburg nicht nur zu sichern sondern auch auszubauen. Das Unternehmen hat dabei an der Gewerbefläche Zeise 2 sein fundiertes Interesse geäußert. Dort sollen zwölf zur WPP Gruppe gehörende Firmen mit über 800 Arbeitsplätzen angesiedelt werden. Die langfristige Bindung an den Standort untermauert auch die vertragliche Bindung des Unternehmens in Form eines 15-jährigen Mietvertrages. Der Kommission für Bodenordnung liegt nun eine entsprechende Beschlussvorlage vor, die Anhandgabe zu beenden und das Grundstück gemäß dem geltenden Planungsrecht für eine gewerbliche Nutzung zu veräußern.
Dabei ist abzuwägen, welche Bedeutung dieses Grundstück für den Wohnungsbau und den Gewerbestandort und damit die Arbeitsplätze unter anderem im Bezirk Altona hat. Dem Wohnungsbau kommt dabei aufgrund der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt eine besondere Bedeutung zu. Festzustellen ist, dass in den letzten Jahren der Bezirk Altona außerordentlich viele ehemalige Gewerbeflächen für den Wohnungsbau bereitgestellt hat. Dies zeigt: Altona beteiligt sich maßgeblich am Wohnungsbau in unserer Stadt. Dass neue Sozialwohnungen mittlerweile auch wieder in Altona und nicht nur am Stadtrand entstehen, zeigen nicht nur die Baugenehmigungen, sondern auch hunderte bereits fertig gestellte neue Sozialwohnungen, etwa neue Wohnungen von SAGA GWG am Suttner-Park. Jede zweite Wohnung, die aktuell in Altona auf städtischen Flächen geplant wird, wird eine Sozialwohnung sein. In Ottensen und den umliegenden Stadtteilen Altona-Nord und Othmarschen sind seit 2011 bereits über 400 Sozialwohnungen gefördert worden. Neue große Wohnungsbauvorhaben mit mehreren hundert Wohnungen werden aktuell auf dem Kolbenschmidt-Gelände entwickelt bzw. sind für die Euler-Hermes-Fläche angekündigt. In der benachbarten Mitte Altona werden in den nächsten Jahren mehrere tausend neue Wohnungen errichtet, allein für den ersten Bauabschnitt der Mitte Altona sind aktuell 500 neue Sozialwohnungen geplant.
Vor diesem Hintergrund ist es auch wohnungspolitisch vertretbar, wenn nun auf dem Zeiseparkplatz nun doch die ursprünglich geplante Nutzung als Gewerbestandort umgesetzt wird, um dadurch im Bezirk Altona und Ottensen wieder vermehrt Arbeitsplätze zu schaffen. Das kann durch die Umsetzung des jetzt gültigen Planungsrechtes auf dem Zeise 2-Gelände nunmehr geschehen. Dieses setzt einen Beschluss der dafür zuständigen Kommission für Bodenordnung voraus, deren Beratungsprozess noch nicht angeschlossen ist. Ein Bürgerschaftsbeschluss vor dem Abschluss der intensiven Beratungen der Kommission wäre nicht adäquat.
Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:
Die Hamburgische Bürgerschaft bekräftigt, dass das laufende Beratungsverfahren in der für den Verkauf städtischer Grundstücke zuständigen Kommission für Bodenordnung abgeschlossen werden soll.
die zukünftige Nutzung des Zeise-Geländes ist ein Thema, das viele Bürgerinnen und Bürger bewegt. Ich selbst arbeite bei WPP, dem Unternehmen, das in dem geplanten Büroneubau angesiedelt werden soll. Dennoch meine ich, dass eine Entscheidung für einen Büroneubau für Ottensen nicht passend wäre. Ich möchte Sie darum bitten, sich für eine bürgernahe und auch wirtschaftlichen Belangen gerecht werdene Lösung einzusetzen. Es besteht ja keinesfalls ein Zwang, dass WPP unbedingt in Ottensen angesiedelt werden muss.
Zur weiteren Erläuterung meines Anliegens bitte ich Sie, mein unten angehängtes Schreiben an die SPD zu beachten. Ich würde mich über Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Engagement in dieser Angelegenheit sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
----- Original Nachricht ----
An: info@spd-fraktion.hamburg.de, info@spdfraktionaltona.de
Datum: 25.09.2014 02:18
Betreff: Büroneubau für die WPP auf dem Zeise-Gelände?
Sehr geehrte Abgeordnete der SPD,
ich beobachte schon länger die Diskussionen um die zukünftige Nutzung des Zeise-Geländes in Ottensen. Ich wende mich an Sie, weil ich Mitarbeiter des Unternehmens WPP bin und als Bürger dieser Stadt Ihrer Argumentation für den Bau eines Bürokomplexes kaum folgen kann.
Ich bin 51 Jahre alt und arbeite seit 14 Jahren bei der WPP, früher bei Research International, jetzt bei TNS Infratest (beides Marktforschungsinstitute). Unser Institut ist seit 2008 in der Borselstraße in Ottensen ansässig, quasi in Sichtweite zum Zeise-Parkplatz. Wir sind circa 100 Mitarbeiter.
Ich kenne Ottensen sehr gut. Es ist ein wunderbarer Stadtteil. Ich selbst habe von 2001 bis 2009 in Ottensen gewohnt und ich arbeite immer noch hier. Meine Erfahrung mit diesem Stadtteil sagt mir, eine Büroansiedlung in dieser Größe passt einfach nicht hierher. Ich bin fest davon überzeugt, dass man nur zu anderen Schlüssen kommen kann, wenn man den Stadtteil nicht wirklich kennt. Sie sollten lieber ganz genau nachfragen, was die Bürgerinnen und Bürger für ihren Stadtteil wünschen.
Aber auch wenn Sie die Bürgerinnen und Bürger nicht fragen oder hören möchten, so sollten Sie zumindest doch Ihre eigene Argumentation für eine Ansiedlung von WPP genauestens prüfen.
In Ihren Ausführungen zur Drucksache 20/12983, die ich unten als Anhang beifüge, heißt es beispielsweise, dass der Procom das Grundstück im Jahr 2012 anhand gegeben wurde. Weiter heißt es: „Parallel zu diesem Prozess gab es Planungen des Unternehmens WPP, unter anderem ihre in Hamburg an unterschiedlichen Standorten befindlichen Firmen zusammenzuführen und damit langfristig den Standort Hamburg nicht nur zu sichern sondern auch auszubauen.“
Ich meine, dass es irreführend ist, von einem „parallelen Prozess“ zu sprechen, wenn die WPP die Entscheidung zur Zusammenführung weder 2012, noch 2013, sondern erst kürzlich getroffen hat. Und es ist ebenso irreführend, davon zu sprechen, dass der Standort Hamburg „gesichert“ oder sogar „ausgebaut“ werden soll. Mir als WPP-Mitarbeiter wäre neu, wenn der Standort Hamburg jemals für eines der WPP-Unternehmen in Frage gestellt worden ist. Ich kann ebenso wenig nachvollziehen, wie Sie zu der Annahme gelangen, das Unternehmen plane, den Standort Hamburg „auszubauen“. Man sollte vielleicht nicht jede Geschichte glauben, die die Consultants der Procom aus dem Ärmel zaubern. Mir als WPP-Mitarbeiter sind keine entsprechenden Pläne bekannt.
Sie schreiben weiterhin, dass WPP an der Gewerbefläche Zeise 2 sein „fundiertes Interesse“ geäußert habe. Es mag sein, dass die Procom ein günstiges Angebot gemacht hat. Mehr steckt jedoch nicht dahinter. Die WPP besteht ja keinesfalls grundsätzlich auf den Standort Ottensen.
Und dass hier „800 Arbeitsplätze angesiedelt“ würden, ist eine fragwürdige Darstellung, weil sie suggeriert, dass hier neue Arbeitsplätze entstünden. Das ist aber nicht der Fall. 100 Arbeitsplätze sind schon in Ottensen, und auch die anderen 700 sind bereits in der Stadt, davon 450 zurzeit in der Hafencity. Für ganz Hamburg ergibt sich unter dem Strich kein einziger neuer Arbeitsplatz. Und da die WPP zudem überhaupt nicht vorhat, den Standort Hamburg aufzugeben, besteht auch überhaupt keine Gefahr, dass auch nur ein einziger Arbeitsplatz aus Hamburg verschwinden würde, falls die WPP sich nicht in Ottensen ansiedeln könnte.
Beachtenswert ist auch der folgende Satz in Ihrem Schreiben: „Die langfristige Bindung an den Standort untermauert auch die vertragliche Bindung des Unternehmens in Form eines 15-jährigen Mietvertrages.“ Mir erscheint das etwas kurzsichtig; denn es ist keinesfalls ausgeschlossen, dass WPP nach 15 Jahren auszieht. Und es ist keinesfalls sicher, ob sich ein Nachmieter in der Größenordnung finden würde. Einen Leerstand an Wohnungen würde es jedoch niemals geben.
Sehr geehrte Abgeordnete, ich bin der Meinung, unterstützen Sie die Ansiedlung von WPP, aber dies muss nicht unbedingt in Ottensen geschehen - insbesondere nicht gegen den erklärten Willen der dortigen Bürger und Bürgerinnen.
Mit freundlichen Grüßen,
ANHANG:
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/
20. Wahlperiode
Antrag der Abgeordneten Dirk Kienscherf, Gabi Dobusch, Jan Balcke, Martina Koeppen, Anne Krischok, Dr. Melanie Leonhard, Uwe Lohmann, Dr. Christel Oldenburg, Lars Pochnicht, Jan Quast, Karin Timmermann, Sylvia Wowretzko (SPD) und Fraktion
zur Drs. 20/12983
Betr.: Neue gewerbliche Nutzungen am Zeiseparkplatz - Ottenser Mischung aus Wohnen und Arbeiten erhalten!
Das Grundstück „Zeise-Parkplatz“ in Ottensen, Friedensallee/Behringstraße liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Ottensen 49 aus dem Jahr 1997, der für dieses Grundstück eine Kerngebietsnutzung (MK), VII g, mit einer Geschossfläche von 13.500 m² ausweist und damit an die vergangene Nutzung als Gewerbegrundstück anknüpft.
Der Stadtteil Ottensen war noch bis in die 60er Jahre ein bedeutender Industriestandort und Arbeiterquartier: Kranfabrik Menck&Hambrock, Schiffsschraubenfabrik Zeise, Klimageräte Haller&Meuer, Farbenfabrik Maleco und andere waren wichtige Arbeitgeber vor Ort. Die meisten dieser Unternehmen haben in den 60er und 70er Jahren den Standort verlassen. Viele dieser Standorte verloren ihre gewerbliche Nutzung dadurch ganz und wurden anschließend durch Wohnnutzungen bzw. kulturelle Nutzungen ersetzt. Insgesamt gingen in Altona dadurch in den letzten Jahren gut 37 Hektar Gewerbeflächen verloren. Es entstanden über die Jahre viele hundert Wohnungen, darunter auch viele Sozialwohnungen, am Holstenring, an der Behringstraße, an der Fischers Allee, der Großen Brunnenstraße, Erdmannstraße, Bergiusstraße, Am Born und der Friedensallee.
Ganz bewusst wurde das Grundstück Zeise 2 1997 für die Schaffung von Arbeitsplätzen vorgesehen. Auch vor dem Hintergrund erheblicher Baulasten und Nutzungsrechte des benachbarten Grundstückseigentümers für das Grundstück Zeise 2 – u.a. der Verpflichtung zur Schaffung von Parkplätzen für das benachbarte Zeise-Kino, dem Erhalt von Zuwegungen zum Nachbargrundstück Zeise 1 – fand sich über Jahre hinweg keine neue Nutzung entsprechend des Bebauungsplans. Projekte wie die Ansiedlung von Behörden oder potenziellen Nutzern wie Greenpeace scheiterten.
