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Samstag, 29. März 2014
DEMOAUFRUF 7. APRIL 2014 - FÜR EINE GLEICHE GESUNDHEITSVERSORGUNG ALLER MENSCHEN IN HAMBURG UND ÜBERALL
Ein Aufruf des Medibueros Hamburg
http://medibuero-hamburg.org/de/demoaufruf-7-april-2014
Mit Inkrafttreten des UN-Sozialpakts im Jahr 1976 hat sich die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, „für jedermann* im Krankheitsfall den Genuss medizinischer Einrichtungen und ärztlicher Betreuung sicher(zu)stellen". Trotzdem gibt es aktuell in Hamburg tausende Menschen, die keinen Zugang zu Gesundheitsversorgung haben. Gerade im letzten Jahr hat sich ihre Situation weiter verschlechtert.
Die Ursachen, warum viele Menschen in Deutschland keinen Zugang zum Gesundheitssystem haben sind unterschiedlich.
• Wer keine Arbeitserlaubnis hat, kann nur ohne Sozialversicherung arbeiten.
• Wer im Asylverfahren steht, hat nur stark eingeschränkten Zugang zu Gesundheitsleistungen.
• Wer keine Papiere hat, kann nicht einfach zur Ärzt_in oder im Notfall ins Krankenhaus gehen.
• Wer als Selbstständige_r pleite gegangen ist, ist ohne Versicherung.
Gesundheit ist ein Menschenrecht, das unabhängig von Pass, Herkunft und Einkommen besteht. Jeder Mensch muss uneingeschränkten Zugang zu Gesundheitsversorgung haben.
Deshalb wollen wir am Weltgesundheitstag unsere Forderung nach Gesundheitsversorgung für Alle lautstark auf die Straße bringen
NOTFALLVERSORGUNG VON PAPIERLOSEN.
Im Oktober 2013 hat das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 30.10.2013 – B7AY2/12 R) entschieden, dass die Sozialämter nicht mehr für die Notfallversorgung von Menschen ohne Papieren aufkommen müssen. Das führt dazu, dass die Krankenhäuser Menschen, die in einer medizinischen Notlage sind, abweisen oder lediglich mit Schmerzmitteln behandeln.
BEGINN DES ASYLVERFAHRENS
Menschen, die in Deutschland einen Antrag auf Asyl stellen, haben mit Antragsstellung ein Recht auf medizinische Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Seit circa einem Jahr erhalten Antragssteller*innen in Hamburg ihre Versicherungskarte jedoch erst nach Wochen oder Monaten; das bedeutet, dass sie in dieser Zeit ohne Gesundheitsschutz sind und insbesondere Schwangere und psychisch Kranke keine Fachärzt_innen aufsuchen können.
MENSCHEN OHNE GÜLTIGE PAPIERE
Menschen, die ohne gültige Papiere in Deutschland leben, stehen ebenfalls Gesundheitsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu. Beantragen sie jedoch beim Sozialamt einen Krankenschein, so ist dieses verpflichtet (§87 AufenthaltsG), sie der Ausländerbehörde zu melden und es droht ihnen die Abschiebung. Dies führt faktisch dazu, dass sie im Krankheitsfall nicht zur Ärzt_in oder ins Krankenhaus gehen können.
ASYLBEWERBER*INNEN
Das Asylbewerberleistungsgesetz gibt vor, welche Gesundheitsleistungen Asylbewerber*innen zustehen. In der Realität bedeutet dies, dass nur ein sehr eingeschränktes Leistungsspektrum gewährt wird. Vor allem, die Behandlung von chronischen Krankheiten wie z.B. Krebsleiden, wird zumeist verweigert. Eine solche Ungleichbehandlung ist nicht hinnehmbar.
BÜRGER*INNEN ANDERER EU-STAATEN
Viele Bürgerinnen aus anderen EU-Ländern haben keine Krankenversicherung. Wer im Krankheitsfall für ihre Behandlung aufkommt, ist nicht geklärt.
WIR FORDERN:
• Abschaffung des § 87 Aufenthaltsgesetz (Meldepflicht von Illegalisierten an die Ausländerbehörde)
• Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes – Integration in die Regelversorgung sofort ab Antragstellung auf Asyl
• Abschaffung diskriminierender Sondergesetze für Flüchtlinge
• Reguläre medizinische Versorgung aller hier lebender Menschen – unabhängig vom Aufenthaltsstatus und Herkunftsland
-----------
Dies ist der Bundesweite Aufruf des Medibueros
www.medibuero.de
Für eine reguläre Gesundheitsversorgung aller Menschen – unabhängig vom Aufenthaltsstatus!
Was selbstverständlich sein sollte, ist es leider nicht: In Deutschland haben viele MigrantInnen keine Krankenversicherung und keinen regulären Zugang zu medizinischer Versorgung. Die Folge: Behandelbare Erkrankungen entwickeln sich zu vermeidbaren Notfällen. Das ist ein Skandal und stellt nicht nur die Betroffenen, sondern auch alle, die im Gesundheitswesen tätig sind, vor große Probleme.
Aus ethischer und menschenrechtlicher Sicht müssen alle PatientInnen die notwendige medizinische Versorgung bekommen – was ist aber, wenn die Rechnung nicht bezahlt werden kann? Die nötige Anschlussbehandlung unterbleibt? Das Labor nicht abgerechnet werden kann und die Medikamente unbezahlbar sind? Wenn gar eine Operation notwendig wird?
Die Politik lässt das Gesundheitswesen mit diesen Problemen nicht nur alleine, sie hat sie größtenteils überhaupt erst geschaffen. Dabei geht es um die Versorgung von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus, von Flüchtlingen im Asylverfahren oder mit Duldung, sowie von EU-MigrantInnen ohne Krankenversicherung.
Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus haben faktisch keinen Zugang zur medizinischen Regelversorgung. Wenn sie beim Sozialamt einen Krankenschein beantragen, ist das Sozialamt nach § 87 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) verpflichtet, die Ausländerbehörde zu informieren. Im schlimmsten Fall droht dann die Abschiebung.
Wenn sie im Notfall direkt ins Krankenhaus gehen, kann das Krankenhaus versuchen, direkt mit dem Sozialamt abzurechnen – diese Daten sind dann durch die ärztliche Schweigepflicht vor der Weitergabe an die Ausländerbehörde geschützt. Das Krankenhaus muss dem Sozialamt gegenüber jedoch die Bedürftigkeit der PatientInnen nachweisen – die dazu notwendigen Nachweise können Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus in der Regel nicht vorweisen.
Sie können in ihrer besonderen Lebenssituation auch keine detaillierten Angaben über ihre MitbewohnerInnen und UnterstützerInnen machen. Daher müssen die Krankenhäuser fast immer auf die Abrechnung der KoLisa Bäuerlesten verzichten und versuchen daher solche Behandlungen zu vermeiden. Dies Dr. Regina Brunett führt zu einer strukturellen Unterversorgung, oft unterbleiben nötige Untersuchungen und Behandlungen, teilweise mit lebensgefährlichen Konsequenzen.
Flüchtlinge, die im Asylverfahren sind oder geduldet werden, haben nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) nur Anspruch auf reduzierte medizinische Leistungen. Was diese Leistungen umfassen und ausschließen, ist immer wieder Gegenstand von Auseinandersetzungen und führt nicht selten zur Leistungsverweigerung. Dabei entscheiden SachberarbeiterInnen der Sozialämter über die Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung.
Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts wird das AsylbLG gerade überarbeitet – in diesem Zusammenhang sollten die medizinisch unsinnigen Einschränkungen endlich gestrichen werden. Zumal die Lebensbedingungen von Flüchtlingen aufgrund ausländerrechtlicher Bestimmungen ohnehin psychosozial belastend und gesundheitsgefährdend sind: Lagerunterbringung, Essenpakete, Arbeits- und Ausbildungsverbote, Einschränkungen der persönlichen Mobilität durch die Residenzpflicht.
Bundesweit protestieren Flüchtlinge gegen diese ausgrenzenden Lebensbedingungen. Dabei haben sie durch lange Protestmärsche, monatelange Besetzungen und Hungerstreiks, u.a. am Brandenburger Tor bei klirrender Kälte auch ihre eigene Gesundheit aufs Spiel gesetzt. Dennoch reagiert die Politik auf ihre Forderungen bisher mit kalter Ignoranz.
Die dritte Gruppe von MigrantInnen ohne regulären Zugang zur Gesundheitsversorgung sind EU-BürgerInnen insbesondere aus den neuen EU-Ländern, die oft weder in Deutschland noch in ihren Herkunftsländern krankenversichert sind. Während ein einheitlicher Rechtsrahmen für die europäischen Arbeits-, Dienstleistungs-, Waren-, Kapital- und Finanzmärkte geschaffen wird, stellt sich die sozialrechtliche Situation der innereuropäischen MigrantInnen in der Praxis als uneinheitlich und komplex dar.
Der Zugang zu medizinischen Leistungen und deren Finanzierung stellt Beratungsstellen, Gesundheitsdienste und Krankenhäuser und öffentliche Verwaltungen vor Fragen, deren Beantwortung umfangreiche Kenntnisse europäischer Rechtsnormen und des nationalen Sozialrechts – in Deutschland wie im jeweiligen Herkunftsland – erfordert. Die Interpretation dieser Regelungen durch Beratungsstellen, Verwaltung und Gerichte ist uneinheitlich und oftmals widersprüchlich. Die Beschäftigten im Gesundheitswesen können diese Fragen am allerwenigsten beantworten. Sie sind jedoch mit den Hilfe suchenden PatientInnen konfrontiert und allein gelassen. Dies führt dazu, dass die medizinische Versorgung oft mangelhaft und unzureichend ist.