Vor diesem Hintergrund ergaben sich Überlegungen, die Fläche gegebenenfalls teilweise für eine Wohnnutzung bereitzustellen. Ein entsprechender Ideenträgerwettbewerb wurde gestartet. Aufgrund der oben beschriebenen Abhängigkeiten und Verbindungen zum Nachbargrundstück Zeise 1 wurde das Grundstück im Jahr 2012 der Firma Procom anhand gegeben, um dort eine Mischung aus rund 70 Wohnungen, davon zur Hälfte öffentlich geförderter Wohnungsbau, Einzelhandel und Büros zu realisieren. Für dieses Wettbewerbsergebnis hätte der Bezirk im Rahmen der Baugenehmigung erhebliche Befreiungen vom geltenden B-Plan genehmigen müssen, wofür es aber einen politischen Konsens gab.
Parallel zu diesem Prozess gab es Planungen des Unternehmens WPP, unter anderem ihre in Hamburg an unterschiedlichen Standorten befindlichen Firmen zusammenzuführen und damit langfristig den Standort Hamburg nicht nur zu sichern sondern auch auszubauen. Das Unternehmen hat dabei an der Gewerbefläche Zeise 2 sein fundiertes Interesse geäußert. Dort sollen zwölf zur WPP Gruppe gehörende Firmen mit über 800 Arbeitsplätzen angesiedelt werden. Die langfristige Bindung an den Standort untermauert auch die vertragliche Bindung des Unternehmens in Form eines 15-jährigen Mietvertrages. Der Kommission für Bodenordnung liegt nun eine entsprechende Beschlussvorlage vor, die Anhandgabe zu beenden und das Grundstück gemäß dem geltenden Planungsrecht für eine gewerbliche Nutzung zu veräußern.
Dabei ist abzuwägen, welche Bedeutung dieses Grundstück für den Wohnungsbau und den Gewerbestandort und damit die Arbeitsplätze unter anderem im Bezirk Altona hat. Dem Wohnungsbau kommt dabei aufgrund der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt eine besondere Bedeutung zu. Festzustellen ist, dass in den letzten Jahren der Bezirk Altona außerordentlich viele ehemalige Gewerbeflächen für den Wohnungsbau bereitgestellt hat. Dies zeigt: Altona beteiligt sich maßgeblich am Wohnungsbau in unserer Stadt. Dass neue Sozialwohnungen mittlerweile auch wieder in Altona und nicht nur am Stadtrand entstehen, zeigen nicht nur die Baugenehmigungen, sondern auch hunderte bereits fertig gestellte neue Sozialwohnungen, etwa neue Wohnungen von SAGA GWG am Suttner-Park. Jede zweite Wohnung, die aktuell in Altona auf städtischen Flächen geplant wird, wird eine Sozialwohnung sein. In Ottensen und den umliegenden Stadtteilen Altona-Nord und Othmarschen sind seit 2011 bereits über 400 Sozialwohnungen gefördert worden. Neue große Wohnungsbauvorhaben mit mehreren hundert Wohnungen werden aktuell auf dem Kolbenschmidt-Gelände entwickelt bzw. sind für die Euler-Hermes-Fläche angekündigt. In der benachbarten Mitte Altona werden in den nächsten Jahren mehrere tausend neue Wohnungen errichtet, allein für den ersten Bauabschnitt der Mitte Altona sind aktuell 500 neue Sozialwohnungen geplant.
Vor diesem Hintergrund ist es auch wohnungspolitisch vertretbar, wenn nun auf dem Zeiseparkplatz nun doch die ursprünglich geplante Nutzung als Gewerbestandort umgesetzt wird, um dadurch im Bezirk Altona und Ottensen wieder vermehrt Arbeitsplätze zu schaffen. Das kann durch die Umsetzung des jetzt gültigen Planungsrechtes auf dem Zeise 2-Gelände nunmehr geschehen. Dieses setzt einen Beschluss der dafür zuständigen Kommission für Bodenordnung voraus, deren Beratungsprozess noch nicht angeschlossen ist. Ein Bürgerschaftsbeschluss vor dem Abschluss der intensiven Beratungen der Kommission wäre nicht adäquat.
Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:
Die Hamburgische Bürgerschaft bekräftigt, dass das laufende Beratungsverfahren in der für den Verkauf städtischer Grundstücke zuständigen Kommission für Bodenordnung abgeschlossen werden soll.
Mittwoch, 24. September 2014
Bad Kreuznach: AfD-Mann droht Rauswurf aus dem Stadtrat
Das gab es noch nie: Mit Rainer Wink soll am Donnerstag, 25. September,
zum ersten Mal ein Ratsmitglied aus dem Bad Kreuznacher Stadtrat
ausgeschlossen werden. Der AfD-Mann war wegen seiner umstrittenen
Ansichten zum deutschen Staat und dessen Organen in die Kritik geraten.
Er gilt als “Reichsbürger”. Über den Rauswurf entscheidet der Stadtrat
hinter verschlossenen Türen vor Beginn der öffentlichen Sitzung im
Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes Brückes 1. Diese beginnt deshalb
frühestens um 18 Uhr. Für den Ausschluss ist eine Zweidrittelmehrheit
notwendig. Diese scheint es für den Antrag der CDU zu geben. Auch die
eigene Fraktion hat sich von Wink distanziert. In einem Gespräch hatte
die AfD ihm nahegelegt, von sich aus sein Mandat niederzulegen, erklärte
AfD-Stadträtin Barbara Schneider. Das lehnt Wink aber ab. Wink stellt
Existenz des deutschen Staats infrage In zwei Briefen an
Oberbürgermeisterin Heike Kaster-Meurer hatte Wink Mitte Juli die
Existenz des deutschen Staates beziehungsweise dessen Hoheitsrechte
infrage gestellt. Unter anderem schreibt Wink darin, ob die OB wüsste,
dass die Stadträte nicht Vertreter des Volkes, sondern nur die
“Handlanger einer Firma” sind? Und dass seit 1990 kein deutscher Staat
mehr existiere und damit “auch keinerlei Handlungen mehr im Sinne von
Hoheitsrechten bestehen.
http://www.rhein-zeitung.de/region/lokales/bad-kreuznach_artikel,-Bad-Kreuznach-AfD-Mann-droht-Rauswurf-aus-dem-Stadtrat-_arid,1210513.html#.VCMU1lc1SSp
http://www.huffingtonpost.de/2014/07/31/afd-politiker-bundesrepublik_n_5636828.html
http://www.rhein-zeitung.de/region/lokales/bad-kreuznach_artikel,-Bad-Kreuznach-AfD-Mann-droht-Rauswurf-aus-dem-Stadtrat-_arid,1210513.html#.VCMU1lc1SSp
http://www.huffingtonpost.de/2014/07/31/afd-politiker-bundesrepublik_n_5636828.html
DU: Antifa-Demo gegen rassistische Mobilmachung - Antifaschistische Demonstration | Samstag, 27. September | 16.30 Uhr Haltestelle Hamborn Feuerwache | Duisburg Neumühl
Schicht im Schacht. Rassist*innen auf die Pelle rücken!
Stahlwerk und Zeche sind weg – der Stadtteil verkommt. Was den rassistischen Neumühler Mob jetzt noch eint ist der Hass auf “die Anderen”. Zugezogene sind ihnen “Zigeuner”, die ihre Kinder entführen wollen. Sogar noch mehr Angst macht ihnen die Aussicht auf eine Notunterkunft für Asylsuchende, die nun doch im ehemaligen Barbara-Hospital eingerichtet werden soll. Vor einem Jahr hatte der Mob das Vorhaben noch verhindern können. Die Stadtverwaltung war vor den xenophoben Protesten eingeknickt.
Stahlwerk und Zeche sind weg – der Stadtteil verkommt. Was den rassistischen Neumühler Mob jetzt noch eint ist der Hass auf “die Anderen”. Zugezogene sind ihnen “Zigeuner”, die ihre Kinder entführen wollen. Sogar noch mehr Angst macht ihnen die Aussicht auf eine Notunterkunft für Asylsuchende, die nun doch im ehemaligen Barbara-Hospital eingerichtet werden soll. Vor einem Jahr hatte der Mob das Vorhaben noch verhindern können. Die Stadtverwaltung war vor den xenophoben Protesten eingeknickt.
Die
Ressentiments kommen aus der Mitte der Neumühler Anwohner*innenschaft,
die Aktionen werden angeführt von der rassistischen Kleinpartei PRO NRW.
Bei den Kommunalwahlen stimmten in Neumühl satte 10 Prozent für PRO. 15
Stadtratskandidat*innen wohnen hier. Auch NPD und sogenannte
“Identitäre” sind Teil des Mobs. So war es auch am vergangenen Freitag,
als eine Bürger*innenversammlung zum Thema Notunterkunft eskalierte.
Hunderte Gäste brüllten die Vertreter der Stadt nieder, welche
ihrerseits durchaus Verständnis für einige der Vorurteile äußerten.
Vermeintlich Andersdenkende wurden attackiert und mussten von der
Polizei aus dem Stadtteil eskortiert werden. “Kein Asyl in Neumühl” ist
der Schlachtruf der Hetzer*innen, die sich auf einen “heißen Herbst”
gegen Geflüchtete freuen. Im Internet fordern hunderte Postings zu Mord,
Totschlag und Brandanschlägen an “Zigeunern” und Asylsuchenden auf, ja
sogar zu organisierter Vernichtung.
Wir kommen nicht um zu diskutieren. Neumühl halt’s Maul! Lasst die Geflüchteten in Ruhe – sonst lassen wir euch keine Ruhe!
Antifaschistische Demonstration | Samstag, 27. September | 16.30 Uhr
Haltestelle Hamborn Feuerwache | Duisburg Neumühl
Aufrufende Gruppen: A2K2 [westliches Ruhrgebiet], Emanzipatorische Antifa Duisburg, Gruppe Crème Critique [Duisburg], Initiative gegen Duisburger Zustände
Wir kommen nicht um zu diskutieren. Neumühl halt’s Maul! Lasst die Geflüchteten in Ruhe – sonst lassen wir euch keine Ruhe!
Antifaschistische Demonstration | Samstag, 27. September | 16.30 Uhr
Haltestelle Hamborn Feuerwache | Duisburg Neumühl
Aufrufende Gruppen: A2K2 [westliches Ruhrgebiet], Emanzipatorische Antifa Duisburg, Gruppe Crème Critique [Duisburg], Initiative gegen Duisburger Zustände
Samstag, 20. September 2014
Freitag, 19. September 2014
Kundgebung im Rahmen der bundesweiten Kampagnen der Erwerbslosengruppen „AufRECHT bestehen: Kein Sonderrecht im Jobcenter!“
Donnerstag
2. Oktober von 10 – 12 Uhr, vor dem
Jobcenter Altona, Alte Königstraße 8 -14
·
Beitrag Verdi-Erwerbslosenausschuss und AK Erwerbslose IGM
·
Horst berichtet über seine Erfahrung in der Sozialberatung
·
Christel berichtet über Veränderungen in der Sozialberatung
·
Inge Hannemann über Situation in Jobcentern und Unter 25-Jährige
·
Personalrat/Betriebsgruppe verdi soll informiert und um einen Beitrag bei der
Kundgebung gebeten werden
·
Beitrag zu „0-Euro-Jobs“
·
offenes Mikro
Ab dem 22. September finden bundesweite Aktionen unter dem Motto: „aufRecht bestehen – Kein Sonderrecht im Jobcenter“ statt. Diese Aktivitäten richten gegen die konkreten aktuellen Missstände bei den JobCenter aber auch gegen die mit geplanten SGB II-Änderungen bzw. massiven Verschärfungen die im Moment unter dem Arbeitstitel „Rechtsvereinfachungen“ für Mitte nächstes Jahr geplant sind.
Hamburger
Netzwerk SGB II Menschen – Würde – Rechte fordert:
Respekt und Hilfe statt Abschreckung und Misstrauen!