Wir setzen uns für ein Gesundheitswesen für alle ein.
Wir fordern:
Abschaffung des § 87 AufenthG
Abschaffung des AsylbLG – Integration in die soziale Regelversorgung
Abschaffung diskriminierender Sondergesetze für Flüchtlinge
Reguläre medizinische Versorgung aller hier lebenden Menschen – unabhängig vom Aufenthaltsstatus und vom Herkunftsland
Unterzeichner_innen:
Organisationen:
Medico International
VDÄÄ - Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte
Medecins du Monde - Ärzte der Welt
IPPNW - Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges / Ärzte in sozialer Verantwortung e.V.
Deutsche AIDS-Hilfe e.V.
Münchner AIDS-Hilfe e.V.
Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF)
Fraktion Gesundheit in der Ärztekammer Berlin
Familienplanungszentrum Berlin - BALANCE
Bayerischer Flüchtlingsrat
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Flüchtlingsrat Hamburg e.V.
Flüchtlingsrat NRW e.V.
Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V.
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Flüchtlingsrat Brandenburg
Flüchtlingsrat Thüringen e.V.
Flüchtlingsrat Düsseldorf e.V.
Flüchlingsrat Mainz e.V.
Caritasverband für die Diözese Limburg e.V.
Medibüro Hamburg
Medinetz Bonn e.V.
Medinetz Freiburg
Medinetz Leipzig e.V.
Medizinische Flüchtlingshilfe Göttingen e.V.
Basisgruppe Medizin Göttingen
Medibüro Kiel
MediNetz Rhein-Neckar
Medibüro Lübeck
Medinetz Rostock
MediNetz Bremen
Medinetz Mainz
Medizinische Flüchtlingshilfe Hannover e.V.
Medizinische Flüchhtlingshilfe Bielefeld
Medinetz Dresden e.V.
Medinetz Jena e.V.
abed e.V. - Hilfe für Kinder in Burkina Faso
KLIK e.V. / Kontaktladen für junge Menschen auf der Straße, Berlin
Bündnis gegen Rassismus
NEKABENE - Familien und Migrationsprojekt der AIDS-Hilfe Essen e.V.
Netzwerk Asyl Migration Flucht Dresden (NAMF)
Willkommensinitiative - Praktische Solidarität mit Flüchtlingen in Stadt und Landkreis Lüneburg
Projekt InteraXion - Anlaufstelle für Migrant_innen | antirassistische Bildung Treptow-Köpenick
Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWi)
GLADT e.V. - Gays and Lesbians aus der Türkei
Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und MigrantInnen (KuB) e.V. - Berlin
Multitude Berlin
NGfP - Neue Gesellschaft für Psychologie
ARI Berlin - Antirassistische Initiative e.V.
Thüringer Bündnisse, Initiativen und Netzwerke gegen Rechts
Interkulturelles Frauenzentrum S.U.S.I. - Berlin
Netzwerk Flüchtlingshilfe-Menschenrechte e.v., Hannover
Initiative Ja zur Flüchtlingsaufnahme in Gransee
Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche e.V.
Borderline europe - Menschenrechte ohne Grenzen e.V.
Amoro Foro e.V. - Berliner Landesverband von Amaro Drom e.V.
AG Kritische Mediziner der Uni Hamburg
Berliner Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP) / Ariba e.V.
respect Berlin
no lager halle
Antirassistische Netzwerk Sachsen-Anhalt
Infomobil Hamburg
Gesellschaft für türkischsprachige Psychotherapie und psychosoziale Beratung (GTP e.V.)
gASTWERKe e. V. Arbeits- und Lebensgemeinschaft in Escherode (Niedersachsen)
http://medibuero-hamburg.org/de/demoaufruf-7-april-2014
Mit Inkrafttreten des UN-Sozialpakts im Jahr 1976 hat sich die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, „für jedermann* im Krankheitsfall den Genuss medizinischer Einrichtungen und ärztlicher Betreuung sicher(zu)stellen". Trotzdem gibt es aktuell in Hamburg tausende Menschen, die keinen Zugang zu Gesundheitsversorgung haben. Gerade im letzten Jahr hat sich ihre Situation weiter verschlechtert.
Die Ursachen, warum viele Menschen in Deutschland keinen Zugang zum Gesundheitssystem haben sind unterschiedlich.
• Wer keine Arbeitserlaubnis hat, kann nur ohne Sozialversicherung arbeiten.
• Wer im Asylverfahren steht, hat nur stark eingeschränkten Zugang zu Gesundheitsleistungen.
• Wer keine Papiere hat, kann nicht einfach zur Ärzt_in oder im Notfall ins Krankenhaus gehen.
• Wer als Selbstständige_r pleite gegangen ist, ist ohne Versicherung.
Gesundheit ist ein Menschenrecht, das unabhängig von Pass, Herkunft und Einkommen besteht. Jeder Mensch muss uneingeschränkten Zugang zu Gesundheitsversorgung haben.
Deshalb wollen wir am Weltgesundheitstag unsere Forderung nach Gesundheitsversorgung für Alle lautstark auf die Straße bringen
NOTFALLVERSORGUNG VON PAPIERLOSEN.
Im Oktober 2013 hat das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 30.10.2013 – B7AY2/12 R) entschieden, dass die Sozialämter nicht mehr für die Notfallversorgung von Menschen ohne Papieren aufkommen müssen. Das führt dazu, dass die Krankenhäuser Menschen, die in einer medizinischen Notlage sind, abweisen oder lediglich mit Schmerzmitteln behandeln.
BEGINN DES ASYLVERFAHRENS
Menschen, die in Deutschland einen Antrag auf Asyl stellen, haben mit Antragsstellung ein Recht auf medizinische Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Seit circa einem Jahr erhalten Antragssteller*innen in Hamburg ihre Versicherungskarte jedoch erst nach Wochen oder Monaten; das bedeutet, dass sie in dieser Zeit ohne Gesundheitsschutz sind und insbesondere Schwangere und psychisch Kranke keine Fachärzt_innen aufsuchen können.
MENSCHEN OHNE GÜLTIGE PAPIERE
Menschen, die ohne gültige Papiere in Deutschland leben, stehen ebenfalls Gesundheitsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu. Beantragen sie jedoch beim Sozialamt einen Krankenschein, so ist dieses verpflichtet (§87 AufenthaltsG), sie der Ausländerbehörde zu melden und es droht ihnen die Abschiebung. Dies führt faktisch dazu, dass sie im Krankheitsfall nicht zur Ärzt_in oder ins Krankenhaus gehen können.
ASYLBEWERBER*INNEN
Das Asylbewerberleistungsgesetz gibt vor, welche Gesundheitsleistungen Asylbewerber*innen zustehen. In der Realität bedeutet dies, dass nur ein sehr eingeschränktes Leistungsspektrum gewährt wird. Vor allem, die Behandlung von chronischen Krankheiten wie z.B. Krebsleiden, wird zumeist verweigert. Eine solche Ungleichbehandlung ist nicht hinnehmbar.
BÜRGER*INNEN ANDERER EU-STAATEN
Viele Bürgerinnen aus anderen EU-Ländern haben keine Krankenversicherung. Wer im Krankheitsfall für ihre Behandlung aufkommt, ist nicht geklärt.
WIR FORDERN:
• Abschaffung des § 87 Aufenthaltsgesetz (Meldepflicht von Illegalisierten an die Ausländerbehörde)
• Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes – Integration in die Regelversorgung sofort ab Antragstellung auf Asyl
• Abschaffung diskriminierender Sondergesetze für Flüchtlinge
• Reguläre medizinische Versorgung aller hier lebender Menschen – unabhängig vom Aufenthaltsstatus und Herkunftsland
-----------
Dies ist der Bundesweite Aufruf des Medibueros
www.medibuero.de
Für eine reguläre Gesundheitsversorgung aller Menschen – unabhängig vom Aufenthaltsstatus!
Was selbstverständlich sein sollte, ist es leider nicht: In Deutschland haben viele MigrantInnen keine Krankenversicherung und keinen regulären Zugang zu medizinischer Versorgung. Die Folge: Behandelbare Erkrankungen entwickeln sich zu vermeidbaren Notfällen. Das ist ein Skandal und stellt nicht nur die Betroffenen, sondern auch alle, die im Gesundheitswesen tätig sind, vor große Probleme.
Aus ethischer und menschenrechtlicher Sicht müssen alle PatientInnen die notwendige medizinische Versorgung bekommen – was ist aber, wenn die Rechnung nicht bezahlt werden kann? Die nötige Anschlussbehandlung unterbleibt? Das Labor nicht abgerechnet werden kann und die Medikamente unbezahlbar sind? Wenn gar eine Operation notwendig wird?
Die Politik lässt das Gesundheitswesen mit diesen Problemen nicht nur alleine, sie hat sie größtenteils überhaupt erst geschaffen. Dabei geht es um die Versorgung von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus, von Flüchtlingen im Asylverfahren oder mit Duldung, sowie von EU-MigrantInnen ohne Krankenversicherung.
Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus haben faktisch keinen Zugang zur medizinischen Regelversorgung. Wenn sie beim Sozialamt einen Krankenschein beantragen, ist das Sozialamt nach § 87 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) verpflichtet, die Ausländerbehörde zu informieren. Im schlimmsten Fall droht dann die Abschiebung.
Wenn sie im Notfall direkt ins Krankenhaus gehen, kann das Krankenhaus versuchen, direkt mit dem Sozialamt abzurechnen – diese Daten sind dann durch die ärztliche Schweigepflicht vor der Weitergabe an die Ausländerbehörde geschützt. Das Krankenhaus muss dem Sozialamt gegenüber jedoch die Bedürftigkeit der PatientInnen nachweisen – die dazu notwendigen Nachweise können Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus in der Regel nicht vorweisen.
Sie können in ihrer besonderen Lebenssituation auch keine detaillierten Angaben über ihre MitbewohnerInnen und UnterstützerInnen machen. Daher müssen die Krankenhäuser fast immer auf die Abrechnung der KoLisa Bäuerlesten verzichten und versuchen daher solche Behandlungen zu vermeiden. Dies Dr. Regina Brunett führt zu einer strukturellen Unterversorgung, oft unterbleiben nötige Untersuchungen und Behandlungen, teilweise mit lebensgefährlichen Konsequenzen.
Flüchtlinge, die im Asylverfahren sind oder geduldet werden, haben nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) nur Anspruch auf reduzierte medizinische Leistungen. Was diese Leistungen umfassen und ausschließen, ist immer wieder Gegenstand von Auseinandersetzungen und führt nicht selten zur Leistungsverweigerung. Dabei entscheiden SachberarbeiterInnen der Sozialämter über die Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung.
Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts wird das AsylbLG gerade überarbeitet – in diesem Zusammenhang sollten die medizinisch unsinnigen Einschränkungen endlich gestrichen werden. Zumal die Lebensbedingungen von Flüchtlingen aufgrund ausländerrechtlicher Bestimmungen ohnehin psychosozial belastend und gesundheitsgefährdend sind: Lagerunterbringung, Essenpakete, Arbeits- und Ausbildungsverbote, Einschränkungen der persönlichen Mobilität durch die Residenzpflicht.
Bundesweit protestieren Flüchtlinge gegen diese ausgrenzenden Lebensbedingungen. Dabei haben sie durch lange Protestmärsche, monatelange Besetzungen und Hungerstreiks, u.a. am Brandenburger Tor bei klirrender Kälte auch ihre eigene Gesundheit aufs Spiel gesetzt. Dennoch reagiert die Politik auf ihre Forderungen bisher mit kalter Ignoranz.
Die dritte Gruppe von MigrantInnen ohne regulären Zugang zur Gesundheitsversorgung sind EU-BürgerInnen insbesondere aus den neuen EU-Ländern, die oft weder in Deutschland noch in ihren Herkunftsländern krankenversichert sind. Während ein einheitlicher Rechtsrahmen für die europäischen Arbeits-, Dienstleistungs-, Waren-, Kapital- und Finanzmärkte geschaffen wird, stellt sich die sozialrechtliche Situation der innereuropäischen MigrantInnen in der Praxis als uneinheitlich und komplex dar.
Der Zugang zu medizinischen Leistungen und deren Finanzierung stellt Beratungsstellen, Gesundheitsdienste und Krankenhäuser und öffentliche Verwaltungen vor Fragen, deren Beantwortung umfangreiche Kenntnisse europäischer Rechtsnormen und des nationalen Sozialrechts – in Deutschland wie im jeweiligen Herkunftsland – erfordert. Die Interpretation dieser Regelungen durch Beratungsstellen, Verwaltung und Gerichte ist uneinheitlich und oftmals widersprüchlich. Die Beschäftigten im Gesundheitswesen können diese Fragen am allerwenigsten beantworten. Sie sind jedoch mit den Hilfe suchenden PatientInnen konfrontiert und allein gelassen. Dies führt dazu, dass die medizinische Versorgung oft mangelhaft und unzureichend ist.
Wir setzen uns für ein Gesundheitswesen für alle ein.
Wir fordern:
Abschaffung des § 87 AufenthG
Abschaffung des AsylbLG – Integration in die soziale Regelversorgung
Abschaffung diskriminierender Sondergesetze für Flüchtlinge
Reguläre medizinische Versorgung aller hier lebenden Menschen – unabhängig vom Aufenthaltsstatus und vom Herkunftsland
Unterzeichner_innen:
Organisationen:
Medico International
VDÄÄ - Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte
Medecins du Monde - Ärzte der Welt
IPPNW - Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges / Ärzte in sozialer Verantwortung e.V.
Deutsche AIDS-Hilfe e.V.
Münchner AIDS-Hilfe e.V.
Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF)
Fraktion Gesundheit in der Ärztekammer Berlin
Familienplanungszentrum Berlin - BALANCE
Bayerischer Flüchtlingsrat
Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Flüchtlingsrat Hamburg e.V.
Flüchtlingsrat NRW e.V.
Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V.
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Flüchtlingsrat Brandenburg
Flüchtlingsrat Thüringen e.V.
Flüchtlingsrat Düsseldorf e.V.
Flüchlingsrat Mainz e.V.
Caritasverband für die Diözese Limburg e.V.
Medibüro Hamburg
Medinetz Bonn e.V.
Medinetz Freiburg
Medinetz Leipzig e.V.
Medizinische Flüchtlingshilfe Göttingen e.V.
Basisgruppe Medizin Göttingen
Medibüro Kiel
MediNetz Rhein-Neckar
Medibüro Lübeck
Medinetz Rostock
MediNetz Bremen
Medinetz Mainz
Medizinische Flüchtlingshilfe Hannover e.V.
Medizinische Flüchhtlingshilfe Bielefeld
Medinetz Dresden e.V.
Medinetz Jena e.V.
abed e.V. - Hilfe für Kinder in Burkina Faso
KLIK e.V. / Kontaktladen für junge Menschen auf der Straße, Berlin
Bündnis gegen Rassismus
NEKABENE - Familien und Migrationsprojekt der AIDS-Hilfe Essen e.V.
Netzwerk Asyl Migration Flucht Dresden (NAMF)
Willkommensinitiative - Praktische Solidarität mit Flüchtlingen in Stadt und Landkreis Lüneburg
Projekt InteraXion - Anlaufstelle für Migrant_innen | antirassistische Bildung Treptow-Köpenick
Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWi)
GLADT e.V. - Gays and Lesbians aus der Türkei
Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und MigrantInnen (KuB) e.V. - Berlin
Multitude Berlin
NGfP - Neue Gesellschaft für Psychologie
ARI Berlin - Antirassistische Initiative e.V.
Thüringer Bündnisse, Initiativen und Netzwerke gegen Rechts
Interkulturelles Frauenzentrum S.U.S.I. - Berlin
Netzwerk Flüchtlingshilfe-Menschenrechte e.v., Hannover
Initiative Ja zur Flüchtlingsaufnahme in Gransee
Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche e.V.
Borderline europe - Menschenrechte ohne Grenzen e.V.
Amoro Foro e.V. - Berliner Landesverband von Amaro Drom e.V.
AG Kritische Mediziner der Uni Hamburg
Berliner Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP) / Ariba e.V.
respect Berlin
no lager halle
Antirassistische Netzwerk Sachsen-Anhalt
Infomobil Hamburg
Gesellschaft für türkischsprachige Psychotherapie und psychosoziale Beratung (GTP e.V.)
gASTWERKe e. V. Arbeits- und Lebensgemeinschaft in Escherode (Niedersachsen)
Freitag, 28. März 2014
Es stand in der taz am 23.02.2014. Eine Initiative von Menschen die sich als linke innerhalb der Spezialdemokratie verstehen.
Umsturz: Die Verstrickung der Bundesregierung
Aufklärung:
Was wussten Merkel und Westerwelle über den geplanten Umsturz der Regierung Janukowitsch, welche Rolle spielten Politiker der Grünen?
Der blutige Umsturz der ukrainischen Regierung ist keinesfalls aufgeklärt. Welche Kräfte haben dort was gemacht, um Janukowitsch abzusetzten? Von welcher Seite wurde Gewalt angewendet? Die wichtigste Frage aber ist, wer hat diesen Umsturz initiiert und mit wessen Unterstützung kam es zur Eskalation der Proteste. Wer verschuldet also die Krise, welche nun nicht nur die Ukrainer, sondern die Europäer schwer belastet?
Eine Absage an eine Aufarbeitung des Maidan gab es schon durch die ukrainische Übergangsregierung von Jazenjuk. Eine objektive Aufklärung ist nicht zu erwarten, weil beispielsweise die Staatsanwaltschaft in der Ukraine in der Hand der Swoboda und des „rechten Sektors“ ist.
In Deutschland ist eine Aufarbeitung, zumindest was den Anteil der Bundesregierung an den Ereignissen auf dem Maidan und der derzeitigen Krimkrise angeht, sehr wohl denkbar.
Lest hier weiter!