Stellen Sie sich vor,
Sie sind ernsthaft krank, …
…
brauchen schnelle Hilfe und gehen an einem Montagvormittag zu Ihrem Hausarzt. Nach
langer, nerviger Wartezeit erklärt man Ihnen am Empfangstresen in
unfreundlichem Ton, dass Ihre Krankenakte verloren gegangen sei und dass sie
ohne Termin sowieso nicht behandelt werden könnten. Und überhaupt: Sie hätten
doch auch das Wochenende ohne Arzt überlebt. Man vermittelt Ihnen die ganze
Zeit das Gefühl, hier unerwünscht zu sein, ein Simulant, dem eigentlich doch
gar nichts fehlt. Und dann hören Sie auch noch, dass hier jedes zweite Rezept
falsch ausgestellt wird, die Patienten also gar nicht bekommen, was sie
brauchen…
Wir
schätzen mal, dass Sie nie wieder in diese Arztpraxis gehen werden...
So
wie im Arzt-Beispiel geht es vielen Hartz-IV-Beziehern mit ihrem Jobcenter:
Deren „Service“ ist oftmals auch alles andere als bürgerfreundlich. Teils
werden sogar Leistungen verweigert, auf die ein klarer Rechtsanspruch besteht.
In jedem zweiten Fall, der vor Gericht landet, erhalten Hartz-IV-Bezieher mehr
Geld zugesprochen. Geld, das die Jobcenter zuvor rechtwidrig vorenthalten hatten.
„Das ist bestimmt für
diejenigen ganz schön bitter, die zum Jobcenter müssen. Aber was geht mich das
an?“, denken Sie vielleicht. „Ich habe Arbeit und muss nicht von Hartz IV
leben.“
Nachteile für alle
Beschäftigten
Hartz
IV bringt Nachteile für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Viele sind
heute bereit zu verzichten und Zugeständnisse zu machen, nur um nichts mit den
Jobcentern zu tun haben zu müssen. Oder um möglichst schnell wieder aus der
Hartz-IV-Mühle heraus zu kommen: Schlechte Arbeitsbedingungen und ungünstige
Arbeitszeiten werden ertragen und immer mehr Forderungen des Chefs erfüllt – aus
Angst vor Hartz IV und dem sozialen Abstieg. Oder es werden miese Jobs mit
niedrigsten Löhnen angenommen. Kurzum: Je abschreckender und steiniger der
Hartz-IV-Bezug ist, desto mehr sind Arbeitnehmer erpressbar. Das spielt den
Arbeitgebern in die Hände und schwächt Arbeitnehmer und Gewerkschaften. Es ist
wie bei einem Tauziehen, wo die eine Mannschaft auf Schmierseife steht.
Hartz
IV befördert heute prekäre Arbeit und niedrige Löhne. Dadurch geraten aber die
Löhne und Arbeitsbedingungen für alle unter Druck, weil die Betriebe ja
untereinander in Konkurrenz stehen.
Gut für alle: Missstände
in den Jobcentern überwinden
Höchste
Zeit also, die bestehenden Missstände in den Jobcentern abzustellen. Doch statt
dafür zu sorgen, dass jeder im Jobcenter zu seinem Recht kommt, plant die
Bundesregierung für den Herbst weitere Verschlechterungen bei Hartz IV. Die
Rechte der Leistungsbezieher sollen noch weiter eingeschränkt werden. Diese
Pläne dürfen nicht Gesetz werden!
Unterstützen
Sie die Forderungen der Erwerbslosengruppen – auch in Ihrem eigenen Interesse:
·
Niemand
soll sich im Jobcenter wie ein Mensch zweiter Klasse vorkommen müssen!
·
Zustehende
Leistungen müssen zügig und ohne wenn und aber ausgezahlt werden!
Sonntag, 14. September 2014
Experimentierkasten Hartz IV
Bedrückender Hartz IV Alltag
Experimentierkasten Hartz IV Ein-Euro-Jobs gleich Zwangsarbeit!?
von Michael Schumacher
Dieser Beitrag baut auf dem Beitrag „Experiments in Terror“ auf, welcher zur Vorab Lektüre empfohlen wird.
Grundfrage
Bedeutet die Aufnahme eines Ein-Euro-Jobs unter der Androhung von Sanktionen Zwangsarbeit?! Diese Frage wird oft und heiß diskutiert. Nach der absolut herrschenden Meinung handelt es sich nicht um Zwangsarbeit. Aber was ist die herrschende Meinung?
Muss man der herrschenden Meinung zustimmen oder gar folgen? Da die Aufnahme eines Ein-Euro-Jobs in der Regel nicht freiwillig geschieht, wenn gleich es auch diese Fälle gibt, soll hier eine andere Sichtweise dargestellt werden.
Gegen bestehendes Unrecht kann und sollte man seine Stimme erheben! Eine Sanktion, als Folge der Ablehnung eines Ein-Euro-Jobs, hätte die dargestellte Kürzung des gesamten Arbeitslosengeldes II um 30 % für die Dauer von 3 Monaten zur Folge. Hierbei handelt es sich um eine un-mittelbare Bedrohung der Existenz des Arbeitslosen.
Die Ba hat 2005 in ihren „Durchführungshinweisen zu § 16 Abs. 3 SGB II im sozialen Dienstleistungssektor“ dargelegt, dass sowohl eine positive Grundeinstellung, als auch eine entsprechende Motivation des Hilfebedürftigen erforderlich sind. Hinsichtlich seiner Wünsche und Kompetenzen soll, gemeinsam mit dem Arbeitsvermittler, ein passender Ein-Euro-Job gefunden werden. Dieser sollte die un-mittelbare Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt in Aussicht stellen. Der Beschäftigungsträger seinerseits, sollte darauf hinwirken und darauf einen Einfluss haben, einen für die Stelle geeigneten Hilfebedürftigen zu finden. [Quelle: Recht und Praxis der Ein-Euro-Jobs 2006 Hofmann S.171-172].
Diese Durchführungshinweise sollten eigentlich für alle Ein-Euro-Jobber gelten, denn nur mit einem Konsens geschlossen könnten Ein-Euro-Jobs die Hilfebedürftigkeit verringern bzw. ganz aufheben. Bei einer Eingliederungsquote der Ein-Euro-Jobs von lediglich 2 bis 7 % ist dies nicht zu erwarten und man kann dieses System als gescheitert ansehen.
[Quelle: IAB Forschungsbericht 2/2007]
Dies ist besonders bedenklich, denn:
Ein-Euro-Jobs sind die am häufigsten angewandte Arbeitsmarktpolitische Maßnahme. Von 2005 bis Juli 2007 mussten 1,87 Millionen Arbeitslose ihren Dienst als Ein-Euro-Jobber antreten. Ein-Euro-Jobs verursachen auch die meisten Kosten der Arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. In 2006 allein wurden 1,12 Milliarden Euro für Ein-Euro-Jobs ausgegeben. (jeweils ohne die Zahlen der 69 optierenden Kommunen). [Quellen: BA Förderstatistik: Arbeitsgelegenheiten, April 2007 und: BA Monatsbericht: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland, Juli 2007]
Aktuelle Gesetzeslage
Die Praxis, den Arbeitslosen unter der Androhung einer Sanktion zur der Aufnahme eines Ein-Euro-Jobs zu zwingen, verstößt gegen nationale und internationale Gesetze.
Deutsches Recht:
Nach Art. 12.1 GG haben alle Deutschen das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Freiheit bedeutet, über Art und Weise der beruflichen Tätigkeit selbst zu entscheiden. Dieses Recht wird hier beschnitten. Eine freie Wahl und eine freie Entscheidung sehen anders aus!
Art. 12.2 GG besagt, dass Zwangsarbeit nur zulässig im Rahmen einer herkömmlichen, allgemeinen, für alle gleichen und öffentlichen Dienstpflicht ist. Hierzu zählen die Wehrpflicht und der Zivildienst. Nach Art. 12.3 GG ist Zwangsarbeit auch bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsstrafe möglich. Ein-Euro-Jobs fallen aber unter keine dieser Kategorien.
Weiterhin richtet sich Art. 12 GG gegen unzulässige Staatseingriffe in die Wirtschaftsordnung. Er verbietet die Errichtung einer sozialistischen Planwirtschaft, ohne freie Arbeitsplatzwahl. [Quelle: Grundgesetz mit Kommentierung, Peter Schade, Walhalla, 2006, S. 55] Wenn bei dem System der Ein-Euro-Jobs natürlich nicht von einer sozialistischen Planwirtschaft die Rede sein kann, so hat die Bundesregierung mit den Maßnahmen nach § 16 Abs. 3 SGB II dennoch einen Sonderarbeitsmarkt geschaffen, der losgelöst von der deutschen Wirtschaft funktioniert. Dieser Sonderarbeitsmarkt hat weit reichende Auswirkungen auf den 1. Arbeitsmarkt und so auch auf die freie (soziale) Marktwirtschaft, die indirekt von Art. 12 GG gefordert wird. Die freie (soziale) Marktwirtschaft wird hier in Teilen außer Kraft gesetzt.
Ein-Euro-Jobber werden nicht als Arbeitnehmer angesehen und so in ihren Arbeitnehmerrechten beschnitten, da sie keinen Arbeitsvertrag, stattdessen nur eine Vereinbarung mit einem Maßnahmeträger haben. Da die Ein-Euro-Jobber in vielen Fällen reguläre Stellen besetzen, werden so sozialversicherungspflichtige Stellen abgebaut bzw. nicht mit entsprechenden Arbeitskräften besetzt.
Die Bezahlung erfolgt nicht nach Leistung.
Die Bezahlung erfolgt nicht nach Arbeitsergebnis.
Die Bezahlung ist für alle gleich.
§ 16 Abs. 3 SGB II untergräbt die prinzipielle verfassungsrechtliche Forderung, eine dem Arbeitsergebnis entsprechende Entlohnung zu zahlen. Hier gibt es aber keinen Lohn, sondern eine von der Arbeits-Leistung unabhängige, für alle Ein-Euro-Jobber gleich hohe, Maßnahmekostenaufwandsentschädigung. Dies stellt nicht nur den Wert und Sinn der Arbeit in Frage, sondern vor allem die Existenz des Arbeitslosen als solchem. [Quelle: Recht und Praxis der Ein-Euro-Jobs 2006 Hofmann S.380].
Diese Praxis verstößt auch gegen Art. 1 GG wonach die Würde des Menschen unantastbar ist. Der Staat muss den Bürger vor Angriffen auf seine Würde beschützen. Hier sind es aber gerade, von der Bundesregierung beschlossen Gesetze (§ 16 Abs. 3 und § 31 SGB II), die die Würde der Arbeitslosen verletzen.
Jeder Bürger hat nach Art. 2 GG das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Dem Arbeitslosen wird aber gar keine Persönlichkeit zuerkannt, er wird seiner Individualität beraubt und zum bloßen Objekt gemacht! Von individueller Betreuung kann hier keine Rede sein, stattdessen werden bestimmte, meist so genannte schwer vermittelbare, Arbeitslose, zu einer „Gruppe“ zusammengefasst und gleich geschaltet. Vornehmlich Mitglieder dieser „Gruppe“ werden zu Ein-Euro-Jobs herangezogen. Das Verfassungsgebot, „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“, des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG), soll die Bürger vor unnötigen, staatlichen Eingriffen schützen.
Geeignetheit: Von dieser Maßnahme ist fast kein Erfolg zu erwarten, da die un- mittelbare Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt gerade mal bei 2 bis 7 % liegt, also praktisch nicht vorhanden ist.
Angemessenheit: Bei den dargestellten Verletzungen der Menschenwürde und den Eingriffen in die Persönlichkeit der Arbeitslosen durch Ein-Euro-Jobs handelt es sich keinesfalls um zumutbare Maßnahmen. Ein-Euro-Jobs sind weder zur Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt geeignet, noch stellen sie ein angemessenes Mittel dar. Ein-Euro-Jobber werden während ihrer 6 Monate dauernden Zwangsarbeit:
- in ihrem freien Willen eingeschränkt
- in ihren Grundrechten nach Art. 1, 2, 12 GG beschnitten.
Internationales Recht:
Die gängige Praxis, Arbeitslose unter der Androhung von Sanktionen zur Aufnahme eines Ein-Euro-Jobs zu zwingen, verstößt auch gegen internationales Recht.
Das Übereinkommen über Zwangs- und Pflichtarbeit (C029) der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) 1930 verbietet Zwangsarbeit. Es wurde am 19/06/1956 von der BRD ratifiziert. Ein-Euro-Jobs verstoßen gegen Art. 2 Abs. 1.
Artikel 2 Abs. 1
Als „Zwangs- oder Pflichtarbeit" im Sinne dieses Übereinkommens gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Bei der Androhung einer Sanktion, bei der Verweigerung der Aufnahme eines Euro-Euro-Jobs, kann man nicht von Freiwilligkeit sprechen. Eine freie Wahl sieht anders aus. Hier handelt es sich um eine Strafe i.S. des ILO-Übereinkommens die bei Ungehorsam vollstreckt wird. Der Arbeitslose soll sich fügen und gehorsam zeigen, ansonsten wird seine minimale Grundsicherung für die Dauer von 3 Monaten um 30 % gekürzt. Dies bedeutet eine un-mittelbare Bedrohung seiner Existenz.
Arbeitsvermittler verstoßen bei der gängigen Praxis, Arbeitslose unter Androhung von Sanktionen zur Aufnahme eines Ein-Euro-Jobs zu zwingen, gegen Art. 6 des Übereinkommens über Zwangs- und Pflichtarbeit (C029) der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Artikel 6 Beamte der Verwaltung dürfen, auch wenn es ihre Aufgabe ist, die ihrer Verantwortung unterstellte Bevölkerung zur Annahme von Arbeit irgendeiner Form zu ermuntern, weder auf die Gesamtbevölkerung noch auf einzelne Personen einen Druck ausüben, um sie zur Arbeitsleistung für Einzelpersonen oder private Gesellschaften und Vereinigungen zu veranlassen.
Dies wäre auch Teil der angestrebten partnerschaftlichen Beziehung von Arbeitsvermittlern und Arbeitslosen. Die Androhung einer Sanktion ist weitaus mehr als Druck aus zu üben, diese ist Existenz bedrohend. Die Ein-Euro-Jobs werden den Arbeitslosen von den Arbeitsvermittlern zwar „angeboten“, wie es so schön heißt, bei einem Angebot hat man aber die Wahl es an zu nehmen oder es ab zu lehnen. Diese konkrete Wahl ist hier aber nicht gegeben.
Empfinden des Arbeitslosen
Unabhängig von nationalen und internationalen Recht, ist der Arbeitslose emotional unmittelbar betroffen. Für den Arbeitslosen zählen weniger die Gesetze, wenn er diese überhaupt kennt. Für den Arbeitslosen zählt sein persönliches Rechts- und Unrechtsempfinden.
Er ist ein Mensch!
So möchte er auch wahrgenommen werden.
Als Mensch!
So möchte er auch behandelt werden.
Als Mensch!
Er sieht sich nun ausschließlich als Akte, die hin und her geschoben werden kann. Für 6 Monate verdammt zur Zwangsarbeit.
Wie soll man ihm verständlich machen, dass er eine Arbeit aufnehmen soll, ohne sein Einverständnis?
Wie soll man ihm verständlich machen, dass er arbeiten muss, ohne dafür Lohn zu bekommen? Das widerspricht jeglichem gesundem Menschenverstand. Dies wird durch die Perspektivlosigkeit der Ein-Euro-Jobs noch verschlimmert. Dessen sind sich viele Arbeitslose durchaus bewusst.
Für sie ist das selbstverständlich-
Unrecht.
Für sie ist das selbstverständlich-
Zwang.
Für sie ist das selbstverständlich-
Zwangsarbeit.
6 Monate,
„Aus den Augen, aus dem Sinn.“
Der folgende, etwas abgewandelte Liedtext, spiegelt die prekäre Lage der Ein-Euro-Jobber treffend wieder:
Kleiner König Ein-Euro-Jobber
Die ARGE legt ne Falle
Das wird das Beste sein
Denn der dumme Arbeitslose
Fällt ganz bestimmt hinein
Und ist er erstmal drin
Dann lassen sie ihn erst nach 6 Monaten raus
Der kleine Ein-Euro-Jobber
Hockt in der Falle, wie eine arme Maus
Frei nach:Augsburger Puppenkiste, „Kleiner König Kalle Wirsch“, 1970, Text: M. Jenning
Zur Klage von Thomas Meese
Der Soziologe Thomas Meese war 10 Monate bei der Universität Hamburg als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. In der Zeit vom 24/08/2005 bis zum 23/06/2006 führte er, hoch qualifizierte, wissenschaftliche Arbeiten aus. Dies geschah aber nicht in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis, sondern in einer Maßnahme nach § 16 Abs. 3 SGB II.
Er begab sich in diesen Ein-Euro-Job nur unter strukturellem Zwang, da er bei der Verweigerung mit einer, seine materielle Existenz bedrohende, Sanktion hätte rechnen müssen. Die Beschäftigung Arbeitsloser als Ein-Euro-Wissenschaftler war an der Universität Hamburg kein Einzelfall.
Wie Thomas Meese ausführlich auf der Website: www.forced-labour.de darlegt, verstoßen auch seiner Meinung nach, Ein-Euro-Jobs gegen nationales und internationales Recht zum Verbot der Zwangsarbeit. Um das ihm und vielen anderen Arbeitslosen widerfahrene Unrecht und Leid entsprechend zu verdeutlichen erinnert er daran, dass über 7 Millionen Zwangsarbeitern die unter der Herrschaft der Nationalsozialisten in und für Deutschland Zwangsarbeit verrichten mussten. Gerade Deutschland mit seiner dunklen Vergangenheit hat hier eine besondere Verantwortung. Eine Verantwortung der Rechnung getragen werden muss, auch und gerade heute noch und die von der jetzigen Generation nicht vergessen werden darf.
Hier setzt er weder das Schicksal der damaligen Zwangsarbeiter mit dem der Ein-Euro-Jobber gleich noch will er die damaligen Zwangsarbeiter auch nicht verunglimpfen, wie es ihm die Universität Hamburg vorwirft. [http://www.forced-labour.de/wp-content/uploads/2007/02/2007-01-16_uni_hamburg_rueck_rueckweisung.pdf]
Es geht hier nicht um die Art und die Härte der Zwangsarbeit.
Es geht hier nicht um die Mittel des Zwangs.
Ohne Zweifel war die Lage der über 7 Millionen Zwangsarbeiter entsetzlicher und sie waren unmittelbar vom Tode bedroht.
Die Ein-Euro-Jobber sind „lediglich“ un-mittelbar in ihrer Existenz bedroht, aber auch ihres freien Willens beraubt.
Entscheidend ist aber die Tatsache, dass damals wie heute die Arbeit nicht freiwillig aufgenommen wurde, sondern ausschließlich unter Zwang. Bei dem von Meese angestrebten Musterprozess verklagt er die Universität Hamburg auf Schadenersatz.
Schadenersatz für den ihm, seiner Ansicht nach, vorenthaltenden Lohn.
Vorenthaltenen Lohn für seine geleistete Arbeit.
Der Lohn soll entsprechend der Leistung gezahlt werden.
Der Lohn soll entsprechend des Arbeitsergebnisses gezahlt werden.
Messe sieht sich als eine, in seinen Arbeits- Rechten beschnittene, arbeitnehmerähnliche Person. Deshalb strebt er auch eine Klage vor dem Arbeitsgericht an. Die Zulassung wurde ihm allerdings bisher verwehrt und er wurde an die Sozialgerichte verwiesen. Nach geltender Rechtssprechung sind für Ein-Euro-Jobs die Sozialgerichte und nicht die Arbeitsgerichte zuständig, da es sich nicht um Arbeitsverhältnisse, sondern um Beschäftigungsverhältnisse handelt. Dies geschieht ausschließlich durch geschickte Definition der Maßnahmen nach § 16 Abs. 3 SGB II, welche Arbeit zu Beschäftigung deklariert.
Wenn die Klage von Herrn Meese vor dem Arbeitsgericht zugelassen werden würde, bekäme die, als Beschäftigung ohne Lohn, abgewertete Arbeit, wieder ihren entsprechenden Namen und Wert.
Das Rechtsverhältnis des Ein-Euro-Jobbers würde in ein völlig anderes Licht gestellt. Dies hätte bundesweite Auswirkungen. Dies würde § 16 Abs. 3 SGB II und den gesamten Sonderarbeitsmarkt der Ein-Euro-Jobs in Frage stellen.
Für die Zulassung der Klage vor dem Arbeitsgericht, bedarf es aber eines „couragierten“ Richters. Ein „couragierter“ Richter der bereit ist, die Verantwortung zu übernehmen. Die Verantwortung für die dann folgenden, weit reichenden, Auswirkungen.
Das bedeutet auch entsprechend Mehrarbeit, um sich in diese neue und umfangreiche Materie ein zu arbeiten. Weiterhin ist bei der Bedeutung der Klage ein (großes) Medieninteresse zu erwarten.
Bei Zulassung dieser Klage vor dem Arbeitsgericht könnten sich andere Ein-Euro-Jobber hierauf berufen und wenn notwendig selbst einen Klageantrag an das Arbeitsgericht stellen.
Das wäre einen Riesen- Erfolg!
Die Zulassung der Klage vor dem Arbeitsgericht wurde aber am 01/08/2007 in letzter Instanz abgelehnt und Meese an die Sozialgerichte verwiesen.
Somit ist diese Initiative gescheitert. Ein Sprichwort in Hindi besagt:
Nur mutige Krieger
fallen in der Schlacht vom Pferd!
Woher sollte der kniende Feigling
wissen was ein Fall ist?
Ein-Euro-Jobs:
Arbeit wird zu Beschäftigung
Lohn wird zu Maßnahmeaufwandsentschädigung
Arbeit verliert ihren Wert
Arbeitslose verlieren ihren Selbst- Wert
Arbeitslose werden gezwungen zu Arbeit
Ein-Euro-Jobs = Zwangsarbeit!!
Dieser Beitrag baut auf dem Beitrag „Experiments in Terror“ auf, welcher zur Vorab Lektüre empfohlen wird.
von Michael Schumacher
Dieser Beitrag baut auf dem Beitrag „Experiments in Terror“ auf, welcher zur Vorab Lektüre empfohlen wird.
Grundfrage
Bedeutet die Aufnahme eines Ein-Euro-Jobs unter der Androhung von Sanktionen Zwangsarbeit?! Diese Frage wird oft und heiß diskutiert. Nach der absolut herrschenden Meinung handelt es sich nicht um Zwangsarbeit. Aber was ist die herrschende Meinung?
Muss man der herrschenden Meinung zustimmen oder gar folgen? Da die Aufnahme eines Ein-Euro-Jobs in der Regel nicht freiwillig geschieht, wenn gleich es auch diese Fälle gibt, soll hier eine andere Sichtweise dargestellt werden.
Gegen bestehendes Unrecht kann und sollte man seine Stimme erheben! Eine Sanktion, als Folge der Ablehnung eines Ein-Euro-Jobs, hätte die dargestellte Kürzung des gesamten Arbeitslosengeldes II um 30 % für die Dauer von 3 Monaten zur Folge. Hierbei handelt es sich um eine un-mittelbare Bedrohung der Existenz des Arbeitslosen.
Die Ba hat 2005 in ihren „Durchführungshinweisen zu § 16 Abs. 3 SGB II im sozialen Dienstleistungssektor“ dargelegt, dass sowohl eine positive Grundeinstellung, als auch eine entsprechende Motivation des Hilfebedürftigen erforderlich sind. Hinsichtlich seiner Wünsche und Kompetenzen soll, gemeinsam mit dem Arbeitsvermittler, ein passender Ein-Euro-Job gefunden werden. Dieser sollte die un-mittelbare Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt in Aussicht stellen. Der Beschäftigungsträger seinerseits, sollte darauf hinwirken und darauf einen Einfluss haben, einen für die Stelle geeigneten Hilfebedürftigen zu finden. [Quelle: Recht und Praxis der Ein-Euro-Jobs 2006 Hofmann S.171-172].