Moin moin G +G' heute fand für Hamburg-Nord der Bezirkswahlausschuss statt. Durch den kurzen aber treffenden Einwand des Genossen Olaf, wie weit es mit der Friedensliebe und Völkerverständigung, entsprechend der Hamburger Verfassung, seitens der NPD steht, hat diese wahrheitswidrig ihre Friedensliebe und Völkerverständigung beteuert. Bei der anschließenden Abstimmung über Zulassung bzw. NIchtzulassung, gab es NUR EINE Stimme für die NPD! (die Stimme des Vorsitzenden Peter Hansen). Drei Mitglieder haben gegen die NPD-Kandidatur und vier mit Enthaltung gestimmt! DAMIT ist die NPD im Bezirk NORD z.Zt. NICHT zugelassen! Nun hat die NPD bis Montag (31.3.) Zeit, gegen diese Entscheidung Widerspruch einzulegen. Was sie 100%-tig machen wird. Und im weiteren Verlauf würde sie auch vor jedem bundesdeutschen Gericht auf Wahlzulassung Recht bekommen. Aber erst einmal hat der Wahlausschuss heute SO BESCHLOSSEN. Die nächste Wahlausschusssitzung ist am 1. April um 15:00 Uhr!!!
DIE LINKE Altona als Liste 3 zugelassen!
DIE LINKE Altona - auf fast allen Wahlformularen an dritter Stelle.
Mittwoch, 19. März 2014
Wer sorgt für den Profit in den Taschen der Profiteure?
Auf Betreiben des damaligen CDU-Senats, insbesondere Wolfgang Peiner
als Finanzsenator, wurden 2005/2006 wertvolle städtische Immobilien für
815,5 Millionen Euro an den Investor Captiva/Alstria verkauft und sofort
von der Stadt zurückgemietet. Bekannt wurde der Vorgang als „Projekt
PRIMO“. Nach neuen Recherchen der Fraktion DIE LINKE in der
Hamburgischen Bürgerschaft müssen sowohl die Bewertung der zu
verkaufenden Immobilien durch die Stadt und damit der Kaufpreis als auch
die Finanzierung des Verkaufs sowie die Verträge zur Rückmietung der
Gebäude als äußerst dubios bezeichnet werden.
„Durch dieses Geschäft und dann in der Folge durch überhöhte Mieten und
andere Punkte der Mietverträge ist der Stadt Hamburg seit 2007 ein
riesiger finanzieller Schaden entstanden“, erklärt Norbert Hackbusch,
haushaltspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der
Hamburgischen Bürgerschaft. „Und wir haben sehr deutliche Anzeichen
dafür, dass das nicht aus Versehen passiert ist, sondern dass hier
planmäßig öffentliches Eigentum geplündert wurde.“
als Finanzsenator, wurden 2005/2006 wertvolle städtische Immobilien für
815,5 Millionen Euro an den Investor Captiva/Alstria verkauft und sofort
von der Stadt zurückgemietet. Bekannt wurde der Vorgang als „Projekt
PRIMO“. Nach neuen Recherchen der Fraktion DIE LINKE in der
Hamburgischen Bürgerschaft müssen sowohl die Bewertung der zu
verkaufenden Immobilien durch die Stadt und damit der Kaufpreis als auch
die Finanzierung des Verkaufs sowie die Verträge zur Rückmietung der
Gebäude als äußerst dubios bezeichnet werden.
„Durch dieses Geschäft und dann in der Folge durch überhöhte Mieten und
andere Punkte der Mietverträge ist der Stadt Hamburg seit 2007 ein
riesiger finanzieller Schaden entstanden“, erklärt Norbert Hackbusch,
haushaltspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der
Hamburgischen Bürgerschaft. „Und wir haben sehr deutliche Anzeichen
dafür, dass das nicht aus Versehen passiert ist, sondern dass hier
planmäßig öffentliches Eigentum geplündert wurde.“
Rettet Altona mit dem Bürgerbegehren "Bürgerwillen verbindlich machen!"!
Bürgerbegehren und Bürgerentscheide verpflichen in Hamburg
lediglich die Bezirksämter, dem Senat und seinen Fachbehörden deren
Inhalt als Empfehlungen für Entscheidungen und Gesetzesinitiativen zu
geben.
Dies ist eine Folge der in Hamburg bestehenden Gesetzgebung,
nach der die Bezirksversammlungen - genau wie Bürgerentscheide -
lediglich eine beratende Funktion haben. Dies wird verwaltungsrechtlich
als „Einheitsgemeinde“ bezeichnet.
In Altona wurden dadurch eine ganze Reihe von erfolgreich zustande gekommenen Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden durch Senatsentscheidungen ausgehebelt bzw. evoziert. Die Bürgerbegehren zum Erhalt des Bismarckbads, des Buchenhofwaldes und der Altonaer Kleingärten sind noch gut in Erinnerung.
Eine weitere Folge der „Einheitsgemeinde“ ist die Planungshoheit des Senats für Bauvorhaben von „besonderer gesamtstädtischer Bedeutung“, wie z.B. der sog. Neuen Mitte Altona oder IKEA.
Das Altonaer Bürgerbehren „Bürgerwillen verbindlich machen“ fordert deshalb Senat und Bürgerschaft auf, die Hamburger Verfassung so zu ändern, dass die Einheitsgemeinde aufgehoben wird.
Bürgerentscheide und Beschlüsse der Bezirksversammlung können dadurch verbindlich werden.
(Fast) die vollständige Veranstaltung (1:21:14) kann hier angesehen werden. Dank an utopie-tv!
Das sind:
- deutsche Staatsbürger und EU-Bürger
- im Alter von mindestens 16 Jahren,
- die seit mindestens 3 Monaten in Hamburg
- und mindestens ab dem Tag der Unterschrift im Bezirk Altona amtlich gemeldet sind.
Zu Altona zählen folgende Postleitzahlen: 20357, 22547, 22549, 22559, 22587, 22589, 22605, 22607, 22761, 22763, 22765, 22767, 22769
j. Kohl
Windhukstraße 5
22763 Hamburg
Am Felde 2, Innenhof mitgebracht werden.
JEDE Unterschrift zählt, daher gebt bitte auch Zettel ab, die nicht vollständig ausgefüllt sind oder nur eine Unterschrift haben!
• Samstags auf dem Goetheplatz - Altona Altstadt
• Samstags auf dem Spritzenplatz - Ottensen
In Altona wurden dadurch eine ganze Reihe von erfolgreich zustande gekommenen Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden durch Senatsentscheidungen ausgehebelt bzw. evoziert. Die Bürgerbegehren zum Erhalt des Bismarckbads, des Buchenhofwaldes und der Altonaer Kleingärten sind noch gut in Erinnerung.
Eine weitere Folge der „Einheitsgemeinde“ ist die Planungshoheit des Senats für Bauvorhaben von „besonderer gesamtstädtischer Bedeutung“, wie z.B. der sog. Neuen Mitte Altona oder IKEA.
Das Altonaer Bürgerbehren „Bürgerwillen verbindlich machen“ fordert deshalb Senat und Bürgerschaft auf, die Hamburger Verfassung so zu ändern, dass die Einheitsgemeinde aufgehoben wird.
Bürgerentscheide und Beschlüsse der Bezirksversammlung können dadurch verbindlich werden.
„Sind Sie für verbindliche Bürgerentscheide in den Bezirken und unterstützen Sie die Forderung, dass der Bezirk dem Senat und der Bürgerschaft empfiehlt, die dazu notwendigen Gesetze zu beschließen?“
Download UnterschriftenlisteEinheitsgemeinde Hamburg - was bedeutet das?
Bei der Veranstaltung "Altonaer Manifest" am 25. November 2013 erklärt Gregor Hackmack, Mitglied des Vorstandes von Mehr Demokratie e.V., was die "Einheitsgemeinde" für Hamburg bedeutet.(Fast) die vollständige Veranstaltung (1:21:14) kann hier angesehen werden. Dank an utopie-tv!
Wer darf unterschreiben?
Alle Bürgerinnen und Bürgern, die bei den Wahlen zur Bezirksversammlung Altona (Kommunalwahlen) wahlberechtigt sind.Das sind:
- deutsche Staatsbürger und EU-Bürger
- im Alter von mindestens 16 Jahren,
- die seit mindestens 3 Monaten in Hamburg
- und mindestens ab dem Tag der Unterschrift im Bezirk Altona amtlich gemeldet sind.
Zu Altona zählen folgende Postleitzahlen: 20357, 22547, 22549, 22559, 22587, 22589, 22605, 22607, 22761, 22763, 22765, 22767, 22769
Noch zu beachten:
Wo können ausgefüllte Unterschriftenlisten abgegeben werden?
Die Unterschriftenlisten können an die Adresse auf den Listen selbst geschickt werden:j. Kohl
Windhukstraße 5
22763 Hamburg
- Druckwelten Copyshop - Bahrenfelder Str. 101a - 22765 Ottensen
- Mehr Demokratie e.V. - Mittelweg 11-12 - 20148 Hamburg
- Motorrad Selbsthilfe Altona - Friedensallee 128 - Bahrenfeld
- Praxisgemeinschaft Ottensen - Ottenser Hauptstraße 35 - Ottensen
Am Felde 2, Innenhof mitgebracht werden.
JEDE Unterschrift zählt, daher gebt bitte auch Zettel ab, die nicht vollständig ausgefüllt sind oder nur eine Unterschrift haben!
Wo kann ich unterschreiben?