Diese Durchführungshinweise sollten eigentlich für alle Ein-Euro-Jobber gelten, denn nur mit einem Konsens geschlossen könnten Ein-Euro-Jobs die Hilfebedürftigkeit verringern bzw. ganz aufheben. Bei einer Eingliederungsquote der Ein-Euro-Jobs von lediglich 2 bis 7 % ist dies nicht zu erwarten und man kann dieses System als gescheitert ansehen.
[Quelle: IAB Forschungsbericht 2/2007]
Dies ist besonders bedenklich, denn:
Ein-Euro-Jobs sind die am häufigsten angewandte Arbeitsmarktpolitische Maßnahme. Von 2005 bis Juli 2007 mussten 1,87 Millionen Arbeitslose ihren Dienst als Ein-Euro-Jobber antreten. Ein-Euro-Jobs verursachen auch die meisten Kosten der Arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. In 2006 allein wurden 1,12 Milliarden Euro für Ein-Euro-Jobs ausgegeben. (jeweils ohne die Zahlen der 69 optierenden Kommunen). [Quellen: BA Förderstatistik: Arbeitsgelegenheiten, April 2007 und: BA Monatsbericht: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland, Juli 2007]
Aktuelle Gesetzeslage
Die Praxis, den Arbeitslosen unter der Androhung einer Sanktion zur der Aufnahme eines Ein-Euro-Jobs zu zwingen, verstößt gegen nationale und internationale Gesetze.
Deutsches Recht:
Nach Art. 12.1 GG haben alle Deutschen das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Freiheit bedeutet, über Art und Weise der beruflichen Tätigkeit selbst zu entscheiden. Dieses Recht wird hier beschnitten. Eine freie Wahl und eine freie Entscheidung sehen anders aus!
Art. 12.2 GG besagt, dass Zwangsarbeit nur zulässig im Rahmen einer herkömmlichen, allgemeinen, für alle gleichen und öffentlichen Dienstpflicht ist. Hierzu zählen die Wehrpflicht und der Zivildienst. Nach Art. 12.3 GG ist Zwangsarbeit auch bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsstrafe möglich. Ein-Euro-Jobs fallen aber unter keine dieser Kategorien.
Weiterhin richtet sich Art. 12 GG gegen unzulässige Staatseingriffe in die Wirtschaftsordnung. Er verbietet die Errichtung einer sozialistischen Planwirtschaft, ohne freie Arbeitsplatzwahl. [Quelle: Grundgesetz mit Kommentierung, Peter Schade, Walhalla, 2006, S. 55] Wenn bei dem System der Ein-Euro-Jobs natürlich nicht von einer sozialistischen Planwirtschaft die Rede sein kann, so hat die Bundesregierung mit den Maßnahmen nach § 16 Abs. 3 SGB II dennoch einen Sonderarbeitsmarkt geschaffen, der losgelöst von der deutschen Wirtschaft funktioniert. Dieser Sonderarbeitsmarkt hat weit reichende Auswirkungen auf den 1. Arbeitsmarkt und so auch auf die freie (soziale) Marktwirtschaft, die indirekt von Art. 12 GG gefordert wird. Die freie (soziale) Marktwirtschaft wird hier in Teilen außer Kraft gesetzt.
Ein-Euro-Jobber werden nicht als Arbeitnehmer angesehen und so in ihren Arbeitnehmerrechten beschnitten, da sie keinen Arbeitsvertrag, stattdessen nur eine Vereinbarung mit einem Maßnahmeträger haben. Da die Ein-Euro-Jobber in vielen Fällen reguläre Stellen besetzen, werden so sozialversicherungspflichtige Stellen abgebaut bzw. nicht mit entsprechenden Arbeitskräften besetzt.
Die Bezahlung erfolgt nicht nach Leistung.
Die Bezahlung erfolgt nicht nach Arbeitsergebnis.
Die Bezahlung ist für alle gleich.
§ 16 Abs. 3 SGB II untergräbt die prinzipielle verfassungsrechtliche Forderung, eine dem Arbeitsergebnis entsprechende Entlohnung zu zahlen. Hier gibt es aber keinen Lohn, sondern eine von der Arbeits-Leistung unabhängige, für alle Ein-Euro-Jobber gleich hohe, Maßnahmekostenaufwandsentschädigung. Dies stellt nicht nur den Wert und Sinn der Arbeit in Frage, sondern vor allem die Existenz des Arbeitslosen als solchem. [Quelle: Recht und Praxis der Ein-Euro-Jobs 2006 Hofmann S.380].
Diese Praxis verstößt auch gegen Art. 1 GG wonach die Würde des Menschen unantastbar ist. Der Staat muss den Bürger vor Angriffen auf seine Würde beschützen. Hier sind es aber gerade, von der Bundesregierung beschlossen Gesetze (§ 16 Abs. 3 und § 31 SGB II), die die Würde der Arbeitslosen verletzen.
Jeder Bürger hat nach Art. 2 GG das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Dem Arbeitslosen wird aber gar keine Persönlichkeit zuerkannt, er wird seiner Individualität beraubt und zum bloßen Objekt gemacht! Von individueller Betreuung kann hier keine Rede sein, stattdessen werden bestimmte, meist so genannte schwer vermittelbare, Arbeitslose, zu einer „Gruppe“ zusammengefasst und gleich geschaltet. Vornehmlich Mitglieder dieser „Gruppe“ werden zu Ein-Euro-Jobs herangezogen. Das Verfassungsgebot, „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“, des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG), soll die Bürger vor unnötigen, staatlichen Eingriffen schützen.
Geeignetheit: Von dieser Maßnahme ist fast kein Erfolg zu erwarten, da die un- mittelbare Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt gerade mal bei 2 bis 7 % liegt, also praktisch nicht vorhanden ist.
Angemessenheit: Bei den dargestellten Verletzungen der Menschenwürde und den Eingriffen in die Persönlichkeit der Arbeitslosen durch Ein-Euro-Jobs handelt es sich keinesfalls um zumutbare Maßnahmen. Ein-Euro-Jobs sind weder zur Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt geeignet, noch stellen sie ein angemessenes Mittel dar. Ein-Euro-Jobber werden während ihrer 6 Monate dauernden Zwangsarbeit:
- in ihrem freien Willen eingeschränkt
- in ihren Grundrechten nach Art. 1, 2, 12 GG beschnitten.
Internationales Recht:
Die gängige Praxis, Arbeitslose unter der Androhung von Sanktionen zur Aufnahme eines Ein-Euro-Jobs zu zwingen, verstößt auch gegen internationales Recht.
Das Übereinkommen über Zwangs- und Pflichtarbeit (C029) der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) 1930 verbietet Zwangsarbeit. Es wurde am 19/06/1956 von der BRD ratifiziert. Ein-Euro-Jobs verstoßen gegen Art. 2 Abs. 1.
Artikel 2 Abs. 1
Als „Zwangs- oder Pflichtarbeit" im Sinne dieses Übereinkommens gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Bei der Androhung einer Sanktion, bei der Verweigerung der Aufnahme eines Euro-Euro-Jobs, kann man nicht von Freiwilligkeit sprechen. Eine freie Wahl sieht anders aus. Hier handelt es sich um eine Strafe i.S. des ILO-Übereinkommens die bei Ungehorsam vollstreckt wird. Der Arbeitslose soll sich fügen und gehorsam zeigen, ansonsten wird seine minimale Grundsicherung für die Dauer von 3 Monaten um 30 % gekürzt. Dies bedeutet eine un-mittelbare Bedrohung seiner Existenz.
Arbeitsvermittler verstoßen bei der gängigen Praxis, Arbeitslose unter Androhung von Sanktionen zur Aufnahme eines Ein-Euro-Jobs zu zwingen, gegen Art. 6 des Übereinkommens über Zwangs- und Pflichtarbeit (C029) der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Artikel 6 Beamte der Verwaltung dürfen, auch wenn es ihre Aufgabe ist, die ihrer Verantwortung unterstellte Bevölkerung zur Annahme von Arbeit irgendeiner Form zu ermuntern, weder auf die Gesamtbevölkerung noch auf einzelne Personen einen Druck ausüben, um sie zur Arbeitsleistung für Einzelpersonen oder private Gesellschaften und Vereinigungen zu veranlassen.
Dies wäre auch Teil der angestrebten partnerschaftlichen Beziehung von Arbeitsvermittlern und Arbeitslosen. Die Androhung einer Sanktion ist weitaus mehr als Druck aus zu üben, diese ist Existenz bedrohend. Die Ein-Euro-Jobs werden den Arbeitslosen von den Arbeitsvermittlern zwar „angeboten“, wie es so schön heißt, bei einem Angebot hat man aber die Wahl es an zu nehmen oder es ab zu lehnen. Diese konkrete Wahl ist hier aber nicht gegeben.
Empfinden des Arbeitslosen
Unabhängig von nationalen und internationalen Recht, ist der Arbeitslose emotional unmittelbar betroffen. Für den Arbeitslosen zählen weniger die Gesetze, wenn er diese überhaupt kennt. Für den Arbeitslosen zählt sein persönliches Rechts- und Unrechtsempfinden.
Er ist ein Mensch!
So möchte er auch wahrgenommen werden.
Als Mensch!
So möchte er auch behandelt werden.
Als Mensch!
Er sieht sich nun ausschließlich als Akte, die hin und her geschoben werden kann. Für 6 Monate verdammt zur Zwangsarbeit.
Wie soll man ihm verständlich machen, dass er eine Arbeit aufnehmen soll, ohne sein Einverständnis?
Wie soll man ihm verständlich machen, dass er arbeiten muss, ohne dafür Lohn zu bekommen? Das widerspricht jeglichem gesundem Menschenverstand. Dies wird durch die Perspektivlosigkeit der Ein-Euro-Jobs noch verschlimmert. Dessen sind sich viele Arbeitslose durchaus bewusst.
Für sie ist das selbstverständlich-
Unrecht.
Für sie ist das selbstverständlich-
Zwang.
Für sie ist das selbstverständlich-
Zwangsarbeit.
6 Monate,
„Aus den Augen, aus dem Sinn.“
Der folgende, etwas abgewandelte Liedtext, spiegelt die prekäre Lage der Ein-Euro-Jobber treffend wieder:
Kleiner König Ein-Euro-Jobber
Die ARGE legt ne Falle
Das wird das Beste sein
Denn der dumme Arbeitslose
Fällt ganz bestimmt hinein
Und ist er erstmal drin
Dann lassen sie ihn erst nach 6 Monaten raus
Der kleine Ein-Euro-Jobber
Hockt in der Falle, wie eine arme Maus
Frei nach:Augsburger Puppenkiste, „Kleiner König Kalle Wirsch“, 1970, Text: M. Jenning
Zur Klage von Thomas Meese
Der Soziologe Thomas Meese war 10 Monate bei der Universität Hamburg als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. In der Zeit vom 24/08/2005 bis zum 23/06/2006 führte er, hoch qualifizierte, wissenschaftliche Arbeiten aus. Dies geschah aber nicht in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis, sondern in einer Maßnahme nach § 16 Abs. 3 SGB II.
Er begab sich in diesen Ein-Euro-Job nur unter strukturellem Zwang, da er bei der Verweigerung mit einer, seine materielle Existenz bedrohende, Sanktion hätte rechnen müssen. Die Beschäftigung Arbeitsloser als Ein-Euro-Wissenschaftler war an der Universität Hamburg kein Einzelfall.
Wie Thomas Meese ausführlich auf der Website: www.forced-labour.de darlegt, verstoßen auch seiner Meinung nach, Ein-Euro-Jobs gegen nationales und internationales Recht zum Verbot der Zwangsarbeit. Um das ihm und vielen anderen Arbeitslosen widerfahrene Unrecht und Leid entsprechend zu verdeutlichen erinnert er daran, dass über 7 Millionen Zwangsarbeitern die unter der Herrschaft der Nationalsozialisten in und für Deutschland Zwangsarbeit verrichten mussten. Gerade Deutschland mit seiner dunklen Vergangenheit hat hier eine besondere Verantwortung. Eine Verantwortung der Rechnung getragen werden muss, auch und gerade heute noch und die von der jetzigen Generation nicht vergessen werden darf.