Die Unterschriftenlisten liegen aus:- Alem do Tejo Café & Pasteleria - Max-Brauer-Allee 53 - 22765 Altona-Altstadt
- Barat - Tabakwaren - Große Bergstraße 229 - 22767 Altona-Altstadt
- Bistro Roth - Rothestraße 34 - 22765 Ottensen
- Blaue Blume - Gerichtstraße 49 - 22765 Ottensen
- Druckwelten Copyshop - Bahrenfelder Str. 101a - 22765 Ottensen
- El Brujito - Lornsenplatz 7 - Altona-Altstadt
- El Pikosito - Behnstraße 23 (Ecke Königstraße) - Altona-Altstadt
- Motorrad Selbsthilfe Altona - Friedensallee 128 - Bahrenfeld
- Motte (im Büro) - Eulenstrasse 43, 22765 Ottensen
- Mehr Demokratie e.V. - Mittelweg 11-12 - 20148 Hamburg
- ACHTUNG: Nur Unterschriften von AltonaerInnen sind für das Bürgerbegehren gültig!
- Praxisgemeinschaft Ottensen - Ottenser Hauptstraße 35 - Ottensen
- Stadtteilarchiv Ottensen - Zeißstraße 28 - 22765 Ottensen
- Radladen - Friedensallee 83 (Ecke Hohenzollernring) - 22763 Ottensen
- Zum Elbblick - Olbersweg 49 - 22767 Altona-Altstadt
• Samstags auf dem Goetheplatz - Altona Altstadt
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Keine Flüchtlingsunterbringung im Lutherpark - Stellungnahme der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration
"Eigentümer, Geschäftsführer und die Aufsichtsratsvorsitzenden von fördern & wohnen AöR und Pflegen & Wohnen Hamburg GmbH sind sich darüber einig, dass das Projekt einer Nutzung der Einrichtung von Pflegen & Wohnen am Lutherpark für die Unterbringung von Flüchtlingen nicht weiter verfolgt werden soll.
Pflegen & Wohnen hat für Donnerstag (Heute) Vertretungen des Heimbeirats, des Bezirksseniorenbeirats, des Freundeskreises der Einrichtung, der Verbraucherschutzorganisation „Blickpunkt Pflege e.V.“, die Luthergemeinde und die Sozialdezernentin des Bezirks Altona eingeladen, einen gemeinsamen Prozess zu beginnen, der einen Neustart eines dauerhaften, qualifizierten und zukunftsfähigen Pflegeangebots von Pflegen & Wohnen am Standort Holstenkamp ermöglichen soll."
Heißt dies nun das die Bewohner des Alten- und Pflegezentrums in Bahrenfeld nun sicher sind? Sie nicht wirtschaftlichen Interessen untergeordnet und vertrieben werden?
Sicher nicht, denn auf Nachfragen, auch durch die Presse, gibt es keine Antwort auf die Frage was denn nun in Zukunft geschieht. Ob die Menschen die nun schon fortgebracht wurden wieder zurück dürfen.
Die Frage um die es hier geht, ist nicht, ob Flüchtlinge hier untergebracht werden sollen, sondern ob man Menschen des Profits wegen vertreibt.
Wenn der Tunnel in Bahrenfeld tatsächlich in Jahren vollbracht sein wird (die Finanzierung soll durch Kleingärtner sicher gestellt werden), wird Bahrenfeld sich vollkommen verändern. Es ist gut das die Trennung des Quartiers durch die BAB 7 nicht mehr so dramatisch sein wird. Aber die Meute wartet gierig auf den Profit.
Dem wird alles untergeordnet!
Der älteste Mensch in diesem Pflegeheim, in welchem eben keine Menschen mit hohen Renten oder Pensionen leben, ist 104 Jahre alt!
Die Unterbringung in anderen Heimen wird deutlich teurer werden. Der Profit lässt sich eben immer weiter steigern. Durch steigende Unterbringungskosten einerseits, und durch die Filetierung eines wunderschönen Grundstückes in späteren Jahren durch die Veränderung Bahrenfelds.
Pflegen & Wohnen hat für Donnerstag (Heute) Vertretungen des Heimbeirats, des Bezirksseniorenbeirats, des Freundeskreises der Einrichtung, der Verbraucherschutzorganisation „Blickpunkt Pflege e.V.“, die Luthergemeinde und die Sozialdezernentin des Bezirks Altona eingeladen, einen gemeinsamen Prozess zu beginnen, der einen Neustart eines dauerhaften, qualifizierten und zukunftsfähigen Pflegeangebots von Pflegen & Wohnen am Standort Holstenkamp ermöglichen soll."
Heißt dies nun das die Bewohner des Alten- und Pflegezentrums in Bahrenfeld nun sicher sind? Sie nicht wirtschaftlichen Interessen untergeordnet und vertrieben werden?
Sicher nicht, denn auf Nachfragen, auch durch die Presse, gibt es keine Antwort auf die Frage was denn nun in Zukunft geschieht. Ob die Menschen die nun schon fortgebracht wurden wieder zurück dürfen.
Die Frage um die es hier geht, ist nicht, ob Flüchtlinge hier untergebracht werden sollen, sondern ob man Menschen des Profits wegen vertreibt.
Wenn der Tunnel in Bahrenfeld tatsächlich in Jahren vollbracht sein wird (die Finanzierung soll durch Kleingärtner sicher gestellt werden), wird Bahrenfeld sich vollkommen verändern. Es ist gut das die Trennung des Quartiers durch die BAB 7 nicht mehr so dramatisch sein wird. Aber die Meute wartet gierig auf den Profit.
Dem wird alles untergeordnet!
Der älteste Mensch in diesem Pflegeheim, in welchem eben keine Menschen mit hohen Renten oder Pensionen leben, ist 104 Jahre alt!
Die Unterbringung in anderen Heimen wird deutlich teurer werden. Der Profit lässt sich eben immer weiter steigern. Durch steigende Unterbringungskosten einerseits, und durch die Filetierung eines wunderschönen Grundstückes in späteren Jahren durch die Veränderung Bahrenfelds.
Ausstellung der Lampedusaflüchtlinge
Mit
unserer Ausstellung möchten wir, die Gruppe „Lampedusa in
Hamburg“, Ihnen die Möglichkeit geben einen tieferen Einblick in
unsere Erfahrungen auf der Flucht in den letzten drei Jahren zu
bekommen.
Dazu
beschreiben und analysieren wir diese Erfahrungen und die damit
zusammenhängenden gesellschaftlichen Ereignisse und Begebenheiten in
drei Schritten:
- die Situation in Libyen vor- während und nach dem Krieg sowie den Weg über das Mittelmeer
- die Situation in den italienischen Flüchtlingseinrichtungen
- die Situation in Hamburg
Wir
möchten Ihnen darüber hinaus ein Verständnis der historischen
Hintergründe und Fakten ermöglichen und skizzieren die
Menschenrechtsverletzungen, mit denen wir auf diesem Weg konfrontiert
waren. Aus diesem Grund finden sie auf einigen Tafeln, wie auch in
Ordnern, Texte von Menschenrechtsorganisationen,
WissenschaftlerInnen, aus juristischen Gutachten, Gerichtsurteilen
und Zeitungsartikeln. Auf einer der Tafeln finden Sie zudem ein Pad,
auf dem sie Filme ansehen können, die ebenfalls einen Einblick in
die Hintergründe unserer Erfahrungen gewähren.
Unsere
Evaluationsmethode ähnelte dabei denen der Wahrheits- und
Versöhnungskommissionen in Südafrika und südamerikanischen
Ländern, nach Bürgerkriegen. In diesem Rahmen haben wir mit dem
Soziologen und Menschenrechtler Martin Dolzer zusammengearbeitet. Wir
haben uns versammelt, zusammengesessen und über unsere Erfahrungen,
Verluste und Traumata berichtet diskutiert und diese im Zusammenhang
mit den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, wie z.b. dem
Libyenkrieg und dem europäischen Flüchtlingssystem analysiert. Im
Verlauf dieses kollektiven Prozesses haben wir die Texte erstellt,
Berichte geschrieben und Fotos sowie Filme zusammengestellt, die in
der Ausstellung zu sehen sind.
Unsere
Methode ist ein Ansatz von „Restorative Justice“. Das ist ein
Ansatz von Justiz, der in unserem Fall auf die Bedürfnisse der Opfer
und der involvierten Communties ausgerichtet ist, anstatt abstrakten
Rechtsvorstellungen und Systemen zu folgen, die lediglich darauf
ausgerichtet sind TäterInnen zu bestrafen.
Normalerweise
involvieren Verfahren der „Restorative Justice“ beide Seiten –
die Opfer und die TäterInnen – und fokussieren auf deren jeweilige
Bedürfnisse.
In
unserem Fall sind die TäterInnen und die verantwortlichen
PolitikerInnen jedoch nicht so leicht einzubeziehen. Die Einen leben
in Libyen und handeln weit jenseits der Menschenrechte und
internationaler Regulierungen und Verträge – und die Anderen –
die verantwortlichen PolitikerInnen – sind bis Heute nicht bereit
einen Dialog mit uns zu führen.
Wir
sind uns bewusst, dass diese Ausstellung lediglich ein erster Schritt
dazu sein kann die Fakten zu untersuchen und Ihnen einen Einblick in
unsere Erfahrungen zu geben. Vielleicht können wir auf diese Weise
einen Impuls für eine langfristige Wahrheitsfindung und Aussöhnung
geben.
Wir,
die Kriegsflüchtlinge der Gruppe „Lampedusa in Hamburg“, fordern
den Menschenrechten entsprechend, ein permanentes Aufenthaltsrecht
sowie freien Zugang zu Arbeit, Bildung und Gesundheitsversorgung in
Deutschland. Diese Forderungen können sofort erfüllt werden. Im
regionalen- , bundes- und europäischen Recht gibt es eine Vielzahl
von Regulierungen, die das ermöglichen – dazu gehört u.a. der §
23 Aufenthaltsgesetz,
hochachtungsvoll,
die
Kriegsflüchtlinge der Gruppe
„Hamburg
in Lampedusa“Hier geht es zur Ausstellung und zu weiteren Informationen!
Donnerstag, 6. März 2014
Unterschreibt hier gegen die Schließung des Alten- und Pflegezentrums in Hamburg-Bahrenfeld. Menschen werden aus ihren Ländern vertrieben. Häufig mit Waffen und Munition die in Deutschland hergestellt wurde. Menschen werden vertrieben weil Hegemonialinteressen diese Menschen daran hindern in Ruhe und Frieden in ihrem eigenen Land zu leben. An den europäischen Außengrenzen sind ca. 20.000 Menschen jämmerlich ertrunken weil sie keine andere Chance sahen, als ihre Heimat zu verlassen. Die wenigsten verließen ihre Heimat freiwillig. Sie verließen und verlassen ihre Heimat weil sie schlicht überleben und leben wollten. So wie wir auch. Im Zuge der Veränderung der Asylgesetzgebung, besonders unter Rot/Grün zwischen 1998 und 2005, und der Schaffung von Frontex die die Außensicherung der EU-Außengrenzen seit, ich glaube 2004 oder 2005 übernommen hat, ist die Lage noch dramatischer geworden. Ich verweise an dieser Stelle auf die Lampedusa-Flüchtlinge hier in Hamburg. Durch den Versuch, Deutschland zu einer Insel in der EU zu machen, sah man die bestehenden Flüchtlingsunterkünfte als überflüssig an und hat sie beseitigt, oder verkauft, oder was weiß ich. Nun sieht es so aus, dass man feststellt, durch die Zunahme an kriegerischen Auseinandersetzungen, dass auch wieder vermehrt Flüchtlinge nach Deutschland kommen, was ich sehr begrüße, denn eutschland ist mitschuldig an dem Elend in der Welt und hat die Verantwortung mit zu übernehmen. Es kann nicht sein, dass Deutschland seine Mitprobleme den Mittelmeer-Anrainern überlässt. Im Zuge all dieser Probleme wird, in Altona versucht ein Pflegeheim zu schließen. Eines von zweien, dass sich noch Menschen leisten können die eben kein Geld besitzen. Es ist der letzte Heimatort in deren Leben. Diese Menschen möchte man nun, trotz bestehender Vereinbarungen nach einem Bürgerschaftsbeschluss aus dem Jahre 2006, aus ihrem Pflegeheim vertreiben. Um dort Vertriebene aufzunehmen. Wie zynisch ist das eigentlich?? Weil sie mehr Geld einbringen? Auf diesen Gedanken kann man kommen. In Hamburg regiert die SPD mit absoluter Mehrheit. Ja, genau die! Bitte unterschreibt die Petition!
Mittwoch, 5. März 2014
Eine Pressemitteilung der Kirchengemeinde Bahrenfeld. Sehr geehrter Herr Dr. Scheele, sehr geehrte Frau Prüfer-Storcks
Mit großer Aufmerksamkeit haben wir Ihre gestrige Presseerklärung gelesen.
Wir freuen uns, dass das Wohl und die Interessen der SeniorInnen bei Ihnen an
erster Stelle stehen.
Leider ziehen Sie daraus die in unseren Augen falschen Schlüsse:
Das Beste für die Senioren und Seniorinnen und deren gesundheitliches
Wohlbefinden wäre, wenn sie einfach bleiben können, wo sie sind. Wir möchten,
dass das Pflegeheim im Holstenkamp erhalten bleibt!
Wir fordern hier nichts unmögliches, sondern wir verlangen, dass Verträge
eingehalten werden zum Wohle der SeniorInnen.
Wir fordern Sie auf, darzulegen, aus welchen Gründen die Gesundheitsbehörde
der Schließung zugestimmt hat und aus welchen Gründen sie Teile des
Privatisierungsvertrags ausgesetzt hat.
Gestern konnten wir in einer Mitteilung von p&w lesen, dass die
angegebene Bettenzahl von 214 auf 167 runterkorrigiert wurde! Es wurde auch
bestätigt, dass das Unternehmen in der Wirtschaftlichkeit beständig Fortschritte
gemacht hat.
Allerdings wird die Zahl der belegten Betten nicht mehr mit 149 angegeben,
wie noch am 20.Feb., sondern mit 141.
Das bestätigt unsere Befürchtung: Während Sie und alle Fraktionen erklären,
alles soll in Ruhe von statten gehen mit aller erforderlichen Zeit, werden
bereits im Hintergrund durch schnelles Handeln, wieder auf dem Rücken und zum
Nachteil der SeniorInnen, Fakten geschaffen: Die BewohnerInnen werden bereits
verlegt. Bis die Politik alles geklärt hat, wird das Heim tatsächlich halb leer
stehen.
Wir fordern Sie deshalb dringend auf:
Überprüfen Sie die Gründe, die zur Aufhebung der entsprechenden Passagen
des Privatisierungsvertrages führten und legen diese offen dar.
Sollten diese Gründe nicht ausreichen, muss die Genehmigung, das Heim zu
schließen, umgehend aufgehoben werden.
Bis zur Klärung der Sachlage muss p&w sämtliche Schritte zur Schließung
des Heims einstellen. D.h., die BewohnerInnen und deren Angehörigen werden
umgehend darüber informiert, dass der Vorgang überprüft wird und erst dann, wenn
alles geklärt ist, erst dann wird in Ruhe besprochen (gemeinsam!), was weiterhin
geschieht. Bis dahin soll kein weiter Bewohner das Heim verlassen müssen und die
Gespräche zur Verlegung durch p&w eingestellt werden.
Wir möchten wissen, wo die 1.700 leeren Betten in Hamburg sind und wie
teuer diese Plätze sind. Gestern lasen wir in einer Erklärung von p&w, dass
die Unterbringung eines dementen Patienten bis zu 600 Euro monatlich mehr
kostet.
Und wir möchten wissen, welche Heime mit wie viel Plätzen im Umkreis von 3
km zur Verfügung stehen. (Und welche der Heime im Umkreis auch für künftige
HeimbewohnerInnen bezahlbar sind!)
Uns geht es nicht nur um die BewohnerInnen im Pflegeheim Lutherpark, uns
geht es auch um die künftige Versorgung unseres Stadtteils mit bezahlbaren
Pflegeplätzen. Alte Menschen müssen in Stadtteilnähe untergebracht werden. Das
ist für deren Wohlbefinden und deren Gesundheit sehr wichtig.
Genau deshalb wurden doch wahrscheinlich die Privatisierungsverträge mit
der Zweckbindung auf 20 Jahre ausgehandelt!
Uns stellt sich die Lage derzeit so dar, dass das Interesse der Stadt,
Flüchtlinge unterzubringen auf das Interesse von p&w traf, aus
wirtschaftlichen Gründen zu schließen und man dann hinter den Kulissen sich
arrangierte auf Kosten von 150 alten Menschen. Diese Vorgehensweise ist
unerträglich und in jeder Hinsicht inakzeptabel!
Und, wie wir aus vielen Gesprächen sehr wohl wissen, stehen die Behörden
unter einem großen zeitlichen Druck, Flüchtlingsunterkünfte in ausreichender
Zahl bereit zu stellen. Das darf aber unter keinen Umständen zu derart
absonderlichen Lösungen führen. So schlimm kann die Situation der
Flüchtlingsunterbringung nicht sein, dass sie diese Vorgehensweise rechtfertigen
könnte.
Mit freundlichen Grüßen aus Bahrenfeld
Montag, 3. März 2014
Petition gegen die beabsichtigte Schließung des Alten und Pflegeheimes „Lutherpark“ am Holstenkamp in Bahrenfeld
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie der Kirchengemeinderat der
Luthergemeinde aus der Presse erfahren musste, beabsichtigt die Pflegen &
Wohnen GmbH das o.g. Pflegeheim kurzfristig zu schließen, die Pflegeverträge
mit den ca. 150 Bewohnern zu kündigen und diesen Bewohnern andere, um ca. 400 €
pro Monat teurere Pflegeplätze anzubieten, welche sich zudem über ganz Hamburg
verstreuen und weit ab vom derzeitigen Lebensmittelpunkt der Senioren befinden.
Die Pflegen & Wohnen GmbH ist
hervorgegangen aus der Betriebs GmbH der gleichnamigen öffentlichen Anstalt,
welche 2007 von der FHH an ein privates Konsortium um die Franke Gruppe
veräußert wurde. Laut Mitteilung des Senates (SDr 18/ 4356) wurde bei Verkauf
der Gesellschaftsanteile eine Standortsicherung für einen Zeitraum von 20
Jahren (also bis 2027) vereinbart und die Zweckbindung der Grundstücksnutzung
durch beschränkt persönliche Dienstbarkeiten im Grundbuch gesichert.