Hier setzt er weder das Schicksal der damaligen Zwangsarbeiter mit dem der Ein-Euro-Jobber gleich noch will er die damaligen Zwangsarbeiter auch nicht verunglimpfen, wie es ihm die Universität Hamburg vorwirft. [http://www.forced-labour.de/wp-content/uploads/2007/02/2007-01-16_uni_hamburg_rueck_rueckweisung.pdf]
Es geht hier nicht um die Art und die Härte der Zwangsarbeit.
Es geht hier nicht um die Mittel des Zwangs.
Ohne Zweifel war die Lage der über 7 Millionen Zwangsarbeiter entsetzlicher und sie waren unmittelbar vom Tode bedroht.
Die Ein-Euro-Jobber sind „lediglich“ un-mittelbar in ihrer Existenz bedroht, aber auch ihres freien Willens beraubt.
Entscheidend ist aber die Tatsache, dass damals wie heute die Arbeit nicht freiwillig aufgenommen wurde, sondern ausschließlich unter Zwang. Bei dem von Meese angestrebten Musterprozess verklagt er die Universität Hamburg auf Schadenersatz.
Schadenersatz für den ihm, seiner Ansicht nach, vorenthaltenden Lohn.
Vorenthaltenen Lohn für seine geleistete Arbeit.
Der Lohn soll entsprechend der Leistung gezahlt werden.
Der Lohn soll entsprechend des Arbeitsergebnisses gezahlt werden.
Messe sieht sich als eine, in seinen Arbeits- Rechten beschnittene, arbeitnehmerähnliche Person. Deshalb strebt er auch eine Klage vor dem Arbeitsgericht an. Die Zulassung wurde ihm allerdings bisher verwehrt und er wurde an die Sozialgerichte verwiesen. Nach geltender Rechtssprechung sind für Ein-Euro-Jobs die Sozialgerichte und nicht die Arbeitsgerichte zuständig, da es sich nicht um Arbeitsverhältnisse, sondern um Beschäftigungsverhältnisse handelt. Dies geschieht ausschließlich durch geschickte Definition der Maßnahmen nach § 16 Abs. 3 SGB II, welche Arbeit zu Beschäftigung deklariert.
Wenn die Klage von Herrn Meese vor dem Arbeitsgericht zugelassen werden würde, bekäme die, als Beschäftigung ohne Lohn, abgewertete Arbeit, wieder ihren entsprechenden Namen und Wert.
Das Rechtsverhältnis des Ein-Euro-Jobbers würde in ein völlig anderes Licht gestellt. Dies hätte bundesweite Auswirkungen. Dies würde § 16 Abs. 3 SGB II und den gesamten Sonderarbeitsmarkt der Ein-Euro-Jobs in Frage stellen.
Für die Zulassung der Klage vor dem Arbeitsgericht, bedarf es aber eines „couragierten“ Richters. Ein „couragierter“ Richter der bereit ist, die Verantwortung zu übernehmen. Die Verantwortung für die dann folgenden, weit reichenden, Auswirkungen.
Das bedeutet auch entsprechend Mehrarbeit, um sich in diese neue und umfangreiche Materie ein zu arbeiten. Weiterhin ist bei der Bedeutung der Klage ein (großes) Medieninteresse zu erwarten.
Bei Zulassung dieser Klage vor dem Arbeitsgericht könnten sich andere Ein-Euro-Jobber hierauf berufen und wenn notwendig selbst einen Klageantrag an das Arbeitsgericht stellen.
Das wäre einen Riesen- Erfolg!
Die Zulassung der Klage vor dem Arbeitsgericht wurde aber am 01/08/2007 in letzter Instanz abgelehnt und Meese an die Sozialgerichte verwiesen.
Somit ist diese Initiative gescheitert. Ein Sprichwort in Hindi besagt:
Nur mutige Krieger
fallen in der Schlacht vom Pferd!
Woher sollte der kniende Feigling
wissen was ein Fall ist?
Ein-Euro-Jobs:
Arbeit wird zu Beschäftigung
Lohn wird zu Maßnahmeaufwandsentschädigung
Arbeit verliert ihren Wert
Arbeitslose verlieren ihren Selbst- Wert
Arbeitslose werden gezwungen zu Arbeit
Ein-Euro-Jobs = Zwangsarbeit!!
Dieser Beitrag baut auf dem Beitrag „Experiments in Terror“ auf, welcher zur Vorab Lektüre empfohlen wird.
Mittwoch, 10. September 2014
Mit der Drangsalierung der Arbeitslosen lässt sich prima Stimmung machen – und Wahlen gewinnen. Das geschieht auf vielerlei Wegen: Von Wirtschaft und Politik hören wir ständig das Gefasel von "Wachstum", "Wettbewerb" und "Standortsicherheit", um uns einzureden, dass wir "Gürtel enger schnallen" müssten, weil nur so "sichere Arbeitsplätze" möglich seien – alles andere sei "alternativlos". Eine Lohnerhöhung sei nicht drin, weil sonst die Firma pleitegehe. Wir dürften die Reichen nicht zu stark besteuern, weil sonst die "Leistungsträger" ins Ausland gingen. All diese Dinge werden Konsens – sogar bei den Erwerbstätigen selbst.
#Arbeitslosigkeit #HartzIV:Die Hartz-IV-Gesetze sind die Arbeitshäuser des 21. Jahrhunderts! Mit der Drangsalierung der Arbeitslosen lässt sich prima Stimmung machen – und Wahlen gewinnen. Das geschieht auf vielerlei Wegen: Von Wirtschaft und Politik hören wir ständig das Gefasel von "Wachstum", "Wettbewerb" und "Standortsicherheit", um uns einzureden, dass wir "Gürtel enger schnallen" müssten, weil nur so "sichere Arbeitsplätze" möglich seien – alles andere sei "alternativlos". Eine Lohnerhöhung sei nicht drin, weil sonst die Firma pleitegehe. Wir dürften die Reichen nicht zu stark besteuern, weil sonst die "Leistungsträger" ins Ausland gingen. All diese Dinge werden Konsens – sogar bei den Erwerbstätigen selbst.
"Zum 1. April 2015 soll das Hartz-IV-Gesetz verschärft werden. Armut soll damit weiterhin als abschreckendes Beispiel dienen.
Haben Sie keine Erwerbsarbeit? Früher hätte das ungemütliche Konsequenzen haben können: 1589 wurde in Amsterdam eines der ersten sogenannten "Arbeitshäuser" eröffnet, um die "Abneigung gegen Arbeit zu kurieren". Die Heilmethoden waren alles andere als homöopathisch: Die Müßiggänger sperrte man in ein Verlies, in das man nach und nach Wasser füllte. Die im Wasser stehenden Gefangenen mussten ununterbrochen eine Pumpe betätigen, um sich vor dem Ertrinken zu retten. Mit dieser perversen Folter wollte man den Arbeitsunwilligen ihre Faulheit austreiben und ihnen hautnah demonstrieren, dass emsiges Arbeiten überlebensnotwendig sei. Die Menschen, die der Logik der Erwerbsarbeit in der aufkommenden kapitalistischen Gesellschaft nicht folgen wollten, wurden durch Gewalt zugerichtet und diszipliniert.
Die grausamen Arbeitshäuser verbreiteten sich schnell in ganz Europa; erst 1969 wurden sie in Deutschland abgeschafft. Nach Ronald Reagan und Margaret Thatcher dauerte es dann etwas, bis sich der Neoliberalismus auch in Deutschland vollends entfalten konnte. Am 1. Januar 2005 aber kam "Hartz IV". Seitdem leben Millionen Menschen mit dem ALG II, das bekanntermaßen weder zum Leben noch zum Sterben reicht. Selbst Menschen, die um jeden Preis arbeiten wollen, aber nicht können, bekommen das zu spüren. Ganz zu schweigen von denen, die durch Krankheit, Kündigung oder andere Schicksalsschläge in Hartz IV gestürzt sind.
Kurz nach der Einführung von Hartz IV drohte der damalige SPD-Arbeitsminister Franz Müntefering mit den biblischen Worten Paulus’: "Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen!" SPD und Grüne wussten damals genau, was sie taten. Nichts zieht so sehr den Volkszorn auf sich wie die (vermeintliche) Faulheit.
Mit der Drangsalierung der Arbeitslosen lässt sich prima Stimmung machen – und Wahlen gewinnen. Das geschieht auf vielerlei Wegen: Von Wirtschaft und Politik hören wir ständig das Gefasel von "Wachstum", "Wettbewerb" und "Standortsicherheit", um uns einzureden, dass wir "Gürtel enger schnallen" müssten, weil nur so "sichere Arbeitsplätze" möglich seien – alles andere sei "alternativlos". Eine Lohnerhöhung sei nicht drin, weil sonst die Firma pleitegehe. Wir dürften die Reichen nicht zu stark besteuern, weil sonst die "Leistungsträger" ins Ausland gingen. All diese Dinge werden Konsens – sogar bei den Erwerbstätigen selbst.
Untermauert wird dieser verheerende Konsens, indem massiv die reale Lage verdreht wird: Angeblich haben wir einen "Fachkräftemangel", zum Beispiel bei Ingenieuren, wie uns Lobby-Verbände und unkritisch abschreibende Medien weismachen wollen. Tatsächlich aber spricht die Bundesagentur für Arbeit von einem solchen Mangel, wenn auf eine Stelle drei Bewerber kommen – der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) sieht einen angeblichen Fachkräftemangel bei fünf Bewerbern pro freier Stelle. Die Wirtschaft will sich die Rosinen aus einem Überangebot an Bewerbern herauspicken, die anderen Bewerber fallen unter den Tisch – und schlimmstenfalls in Hartz IV. Und bei Hartz IV geht die Propaganda weiter: Jede BILD-Schlagzeile über vermeintliche "Sozialschmarotzer" und jede RTL-II-"Teenie-Mütter"-Folge untermauert die feindliche Stimmungslage gegen erwerbslose Menschen.
Seit der Einführung von Hartz IV stimmen 47,3 Prozent der Deutschen der Aussage zu, dass die meisten Arbeitslosen kaum daran interessiert seien, einen Job zu finden, wie das Forschungsprojekt "Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit" ermittelt hat. Aufschlussreich ist dabei die Feststellung, dass die Hetze gegen Arbeitslose und Arbeitsverweigerer mit dem Einkommen steigt. Wilhelm Heitmeyer, der Leiter des Projekts, sieht die Ursachen hierfür in einer "Ökonomisierung des Sozialen":
In der Selbstwahrnehmung der Vermögenden strotzen deren Biografien vor Effizienz, Nützlichkeit und Verwertbarkeit. Dazu kommen durch ihre Sozialisierung – etwa durch Abschottung, ihre Wohnlage – bestimmte Habitusmuster. Dazu gehört Gleichgültigkeit gegenüber Obdachlosen. Es gibt eine elitäre Parallelgesellschaft, in der ein eisiger Jargon der Verachtung herrscht und kaum Interesse an gesellschaftlichen Integrationsproblemen. Es gibt also keine Auseinandersetzung mit dem, was in unserer Gesellschaft geschieht. Es geht den Reichen bei ihrer Abschottung um die Sicherung ihres Status. Insofern gibt es sozusagen einen Klassenkampf von oben.
Feindbild des Arbeitslosen
Der Tenor der Reichen ist eindeutig: Jeder ist seines Glückes Schmied. Die so genannten sozial Schwachen müssen selbst schauen, wo sie bleiben und wie sie über die Runden kommen. Die Wohlhabenden grenzen sich ab vom Pöbel und ziehen sich zurück aus der Solidargemeinschaft. Aktuellstes Beispiel: Der FDP-Politiker Lars Lindemann fordert, dass Hartz IV-Empfänger aus der Innenstadt verschwinden und an den Stadtrand ziehen sollen, denn, so Lindemann: "Jemand, der von Sozialhilfe lebt, kann nicht denselben Anspruch haben, wie jemand, der sein Geld selbst verdient!"
Genau solche Sichtweisen führen dazu, dass bei Heitmeyers Studie 25,8 Prozent der Aussage zustimmen, "dass moralisches Verhalten ein Luxus ist, den wir uns nicht mehr leisten können". Folgerichtig sagen die Vermögenden ganz offenherzig, dass der Hartz IV-Regelsatz noch viel zu hoch sei. Schließlich handelt es sich um Staatsknete, also auch um die Einkommenssteuer der arbeitenden Bevölkerung. Diejenigen, die das Geld haben, sehen in den vermeintlichen Sozialschmarotzern eine ökonomische Konkurrenz ("Große Teile der bürgerlichen Mittelschicht sind dabei, sozial zu verrohen"). Was überaus lachhaft ist, trägt realpolitische Früchte. Die Mehrheit prügelt mit Sanktionen und scharfen Worten auf die Minderheit ein. Das victim blaming, die Opferschelte, erfüllt seinen Zweck. All das sind Strategien der Manipulation, um Menschen auf ihren bloßen Nutzen und Mehrwert zu reduzieren, oder passender: auf ihre Verwertbarkeit. Im Kampf "jeder gegen jeden" entsolidarisiert sich die Gesellschaft; gleichzeitig sollen die Menschen gesellschaftsfähig gemacht werden, was nichts anderes heißt, als sie auf Arbeit zu drillen. Wer diese soziale Selektion nicht mitmachen will oder kann, kommt schnell unter die Räder.
Zudem hat Hartz IV erfolgreich den Niedriglohnsektor etabliert: Nach dem Motto: "Jede Arbeit ist besser als keine Arbeit" verdingen sich Millionen Beschäftigte für einen Hungerlohn und müssen mit Hartz IV aufstocken. Gleichzeitig werden damit diejenigen Unternehmen staatlich subventioniert, die die Hungerlöhne zahlen. Jeder vierte deutsche Beschäftige arbeitet mittlerweile im Niedriglohnbereich, das heißt er oder sie verdient weniger als 9,54 Euro brutto die Stunde. Wer ist davon konkret betroffen? Fast 90 Prozent der Taxifahrer arbeiten für einen Niedriglohn, nicht besser sieht es aus bei Friseuren und Kosmetikern (85,6 Prozent), Reinigungskräften (81,5 Prozent) oder in der Gastronomie (77,3 Prozent). Hätte das Statistische Bundesamt auch Studentinnen und Studenten und Kleinbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigten erfasst (beide fallen aus der Statistik heraus), wären die Zahlen wohl noch alarmierender ausgefallen.
Das Feindbild des Arbeitslosen hat aber auch noch eine andere Funktion: Politik, Medien und Stammtische vergewissern sich ihrer vermeintlichen Überlegenheit, indem sie über die "faulen Nichtstuer" und "Sozialschmarotzer" hetzen. Der Hartz-IV-Empfänger bestätigt in seiner Funktion als Sündenbock den vermeintlich besseren Status desjenigen, der ihn beschimpft. Insofern untermauert und stützt die Armut den Status quo des Gesellschaftssystems: "Armut ist gewollt und bewusst erzeugt, weil sie die 'Aktivierung‘, Motivierung und Disziplinierung der Bevölkerungsmehrheit gewährleistet. Die (Angst vor der) Armut sichert den Fortbestand der bestehenden Herrschaftsverhältnisse", wie der Sozialwissenschaftler Christoph Butterwegge feststellt."
Quelle: http://www.heise.de/tp/artikel/42/42717/1.html
#Arbeitslosigkeit #HartzIV:Die Hartz-IV-Gesetze sind die Arbeitshäuser des 21. Jahrhunderts! Mit der Drangsalierung der Arbeitslosen lässt sich prima Stimmung machen – und Wahlen gewinnen. Das geschieht auf vielerlei Wegen: Von Wirtschaft und Politik hören wir ständig das Gefasel von "Wachstum", "Wettbewerb" und "Standortsicherheit", um uns einzureden, dass wir "Gürtel enger schnallen" müssten, weil nur so "sichere Arbeitsplätze" möglich seien – alles andere sei "alternativlos". Eine Lohnerhöhung sei nicht drin, weil sonst die Firma pleitegehe. Wir dürften die Reichen nicht zu stark besteuern, weil sonst die "Leistungsträger" ins Ausland gingen. All diese Dinge werden Konsens – sogar bei den Erwerbstätigen selbst.
"Zum 1. April 2015 soll das Hartz-IV-Gesetz verschärft werden. Armut soll damit weiterhin als abschreckendes Beispiel dienen.
Haben Sie keine Erwerbsarbeit? Früher hätte das ungemütliche Konsequenzen haben können: 1589 wurde in Amsterdam eines der ersten sogenannten "Arbeitshäuser" eröffnet, um die "Abneigung gegen Arbeit zu kurieren". Die Heilmethoden waren alles andere als homöopathisch: Die Müßiggänger sperrte man in ein Verlies, in das man nach und nach Wasser füllte. Die im Wasser stehenden Gefangenen mussten ununterbrochen eine Pumpe betätigen, um sich vor dem Ertrinken zu retten. Mit dieser perversen Folter wollte man den Arbeitsunwilligen ihre Faulheit austreiben und ihnen hautnah demonstrieren, dass emsiges Arbeiten überlebensnotwendig sei. Die Menschen, die der Logik der Erwerbsarbeit in der aufkommenden kapitalistischen Gesellschaft nicht folgen wollten, wurden durch Gewalt zugerichtet und diszipliniert.
Die grausamen Arbeitshäuser verbreiteten sich schnell in ganz Europa; erst 1969 wurden sie in Deutschland abgeschafft. Nach Ronald Reagan und Margaret Thatcher dauerte es dann etwas, bis sich der Neoliberalismus auch in Deutschland vollends entfalten konnte. Am 1. Januar 2005 aber kam "Hartz IV". Seitdem leben Millionen Menschen mit dem ALG II, das bekanntermaßen weder zum Leben noch zum Sterben reicht. Selbst Menschen, die um jeden Preis arbeiten wollen, aber nicht können, bekommen das zu spüren. Ganz zu schweigen von denen, die durch Krankheit, Kündigung oder andere Schicksalsschläge in Hartz IV gestürzt sind.
Kurz nach der Einführung von Hartz IV drohte der damalige SPD-Arbeitsminister Franz Müntefering mit den biblischen Worten Paulus’: "Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen!" SPD und Grüne wussten damals genau, was sie taten. Nichts zieht so sehr den Volkszorn auf sich wie die (vermeintliche) Faulheit.
Mit der Drangsalierung der Arbeitslosen lässt sich prima Stimmung machen – und Wahlen gewinnen. Das geschieht auf vielerlei Wegen: Von Wirtschaft und Politik hören wir ständig das Gefasel von "Wachstum", "Wettbewerb" und "Standortsicherheit", um uns einzureden, dass wir "Gürtel enger schnallen" müssten, weil nur so "sichere Arbeitsplätze" möglich seien – alles andere sei "alternativlos". Eine Lohnerhöhung sei nicht drin, weil sonst die Firma pleitegehe. Wir dürften die Reichen nicht zu stark besteuern, weil sonst die "Leistungsträger" ins Ausland gingen. All diese Dinge werden Konsens – sogar bei den Erwerbstätigen selbst.
Untermauert wird dieser verheerende Konsens, indem massiv die reale Lage verdreht wird: Angeblich haben wir einen "Fachkräftemangel", zum Beispiel bei Ingenieuren, wie uns Lobby-Verbände und unkritisch abschreibende Medien weismachen wollen. Tatsächlich aber spricht die Bundesagentur für Arbeit von einem solchen Mangel, wenn auf eine Stelle drei Bewerber kommen – der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) sieht einen angeblichen Fachkräftemangel bei fünf Bewerbern pro freier Stelle. Die Wirtschaft will sich die Rosinen aus einem Überangebot an Bewerbern herauspicken, die anderen Bewerber fallen unter den Tisch – und schlimmstenfalls in Hartz IV. Und bei Hartz IV geht die Propaganda weiter: Jede BILD-Schlagzeile über vermeintliche "Sozialschmarotzer" und jede RTL-II-"Teenie-Mütter"-Folge untermauert die feindliche Stimmungslage gegen erwerbslose Menschen.
Seit der Einführung von Hartz IV stimmen 47,3 Prozent der Deutschen der Aussage zu, dass die meisten Arbeitslosen kaum daran interessiert seien, einen Job zu finden, wie das Forschungsprojekt "Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit" ermittelt hat. Aufschlussreich ist dabei die Feststellung, dass die Hetze gegen Arbeitslose und Arbeitsverweigerer mit dem Einkommen steigt. Wilhelm Heitmeyer, der Leiter des Projekts, sieht die Ursachen hierfür in einer "Ökonomisierung des Sozialen":
In der Selbstwahrnehmung der Vermögenden strotzen deren Biografien vor Effizienz, Nützlichkeit und Verwertbarkeit. Dazu kommen durch ihre Sozialisierung – etwa durch Abschottung, ihre Wohnlage – bestimmte Habitusmuster. Dazu gehört Gleichgültigkeit gegenüber Obdachlosen. Es gibt eine elitäre Parallelgesellschaft, in der ein eisiger Jargon der Verachtung herrscht und kaum Interesse an gesellschaftlichen Integrationsproblemen. Es gibt also keine Auseinandersetzung mit dem, was in unserer Gesellschaft geschieht. Es geht den Reichen bei ihrer Abschottung um die Sicherung ihres Status. Insofern gibt es sozusagen einen Klassenkampf von oben.
Feindbild des Arbeitslosen
Der Tenor der Reichen ist eindeutig: Jeder ist seines Glückes Schmied. Die so genannten sozial Schwachen müssen selbst schauen, wo sie bleiben und wie sie über die Runden kommen. Die Wohlhabenden grenzen sich ab vom Pöbel und ziehen sich zurück aus der Solidargemeinschaft. Aktuellstes Beispiel: Der FDP-Politiker Lars Lindemann fordert, dass Hartz IV-Empfänger aus der Innenstadt verschwinden und an den Stadtrand ziehen sollen, denn, so Lindemann: "Jemand, der von Sozialhilfe lebt, kann nicht denselben Anspruch haben, wie jemand, der sein Geld selbst verdient!"
Genau solche Sichtweisen führen dazu, dass bei Heitmeyers Studie 25,8 Prozent der Aussage zustimmen, "dass moralisches Verhalten ein Luxus ist, den wir uns nicht mehr leisten können". Folgerichtig sagen die Vermögenden ganz offenherzig, dass der Hartz IV-Regelsatz noch viel zu hoch sei. Schließlich handelt es sich um Staatsknete, also auch um die Einkommenssteuer der arbeitenden Bevölkerung. Diejenigen, die das Geld haben, sehen in den vermeintlichen Sozialschmarotzern eine ökonomische Konkurrenz ("Große Teile der bürgerlichen Mittelschicht sind dabei, sozial zu verrohen"). Was überaus lachhaft ist, trägt realpolitische Früchte. Die Mehrheit prügelt mit Sanktionen und scharfen Worten auf die Minderheit ein. Das victim blaming, die Opferschelte, erfüllt seinen Zweck. All das sind Strategien der Manipulation, um Menschen auf ihren bloßen Nutzen und Mehrwert zu reduzieren, oder passender: auf ihre Verwertbarkeit. Im Kampf "jeder gegen jeden" entsolidarisiert sich die Gesellschaft; gleichzeitig sollen die Menschen gesellschaftsfähig gemacht werden, was nichts anderes heißt, als sie auf Arbeit zu drillen. Wer diese soziale Selektion nicht mitmachen will oder kann, kommt schnell unter die Räder.