Namens der Luthergemeinde Bahrenfeld fordere
ich den Senat und die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg auf, diese
Standortsicherung, notfalls unter Zuhilfe-nahme der zuständigen Gerichte,
einzufordern.
Soweit dies nicht in der Kompetenz der
Bürgerschaft liegt, bitte ich entsprechend auf den Senat einzuwirken.
Das Senioren und Pflegeheim am Holstenkamp
ist seit 80 Jahren ein integraler Bestandteil von Bahrenfeld und durch
vielerlei Kontakte zu den umliegenden Anwohnern sowie der Luther-gemeinde fest
eingebunden. Es finden dort regelmäßig Gottesdienste statt und Geburtstags-besuche
durch Ehrenamtliche; diese kümmern sich auch darum, daß die Bewohner die
Verbindung nach außen nicht verlieren.
Unsere Kitas besuchen regelmäßig die
SeniorInnen vor Ort, weil für beide Seiten, Alte wie Kinder, der Kontakt und
die Gemeinschaft wichtig sind. Wir hatten sogar die Eröffnung einer weiteren
Kita auf dem Gelände in Betracht gezogen, weil alt und jung in einer
funktionierenden Gesellschaft im Kontakt sein müssen. „Die Alten“ müssen Ihren
Platz im Stadtteil haben, weil sie zur Gesellschaft gehören. Sie können nicht
einfach irgendwo „untergebracht“ werden.
Insbesondere Senioren mit geringerem
Einkommen haben im Pflegeheim Lutherpark die Möglichkeit, in der Nähe ihres
gewohnten Lebensmittelpunktes bzw. in der Nähe ihrer in Bahrenfeld bzw. Altona
lebenden Angehörigen Wohnung und Pflege zu finden. Das Pflegeheim Lutherpark
verfügt über besondere Einrichtungen zur Pflege von Demenzkranken und wurde im
Vergleich zu anderen Seniorenheimen von Pflegen & Wohnen im MDK Bericht
2013 besonders gut bewertet. Mit 149 Bewohnern bei tatsächlich 180
Pflegeplätzen ist das Pflegeheim auch gut, zumindest aber für den fortdauernden
Betrieb ausreichend ausgelastet.
Eine Schließung des Pflegeheimes würde für
die Bewohner eine unzumutbare Härte bedeuten. Bekanntlich „verpflanzt man alte
Bäume nicht“. Es steht zu befürchten, dass viele der jetzigen Bewohner, welche
zurecht davon ausgehen konnten, dass sie ihren Lebensabend im Pflegeheim
Lutherpark verbringen können, diesen Umzug nur mit erheblichen psychischen und
gesundheitlichen Störungen überstehen werden. So hat eine Bewohnerin,
unmittelbar, nachdem ihr eröffnet wurde, dass sie aus dem Heim ausziehen solle,
einen Schlaganfall erlitten. Die Bewohner werden aus ihrem besonders in ihrer
derzeitigen Situation wichtigen sozialen Umfeld gerissen und müssten sich
nahezu unvermittelt in einer völlig neuen Umgebung zurechtfinden. Gerade an
Demenz leidende Personen werden dies nicht (mehr) schaffen. Erfahrungsgemäß ist
eine unmittelbare Verschlechterung des Gesundheitszustandes die Folge.
Mit der Kündigung der Pflegeverträge und dem
erforderlichen Abschluss neuer Verträge in anderen Pflegeeinrichtungen geht
zudem eine spürbare finanzielle Mehrbelastung der Bewohner einher. Soweit ich
informiert bin, sollen die Kosten pro Bewohner um ca. 400 € pro Monat steigen.
Es ist also zu befürchten, dass sich viele der Bewohner den erforderlichen und
gewohnten Pflegestandard aber auch den privaten Lebensstandard nicht mehr
werden leisten können. Dies kann auch zu einer unmittelbaren Steigerung der
Belastung der Sozialkassen führen.
Auch für die Angehörigen bedeutet ein Umzug
eine unzumutbare Härte. So dürfte es weitaus schwieriger sein, zu den Bewohnern
regelmäßigen Kontakt zu halten, wenn diese in weit entfernten Stadtteilen
untergebracht werden. Der Kontakt zu den Ehrenamtlichen unserer Gemeinde würde
vollständig abbrechen.
Seitens Pflegen & Wohnen wird
vorgetragen, dass der Betrieb des Seniorenheims am Lutherpark wirtschaftlich
unrentabel sei, ohne dies öffentlich nachprüfbar zu belegen. Es hat den
Anschein, dass sich der Betreiber seine wirtschaftliche Situation zielgerichtet
„schönrechnet“. So wurde zum Beispiel die angeblich unwirtschaftliche
Belegungssituation auf Basis mittlerweile unzulässiger Zimmerbelegungen mit 3
Personen berechnet. Es liegt auf der Hand, dass sich die Belegungsrate weitaus
positiver darstellt, wenn man die aktuell zulässige Zimmerbelegung annimmt.
Es drängt sich der dringende Verdacht auf,
dass es Pflegen & Wohnen vielmehr darum geht, das Seniorenheim zu
schließen, um es lukrativer an die öffentliche Anstalt Fördern & Wohnen zu
vermieten, um letztendlich nach Fertigstellung der Bauarbeiten für den
A7-Deckel das Grundstück mit noch größeren Gewinnen als Bauland zu verkaufen.
Als der Senat und die Bürgerschaft 2007 der
Veräußerung des Pflegebereiches an die Franke-Gruppe zustimmte, basierte diese
Zustimmung unter anderem auf der vertraglich vereinbarten Standortsicherung für
einen Zeitraum von 20 Jahren. Damit sollte genau das verhindert werden, was
nun, gerade 7 Jahre später, zu passieren droht. Die berechtigten Interessen der
Bewohner selbst sowie das Interesse der Freien und Hansestadt Hamburg an einer
flächendeckenden Daseinsführsorge für die immer größer werdende Anzahl von
pflegebedürftigen Senioren sollen zugunsten rein wirtschaftlicher Interessen
des privaten Betreibers geopfert werden. Es ist mir unbegreiflich, weshalb die
FHH hier nicht von ihrem Recht Gebrauch machen will, diese Standortsicherung
einzufordern und durchzusetzen.
Macht die FHH von ihrem Recht zur
Standortsicherung keinen Gebrauch, so beteiligt sie sich an einer nicht zu
rechtfertigenden Maßnahme, die aus Sicht der Bewohner des Seniorenheims
Lutherpark nur als Vertreibung gewertet werden kann.
Ich bitte Senat und Bürgerschaft alles
erforderliche zu tun, damit es zu dieser Vertreibung nicht kommt.
Mit freundlichen Grüßen,
Jürgen Kuhlmann
Vorsitzender des Kirchengemeinderates
der ev.Luthergemeinde HH-Bahrenfeld
Samstag, 1. März 2014
Hartz Desaster 28.02.2014 Heute · · Hier aufgenommen: Gerichtstermin Inge Hannemann ./. Jobcenter team.arbeit.hamburg/ Veröffentlicht von Lutz Große auf facebook. Danke Dir dafür!
Vom Hartz Desaster, auf dem Weg zum Menschenrechtsstaat
https://www.facebook.com/photo.php?fbid=783332775012863&set=a.783330765013064.1073741830.100000084432081&type=1&theater
Der 28.02.2014, Gerichtsverhandlung gegen die von ihrem Arbeitgeber suspendierte Inge Hannemann. Aufgrund der Brisanz der politischen Tragweite, war auch dieses Mal die Solidarität groß. Transparente, Plakate, eine Rote Karte, Empört Euch, eine Vielzahl von Bürgern aus der Umgebung und vielen Städten in unserem Land.
Unterschiedliche Organisationen waren präsent, Medien und Vertreter aus den sozialen Netzwerken. Schon vor der Verhandlung war der Protest auch solidarisch hörbar und während der Verhandlung, im wirklich gefüllten Saal, brauchte es nur vom Richter eine kurze Ermahnung zwischendurch, so viel Disziplin ist solidarisch möglich.
Kurz vor Verhandlungsbeginn traf auch noch Ralph Boes im Zuschauerraum ein, auf seiner 40-Städte-Deutschlandtour, um in vielen Veranstaltungen die Widrigkeiten rund um Hartz IV öffentlich zu machen. Er wurde mit Beifall begrüßt und in gleicher Weise ist sein Handeln von breiter Solidarität getragen. Wir haben alle ein gemeinsames Ziel:
Menschenwürde, für Jedermann und Jedefrau, für jedes Kind!
Während der Verhandlung erschütterte mich ein sachlicher Vortrag aus der Erwiderung der Inge Hannemann in besonderer Weise. Der gegen Inge Hannemann vorgeworfenen Sachlage, sie hätte sich gegen Vorgaben ihres Arbeitgebers pflichtwidrig verhalten und nicht sanktioniert, wurden in der Gegenantwort von Inge Hannemann Fälle öffentlich, an denen die Sanktionierung praktiziert werden sollte und zum Teil auch praktiziert wurde. Es ging hier aus der Sachlage der Zuständigkeit um psychisch Kranke, in psychologischer Behandlung befindliche, um psychiatrisch betreute und sogar stationär behandelte Jugendliche, es ging auch um Behinderte, die nach Vorgaben des Arbeitgebers von der Inge Hannemann sanktioniert werden sollten.