Zudem hat Hartz IV erfolgreich den Niedriglohnsektor etabliert: Nach dem Motto: "Jede Arbeit ist besser als keine Arbeit" verdingen sich Millionen Beschäftigte für einen Hungerlohn und müssen mit Hartz IV aufstocken. Gleichzeitig werden damit diejenigen Unternehmen staatlich subventioniert, die die Hungerlöhne zahlen. Jeder vierte deutsche Beschäftige arbeitet mittlerweile im Niedriglohnbereich, das heißt er oder sie verdient weniger als 9,54 Euro brutto die Stunde. Wer ist davon konkret betroffen? Fast 90 Prozent der Taxifahrer arbeiten für einen Niedriglohn, nicht besser sieht es aus bei Friseuren und Kosmetikern (85,6 Prozent), Reinigungskräften (81,5 Prozent) oder in der Gastronomie (77,3 Prozent). Hätte das Statistische Bundesamt auch Studentinnen und Studenten und Kleinbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigten erfasst (beide fallen aus der Statistik heraus), wären die Zahlen wohl noch alarmierender ausgefallen.
Das Feindbild des Arbeitslosen hat aber auch noch eine andere Funktion: Politik, Medien und Stammtische vergewissern sich ihrer vermeintlichen Überlegenheit, indem sie über die "faulen Nichtstuer" und "Sozialschmarotzer" hetzen. Der Hartz-IV-Empfänger bestätigt in seiner Funktion als Sündenbock den vermeintlich besseren Status desjenigen, der ihn beschimpft. Insofern untermauert und stützt die Armut den Status quo des Gesellschaftssystems: "Armut ist gewollt und bewusst erzeugt, weil sie die 'Aktivierung‘, Motivierung und Disziplinierung der Bevölkerungsmehrheit gewährleistet. Die (Angst vor der) Armut sichert den Fortbestand der bestehenden Herrschaftsverhältnisse", wie der Sozialwissenschaftler Christoph Butterwegge feststellt."
Quelle: http://www.heise.de/tp/artikel/42/42717/1.html
#Arbeitslosigkeit #HartzIV:Die Hartz-IV-Gesetze sind die Arbeitshäuser des 21. Jahrhunderts! Mit der Drangsalierung der Arbeitslosen lässt sich prima Stimmung machen – und Wahlen gewinnen. Das geschieht auf vielerlei Wegen: Von Wirtschaft und Politik hören wir ständig das Gefasel von "Wachstum", "Wettbewerb" und "Standortsicherheit", um uns einzureden, dass wir "Gürtel enger schnallen" müssten, weil nur so "sichere Arbeitsplätze" möglich seien – alles andere sei "alternativlos". Eine Lohnerhöhung sei nicht drin, weil sonst die Firma pleitegehe. Wir dürften die Reichen nicht zu stark besteuern, weil sonst die "Leistungsträger" ins Ausland gingen. All diese Dinge werden Konsens – sogar bei den Erwerbstätigen selbst.
"Zum 1. April 2015 soll das Hartz-IV-Gesetz verschärft werden. Armut soll damit weiterhin als abschreckendes Beispiel dienen.
Haben Sie keine Erwerbsarbeit? Früher hätte das ungemütliche Konsequenzen haben können: 1589 wurde in Amsterdam eines der ersten sogenannten "Arbeitshäuser" eröffnet, um die "Abneigung gegen Arbeit zu kurieren". Die Heilmethoden waren alles andere als homöopathisch: Die Müßiggänger sperrte man in ein Verlies, in das man nach und nach Wasser füllte. Die im Wasser stehenden Gefangenen mussten ununterbrochen eine Pumpe betätigen, um sich vor dem Ertrinken zu retten. Mit dieser perversen Folter wollte man den Arbeitsunwilligen ihre Faulheit austreiben und ihnen hautnah demonstrieren, dass emsiges Arbeiten überlebensnotwendig sei. Die Menschen, die der Logik der Erwerbsarbeit in der aufkommenden kapitalistischen Gesellschaft nicht folgen wollten, wurden durch Gewalt zugerichtet und diszipliniert.
Die grausamen Arbeitshäuser verbreiteten sich schnell in ganz Europa; erst 1969 wurden sie in Deutschland abgeschafft. Nach Ronald Reagan und Margaret Thatcher dauerte es dann etwas, bis sich der Neoliberalismus auch in Deutschland vollends entfalten konnte. Am 1. Januar 2005 aber kam "Hartz IV". Seitdem leben Millionen Menschen mit dem ALG II, das bekanntermaßen weder zum Leben noch zum Sterben reicht. Selbst Menschen, die um jeden Preis arbeiten wollen, aber nicht können, bekommen das zu spüren. Ganz zu schweigen von denen, die durch Krankheit, Kündigung oder andere Schicksalsschläge in Hartz IV gestürzt sind.
Kurz nach der Einführung von Hartz IV drohte der damalige SPD-Arbeitsminister Franz Müntefering mit den biblischen Worten Paulus’: "Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen!" SPD und Grüne wussten damals genau, was sie taten. Nichts zieht so sehr den Volkszorn auf sich wie die (vermeintliche) Faulheit.
Mit der Drangsalierung der Arbeitslosen lässt sich prima Stimmung machen – und Wahlen gewinnen. Das geschieht auf vielerlei Wegen: Von Wirtschaft und Politik hören wir ständig das Gefasel von "Wachstum", "Wettbewerb" und "Standortsicherheit", um uns einzureden, dass wir "Gürtel enger schnallen" müssten, weil nur so "sichere Arbeitsplätze" möglich seien – alles andere sei "alternativlos". Eine Lohnerhöhung sei nicht drin, weil sonst die Firma pleitegehe. Wir dürften die Reichen nicht zu stark besteuern, weil sonst die "Leistungsträger" ins Ausland gingen. All diese Dinge werden Konsens – sogar bei den Erwerbstätigen selbst.
Untermauert wird dieser verheerende Konsens, indem massiv die reale Lage verdreht wird: Angeblich haben wir einen "Fachkräftemangel", zum Beispiel bei Ingenieuren, wie uns Lobby-Verbände und unkritisch abschreibende Medien weismachen wollen. Tatsächlich aber spricht die Bundesagentur für Arbeit von einem solchen Mangel, wenn auf eine Stelle drei Bewerber kommen – der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) sieht einen angeblichen Fachkräftemangel bei fünf Bewerbern pro freier Stelle. Die Wirtschaft will sich die Rosinen aus einem Überangebot an Bewerbern herauspicken, die anderen Bewerber fallen unter den Tisch – und schlimmstenfalls in Hartz IV. Und bei Hartz IV geht die Propaganda weiter: Jede BILD-Schlagzeile über vermeintliche "Sozialschmarotzer" und jede RTL-II-"Teenie-Mütter"-Folge untermauert die feindliche Stimmungslage gegen erwerbslose Menschen.
Seit der Einführung von Hartz IV stimmen 47,3 Prozent der Deutschen der Aussage zu, dass die meisten Arbeitslosen kaum daran interessiert seien, einen Job zu finden, wie das Forschungsprojekt "Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit" ermittelt hat. Aufschlussreich ist dabei die Feststellung, dass die Hetze gegen Arbeitslose und Arbeitsverweigerer mit dem Einkommen steigt. Wilhelm Heitmeyer, der Leiter des Projekts, sieht die Ursachen hierfür in einer "Ökonomisierung des Sozialen":
In der Selbstwahrnehmung der Vermögenden strotzen deren Biografien vor Effizienz, Nützlichkeit und Verwertbarkeit. Dazu kommen durch ihre Sozialisierung – etwa durch Abschottung, ihre Wohnlage – bestimmte Habitusmuster. Dazu gehört Gleichgültigkeit gegenüber Obdachlosen. Es gibt eine elitäre Parallelgesellschaft, in der ein eisiger Jargon der Verachtung herrscht und kaum Interesse an gesellschaftlichen Integrationsproblemen. Es gibt also keine Auseinandersetzung mit dem, was in unserer Gesellschaft geschieht. Es geht den Reichen bei ihrer Abschottung um die Sicherung ihres Status. Insofern gibt es sozusagen einen Klassenkampf von oben.
Feindbild des Arbeitslosen
Der Tenor der Reichen ist eindeutig: Jeder ist seines Glückes Schmied. Die so genannten sozial Schwachen müssen selbst schauen, wo sie bleiben und wie sie über die Runden kommen. Die Wohlhabenden grenzen sich ab vom Pöbel und ziehen sich zurück aus der Solidargemeinschaft. Aktuellstes Beispiel: Der FDP-Politiker Lars Lindemann fordert, dass Hartz IV-Empfänger aus der Innenstadt verschwinden und an den Stadtrand ziehen sollen, denn, so Lindemann: "Jemand, der von Sozialhilfe lebt, kann nicht denselben Anspruch haben, wie jemand, der sein Geld selbst verdient!"
Genau solche Sichtweisen führen dazu, dass bei Heitmeyers Studie 25,8 Prozent der Aussage zustimmen, "dass moralisches Verhalten ein Luxus ist, den wir uns nicht mehr leisten können". Folgerichtig sagen die Vermögenden ganz offenherzig, dass der Hartz IV-Regelsatz noch viel zu hoch sei. Schließlich handelt es sich um Staatsknete, also auch um die Einkommenssteuer der arbeitenden Bevölkerung. Diejenigen, die das Geld haben, sehen in den vermeintlichen Sozialschmarotzern eine ökonomische Konkurrenz ("Große Teile der bürgerlichen Mittelschicht sind dabei, sozial zu verrohen"). Was überaus lachhaft ist, trägt realpolitische Früchte. Die Mehrheit prügelt mit Sanktionen und scharfen Worten auf die Minderheit ein. Das victim blaming, die Opferschelte, erfüllt seinen Zweck. All das sind Strategien der Manipulation, um Menschen auf ihren bloßen Nutzen und Mehrwert zu reduzieren, oder passender: auf ihre Verwertbarkeit. Im Kampf "jeder gegen jeden" entsolidarisiert sich die Gesellschaft; gleichzeitig sollen die Menschen gesellschaftsfähig gemacht werden, was nichts anderes heißt, als sie auf Arbeit zu drillen. Wer diese soziale Selektion nicht mitmachen will oder kann, kommt schnell unter die Räder.
Zudem hat Hartz IV erfolgreich den Niedriglohnsektor etabliert: Nach dem Motto: "Jede Arbeit ist besser als keine Arbeit" verdingen sich Millionen Beschäftigte für einen Hungerlohn und müssen mit Hartz IV aufstocken. Gleichzeitig werden damit diejenigen Unternehmen staatlich subventioniert, die die Hungerlöhne zahlen. Jeder vierte deutsche Beschäftige arbeitet mittlerweile im Niedriglohnbereich, das heißt er oder sie verdient weniger als 9,54 Euro brutto die Stunde. Wer ist davon konkret betroffen? Fast 90 Prozent der Taxifahrer arbeiten für einen Niedriglohn, nicht besser sieht es aus bei Friseuren und Kosmetikern (85,6 Prozent), Reinigungskräften (81,5 Prozent) oder in der Gastronomie (77,3 Prozent). Hätte das Statistische Bundesamt auch Studentinnen und Studenten und Kleinbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigten erfasst (beide fallen aus der Statistik heraus), wären die Zahlen wohl noch alarmierender ausgefallen.
Das Feindbild des Arbeitslosen hat aber auch noch eine andere Funktion: Politik, Medien und Stammtische vergewissern sich ihrer vermeintlichen Überlegenheit, indem sie über die "faulen Nichtstuer" und "Sozialschmarotzer" hetzen. Der Hartz-IV-Empfänger bestätigt in seiner Funktion als Sündenbock den vermeintlich besseren Status desjenigen, der ihn beschimpft. Insofern untermauert und stützt die Armut den Status quo des Gesellschaftssystems: "Armut ist gewollt und bewusst erzeugt, weil sie die 'Aktivierung‘, Motivierung und Disziplinierung der Bevölkerungsmehrheit gewährleistet. Die (Angst vor der) Armut sichert den Fortbestand der bestehenden Herrschaftsverhältnisse", wie der Sozialwissenschaftler Christoph Butterwegge feststellt."
Quelle: http://www.heise.de/tp/artikel/42/42717/1.html
Abonnieren
Posts (Atom)