Ich bin aus meiner Sicht fassungslos und es gibt keine Worte in sachlicher Sprache, welche Schande deutsche Behörden auf sich laden, wenn derart Hilfsbedürftige in unserem Land einem Strafprozedere unterzogen werden, ausgehend von einem menschenrechtsfeindlichen Behördenmechanismus, an dessen Spitze eine Politik agiert, die ein absurdes und verachtenswertes Menschenbild damit transportiert.
Sanktionen gehören sofort gestoppt! Bundesweit! Ein soziokulturelles Existenzminimum steht jedem Bürger in unserem Land nach Bedarfsprüfung zu, seit 09.02.2010 rechtskräftig vom BVerfG geurteilt, am 18.07.2012 in Wiederholung aus dem zweiten Leitsatz des BVerfG-Urteils deutlich und ohne Irrtum nachzulesen. Ein soziokulturelles Minimum, welches die Teilhabe jedes Bürgers sicherstellt, steht den Bürgern unverfügbar zu. Daran vergreifen sich allein in 2012 über eine Million mal Sachbearbeitungen, um Jugendliche und Erwachsene gefügig zu machen, sie vormundschaftlich zu erziehen, im Grunde und aus der widerwärtigen Praxis bestätigt, mit Obdachlosigkeit in der Folge, mit hungern lassen und mit verhungern lassen, mit Entzug der physischen Existenz.
Gegen diese Widrigkeiten wendet sich die Inge Hannemann zu Recht. Sie hat alle unsere Unterstützung verdient, vom Hartz-Desaster weg, hin zu einer Menschenrecht achtenden Demokratie. Dieses ist schon aus unserem Grundgesetz zu erlesen, im ersten Artikel:
"Die Würde des Menschen ist unantastbar"!
Wir alle müssen die Würde in unserem Land wieder zurück gewinnen!
Inge Hannemann wurde vom Rechtsanwalt Sundermann in Mandantschaft unterstützt. Der machte in Interviews, in Gesprächen und auch vor dem Richter deutlich, dass die Tragweite unser Grundgesetz angreift und dass er entschlossen ist, sollte sich in unserem Staat in den zu beschreitenden Instanzen keine verfassungskonforme Rechtsprechung finden, der Weg zu internationaler Rechtsprechung beschritten wird!
Der heutige Verhandlungstag brachte nach der schändlichen Offenbarung der Widrigkeiten in der Arbeit der Jobcenter, ein noch schriftlich auszufertigendes Säumnisurteil, geschuldet aus den vorangegangenen Verhandlungen und Zusammenhängen, so dass im Anschluss der Kampf um unsere aller Rechte mit der Sachlage von Inge Hannemann vor Gericht fortgesetzt werden kann.
Der Kampf um unsere Würde und um Menschenrecht geht also weiter und so wie in den vorangegangenen Verhandlungen und Zwischenstationen, mit all unserer Solidarität!
Die nächste Station auf dem Weg ist die Anhörung vor dem Deutschen Bundestag, am 17.03.2014, im Paul Löbe Haus, in Berlin!
Präsenz zeigen, hier sind alle dazu aufgerufen!
Und wenn DU denkst, es geht Dich nichts an: Manche, einfach aus gesundheitlichen Gründen, fallen ungewollt und unerwartet in ein Sanktionssystem, eine Mehrheit ist durch die Bedrohungslage betroffen, weil seit 2005 schamlos die Löhne gedrückt werden und diese sind nur eine Kündigung und maximal 12 Monate von der praktizierten Entrechtung entfernt, genauso, wie diejenigen, die aus welchen Gründen auch immer, schon heute ein Recht auf Sozialleistung haben.
https://www.facebook.com/photo.php?fbid=783332775012863&set=a.783330765013064.1073741830.100000084432081&type=1&theater
Der 28.02.2014, Gerichtsverhandlung gegen die von ihrem Arbeitgeber suspendierte Inge Hannemann. Aufgrund der Brisanz der politischen Tragweite, war auch dieses Mal die Solidarität groß. Transparente, Plakate, eine Rote Karte, Empört Euch, eine Vielzahl von Bürgern aus der Umgebung und vielen Städten in unserem Land.
Unterschiedliche Organisationen waren präsent, Medien und Vertreter aus den sozialen Netzwerken. Schon vor der Verhandlung war der Protest auch solidarisch hörbar und während der Verhandlung, im wirklich gefüllten Saal, brauchte es nur vom Richter eine kurze Ermahnung zwischendurch, so viel Disziplin ist solidarisch möglich.
Kurz vor Verhandlungsbeginn traf auch noch Ralph Boes im Zuschauerraum ein, auf seiner 40-Städte-Deutschlandtour, um in vielen Veranstaltungen die Widrigkeiten rund um Hartz IV öffentlich zu machen. Er wurde mit Beifall begrüßt und in gleicher Weise ist sein Handeln von breiter Solidarität getragen. Wir haben alle ein gemeinsames Ziel:
Menschenwürde, für Jedermann und Jedefrau, für jedes Kind!
Während der Verhandlung erschütterte mich ein sachlicher Vortrag aus der Erwiderung der Inge Hannemann in besonderer Weise. Der gegen Inge Hannemann vorgeworfenen Sachlage, sie hätte sich gegen Vorgaben ihres Arbeitgebers pflichtwidrig verhalten und nicht sanktioniert, wurden in der Gegenantwort von Inge Hannemann Fälle öffentlich, an denen die Sanktionierung praktiziert werden sollte und zum Teil auch praktiziert wurde. Es ging hier aus der Sachlage der Zuständigkeit um psychisch Kranke, in psychologischer Behandlung befindliche, um psychiatrisch betreute und sogar stationär behandelte Jugendliche, es ging auch um Behinderte, die nach Vorgaben des Arbeitgebers von der Inge Hannemann sanktioniert werden sollten.
Ich bin aus meiner Sicht fassungslos und es gibt keine Worte in sachlicher Sprache, welche Schande deutsche Behörden auf sich laden, wenn derart Hilfsbedürftige in unserem Land einem Strafprozedere unterzogen werden, ausgehend von einem menschenrechtsfeindlichen Behördenmechanismus, an dessen Spitze eine Politik agiert, die ein absurdes und verachtenswertes Menschenbild damit transportiert.
Sanktionen gehören sofort gestoppt! Bundesweit! Ein soziokulturelles Existenzminimum steht jedem Bürger in unserem Land nach Bedarfsprüfung zu, seit 09.02.2010 rechtskräftig vom BVerfG geurteilt, am 18.07.2012 in Wiederholung aus dem zweiten Leitsatz des BVerfG-Urteils deutlich und ohne Irrtum nachzulesen. Ein soziokulturelles Minimum, welches die Teilhabe jedes Bürgers sicherstellt, steht den Bürgern unverfügbar zu. Daran vergreifen sich allein in 2012 über eine Million mal Sachbearbeitungen, um Jugendliche und Erwachsene gefügig zu machen, sie vormundschaftlich zu erziehen, im Grunde und aus der widerwärtigen Praxis bestätigt, mit Obdachlosigkeit in der Folge, mit hungern lassen und mit verhungern lassen, mit Entzug der physischen Existenz.
Gegen diese Widrigkeiten wendet sich die Inge Hannemann zu Recht. Sie hat alle unsere Unterstützung verdient, vom Hartz-Desaster weg, hin zu einer Menschenrecht achtenden Demokratie. Dieses ist schon aus unserem Grundgesetz zu erlesen, im ersten Artikel:
"Die Würde des Menschen ist unantastbar"!
Wir alle müssen die Würde in unserem Land wieder zurück gewinnen!
Inge Hannemann wurde vom Rechtsanwalt Sundermann in Mandantschaft unterstützt. Der machte in Interviews, in Gesprächen und auch vor dem Richter deutlich, dass die Tragweite unser Grundgesetz angreift und dass er entschlossen ist, sollte sich in unserem Staat in den zu beschreitenden Instanzen keine verfassungskonforme Rechtsprechung finden, der Weg zu internationaler Rechtsprechung beschritten wird!
Der heutige Verhandlungstag brachte nach der schändlichen Offenbarung der Widrigkeiten in der Arbeit der Jobcenter, ein noch schriftlich auszufertigendes Säumnisurteil, geschuldet aus den vorangegangenen Verhandlungen und Zusammenhängen, so dass im Anschluss der Kampf um unsere aller Rechte mit der Sachlage von Inge Hannemann vor Gericht fortgesetzt werden kann.
Der Kampf um unsere Würde und um Menschenrecht geht also weiter und so wie in den vorangegangenen Verhandlungen und Zwischenstationen, mit all unserer Solidarität!
Die nächste Station auf dem Weg ist die Anhörung vor dem Deutschen Bundestag, am 17.03.2014, im Paul Löbe Haus, in Berlin!
Präsenz zeigen, hier sind alle dazu aufgerufen!
Und wenn DU denkst, es geht Dich nichts an: Manche, einfach aus gesundheitlichen Gründen, fallen ungewollt und unerwartet in ein Sanktionssystem, eine Mehrheit ist durch die Bedrohungslage betroffen, weil seit 2005 schamlos die Löhne gedrückt werden und diese sind nur eine Kündigung und maximal 12 Monate von der praktizierten Entrechtung entfernt, genauso, wie diejenigen, die aus welchen Gründen auch immer, schon heute ein Recht auf Sozialleistung haben.
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